Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Özışık! Ich gebe zu, Sie haben mich jetzt vor das Problem gestellt, worüber ich denn rede, wenn tatsächlich – wir haben jetzt Mitte November – in vier Wochen der neue Schulentwicklungsplan da ist, auf den wir warten. Aber Sie haben völlig recht: Das versprochene Datum ist Dezember 2014 – ich gucke in die Richtung zur Senatorin –, und wenn wir ihn noch im Dezember kriegen, kann ich die Sache relativ kurz machen. – Ich bedanke mich für das Signal!
Ich denke, das wird wirklich eine gute und intensive Diskussion werden, denn in der Tat – ich bin froh, dass wir uns einig sind – ist es ein wichtiger Rahmen, nicht nur für uns als Parlament, sondern selbstverständlich für die Schulen, die Bezirke, für alle Beteiligten. Ich bin sicher: Wenn es mit dem Inklusionskonzept verbunden ist – das heißt nicht nur Barrierefreiheit im Sinne von: Wir gucken, wie wir mit Rollstühlen reinkommen und vielleicht auch ein Blindenleitsystem haben –, sondern überlegen, wie auch Schulräume, Schulbauten der Zukunft aussehen, die auf die Individualisierung des Unterrichts, auf diese Vielfalt der Kinder mit den neuen pädagogischen Konzepten zu antworten in der Lage sind –, wenn wir im Frühjahr wirklich solche Konzepte miteinander diskutieren können, werde ich mich darauf sehr freuen.
Sehr gefreut habe ich mich auch, dass wir im Hauptausschuss schon mehrmals über die Frage diskutiert haben, wie wir in Zukunft eine bessere, vorausschauendere Politik machen, was unsere Gebäude angeht. Die Problematik, die Frau Kittler völlig richtig beschrieben hat und in die die Bezirke gestürzt worden sind, lag nicht zuletzt an der letzten Schulentwicklungsplanung des Landes, wo einfach die Schülerzahlprognosen nicht gestimmt haben, wo man aber auch sagen muss, dass die Devise „Sparen, bis es quietscht“ zu einem Extrem getrieben wurde und man nicht gesagt hat: Wenn mal wieder mehr Kinder
kommen, wäre es ganz praktisch, wir könnten diese Gebäude noch reaktivieren. Wie man das finanziell handhaben kann, dass die Gebäude, die die nächsten vier, fünf Jahre noch nicht voll genutzt werden, darauf freue ich mich in der Tat. Im Frühjahr ist ja versprochen worden, da einen Vorschlag zu präsentieren.
Ich glaube allerdings nicht, dass wir damit schon sämtliche Fehlsteuerungen ausreichend beigelegt haben werden. Damit will ich Sie heute aber nicht langweilen, sondern sagen: Wir freuen uns, dass wir im Dezember eine Schulentwicklungsplanung bekommen. Wir werden dann genau darauf schauen, was drinsteht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Die Linke hat recht: Ein aktueller gesamtstädtischer Schulentwicklungsplan sollte möglichst schnell vorgelegt werden.
Denn es gibt mit Zuzug und Flüchtlingszustrom einen massiv steigenden Bedarf an Schulplätzen, der dringend abgebildet und abgedeckt werden muss. Mir liegt allerdings die Information vor, dass die Senatsverwaltung den Plan fast fertig hat und das Musterraumprogramm schon überarbeitet wurde und online auch zugänglich ist. Auch wir sehen bei der Frage der Finanzierung der schulischen Infrastruktur über Schulprodukte und hinsichtlich der nachträglich vorgenommenen Normierung durch den Finanzsenator Gesprächsbedarf. Doch auch um hier weiterzukommen, brauchen wir das Handeln des neuen Regierenden Bürgermeisters und seines Finanzsenators. Also: Wiedervorlage nach dem 11. Dezember.
Ich mache es auch kurz und knapp; wir wollen ja alle dann Schluss machen. Dank der Koalition haben wir die Chance, pünktlich zur Gegendemonstration zur NaziDemo in Buch zu kommen, die um 18 Uhr stattfindet.
Die Linke hat völlig recht: Wir brauchen einen künftigen Schulentwicklungsplan für Berlin. Er ist seit drei Jahren überfällig. Ich zähle noch einmal auf, weil der Redebeitrag von Frau Kittler schon eine Weile her ist: Wir haben mehr Leute; wir haben mehr Bedarfe, wir haben differenziertere Bedarfe, die in der Vergangenheit nicht gedeckt wurden – Stichwort Europaschulen. Darüber haben wir lange Diskussionen gehabt. Wir haben, was die Musterraumplanung angeht, nicht nur schöne, zukunftsfähige Modelle für neue Arten von Schulen, sondern auch ganz konkrete Bedarfe wie zum Beispiel die vernünftige Essensversorgung und die Essenssituation, über die wir lange diskutiert haben. Wir haben eine Unmenge an Mehrbedarfen in bestimmten Regionen mit Kindern auf der Flucht – um es einmal so auszudrücken und sie nicht immer „Flüchtlingskinder“ zu nennen. Wir brauchen Oberstufen für die Sekundarschulen, die nicht bewilligt werden, und – was auch völlig richtig ist – wir hatten in der jüngeren Vergangenheit öfter mal Diskussionen über vollständig nicht nachvollziehbare Schulschließungen. Auch das ist alles ein Zeichen dafür, dass das, was bisher passiert ist oder im Moment passiert, ein Stückwerk ist, das so nicht tragbar ist. Allein, mir fehlt der Glaube, dass ohne eine Debatte hier, wie sie die Linken jetzt angeregt haben, und einen Beschluss tatsächlich bis Anfang des nächsten Jahres ein Schulentwicklungsplan vorliegt.
Am 24. September war zum aktuellen Entwurf im Landesschulbeirat eine Diskussion. Auch sie hat noch einmal gezeigt, dass es schnell dazu kommen kann, wegen mehr Diskussionsbedarfs einen längeren Zeitraum einplanen zu müssen. Wir können das aus der Vergangenheit: Wenn der Senat, wie Frau Bentele sagt, mit etwas fast fertig ist, dann kann man darauf nicht vertrauen. Deswegen ist der Antrag völlig richtig. Das einzige Problem: Sie haben Beteiligungen angesprochen, Frau Kittler. Das finde ich wichtig, und es steht auch schön im Antrag. Nur leider steht in der Begründung nicht, wie Sie sich das vorstellen. Darüber hätte ich gerne eine Diskussion geführt.
Eigentlich ist das ein Antrag, den man jetzt abstimmen müsste und nicht erst in einen Ausschuss überweist, der, wessen Frau Bentele völlig gewahr ist, bis Ende dieses Jahres sowieso nicht mehr dazu kommen wird, ihn zu beraten. Dann können wir auch jetzt gleich alle zustimmen, denn alle haben ja gesagt, dass das, was die Linken fordern, richtig und notwendig ist. – Danke schön!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in Berlin die Erfahrung gemacht, dass bei der Vergabe von Netzkonzessionen für Gas und Strom eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Das Recht der Konzessionsvergabe ist sehr allgemein gefasst und wird gegenwärtig vom Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur und durch eine Vielzahl von Rechtsprechungen sowohl höchstrichterlicher als auch nichthöchstrichterlicher Art interpretiert. Das hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Netzkonzessionsvergabeverfahren per Gericht aufgehoben und rückabgewickelt wurde und sie neu ausgeschrieben werden mussten. Wir haben auch in Berlin gegenwärtig das Problem, dass die Gasnetzkonzessionsvergabe beklagt wird, und die Stromnetzkonzessionsvergabe ist ausgesetzt worden, um weitere Fragen zu klären.
Mit dem Antrag, den wir hier vorlegen, fordern wir den Senat auf, über den Bundesrat und andere Bundes- und Bund-Länder-Gremien die Initiative zu ergreifen, dass im Energiewirtschaftsgesetz auch die Inhouse-Vergabe durch Kommunen geregelt wird. Inhouse-Vergabe – Sie kennen das – bedeutet, dass die Kommune im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts entscheidet, ob sie die Aufgabe der Daseinsvorsorge selbst mit einem eigenen Unternehmen erbringen will, oder ob sie das an Dritte vergeben will.
Gegenwärtig ist die Rechtslage in Deutschland so, dass durch die Interpretation des Energiewirtschaftsgesetzes die Entscheidung, ob die Kommune diese Aufgabe selbst übernehmen und durch ein eigenes Unternehmen erbringen will, eingeschränkt ist. So hat zum Beispiel das letzte Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember des letzten Jahres gesagt: Ja, das Selbstverwaltungsrecht der Kommune existiert auch bei der Konzessionsvergabe – aber nur im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. – Das ist natürlich eine extreme Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen. Deshalb protestiert auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund dagegen und verlangt eine Gesetzesänderung. Nach meiner Kenntnis gibt es auch in der Landesregierung NordrheinWestfalen Überlegungen, hier eine Initiative zu ergreifen.
Die gegenwärtige Interpretation, die von den Gerichten, vom Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur vorgetragen wird, geht weit über das hinaus, was durch Europarecht verlangt wird, denn auch die jüngste europäische
Konzessionsrichtlinie ermöglicht die Inhouse-Vergabe im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen. Deshalb sind wir der Meinung, dass hier eine Klarstellung erfolgen muss, die auch Rekommunalisierungen vereinfacht und damit auch das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wieder im vollen Umfang herstellt. Durch die gegenwärtige Rechtsprechung, die von den Wettbewerbssenaten der Gerichte und nicht den Verwaltungsgerichten verfolgt wird, wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auf eine Art und Weise eingeschränkt, die nicht akzeptabel ist.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass das Land Berlin auch aufgrund der gemachten Erfahrungen bei den Konzessionsvergaben an dieser Stelle aktiv werden muss, aktiv werden sollte und sich auf der Bundesebene für eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes einsetzen muss. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist vorgesehen, dass eine Novellierung stattfindet, nur ist der Inhalt dieser noch nicht definiert. Deshalb wäre es gut, wenn das Land Berlin initiativ wird und sich angesichts der Erfahrungen und Aktivitäten, die wir im Bereich der Rekommunalisierung haben, für bundesgesetzliche Regelungen einsetzt, die den Kommunen Rekommunalisierungen erleichtern. Es ist völlig klar, dass die Kommunen im Rahmen dieser Rekommunalisierungen die Anforderungen von § 1 EnWG – Versorgungssicherheit, Umwelt, soziale Standards etc. – einhalten. Aber sie müssen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts selbst darüber entscheiden können, ob sie diese Aufgabe selbst erbringen oder an Dritte vergeben wollen. Deshalb bitte ich Sie um die Unterstützung für diesen Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird selbstverständlich sorgfältig prüfen, ob aus unserer Sicht eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes erforderlich ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Praxiskongress, den die Finanzverwaltung durchgeführt hat. Dort haben sich viele Experten geäußert und gesagt: Wir brauchen mehr Rechtsklarheit in der Konzessionsvergabe. – Wir sehen das ganz konkret. Es liegt auf der Hand zu prüfen, ob der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit schaffen kann. Die aktuelle Rechtslage ist unzureichend und sorgt für große Unsicherheit bei allen Beteiligten, bei den Kommunen, bei den Bewerbern um Energienetzkonzessionen und bei den betroffenen Beschäftigten. Es ist so, dass wir nicht wollen, dass die Aufsichtsbehörden oder die Gerichte darüber entscheiden, sondern wir wollen, dass der
Gesetzgeber die Spielregeln festlegt, damit wir eine transparente und rechtssichere Konzessionsvergabe erhalten. Dazu gibt es Anregungen vom Deutschen Städtetag und den kommunalen Spitzenverbänden.
Aus unserer Sicht ist es auch unstrittig, dass Energienetze Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Deshalb ist zu prüfen, ob die Kommunen das Recht erhalten, ohne ein wettbewerbliches Verfahren ein kommunales Unternehmen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen Inhouse-Vergabe mit dieser Aufgabe zu betreuen. Auch wir sehen, dass dieses Selbstverwaltungsrecht der Kommunen Vorrang vor dem Wettbewerbsgedanken haben sollte – das will ich hier deutlich zum Ausdruck bringen. Deshalb ist es sinnvoll, den Kommunen das Recht zu geben, selbst zu entscheiden, wer die Energienetze betreibt.
Aus unserer Sicht müssen auch die Regelungen für das Vergabeverfahren insofern präzisiert werden, dass geklärt wird, welche Daten – auch das ist aktuell ein Problem – der Konzessionsinhaber den übrigen Bewerbern, also denen, die die Konzession erwerben wollen, zur Verfügung stellen muss. Erforderlich sind klare rechtliche Regelungen zur Gestaltung der Bewertungskriterien – auch das ist eine Debatte, die wir hier schon anlässlich der Gasnetzentscheidung diskutiert haben. Es muss festgelegt werden, wie der Netzübergang im Anschluss der Vergabeentscheidung erfolgt bzw. welche Bestandteile des Netzes übertragen werden und wie die Vergütung aussieht – auch hier ist erkennbar, dass diese Frage wieder zu Streit und möglicherweise Prozessen führt. Auch die Regelung der Konzessionsabgabe nach Ablauf des Karenzjahres ist ungeklärt, darüber muss auch gesprochen werden.
Für die SPD-Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Rechte der Beschäftigten des Altkonzessionärs gewahrt bleiben. Wir wollen auch bei einer InhouseVergabe sicherstellen, dass den Beschäftigten des Konzessionsinhabers die Möglichkeit geboten wird, beim neuen Betreiber tätig zu werden.
Wir sehen es so, dass durch die unterschiedliche Rechtsprechung mittlerweile überall große Unsicherheit besteht. Dies hat auch die Debatte hier im Parlament gezeigt. Dass die Entscheidungen, die die Gerichte getroffen haben, bereits deutlich über den eigentlichen Wortlaut des Energiewirtschaftsgesetzes hinausgehen, sehe ich sehr kritisch, weil die Gerichte hier den bisherigen rechtlichen Spielraum einseitig verändern.
Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sollte zulasten wettbewerbsrechtlicher Gesichtspunkte gestärkt werden. Wir fordern deshalb den Senat auf, in diesem Sinne eine Prüfung vorzunehmen. Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner ohnehin will, dass Gas und Strom wieder in
öffentlicher Hand sind. Deshalb werden wir alles unterstützen, was den Weg dorthin vereinfacht und beschleunigt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir hier im Hause insgesamt an einem Strang ziehen. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wolf! Der Vorschlag, den Sie machen, gefährdet Jobs – und zwar sehr viele. Bundesweit hängen mehrere Hundert sehr guter Jobs in Anwaltskanzleien und Beratungsagenturen davon ab, dass die Rechtslage so unklar bleibt, wie sie derzeit ist. Das ist ein sehr gut funktionierender, öffentlich geförderter Beschäftigungssektor mit Löhnen auf höchstem Niveau, den Sie hier plattmachen wollen. Das muss man hier einmal so klar sagen!