Hildegard Bentele
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Ich frage den Senat: Wird es in Berlin mit einer SPDgeführten Bildungsverwaltung, obwohl das unwahrscheinlich ist, aber Herr Saleh hat ja heute die Bekennerrunde ausgerufen, auch in den nächsten Jahren eine Veröffentlichung der VERA-3-Vergleichstestergebnisse geben?
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Es passiert mir sehr selten, dass ich die „FAZ“ nicht lese. Das ist jetzt dem Wahlkampf geschuldet.
Das konnte ich jetzt nur ganz kurz zur Kenntnis nehmen.
Interessanterweise sind dort ein paar Punkte genannt, die ich jetzt aufführen werde.
Wir beraten heute darüber, ob der seit acht Jahren laufende Schulversuch Gemeinschaftsschule in eine Regelschulform überführt werden soll. Ich möchte Ihnen darlegen, weshalb wir dies für den jetzigen Zeitpunkt für verfrüht halten bzw. weshalb wir noch nicht ganz davon überzeugt sind, dass die Gemeinschaftsschule als eigene Schulform im Schulgesetz aufgeführt werden sollte.
Die Diskussion, die wir heute führen, ist nicht neu. Sie wird schon eine ganze Zeit lang von einem bewundernswert aktiven Elternnetzwerk geführt, und natürlich im Zusammenhang mit der Vorlage des sogenannten Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung der Pilotphase im März dieses Jahres. Dieser Bericht wird von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, als die entscheidende Grundlage bezeichnet, aus der sich ein durchschlagender Erfolg der Gemeinschaftsschule ablesen lasse. Für uns jedoch hat dieser Bericht wichtige Fragen nicht beantwortet, bzw. es sind insgesamt zum Pilotprojekt Berliner Gemeinschaftsschule noch zu viele Fragen offen. Ich will mal drei Punkte nennen.
(Stefanie Remlinger)
Im Rahmen der Studie wurden zwei Lernerhebungen – am Ende der Jahrgangsstufe 7 und am Ende der Jahrgangsstufe 9 – durchgeführt, interessanterweise aber nicht am Ende der Jahrgangsstufe 10, in der die MSAPrüfungen abgelegt werden. Selbst für die Klasse 9 hätte man Bezüge zur Berufsbildungsreife herstellen können, wenn man das gewollt hätte. Aber genau dieser Bezug zum Berliner Schulkoordinatensystem fehlt in diesem Bericht, genauso wie die harten Fakten; denn – ich zitiere den Bericht –:
… die … erheblich höheren Lernzuwächse (bedeuten) nicht auch erheblich höhere Lernstände.
Zweitens: Die Entscheidung darüber, ob sich eine Schulform, die für sich beansprucht, 10 oder 13 Jahre, eigentlich aber 13 Jahre, zu dauern, bewährt hat, nach acht Jahren Probephase zu fällen, ist nicht logisch. Abgesehen davon, dass viele Gemeinschaftsschulen erst wenige Jahre als solche arbeiten und sich sehr unterscheiden, sollten mindestens ein – wir fordern eigentlich drei – ganzjähriger dreizehnjähriger Durchlauf erfolgen und wissenschaftlich begleitet werden, um zu einer in Ansätzen validen Einschätzung dieses Konzepts zu kommen.
Ich würde gern erst mal zu Ende sprechen, dann können wir die Frage nehmen. – Der einzige Unterschied, den die Gemeinschaftsschule zum bisherigen System von Grund- und Oberschule macht, ist, dass es nach Klasse 6 nicht zu einem Schulwechsel kommt. Es gibt aber in der ganzen Studie keinen Hinweis darauf, dass ausgerechnet die Tatsache, dass die Schüler nach der 6. Klasse zusammenbleiben, ausschlaggebend für die Lernzuwächse ist. Ausschlaggebend ist die schülerbezogene Lern- und Förderplanung. Eine schülerbezogene Lern- und Förderplanung kann aber auch in den bestehenden Grundschulen, in den bestehenden integrierten Sekundarschulen, selbst an Gymnasien umgesetzt werden, beziehungsweise kann eine verbesserte Förderung von Inklusionsschülern an den zukünftigen Schwerpunktschulen durchgeführt werden. Dazu braucht es keine neue Schulform. Also – da möchte ich gern auf Frau Remlinger eingehen – Sie sehen uns offen für die Gemeinschaftsschule. Das habe ich auch in der Stadt so vertreten. Ich gebe auch Herrn Oberg recht, die Gemeinschaftsschule legitimiert sich aus der Nachfrage, und deshalb wollen wir ihr auch keine Steine in den Weg stellen. Aber es gibt genug offene Fragen. Deshalb ist es für uns verfrüht, sie aufzunehmen.
Also: Zu kurze Zeit für den Schulversuch, acht Jahre für eine Schulform, die 13 Jahre gehen soll. Die Studie ist nicht aussagekräftig genug angelegt. Es liegen nicht ausreichend harte Fakten vor.
Gut!
Zum Punkt 1 habe ich mich gerade geäußert. Ich habe gesagt, es macht keinen Sinn, einen Schulversuch einer Schulform, die zehn oder dreizehn Jahre dauert, nach einer Pilotphase nach acht Jahren abzubrechen. Viele Gemeinschaftsschulen arbeiten ja auch noch gar nicht acht Jahre, sondern drei bis vier. Ich finde, eine Schülergeneration sollte so ein Schulversuch schon mal durchlaufen, mindestens eine, warum nicht drei. Ich habe eine klare Angabe zur Zeit gemacht. Ich habe auch eine klare Angabe dazu gemacht, was wir uns von so einer wissenschaftlichen Begleitstudie erwarten. Von der erwarten wir uns harte Fakten, von der erwarten wir uns auch Prüfungsergebnisse. Von der erwarten wir, dass sie sich mit dem Berliner Schulkoordinatensystem, mit den anderen Schulformen messen lässt. Dazu haben wir keine Aussage in dieser Studie, und die erwarte ich. Die Studie muss also anders angelegt werden.
Der zweite Punkt war die ISS ohne Pilotphase. Wir reden ja erst wieder fünf Jahre mit. Die Reform war vor uns. Sie wissen, Sie kennen mich als diejenige, die auch sagt, dass die Erwartungen an die integrierte Sekundarschule nicht erfüllt worden sind. Wir haben immer noch 11 Prozent
Schulabgänger ohne Abschluss. Diese Erwartung an die integrierte Sekundarschule, dass die stärkeren mit den schwächeren Schülern zusammen lernen – wir haben es ja in dieser Schulform schon verwirklicht –, hat sich nicht erfüllt, sondern wir haben größere Klassen, eine schlechtere Förderung der schlechteren Schüler. Insofern sehen Sie mich da als Kritikerin. Ich glaube, wir müssen auch die ISS da noch mal durchleuchten, neu aufsetzen, und warum auch nicht wissenschaftlich begleiten?
Bei der letzten Frage – verstehe ich Sie richtig, Herr Oberg, dass Sie das Gymnasium jetzt in ein Pilotprojekt verwandeln wollen, in Berlin auf Probe setzen wollen? Das nehme ich jetzt mit. Das können sich die Wählerinnen und Wähler dann auch überlegen, dass die SPD das Gymnasium sozusagen noch mal durchleuchten möchte. Vielleicht auch noch mal: Wer kann alles aufs Gymnasium? – Es kann jeder aufs Gymnasium. Das Gymnasium ist die Schule für alle. Es ist schwieriger geworden, auf eine Sekundarschule zu kommen, als auf das Gymnasium. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Schüler mit einer Empfehlung von 3,0 in Zukunft ein verpflichtendes Beratungsgespräch machen sollen, um sich selbst zu schützen.
Ja, machen wir doch mal die Zwischenfrage von Frau Kittler.
Ich kann nur noch mal wiederholen: Es kann jeder aufs Gymnasium gehen. Und dann gibt es ein Probejahr, nach dem geschaut wird, ob die Klassenziele erreicht worden sind. Nach diesem Probejahr wird nicht abgeschult, sondern gibt es die Versetzung in die Klasse 8. Insofern geht der Bildungsweg weiter. Der Weg zum Abitur ist absolut offen.
Das sind die Regeln am Gymnasium. Jeder hat die Chance, aufs Gymnasium zu gehen, und hat Zeit, sich ein Jahr zu bewähren. Wir haben dafür gesorgt – das ist Ihnen vollkommen egal –, dass die Lehrerausstattung in der Klasse 7 an die der ISS angeglichen wird, dass da nämlich Gleichstand herrscht.
Das hat Sie nämlich null interessiert. Sie wollten nämlich nur das Gymnasium schwächen. Da sieht man, wie Sie sich dafür interessieren und wie ernst Sie das meinen. Ich halte es für eine sehr verquere Vorstellung, dass das Gymnasium die Probleme der integrierten Sekundarschule lösen soll. Das sind zwei ganz unterschiedliche Ansätze. Die integrierte Sekundarschule sollte sich vielmehr damit beschäftigen, berufsbildende Abschlüsse nach vorne zu stellen,
ihre einseitige Fixierung aufs Abitur aufgeben und wirklich schauen. Da ist die Jugendberufsagentur der richtige Ansatz und ein wirkliches Beraten auf eine Ausbildung und auf die Oberstufenzentren. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie auch die integrierten Sekundarschulen durch Gemeinschaftsschulen ersetzen wollen. Ich glaube, wir haben heute ganz interessante Einblicke bekommen in die bildungspolitischen Prioritäten der verschiedenen Fraktionen. Insofern war das eine hilfreiche Diskussion. Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe die Fragen beantwortet. Unsere Position ist klar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich heute für die CDUFraktion auf die zentrale Schaltstelle für gute Schule fokussieren: auf die Berliner Schulleiter und Schulleiterinnen. Es gibt einen Grund, weshalb bei Schulen, die auf Tiefststände der Anmeldezahlen oder Höchststände der Abbrecherquoten kommen, der Neuanfang oft nur mit einem neuen Leiter oder einer neuen Leiterin gelingt. Es gibt einen Grund, weshalb besonders erfolgreiche Schulen oft von besonders erfahrenen und gestandenen Schulleitern geführt werden.
Schulleiter sein ist ein enorm fordernder Job, der auf ein weit über das normale – und ich sage ausdrücklich hinzu:
oft weit über das eigentlich bezahlte – Maß hinausgehendes Engagement angelegt ist. Ein Schuss Idealismus muss da schon immer mit dabei sein. Die Atmosphäre im Lehrerzimmer und damit oft auch in der ganzen Schule hängt davon ab, ob es ein Schulleiter versteht, aus einer bunt gemischten Gruppe von Individualisten eine Mannschaft zu formen, die sich einer bestimmten klaren Vorstellung von Schule, Erziehung und Bildung verschreibt und damit einen Rahmen für gutes Lernen gibt.
Schulleiter sind immer auch Vorbild. Ein Schulleiter, der auf dem Schulhof raucht – an dessen Schule wird ein Rauchverbot wohl kaum ernst genommen werden. Oder, positiv gewendet: Ein Schulleiter, der auch das Erlernen von Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit für wichtig hält und deshalb seine Schüler morgens persönlich am Schultor begrüßt, macht wahrscheinlich Eindruck fürs Leben. Schulleiter an Berliner Schulen müssen vor allem auch gute Manager sein: Die Schule muss weiterentwickelt, profiliert und zukunftsfest gemacht werden, Kooperationen müssen geschlossen, der Ganztag gestaltet werden, Lehrer müssen ausgesucht und eingearbeitet werden. Zunehmend müssen eigene Gelder verwaltet werden, oft Baumaßnahmen begleitet werden. – Der lange Rede kurzer Sinn: Gute Schule hängt zu einem sehr hohen Prozentsatz am Schulleiter, und hierbei wiederum an einem Schulleiter mit Persönlichkeit, mit hoher Arbeitsbereitschaft und Managerqualitäten.
Das Problem ist nun, dass Berlin ein großes Problem damit hat, Lehrer für die Übernahme des Amts als Schulleiter oder Konrektor zu finden. Etwa jede siebte Schule in Berlin hat keine vollständige Schulleitung, was sicherlich auch ein Grund dafür ist, dass wir eine zunehmende Anzahl von Schulen mit erheblichen Schwierigkeiten haben. Um den Missstand der Schulleitervakanzen nachhaltig entgegenzuwirken, schlagen wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor: Schulleiterstellen müssen vorausschauend ausgeschrieben werden, damit das Besetzungsverfahren, das wir insgesamt straffen wollen, schneller eingeleitet und abgeschlossen werden kann. Da der Inhaber der Leiterstelle so prägend für die Schule ist, sollen er oder sie in Zukunft zur Qualitätssicherung eine Vorbereitung an der neugegründeten Schulleiterakademie durchlaufen. Die endgültige Berufung am Ende der zweijährigen Probezeit soll nach objektiven Kriterien erfolgen. Außerdem sollen in Zukunft auch die Lehrer die Möglichkeit bekommen, ihrem Schulleiter eine Rückmeldung zu seiner Führung zu geben. – Hieran sehen Sie auch, dass wir es so weit wie möglich ausschließen wollen, dass ungeeignete Personen Schulleiterstellen übernehmen und dass wir ein diesbezügliches Warnsystem einbauen wollen.
Um Vakanzen zu vermeiden und wirklich gute Schulleiter zu gewinnen und heranzuziehen, ist es außerdem notwendig, einen attraktiven Karriereweg zu diesem Amt aufzubauen. Deshalb ist es wichtig, dass in den nächsten
(Regierender Bürgermeister Michael Müller)
drei Jahren die hohe Zahl an unbesetzten Funktionsstellen und Stellvertreterstellen planmäßig aufgefüllt wird. Außerdem sollen in Zukunft kommissarische Schulleiter diese Funktion nicht für einen Appel und ein Ei übernehmen, sondern für die Bezüge eines Schulleiters. Und wenn wir schon beim Geld sind: Attraktivität und Anerkennung schafft man eben einfach vor allem durch finanzielle Anreize. Deshalb haben wir die Grundschulbesoldung aufgrund der besonders düsteren Lage bei diesen Vakanzen mit dem letzten Haushaltsbeschluss schon um eine Stufe angehoben.
Ebenfalls schon gehandelt haben wir im Hinblick auf die administrative Entlastung der Schulleiter: An Schulen über 900 Schülern haben wir vor zwei Jahren erstmals Verwaltungsleiter eingesetzt, deren Anzahl wir bei dieser Haushaltsrunde nochmals verdoppelt haben. Neu eingeführt haben wir auch IT-Experten – erst mal einen pro Bezirk –, die sich ausschließlich um die Instandhaltung der Schul-IT-Infrastruktur kümmern sollen, sodass in Zukunft hoffentlich nicht mehr das vorkommt, was in Tempelhof-Schöneberg um den Jahreswechsel herum passiert ist – da waren nämlich sämtliche Grundschulen wochenlang nicht mehr per E-Mail zu erreichen.
Ich bin überzeugt, dass die von mir genannten Maßnahmen, die schon umgesetzten und hier noch empfohlenen, dazu beitragen werden, dass wir in Zukunft Schulleiterstellen schneller besetzen werden und dass sich mehr Lehrer für dieses Amt bewerben werden, weil wir mit diesem Antrag bessere Voraussetzungen und einen besseren Rahmen für ihre wichtige Arbeit schaffen – vorausgesetzt natürlich, die Senatsverwaltung zieht in dieser Sache mit, denn es handelt sich ja um einen Prüfauftrag.
Ich werbe bei Ihnen dafür, dass wir uns bei der Stärkung der Schulleiter zusammenschließen und so gemeinsam einen wichtigen Schritt zu besser aufgestellten Schulen in Berlin machen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Berlin sind im Rahmen eines Pilotvorhabens in den letzten Jahren Gemeinschaftsschulen gewachsen. Wenn ich richtig gezählt habe, sind in den letzten vier Jahren, also unter CDU-Regierungsbeteiligung, vier weitere hinzugekommen. Die CDU hat den Pilotversuch weder gestoppt noch behindert. Wir haben auf wissenschaftliche Begleitung geachtet und ihn in Ruhe weiterlaufen lassen. Sie sehen mich da also ganz gelassen.
Sie dagegen, Frau Kittler, können nur in Nullsummenspielen denken!
Damit Ihr Lieblingsprojekt Gemeinschaftsschule als einzige Schulform überleben kann, müssen andere, insbesondere das Gymnasium, offen oder indirekt bekämpft werden.
Merken Sie eigentlich nicht, wie unsouverän das ist! Wir denken nicht in Nullsummenspielen,
sondern wir sind der Auffassung, dass uns eine Schullandschaft mit einer Vielfalt von pädagogischen Konzepten, aus denen man frei wählen kann, insgesamt bereichert und uns dem Ziel näher bringt, alle Kinder bestmöglich zu fördern.
Nein, ich will zu Ende ausführen! – Wir glauben an den Wettbewerb verschiedener guter Ideen und unterstützen im Übrigen, ganz anders als Sie, schon immer aus Überzeugung freie Schulen, an denen vielfach Gemeinschaftsschulkonzepte umgesetzt werden. Sie sehen mich in dieser Frage also wirklich ganz gelassen.
Die Gemeinschaftsschule bietet ein pädagogisches Konzept, das von Gemeinschaftsschule zu Gemeinschaftsschule auch noch einmal ganz unterschiedlich aussieht, in einem großen Konzert an Konzepten an und gewinnt in Berlin ihre Existenzberechtigung daraus, dass es Eltern gibt, die dieses für ihre Kinder wählen, und dass es Lehrer gibt, die dieses Konzept umsetzen wollen.
In dieser Woche gab es keine Meldungen über chaotische Zustände in Gemeinschaftsschulklassen, sondern wir haben einen insgesamt positiven Bericht von einer Wissenschaftlergruppe vorliegen, bei dem wir – und das lasse
ich mir vor dem Hintergrund der in anderen Ländern gescheiterten Schulversuche mit Gemeinschaftsschulen schon gerne als Skepsis auslegen – allerdings monieren, dass die Studie abgeschlossen wurde, ohne dass der Lernstand am Ende der Klasse 10 ausgewertete wurde, in der bekannterweise die MSA-Prüfungen geschrieben werden, und dass man den Durchlauf bis zum Abitur erst gar nicht abgewartet hat. So viel an Informationen darf es für eine abschließende Bewertung einer neuen Unterschulform schon sein, finde ich. Die bewusst vorher abgebrochene wissenschaftliche Begleitung nährt auch im Zusammenhang mit allgemeinen Niveauabsenkungen im Vorfeld Skepsis, die man auch hätte ausräumen können.
Aber zurück zur Frage des Antrags: Wie entstehen Gemeinschaftsschulen in Berlin? – Aus unserer Sicht freiwillig und wie bisher auch in Zukunft mit der besseren Personalausstattung in den ersten zwei Jahren zur Konzeptentwicklung. Angesichts des vorliegenden Berichts, der aus Ihrer Sicht, Frau Kittler, und der von Frau Senatorin Scheeres den Erweis erbracht hat, dass das Konzept ausschließlich positive Wirkungen auf die Schülerleistungen hat, müsste es jetzt doch geradezu einen Schub an Interesse an den Berliner Schulen geben, das Gemeinschaftsschulkonzept umsetzen zu wollen.
Insofern: Vertrauen Sie doch der Überzeugungskraft des pädagogischen Konzepts, dem Rückenwind aus der Studie und dem organischen Wachstum, und schaffen Sie doch bitte um Himmels willen nicht eine extra Gruppe an privilegierten Grundschullehrern an Gemeinschaftsschulen, die weiterhin an der Grundstufe unterrichten sollen – wenn ich das richtig verstanden habe –, aber zwei Stunden Unterrichtserlass bekommen sollen. So eine unsolidarische Forderung hätte ich nicht von Ihnen erwartet, Frau Kittler; und kann mir das eigentlich auch nur erklären, dass Sie sich – genauso wie die Senatsverwaltung – ausgerechnet haben, dass eine solche Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für alle Grundschullehrer die Einstellung von 920 Lehrern bedeuten würde, was angesichts der aktuellen Lage, bei der wir mit Ach und Krach und Quereinsteigern und der Hinzurechnung von Referendaren immer nur gerade auf die absolut notwendigen Einstellungszahlen kommen, völlig unrealistisch ist. Abgesehen davon arbeiten schon jetzt Lehrer, die mehr als die Hälfte in Sek I und Sek II unterrichten, 26 Stunden. Ich würde also sagen: Einfach noch einmal auf Los, Frau Kittler, und mehr Gelassenheit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie groß ist das konkrete Potenzial und die wirkliche Verwendungsmöglichkeit an Personen, die sich mit ausländischen Abschlüssen zur Befähigung für das Grundschullehramt in Berlin aufhalten, und wie ist das Potenzial, das private Bildungseinrichtungen in Berlin mit staatlich anerkannten Abschlüssen ausbilden, das dann verbindlich in den Schuldienst eintreten könnte?
Ich würde Sie darum bitten, auch den zweiten Teil der Frage zu beantworten. Darin ging es um die privaten Bildungseinrichtungen, die auch ausbilden, momentan für freie Schulen in Berlin, aber Brandenburg hat 2014 die Möglichkeit eröffnet, diesen Absolventen auch den Eintritt in den Schuldienst zu erlauben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag ist kurz, und deshalb möchte ich mich in der ersten Lesung auch kurz halten. Über die Abschaffung des Bedarfsnachweises für die Teilnahme am offenen Ganztagsbetrieb kann man nachdenken, wenn man den genauen Bedarf und damit die Kosten kennen würde, wenn man ausreichend Erzieher, Konzepte und Räume für die vielen neuen Schüler, die dann in die Betreuung kämen, hätte, wenn wir uns in den Haushaltsberatungen befinden würden und wenn wir nicht gerade bis 2019 einen dreistelligen Millionenbetrag für die Abschaffung der Kitagebühren und die Qualitätsverbesserung eingeplant hätten.
Also: So etwas schütteln wir nicht aus dem Ärmel, so etwas muss man gemeinsam als politische Priorität festlegen! Insofern ist der richtige Zeitpunkt für so eine Maßnahme eher das zweite, denn das erste Halbjahr in diesem Jahr. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die völlig unzureichende Argumentationslage der Linken ist durch die Ausschussbefassung, bei der sogar eine Anhörung durchgeführt wurde, um keinen Deut besser geworden. Beim Probejahr handelt es sich um ein notwendiges Korrektiv des Elternwillens, um Kinder vor Überforderung zu schützen, was allgemein als sinnvoll und im Vergleich zu den Regeln in allen anderen Bundesländern auch als human anerkannt wird.
Frau Remlinger! Sie haben Qualität angemahnt. Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode auf unsere Initiative das Probejahr mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch ab einem Schnitt von 3,0 sowie mit erheblichen Investitionen in das Gymnasialpersonal in Klasse 7, um eine gezielte Förderung sicherzustellen, abgepuffert und damit die Weichen dafür gestellt, dass noch mehr Schüler als bisher – die Umsteigerzahlen gehen ja auch zurück – das Probejahr erfolgreich bestehen.
Wer einen Wechsel von der Gymnasialklasse 7 in die Klasse 8 der ISS in einem Schulsystem mit zwei gleichwertigen Säulen als Drama oder Skandal darstellt – da gebe ich Herrn Oberg recht –, der hat das Zweisäulensystem nicht begriffen oder nicht verstanden, dass ein Probejahr eben ein Probejahr ist.
Mögliche Härten rühren auch eher daher, dass man sich bei einem Wechsel nach Klasse 7 aufgrund der insgesamt sehr vollen Schulen ISS oft nicht mehr aussuchen kann. Das führt uns aber nur zurück zu dem Punkt, dass man sich die Schulwahl in Klasse 6 eben sehr gut überlegen sollte. Dafür haben wir die Beratungsgespräche, teils
auch Tests und die in Zukunft besser mit Personal ausgestatteten siebten Gymnasialklassen.
Nein!
Wir als CDU schlagen zusätzlich auch vor, die Grundschulnoten noch aussagekräftiger zu machen, um das Risiko einer Fehlwahl weiter zu minimieren. Also, wir haben mit einem ein Jahr dauernden Probejahr und den beschriebenen Sicherheitsmechanismen gute Regelungen etabliert, um den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule sinnvoll und erfolgreich zu gestalten. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken ab. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute verabschieden wir neben einer Reihe kleinerer eine größere Änderung des Schulgesetzes, für die die CDU-Fraktion lange gekämpft hat, nämlich die Rücknahme der bundesweit einmaligen Früheinschulung.
Ich habe in der ersten Lesung den Wortlaut des entscheidenden § 42 vorgelesen. An diesem hat sich durch die Ausschussberatung nichts mehr geändert. Das heißt, dass wir für diese Maßnahme, die ja auch schon in einer Übergangsregelung praktiziert wird, nun endlich eine hieb- und stichfeste Rechtsgrundlage haben.
Ja, wir feiern das, weil wir wissen, wie unglaublich mühsam es für uns bis noch in diese Woche hinein war, diese für die Eltern und Kinder so wichtige Änderung dem Koalitionspartner abzuhandeln und sie endlich schwarz auf weiß zu bekommen. Ich lasse mich nicht von Missgunst leiten – so wie Frau Burkert-Eulitz in der ersten Lesung – und sage offen: Ja, es war Özcan Mutlu, der diesen Missstand schon vor dieser Legislaturperiode thematisiert hat. Seine Vehemenz hat uns geholfen, einen Weg zu finden, dieses Thema, zu dem wir keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag haben, im Sinne der Eltern mit der SPD zu bearbeiten.
Frau Burkert-Eulitz! Sie sprachen vor zwei Wochen etwas herablassend davon, dass es sich bei der Abschaffung der Früheinschulung um eine Notwendigkeit handele. Ja, so ist es. Es ist eine Notwendigkeit, die es ohne die CDU aber nicht gegeben hätte. Und ja: Wir halten in der Koalition ohne falschen Stolz gern für bildungspolitische Notwendigkeiten her, sei es, dass wir aus dem Ruder gelaufene Reformen wie JüL wieder einfangen, sei es, dass wir die Lernumgebung von Grundschülern durch extra Personal wieder sicher machen, sei es, dass zukünftige Lehramtsstudenten während ihres Studiums ordentlich in die Praxis eintauchen, sei es, dass wir die freien Schulen immer wieder vor den Begehrlichkeiten des Finanzsenators verteidigen, oder sei es, dass ein neuer Rahmenlehrplan mit fairer Beteiligung und transparent erarbeitet wird. Diese nur als einige wenige aus der langen Reihe weiterer Beispiele für bildungspolitische Themen, bei denen es dank der CDU zu einer nachhaltigen Verbesserung gekommen ist und zu denen übrigens von den Grünen nicht viel zu hören war!
Wir werden auch im letzten halben Jahr dieser Legislaturperiode nicht aufhören, Probleme zu thematisieren und Vorschläge einzubringen, die von den Schulpraktikern als gut oder wiederum als notwendig betrachtet werden. Deshalb haben wir auch überhaupt keine Angst davor, im Sommer Bilanz zu ziehen – auch deshalb, weil wir heute die Abschaffung der Früheinschulung auf die Habenseite ziehen werden, was sehr viele Eltern und Kinder in diesem Land freuen wird. – Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Heiko Herberg)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Thema Früheinschulung – und zwar vor allem über ihre Rücknahme – haben wir in diesem Hohen Haus schon sehr oft und auch sehr ausführlich gesprochen; zuletzt vor zwei Wochen. Nachdem wir vor ziemlich genau einem Jahr, im Januar 2015, auf unser Betreiben in der Koalition die politische Entscheidung gefällt haben, die Einschulung zum vollendeten sechsten Lebensjahr wieder zum Regelfall zu machen, freuen wir uns natürlich sehr, dass uns in der heutigen Sitzung nun endlich der Entwurf des entsprechend geänderten Schulgesetzes vorliegt. Zur Verdeutlichung trage ich den entscheidenden Paragrafen, für dessen Änderung wir über zwei Jahre lang gekämpft haben, hier nochmals vor, den § 42 des Schulgesetzes:
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Bis dato war der Stichtag der 31. Dezember. Es wurden also Kinder eingeschult, die zu Schuljahresbeginn fünf Jahre und sieben Monate alt waren.
Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir eine Regelung ab, die auf eine bestimmte, begrenzte Gruppe von Kindern abzielte, von der man glaubte, dass sie in der Kita und/oder zu Hause nicht richtig gefördert würde. Man hat aber diese Regelung pauschal auf alle Kinder übertragen und sie verpflichtend gemacht. Denkt man jedoch vom Wohl der Kinder her, ist es eigentlich klar, dass man bei einer so hochsensiblen Frage, wann ein Kind für den Schulbesuch reif ist, eher keine Risiken eingehen sollte. Die ständig ansteigende Zahl der Rückstellungen in den letzten Jahren – und hierzu muss man ja auch sagen, dass
das ein Instrument ist, das in erster Linie von aktiven und engagierten Eltern genutzt wird –, war ein deutliches Zeichen der Unzufriedenheit, und die vielen Berichte von Eltern über verpatzte Schulstarts, die mich erreicht haben, waren nun wirklich alarmierend.
Die Union hat die Sorgen der Eltern ernst genommen und sich ihrer angenommen. Und es ist wirklich ein schönes Gefühl, in der einen oder anderen E-Mail, die zu einem ganz anderen Thema kam, ein PS zu lesen: Danke, dass Sie die Früheinschulung abgeschafft haben! Unser erstes Kind hat sehr darunter gelitten. – Die Schulreife ist letztlich eine Sache der individuellen Entwicklung – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, und trotzdem müssen wir einen Termin festlegen. Mit der jetzt vorliegenden Regelung haben wir sowohl die Möglichkeit der Früheinschulung als auch die der Rückstellung weiter erhalten, die Regeleinschulung mit der Verschiebung des Stichtags auf den 30. September aber auf sechs Jahre festgesetzt. Damit sind wir aus unserer Sicht auf der sichereren Seite als früher und konnten vielen Eltern und Kindern Ängste nehmen. Das ist eine wichtige Veränderung und deshalb die Bitte meiner Fraktion, dieser Gesetzesänderung in der zweiten Lesung zuzustimmen.
Da wir das Schulgesetz bewusst nicht alle naselang ändern, möchte ich einen Teil meiner Redezeit darauf verwenden, kurz zwei andere, gute Ideen vorzutragen, die wir im Hinblick auf die Anpassung des Schulgesetzes an die Berliner Realität und Notwendigkeiten haben. Erstens sollten wir eine Änderung der Struktur der gymnasialen Oberstufe, die im ersten Referentenentwurf enthalten war, wieder zurück in den Gesetzestext bekommen. Es geht darum, die Klasse 10 des Berliner Gymnasiums KMK-konform zu machen und sie der Oberstufe zuzurechnen. Was bedeutet das konkret? – Das würde bedeuten, dass Gymnasiasten in der ohnehin kurzen Gymnasialzeit von sechs Jahren Zeit für eine ordentliche Vorbereitung auf die Kursphase in der Oberstufe bekommen würden. Es wäre dadurch auch möglich, die vielen Referendare, die im Rahmen ihrer Ausbildung in der Oberstufe unterrichten müssen, auch in der Klassestufe 10 einzusetzen. Diese müssen aktuell auf die Schüler in der Abiturphase losgelassen werden, mit vorhersehbaren Folgen für beide Seiten. Außerdem müsste dann auch endlich die Frage ernsthaft beantwortet werden, welchen pädagogischen Sinn es haben soll, am Ende der Gymnasialklasse 10 mit der MSA-Prüfung zeit- und energiefressend Stoff abzufragen, der – wie es die allerneueste Fassung der Rahmenpläne deutlich macht – schon am Ende der Klasse 9 beherrscht werden muss.
Mit dieser Veränderung des § 28 SchulG handelte es sich nicht um eine Revolution, aber um ein wichtiges Feinjustieren, das spürbare Verbesserungen für Lehrer und Schüler in der Klasse 10 des Gymnasiums bringen würde und die in der Senatsverwaltung selbst offenbar auch schon angedacht worden ist.
Zweitens – das möchte ich nur ganz kurz streifen – ist es uns auch ein Anliegen, in der Weltmetropole Berlin die Möglichkeit international anerkannter und anschlussfähige Abschlüsse abzulegen, abzusichern, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir staatlicherseits mit der Nelson-Mandela- Schule derzeit nur eine einzige Schule mit einem Bildungszweig haben, der zum International Baccalaureate führt. Sie sehen also: Mit der Gesetzesänderung Zurücknahme der Früheinschulung rastet und ruht die CDU-Fraktion nicht, sondern bringt weitere bildungspolitische Vorschläge hervor, die die aktuelle Situation der betroffenen Lehrer und Schüler konkret zum Besseren ändern sollen.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen!
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die konsequente und koordinierte Umsetzung der Schulpflicht haben wir uns gemeinsam im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, aber ich glaube, es ist fair anzumerken, dass es der Kollege Langenbrinck war und ist, der dieses Thema regelmäßig immer wieder aufgreift und vorantreibt, sodass man es eigentlich statt Berliner Modell das langenbrincksche Modell zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schuldistanz nennen könnte.
Wir haben heute die erste Lesung des Antrags, also die erste allgemeine Aussprache, bei der ich vor allem sagen möchte, die Stoßrichtung stimmt. Wenn wir das Problem
(Joschka Langenbrinck)
umfassend und grundlegend erfassen und bekämpfen wollen, und wenn es traurige Realität ist, dass neun- oder zehnjährige Kinder morgens aus dem Haus gehen, aber offensichtlich nicht in der Schule ankommen, sondern sich alleine oder höchstwahrscheinlich mit den falschen Freunden um diese Uhrzeit herumtreiben, dann macht die Ausdehnung der bisherigen Maßnahmen auf Grundschulen sicherlich Sinn. Um sich einen gesicherten Überblick über die Entwicklung von Schuldistanz zu verschaffen, sind die unter Punkt 3 des Antrags genannten Zusammenführungen der Informationen aus den Bezirken an zentraler Stelle und die regelmäßige Veröffentlichung – auch gegenüber dem Parlament – ebenfalls eine gute neue Regelung.
Und schließlich finde ich es erfreulich, dass es in Mitte gelungen ist, ein Pilotprojekt zu einer engeren Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen, die mit Schulschwänzern zu tun haben, zu etablieren, sodass es nun für den wichtigen Bereich des Informationsaustausches ein Modell gibt, das auch auf andere Bezirke übertragen werden kann. Alles keine Revolution, was wir hier vorschlagen, aber ich denke, es sind wichtige Mosaiksteinchen für ein großes Ganzes, nämlich Prävention gegen Schulabbruch. Nur wenn wir kontinuierlich und mit langem Atem dranbleiben, werden wir Erfolge erzielen, deshalb ist dieser weitere Antrag zur Bekämpfung von Schuldistanz wichtig. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele lange Sitzungen und Treffen der Fach- und Haushaltspolitiker der Koalition in den letzten drei Monaten haben für den Einzelplan 10 und hier für den Bereich Schule, dem ich mich widmen werde, sehr gute Ergebnisse gebracht. Mein Kollege Özışık hat die allgemeinen Eckdaten des Haushaltsplans für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft schon genannt, sodass ich mich ganz auf die aus unserer Sicht wichtigsten sechs Schwerpunkte konzentrieren kann.
Erstens: Ich sage niemandem etwas Neues, wenn ich feststelle, dass viel zu viele Schulgebäude in unserer Stadt sanierungsbedürftig sind und wir akuten Raum- und Baubedarf haben. Deshalb war für die Koalition klar, dass wir noch mehr Geld als im letzten Doppelhaushalt, in dem wir die entsprechenden Titel auch schon erhöht haben, in Schulsanierung und -bau stecken müssen.
Für Bauinvestitionen – Herr Schneider, jetzt kommt die erste Zahl – stehen deshalb für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt das abermals erhöhte und zum Teil für Toilettensanierungen zweckgebundene Schul- und Sportstättensanierungsprogramm.
Außerdem sind die Kosten für modulare Schulergänzungsbauten an 14 Standorten abgesichert. 2016 werden außerdem erste Bau- und Sanierungsprojekte aus dem SIWA-Vermögen wirksam werden. Mit insgesamt 96 Millionen Euro wird der Löwenanteil hiervon ebenfalls in Schulen und Sportstätten gehen. Selbstverständlich lässt sich ein in Jahrzehnten aufgelaufener Investitionsstau nicht in vier Jahren beseitigen, und die Praxis zeigt auch, dass es mit Geld allein nicht getan ist. Dennoch sendet die Koalition mit der Aufstellung dieses Haushalts das richtige Signal, was heißt: Investitionen in die schulische Infrastruktur haben weiterhin hohe Priorität.
Zweitens: Genauso wichtig wie die Räume sind die Personen in den Räumen. Ganz besonders wichtig sind die Chefs von dem Ganzen.
Ja, ich kann das nicht so berlinerisch, tut mir leid. – Die CDU-Fraktion findet: Leitung muss sich wieder lohnen,
generell und wiederum ganz besonders für Grundschullehrer. In den letzten Jahren hat sich eine Rekordanzahl von Schulleitervakanzen im Grundschulbereich angesammelt, weil es im aktuellen Gehaltsraster finanziell einfach nicht mehr attraktiv war, sich ein derart hohes Maß an Mehrarbeit und Verantwortung extra zuzumuten. Schulleiter sind ausschlaggebend für die Schulqualität, und deshalb war sich unsere Fraktion schon vor eineinhalb Jahren einig, dass wir mit der Besoldungshöherstufung der Grundschulleiterstellen eine Attraktivitätsoffensive starten sollten, die wir nun mit dem Koalitionspartner in diesem Haushalt schließlich umsetzen können. Gute Nachrichten also für die über 350 Berliner Grundschulen.
Drittens: Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, und ich halte das noch immer für richtig, dass wir nach der Schulstrukturreform im Jahr 2010/2011 vorerst keine weiteren grundlegenden Reformen anstreben. Nichtsdestotrotz findet die CDU-Fraktion, dass wir dort, wo wir in der bestehenden Struktur Probleme finden, nachsteuern müssen. Mit mehr Mitteln bzw. Personal nachsteuern müssen wir zum einen beim Gymnasium in der Klasse 7, denn jeder Schüler in dieser Stadt, wirklich jeder – deshalb verstehe ich das Gefasel von Elite und Selektion überhaupt nicht – kann von der 6. Klasse der Grundschule auf ein Gymnasium wechseln. Allerdings kann sich außer der Linken Realitätsverleugnung niemand lange leisten. Wenn also Lehrer am Gymnasium in der Klasse 7 schwächere Schüler besser fördern wollen, sodass diese das Probejahr bestehen, dann müssen wir die Gymnasien in der Klasse 7 besser ausstatten. Maximale Heterogenität bedingt eben einen viel höheren Personaleinsatz.
Mit dieser Haushaltsmaßnahme, 5 Millionen Euro pro Jahr für die Gymnasien zur Verbesserung ihres Personalschlüssels in Klasse 7, kehren wir also wieder einmal Scherben von Wunschdenken und Heuchelei auf und verbessern die Situation der Schüler ganz konkret.
Weiterhin ungelöst und viel zu wenig beachtet ist aus unserer Sicht außerdem Folgendes: Trotz der Auflösung der Hauptschulen gehen weiterhin 10 Prozent der ISSSchüler ohne Abschluss ab; eine Riesenbaustelle aus meiner Sicht, bei der die 1,5 Millionen Euro pro Jahr mehr für Praxislerngruppen in den Klassen 9 und 10 hoffentlich zumindest etwas Abhilfe schaffen werden.
Viertens: Wir sind Verfechter von größerer Autonomie der Schulen. Deshalb sehen wir die Umwandlung des 7 000-Euro-Programms in flexible dezentrale Schulbudgets, die in Zukunft je nach Schüleranzahl bis zu 20 000 Euro pro Schule gehen können und nicht mehr nur für Instandsetzungsarbeiten aufgewendet werden müssen, positiv und wollen gern glauben, dass diese Mittel mit geringstmöglichem Aufwand zu verausgaben sein sollen, denn die administrative Entlastung unserer Pädagogen, sodass diese mehr Zeit für die Arbeit mit unseren Kindern
haben, ist ein weiteres sehr wichtiges Ziel für die CDUFraktion. Auch hier haben wir schöne Erfolge vorzuweisen.
Die Zahl der im letzten Haushalt eingeführten Verwaltungsleiterstellen wird verdoppelt werden, und wir werden auf unseren Wunsch pro Bezirk einen IT-Experten für Schulen einrichten, damit nicht Informatik- und Mathelehrer mit zwei erlassenen Unterrichtsstunden die ganze IT-Infrastruktur der Schule am Laufen halten müssen, so wie es jetzt häufig der Fall ist. – Das zu den Hausmeisterassistenten spare ich mir jetzt.
Fünftens: Ein weiteres bildungspolitisches Prinzip der CDU-Fraktion und der Berliner CDU als Ganzes heißt: Inklusion nur, wenn sie ausfinanziert ist. Wir haben die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass wir im laufenden Haushalt bei den Schulhelfern nachstellen mussten und jetzt im letzten Haushalt noch kaum Konzepte für die weiteren Inklusionsschritte vorliegen hatten. Mit diesem Haushalt sind wir glücklicherweise einen Schritt weiter: Die Bedarfe für bedarfsgerechte sonderpädagogische Förderung von LES-Schülern an Regelschulen, für schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungszentren und für die ersten Schwerpunktschulen sind im Haushalt abgebildet, sodass die Qualität mit der Quantität der Inklusion in Berlin in Zukunft besser Schritt halten kann.
Sechstens und zuletzt: Wir werden nicht nur immer Fürsprecher der Gymnasien sein, sondern auch der der Schulen in freier Trägerschaft als einem essenziellen Bestandteil unseres Schulsystems. Deshalb werden wir nicht müde werden, die fast schon systematische Benachteiligung der freien Schulen immer wieder zu thematisieren und für eine Gleichstellung zu kämpfen. Wenn eine freie Schule einen hohen Prozentsatz an sozial schwachen Schülern aufnimmt, dann hat sie aus unserer Sicht das gleiche Recht, sich für Mittel aus dem Bonusprogramm zu bewerben wie eine staatliche Schule. Wir freuen uns daher, dass nun 1,6 Millionen in diesem Haushalt pro Jahr für freie Schulen und OSZ aus dem Bonusprogramm bereitstehen und empfehlen fleißige Antragstellung!
Lassen Sie mich zum Schluss kurz zusammenfassen! Der Schulhaushalt weist nach Abschluss der Verhandlungen im Parlament und im Vergleich zum letzten Haushalt Folgendes auf: erheblich mehr Geld für Bauinvestitionen; bessere Bezahlung für die Grundschullehrer; mehr Personalmittel für die siebten Gymnasialklassen und mehr Mittel für die Praxisklassen an den ISS; dezentrale, flexibel einsetzbare Schulbudgets; administrative Verstärkung der Schule durch mehr Verwaltungsleiter und neue ITExperten; eine besser ausfinanzierte Inklusion und Abbau der Benachteiligung freier Schulen. – Diese Punkte machen deutlich: Das ist ein guter Haushalt für den Bereich Schule – bitte stimmen Sie ihm zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Fraktion der Grünen! Eigentlich müssten wir uns gemeinsam freuen und feiern, dass wir durch gemeinsame Beharrlichkeit – ich erinnere mich noch sehr gut an Herrn Mutlu – eine sehr wichtige Sache für die Berliner Kinder und Eltern, nämlich die Rücknahme der Früheinschulung als Regelfall durchgesetzt haben.
Durch die Rückverlegung des Stichtags auf den 30. September nehmen wir vielen Eltern Sorgen und Druck und passen uns nicht nur wieder an unseren Nachbarn und Bildungspartner, das Bundesland Brandenburg, an, sondern reihen uns in die große Mehrheit der anderen Bundesländer ein. Der Gesetzentwurf wird spätestens Anfang des nächsten Jahres in das Parlament kommen. Wir könnten uns eigentlich gemeinsam zurücklehnen und zufrieden sei.
Grüne und zufrieden sein – das passt aber wohl nicht so richtig zusammen.
Deshalb reden wir heute noch mal über die Modalitäten der Früheinschulung. Zwischen dem Entwurf der Grünen
(İlkin Özışık)
und dem der Koalition gibt es einen kleinen, aber nicht unrelevanten Unterschied. Nach Maßgabe der Grünen darf ein Kind eigentlich nur früher eingeschult werden, wenn es zuvor eine Kita besucht hat und die Kita grünes Licht gibt. Gemäß unserem Gesetzentwurf reicht es aus, wenn die für den Schulbesuch notwendigen Sprachkenntnisse vorliegen. Für uns müssen also die Startbedingungen für einen früheren Start stimmen, wir mischen uns aber nicht in die Frage ein, wo das Kind diese erwirbt.
Hierbei kommt abermals unser Leitprinzip zum Tragen. Wir wollen, dass die Eltern bei der höchst sensiblen Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den Schuleintritt ist, die Hauptentscheider bleiben. Sie kennen ihr Kind am besten und würden genauso schwer wie ihr Kind unter einer Fehlentscheidung leiden. Andere Erziehungsinstitutionen können in dieser Frage unterstützen, aber die Verantwortung muss aus unserer Sicht letztlich bei den Eltern liegen.
Ich habe zur Rücknahme der Früheinschulung viele sehr persönliche dankbare Rückmeldungen von Eltern bekommen. Deshalb glaube ich, dass wir mit unserer Formulierung auf dem richtigen Weg sind.
Ja!
Die Bedingungen sind die gleichen. Die Sprachkenntnisse müssen vorliegen, das ist die einzige Bedingung. Aber ob
sie in der Kita oder außerhalb erworben werden, stellen wir frei.
Ja, es wird geprüft, und dann müssen Sprachkenntnisse erworben werden. Aber wenn die Sprachkenntnisse bei der Schuleingangsuntersuchung nachgewiesen werden, muss doch nicht vorausgesetzt werden, dass sie in der Kita waren. Also wir stellen das frei. Wir prüfen die Sprachkenntnisse ab, und wenn die zu Hause nicht erbracht werden, dann müssen sie in die Kita. Das widerspricht sich doch nicht. Wir sagen, wir müssen die Startbedingungen klarhaben und sie brauchen die Sprachkenntnisse. Wo sie die erwerben – –
Nein! In Ihrem Gesetzesentwurf steht drin, dass nur früher eingeschult werden kann, wenn zuvor eine Kita besucht wurde und die Kita grünes Licht gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linken führt uns in eine geradezu schizophrene Situation. Die Linke hat im Zuge der Schulstrukturreform im Jahr 2009 das damalige Probehalbjahr am Gymnasium nicht etwa abgeschafft, nein, sie hat es erst recht fest etabliert, indem sie es auf ein Jahr verlängert hat. Wir nehmen gerne für uns in Anspruch, unsinnige rot-rote Reformen zu korrigieren, aber dass uns die Urheber der Reformen selbst zur Korrektur aufrufen, das ist dann schon eine besondere Variante aus dem Tollhaus!
Dazu kommt, dass der Antrag zeigt, dass Die Linke das Zwei-Säulen-Modell – es handelt sich um zwei Säulen; das ist nicht besonders anspruchsvoll – immer noch nicht verstanden hat.
Dann leisten wir also zunächst einmal bildungspolitische Entwicklungshilfe!
Kapitel 1: Was unterscheidet das Gymnasium von der ISS? – Das Gymnasium ist eine Schulform für viele, aber nicht für alle, so wie die ISS oder die Gemeinschaftsschule.
Das Gymnasium richtet sich an Schüler mit hohem Sprachvermögen, die leicht, schnell und gerne lernen und die Leistungsbewertungen befürworten.
Ziel des Gymnasiums ist die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren und die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium. Am Gymnasium wird nicht auf verschiedenen Niveaus unterrichtet, sondern durchgehend auf dem höchsten. Weniger als ein Drittel der Gymnasien sind Ganztagsschulen. Die Klassen sind deutlich größer als an den ISS, und den Gymnasien stehen überdies weniger Teilungsstunden für Einzel- oder Gruppenarbeit zur Verfügung. Ich könnte noch viele weitere Unterschiede aufzählen, aber ich glaube, schon die genannten machen deutlich: Das Gymnasium ist ein relativ anspruchsvoller Bildungsweg, für den die Schüler die richtigen Voraussetzungen mitbringen müssen, weil sie sonst aufgrund der eben beschriebenen Struktur des Gymnasiums Gefahr laufen, nicht mitzukommen.
Kapitel 2: Grundschüler in Berlin bringen höchst unterschiedliche Voraussetzungen aus der Grundschule in die weiterführende Schule mit. Grundschulnoten sind nur sehr begrenzt aussagekräftig und schwer vergleichbar.
Wir fordern schon lange zentrale Klassenarbeiten in Klasse 6 in den Kernfächern, die nach einem einheitlichen Schlüssel korrigiert und bewertet werden, damit Schüler und Eltern einen objektiven Überblick über die Leistungen ihres Kindes und damit eine gute Grundlage für die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg bekommen. Das war mit der SPD nicht zu machen, wie Herr Oberg gerade eben auch gesagt hat. Wir haben uns als Behelf in dieser Legislaturperiode darauf geeinigt, dass bei einem Notendurchschnitt von 3,0 abwärts ein obligatorisches Beratungsgespräch durchgeführt wird, damit Eltern, Schüler und das Gymnasium ihre gegenseitigen Erwartungen abgleichen können und Fehlentscheidungen hoffentlich vermieden werden.
Zusammenfassung: Wir haben sehr unterschiedliche Leistungsausgangslagen bei den Grundschülern, gleichzeitig haben wir das klare Zielraster Erreichung des Klassenziels bzw. Abitur an den Gymnasien, das mit deutlich weniger innerschulischen Hilfsstrukturen und pädagogischem Personal unterlegt ist und für das nur sechs Jahre zur Verfügung stehen.
Unter diesen gegebenen Umständen brauchen wir das Probejahr zur Orientierung bzw. zur Neuorientierung für Schüler, die sich in ihrer Leistungsfähigkeit möglicherweise geirrt haben. Momentan führt kein Weg daran vorbei, außer dass wir es eigentlich wieder auf ein halbes Jahr verkürzen könnten.
Nein! Ich möchte erst einmal zu Ende sprechen.
Nur, damit wir uns nicht missverstehen: Die CDU ist grundsätzlich keine Anhängerin des Probejahres. Wir denken, dass man die Frage: Passt ein Schüler auf das Gymnasium oder nicht? – beispielsweise durch die genannten zentralen Klassenarbeiten und eine Gymnasialplatzgarantie für Schüler, die einen bestimmten Notendurchschnitt mitbringen, viel besser regeln könnte. Was aber nicht geht, ist das, was Sie vorschlagen, nämlich Schüler, die schon in der ersten Gymnasialklasse große Probleme haben, dem gymnasialen Niveau zu folgen, einfach in der nicht mit umfangreichen Hilfsleistungen ausgestatteten Gymnasialstruktur hängenzulassen.
Was übrigens auch nicht geht, ist, die Gymnasialpädagogen mit zusätzlichen Anforderungen, beispielsweise dem Abschluss von Zielvereinbarungen einzudecken, ohne ihnen hierfür die entsprechenden personellen und strukturellen Ressourcen zu geben.
Das ist einfach nur heuchlerisch und unterscheidet diejenigen, die das Gymnasium indirekt sterben lassen wollen, indem sie es mit Heterogenität zufluten, ohne dem Gymnasium die Bedingungen zur Bewältigung dieser Heterogenität zur Verfügung zu stellen, von denen, die die Realität an den Gymnasien ehrlich zur Kenntnis nehmen.
Wir halten die Übergangssituation von der Grundschule auf das Gymnasium für bei Weitem nicht gut geregelt und finden, dass Hunderte von Umsteigern jedes Jahr ihr siebtes Schuljahr besser hätten verbringen können. Da wir das Grundproblem aber leider nicht lösen können, sorgen wir zumindest konkret dafür, dass sich die Situ
ation der Schüler und Lehrer in den 7. Klassen an den Gymnasien in Zukunft wirklich verbessert.
Auf unseren Antrag wurden in den Doppelhaushalt jeweils 5 Millionen Euro pro Jahr eingestellt, um den Personalschlüssel in Klasse 7 des Gymnasiums so zu verbessern, dass auch schwächere Schüler gefördert werden können. So sieht verantwortungsvolle Bildungspolitik im Zwei-Säulen-System aus!
Aus Anträgen wie Ihren, verehrte Kollegen der Fraktion Die Linke, spricht doch eigentlich nur die Verzweiflung darüber,
dass Sie selbst mit Rot-Rot nicht die Kraft hatten, das Gymnasium offen abzuschaffen,
und deshalb schießen Sie nun vergiftete Pfeile ab. 44 000 Gymnasiasten haben einen Anspruch auf eine faire Vertretung ihrer Interessen. Bei den Linken – das haben Sie durch diesen Antrag abermals gezeigt – ist hierzu Fehlanzeige zu vermelden.
Die Fraktion der Grünen drückt in ihren Anträgen die Befürchtung aus, dass mit Auslaufen der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ wichtige Errungenschaften und Netzwerke verloren gehen könnten, außerdem spricht sie sich für die Einrichtung eines freiwilligen Programms für Umweltmentoren an Schulen aus. Die Koalition hatte beide Anträge im Rahmen der Haushaltsdebatte im Bildungsausschuss negativ beschieden. Lassen Sie mich hier nochmals kurz ausführen, weshalb:
Das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE – findet sich seit 2012/2013 im Rahmenlehrplan und wurde im neuen Rahmenlehrplan von diesem Jahr als übergreifendes Thema „Lernen in globalen Zusammenhängen im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung“ weiter festgeschrieben. Für die curriculare Ausformulierung dieses Themas sind 43 Abordnungsstunden, die sich auf sechs Lehrkräfte verteilen, reserviert. Diese Lehrkräfte betreuen auch das Projekt „Klimaschulen“, zu denen eine ganze Reihe berufliche Schulen gehört. Die Auszeichnung „Klimaschule“ wird seit 2004 verliehen und wird fortgeführt. Es gibt schon jetzt Fortbildungsangebote für Lehrer im Bereich BNE, und für die Umsetzung der eben genannten curricularen Vorgabe wird es im Rahmen der regionalen Fortbildung weitere geben.
Das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch als Ziel für Schul- und Qualitätsentwicklung verankert. Die pädagogische Beratungsstelle für ökologische und kindgerechte Schulhofgestaltung „Grün macht Schule“ wird weiterhin mit 65 000 Euro gefördert.
In diesem Juni wurden an drei Oberstufenzentren Zertifikate an „Nachhaltigkeitstrainees“ verliehen. Bei diesem Projekt kooperieren Oberstufenzentren, Partner aus der Wirtschaft und BNE-Netzwerke miteinander, dieses Projekt kann von anderen Schulen übernommen werden. Zusätzlich werden in bezirklichen Projekten wie „Fiftyfifty“ In Reinickendorf oder „Köpfchen statt Kohle“ in Pankow Energielotsen ausgebildet. Und schließlich unterstützt der Senat den „Green Day“, der Schülern erste Erfahrungen in „grünen“ Berufen ermöglicht.
Diese Beispiele zeigen, dass in allen Bereichen, in denen die Grünen Maßnahmen fordern, schon Aktivitäten und Strukturen bestehen, die auch nicht abgebaut werden
sollen, sondern regulär weiterlaufen. Eine Projektkoordinierungsstelle – um dies abschließend auch noch anzuführen – gab es übrigens in der Senatsverwaltung nie, doch wird sich eine Senatsmitarbeiterin auch weiterhin mit dem Thema BNE befassen.
Also, um es kurz zusammenzufassen: Wir sehen hier anders als die Grünen zurzeit keinen Handlungsbedarf. Wenn überhaupt Verstärkungen oder Änderungen vorgenommen werden sollten, dann aus unserer Sicht im bestehenden System, beispielsweise dahingehend, dass der – übrigens Grün-geführte – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seiner Gartenarbeitsschule genügend Mittel bereitstellt, um Freiwillige im ökologischen Jahr zu bezahlen, oder dass auch freie Schulen zu dem mit 15 000 Euro dotierten Wettbewerb „Klimaschule“ zugelassen werden. Aufgrund der genannten Fakten bleibt es bei unserem Nein zu den vorgelegten Anträgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Koalition hat sich entschlossen, die Möglichkeiten lokaler Bildungsbündnisse noch weiter auszutesten als bisher. Ich freue mich natürlich sehr – das möchte ich zu Anfang auch sagen –, dass die Grünen uns dabei unterstützen. Kollege Langenbrinck hat schon bestehende beispielhafte Kooperationen in Neukölln im Rahmen des Quartiersmanagements angesprochen. Wir wollen diesen und neuen Bündnissen in der Zukunft mit einer eigenen Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Bildung nun eine noch stärker auf Bildungserfolg orientierte Richtung geben.
Es gab im Bildungsausschuss zu diesem Thema eine sehr interessante Anhörung, in der die Elemente des Gelingens und auch die bestehenden Probleme von Bildungsbündnissen anschaulich und ausführlich dargelegt wurden. Vor dem Hintergrund dieser Expertenberatung möchte ich für meine Fraktion folgende Erwartungen und Leitlinien an die nun mit voraussichtlich erheblichen Mitteln gestärkten Bildungsbündnisse formulieren: Erstens sollten Schulaufsicht und Bezirksamt permanent in Bildungsbündnissen eingebunden sein, um die Rückkopplung mit anderen Maßnahmen und Programmen sicherzustellen – Herr Kollege Langenbrinck hat das Bonusprogramm schon angesprochen. Und es wird zweitens zu Beginn einer Bündniskooperation zwischen den Schlüsselakteuren, zu denen ich vor allem die Schul- und Kitaleitungen zähle, eine Strategie mit verbindlichen Zielen ausgearbeitet. Drittens, aber ich denke, auch das ist eine normale Erwartung, wird über den Stand der Entwicklung des Bündnisses und die Zielerreichung regelmäßig und transparent berichtet.
Ein Bildungsbündnis ist nicht – ich zitiere hier den erfahrenen Schulentwickler aus der Anhörung –, wenn man sich einfach nur mal trifft und sich gut versteht. Es muss die Verantwortlichkeit für den roten Faden definiert werden – der Kollege Langenbrinck hat das erwähnt –, und es muss eine Entlastung für die Regeleinrichtungen geben. Damit geht meine Fraktion vollkommen d’accord. Es wurde auch argumentiert, dass Bündnisse stabile, auf Dauer angelegte Strukturen brauchten, was selbstverständlich erscheint, da es oft auch schlicht darum geht, Vertrauen zwischen den einzelnen Akteuren aufzubauen, und das dauert erfahrungsgemäß lange.
Andererseits möchte ich anmerken, dass beim Aufbau derartiger Strukturen immer auch die Gefahr besteht, dass sich das Netzwerk verselbstständigt, dass auch nicht mehr sinnvolle Projekte weitergeführt werden oder sich schlecht arbeitende Akteure gemütlich einnisten. Deshalb ist für uns der Aspekt der Evaluation sehr wichtig und damit auch die Möglichkeit, eine von einem Kooperationspartner als nicht mehr geeignet erachtete Kooperation auch zu beenden. Und vielleicht hört sich das banal an: Es darf nicht sein, dass die Regelinstitutionen, also die Schule oder die Kita, materiell oder personell so ausgetrocknet werden, dass sie ihre Kernfunktionen nicht mehr erfüllen können und dieses dann schleichend über die Bündnisse aufgefangen wird. Ein Bündnis muss eindeutig einen klaren Mehrwert durch bessere Synergieeffekte ergeben, die es ohne das Bündnis nicht gegeben hätte, mehr aber auch nicht
Ich fand es interessant zu erfahren, dass die Bundesregierung im Namen des Förderprogramms „Bildung integriert“ datengestütztes Bildungsmanagement im Hinblick auf Personal- und Sachkosten fördert – also ein Instrument, das zu unseren bestehenden und noch zu schließenden Bildungsbündnissen ganz gut zu passen scheint bzw. diese auf bessere, da breitere Füße stellen könnte. Nachdem Berlin beim Vorgängerprogramm „Lernen vor Ort“ nicht dabei war, besteht nun mit den neuen Mitteln hoffentlich die Möglichkeit, die notwendige Kofinanzierung hierfür aufzubringen. Aber dies nur als eine Idee, die man über diesen neuen Haushaltstitel realisieren könnte! Ich bin gespannt auf die Entwicklungen, die die bestehenden Verbünde aufgrund unseres Parlamentsbeschlusses nehmen werden, und insbesondere darauf, wo und wie sich neue Bildungsbündnisse gründen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich richtig gerechnet habe, werden wir in diesem Haus, von heute abgesehen, wahrscheinlich noch mindestens drei Mal über die Forderung der Aussetzung der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen diskutieren. Die Piraten haben das mit Zustimmung der Opposition 2014 gefordert, 2015 ist jetzt Die Linke dran, 2016 sind es voraussichtlich die Grünen. Und kurz vor der Wahl wird das dann wahrscheinlich auch
die SPD-Fraktion ganz mutig fordern, nachdem sie den mutigen Beschluss gefasst hat, sich in der heutigen Plenardebatte klar von ihrem eigenen Parteivorsitzenden und Wirtschaftsminister zu distanzieren.
Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt spätestens ab jetzt um ein Ritual, bei dem Piraten, Linke, Grüne und SPD gebetsmühlenartig ihre festgefügten Meinungen von sich geben, egal, was politisch passiert.
Das ist natürlich generell schade, aber auch nicht wirklich nachvollziehbar, denn: Was hat sich seit unserer letzten Diskussion im letzten Jahr in den Verhandlungen eigentlich Schlimmes ereignet? Gibt es Zwischenergebnisse, die uns alarmieren müssten?
Haben wir eine Überschwemmung mit Chlor-Hähnchen? Sind die Buchpreise astronomisch geklettert? Haben wir vielleicht einen amerikanischen Generalunternehmer, der unseren BER baut?
Schön wär es, ja, genau! – Oder steht vielleicht sogar der Abschluss der Verhandlungen bevor?
Wenn ich die letzten Verhandlungen im Bereich TTIP grob zusammenfasse, dann gibt es unter der neuen EUKommissarin Malmström Bewegung beim stark kritisierten Thema Schiedsgerichte, und zwar in eine positive Richtung mit der Etablierung eines internationalen Schiedsgerichtshofs mit transparenter Richterwahl. Des Weiteren hat der Kongress Präsident Obama das Verhandlungsmandat erteilt. Damit hat die Legislative in den USA deutlich zu erkennen gegeben, dass die Verhandlungen stringent weitergeführt werden sollen. Außerdem hat das Europäische Parlament nach engagierter Debatte im Juli eine ausführliche Resolution mit 69 Unterpunkten angenommen, in denen so ziemlich alle roten Linien vorkommen, die in unserem Haus diskutiert wurden und die man sich in diesem Zusammenhang überhaupt vorstellen kann.
Ich würde einfach erst mal gerne zu Ende reden.
Ist das alles beunruhigend?
Nein, ist es nicht. Deshalb verstehe ich den Antrag der Linksfraktion auch nicht, und deshalb bleiben wir bei unserer Position. Der europäische und der deutsche Wohlstand und Arbeitsmarkt basieren auf der Exportorientierung, deshalb muss die Verbesserung der Exportbedingungen beispielsweise durch den Abschluss von Handelsabkommen eine permanente Aufgabe sein. Wir wollen das Zusammenwachsen der beiden Wirtschaftsräume mit den höchsten Standards in der Welt. Wir wollen intelligente Lösungen, wir wollen mehr Kooperation. Die Schweiz und Island können Freihandelsabkommen mit China abschließen und wir nicht mit den USA, unserem wichtigsten Handelspartner. Der Abbruch der Verhandlungen würde die transatlantischen Beziehungen enorm beschädigen. An einen Neustart wäre für viele Jahre nicht zu denken. Wir wollen jetzt nicht die Flinte ins Korn werden, sondern mit Ausdauer und Kreativität weiterverhandeln. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Innerhalb sehr kurzer Zeit reden wir jetzt in zweiter Runde im Plenum. Wir hatten die Zeit, über die Frage der Beschulung von Flüchtlingskindern im Ausschuss ausführlich zu sprechen. Insbesondere wichtig war der Bericht des Senats. Wenn ich alles zusammenfasse, stellt sich für mich das gleiche Bild dar, das wir am 11. Dezember gezeichnet haben. Wir stehen vor einer riesigen Herausforderung. Wir haben allein in den letzten zwei Jahren einen Anstieg von 300 Prozent an Kindern, die wir beschulen müssen. Allein in den letzten drei Monaten gab es ein Plus von 36 Prozent.
Das sage ich, um uns einfach noch einmal die Größe der Aufgabe vor Augen zu führen.
Wir haben gehört, dass sofort eine pädagogische Kraft zur Verfügung steht. Es gibt keine finanziellen Limits. Zum jetzigen Zeitpunkt – ich wiederhole es, weil ich es schon am 11. Dezember gesagt habe – können alle Kinder in Regelschulen beschult werden, außer dem Sonderfall in der Herzbergstraße. Auch da habe ich mich noch einmal ausführlich informiert. Das haben Sie schon beim letzten Mal so hochgezogen. Auch dort gibt es einen Plan. Es wurde eine Fabriketage angemeldet, wo eine Filiale der nächstgelegenen Schule einziehen soll, soweit es die Brandschutzbestimmungen hergeben. Wir hoffen, dass es bis zum 6. Februar geklärt werden kann. Falls der Brandschutz dort nicht gewährleistet werden kann, werden Busse eingesetzt werden. Auch an diesem Beispiel wird sehr deutlich, wo das Ziel liegt: die schnellstmög
liche Beschulung in Regelklassen. Daran arbeiten alle beteiligten Behörden. Es gibt eine ressortübergreifende Gruppe, die sich mit Hochdruck darum kümmert. Daran habe ich gar keinen Zweifel.
Frau Kittler! Die Information, die der Staatssekretär jetzt im Hauptausschuss und auch im Bildungsausschuss gegeben hat, kann einen wirklich beunruhigen. Was machen wir im Sommer, wenn die Regelschulen voll sind? Es gibt Grenzen, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, sodass wir diesen idealen Zustand, den wir alle wollen, die Beschulung an den Regelschulen, vielleicht nicht herstellen können. Wir müssen uns damit befassen. Dann müssen wir auch andere Lösungen finden. Wir können die Frequenzen erhöhen. Wir können statt 12 oder 15 Schüler dann 20 Schüler in eine Klasse stecken. Dann wird der Bildungserfolg nicht größer sein. Wir können mobile Ersatzbauten anbauen.
Aber es ist eine große Aufgabe. Es wird der Fall sein können, dass wir für eine bestimmte Zeit die ideale Lösung nicht erreichen können.
Aber Politik ist die Kunst des Machbaren. Wir machen das Beste daraus.
Ich brauche gar nicht darauf einzugehen. Ich glaube, dass die Zustandsbeschreibung von Bildungsarmut und Verantwortungslosigkeit, so, wie es hier besprochen wurde, einfach nicht zutrifft. Ich weise das zurück. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag der Linken zur Beschulung von Flüchtlingskindern kann ich mich kurz fassen, denn das meiste, was hier gefordert wird, ist genau das Ziel des Senats: schnelle Unterbringung, ein Dach über dem Kopf, Essen, Wärme, Sicherheit und anschließend die weitere Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt – und für die Kinder natürlich Beschulung. Der Senat, allen voran Sozialsenator Czaja, tut sein Menschenmögliches, um mit dieser Herkulesaufgabe, von der wir ja auch nicht wissen, wie sie sich weiterentwickeln wird, fertigzuwerden. Allerdings kann der Senat nicht – wie die Linken – die Augen vor der Realität in der Stadt verschließen,
die darin besteht, dass wir nur in sehr begrenztem Umfang freie Räumlichkeiten haben, die sich zur Flüchtlingsunterbringung eignen, und dass unsere Schulen schon jetzt aus allen Nähten platzen.
Nein! – Das Wichtigste ist, dass Flüchtlingskinder im Schulalter so schnell wie möglich ein Lernangebot erhalten. Das gelingt bisher auch sehr gut und geschieht in 99 Prozent aller Fälle in Regelschulen. Insofern gibt es eher Anlass, für die weitestgehend reibungslose Aufnahme von mittlerweile fast 3 000 Kindern und die Einstellung von 280 Lehrkräften, die Flüchtlingskinder unterrichten, ein großes Lob auszusprechen, als alarmistische Töne anzuschlagen.
Nein! – Geradezu abwegig bzw. kinder- und integrationsfeindlich ist aus unserer Sicht jedoch die Forderung, den Aufenthalt der Flüchtlingskinder in den Willkommensklassen auf nur drei Monate zu beschränken und sie dann in normale Schulklassen zu pressen, egal ob sie deutsch sprechen und damit dem Unterricht folgen und an der Schulgemeinschaft teilnehmen können oder nicht. Dieser
Vorschlag zeigt aus meiner Sicht leider, wie wenig die Linke Flüchtlingskinder und auch unsere Schulen ernst nimmt. Flüchtlingskinder müssen individuell so viel Unterstützung bekommen, bis sie auf einer guten sprachlichen Basis und seelisch gefestigt am Unterricht der Berliner Schulen teilnehmen können. Dafür stehen wir.
Ich gestatte keine Zwischenfragen.
Die Bereitstellung einer solchen guten Vorbereitung der Flüchtlinge, bevor sie in den Regelunterricht wechseln, sind wir auch den Berliner Lehrkräften schuldig, die schon jetzt mit vielen Zusatzaufgaben belastet sind.
Wir haben vereinbart, uns in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses ausführlich mit der Situation von Flüchtlingskindern in unseren Schulen zu befassen. Dort werden wir uns auf Grundlage eines Berichts des Senats die Situation noch einmal genau ansehen können. Unrealistischen und der Integration abträglichen Forderungen, wie sie in vorliegendem Antrag der Linken auftauchen, können wir aber jetzt schon eine Absage erteilen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Breitenbach! Ich bin nicht in jeder Planungssitzung anwesend. Ich habe die Information, dass momentan in einem einzigen Fall Unterricht in Flüchtlingsunterkünften stattfindet. Meine Aussage, dass es in 99 Prozent der Fälle nicht der Fall ist, ist also absolut richtig.
Es ist die klare Aussage des Senats und das Bestreben von allen, dass das nicht zur Regel wird, sondern dass man nach allen Möglichkeiten sucht. Das genau ist das Ziel des Senats. Das Ziel ist klar, und da gibt es auch kein anderes Ansinnen. Momentan gibt es einen einzigen Fall bei über 300 über die ganze Stadt verteilten Klassen. Um die Relation klar zu machen, ist das, was ich gesagt habe, genau richtig:
99 Prozent der Klassen sind an Regelschulen, 1 Prozent woanders.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Kürze liegt die Würze; das gilt auch für unseren Antrag und soll auch für die Begründung desselben gelten.
Die Senatsbildungsverwaltung hat die Sommerferien dazu genutzt, die Erholungsurlaubsverordnungen ab dem kommenden Schuljahr wie folgt zu verändern: Statt einem Präsenztag werden die Berliner Lehrer von nun an zu drei Tagen Anwesenheit in der Schule vor Schuljahresbeginn verpflichtet. Wir glauben, dass man dieser zusätzlichen Präsenzverpflichtung einen guten Sinn geben könnte, wenn man sie zu verbindlichen Fortbildungen nutzen würde. Denn obwohl Fortbildung für Lehrer auf dem Papier steht, sieht die Realität oft so aus, dass Lehrern für Fortbildung im laufenden Schulbetrieb oft keine Zeit, Energie oder Muße bleibt. Das Angebot entspricht nicht immer den Bedürfnissen, oder es kommt bei Fortbildungen von mehreren Lehrerinnen und Lehrern gleichzeitig zu größerem Unterrichtsausfall. Mit unserem Vorschlag schaffen wir also eine Win-win-Situation.
Lehrer bekommen regelmäßig einmal im Jahr in Ruhe die Gelegenheit zur Fortbildung, und unsere Schüler bekommen bessere – weil fortgebildete – Lehrer, und ihnen entgeht kein Unterricht.
Mit dieser Maßnahme lösen wir keine Revolution in der Lehrerfortbildung aus.
Wenn aber ab dem ersten festen Fortbildungstag 2015 alles gut läuft, stoßen wir einen Prozess an, bei dem das Fortbildungsangebot in Zukunft rechtzeitig erstellt wird, bei dem es mehr Rückmeldungen aus der Lehrerschaft zum Angebot geben wird und damit auch mehr Möglichkeiten, es zu verbessern. Schulen werden sich eventuell
als Ganzes die Frage stellen, ob sie die Fortbildung zur Schulentwicklung und Stärkung des Teamgeistes nutzen wollen oder ob sie in einem Jahr ganz die fachliche Qualifikation in den Vordergrund stellen wollen.
Ich habe großes Vertrauen in unsere Schulleitungen und Kollegen, dass sie diesen neuen festen Fortbildungstag gut gestalten und nutzen werden, und auch in die Senatsverwaltung, dass sie für diesen neuen festen Fortbildungstag gute Angebote machen wird. Neue Priorität und tatsächliche Verbindlichkeit für die Lehrerfortbildung in Berlin – das ist, kurz gefasst, die Stoßrichtung unseres Antrags, dem zuzustimmen Ihnen allen eigentlich nicht schwerfallen dürfte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Grüne-Fraktion! Liebe Frau Remlinger! Özcan Mutlu hat das Thema Abschaffung der Früheinschulung lange wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Als er in den Bundestag gewechselt ist, haben die Grünen monatelang dazu geschwiegen. Man konnte geradezu den Eindruck gewinnen, dass es sich nur um ein Özcan-Mutlu-Thema gehandelt hat.
Nun, in der Plenarsitzung am 13. November, wäre nach der Opposition wahlweise Stillstand oder Streit in der Koalition angeprangert worden, da kommt auf einmal wieder ein Antrag der Grünen zur Abschaffung der Früheinschulung hervor. Was für eine Überraschung!
Über die Ausgangslage in der Koalition zu diesem Thema wird seit Wochen ausführlich berichtet, also ist es völlig klar, dass wir es hier mit einem durchsichtigen Manöver zu tun haben, mit dem die Koalition provoziert werden soll. Meine Damen und Herren aus der Grünen-Fraktion! Wir freuen uns, dass Sie zu diesem Thema wieder aufgewacht sind, aber auf Ihre Spielchen werden wir uns nicht einlassen.
(Regina Kittler)
Wir führen gute Gespräche mit dem designierten Regierenden Bürgermeister, und in dem Maße und in dem Tempo, in dem dieser die Verantwortung für die Führung der Regierungsgeschäfte übernimmt, werden wir auch offene Fragen klären können. Und ich bin ganz zuversichtlich, dass uns das auch beim Thema der Früheinschulung, auch unter Berücksichtigung möglicher finanzieller Aspekte, gelingen wird.
Deshalb freue ich mich auch jetzt schon auf das Lob, das die Grünen der CDU sicherlich dafür aussprechen werden, dass sie eine Veränderung bei der Früheinschulungsregelung erreicht hat.
Aber natürlich werde ich die Gelegenheit, die Sie mir durch die Anmeldung dieses Tagesordnungspunkts geschaffen haben, gerne nutzen, um die Auffassung der CDU zu dieser Frage noch einmal öffentlich darzustellen. Abgesehen davon, dass wir die Früheinschulung bei nicht mehr vorhandenen Vorklassen ohnehin für nicht besonders sinnvoll erachten, besteht für die CDU aufgrund der Tatsache, dass Eltern und Experten einer Einschulung mit fünf Jahren zunehmend kritisch gegenüberstehen, was unter anderem die Rückstellungsquote von 16 Prozent zeigt, klarer Handlungsbedarf.
Nein. Von wem denn?
Nein!
Er hört auch überhaupt nicht zu, insofern.
Denn bei der Einschulung handelt es sich nicht um irgendeine Entscheidung, es ist ein einschneidendes Ereignis, das die Grundlage für gute oder schlechte Schulerfahrungen legen kann.
Die von uns erbetene Evaluation hat überdies gezeigt, dass es bei jüngeren Kindern doch zu Leistungsrückständen kommen kann, die erst nach Jahren aufgeholt werden. Wir gestehen vollkommen zu, dass die Schulreife eine sehr individuelle Entwicklung ist, über die aus unserer Sicht die Eltern am besten eine Einschätzung treffen
können und dies auch abschließend tun sollten. Unser Vorschlag zielt deshalb mit der Rückverlegung der Schulpflicht auf das sechste Lebensjahr auf eine Entlastung der Eltern ab, die dann in Zukunft für ihre fünfjährigen Kinder keine Rückstellungsverfahren mehr anstrengen müssten. Gleichzeitig würden wir die aktuelle Regelung aber als Kann-Bestimmung weiter beibehalten wollen, weil – wie einleitend erwähnt – die Schulreife eine sehr individuelle Angelegenheit ist. Wir glauben, dass wir durch die Rückverlegung der Schulpflicht auf sechs Jahre bei gleichzeitiger freiwilliger Möglichkeit der Früheinschulung den Eltern Sicherheit geben und ihnen Sorgen nehmen können. Und gleichzeitig tragen wir dem sozialdemokratischen Anliegen nach einem frühen Wechsel von der Kita in die Schule als dem offensichtlich besseren Bildungsort Rechnung. Es handelt sich also um einen insgesamt guten, ausgewogenen Vorschlag, von dem wir hoffen, dass er bald Gesetzeskraft bekommen wird. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende März haben wir uns zum ersten Mal mit der Forderung der Piraten auseinandergesetzt, die Verhandlungen über das transatlantische Investitions- und Partnerschaftsabkommen mit den USA abzubrechen. In der Zwischenzeit hat dieses Thema und Ansinnen in drei Ausschüssen die Runde gemacht, zu der teils auch auswärtiger Sachverstand eingeladen worden ist, mit dem Ergebnis, dass wir uns die Positionen der Gewerkschaften oder des Forums Umwelt und Entwicklung mehrfach anhören konnten. Vertreter der Berliner Wirtschaft waren leider nicht dabei. Die Koalition hat im Europaausschuss eine Vertreterin der Bundesregierung hinzugeladen, die im engen Kontakt mit der verhandelnden EUKommission steht. Aus Sicht der Opposition hätten wir uns diese Ausschussbefassungen und Anhörungen auch sparen können, denn Ihre Meinung stand am 20. März fest, und es war klar, dass Sie sich durch neue Fakten oder neue Entwicklungen in den letzten Monaten in Ihrer vorgefassten Auffassung nicht erschüttern lassen würden.
Ich habe mir alles offen angehört und durchgelesen und bezüglich der Fragen, die für mich im Vordergrund standen, nämlich die nach der Information über die Verhandlungen, des Umgangs mit unterschiedlichen Standards und der Investorenschutzbestimmungen, zeigt sich für mich nun folgendes Bild: Erstens, die Schiedsgerichte bzw. Investorenschutzbestimmungen: Hierzu haben wir die Information erhalten, dass schon die alte Bundesregierung, in der noch die böse FDP das Wirtschaftsressort innehatte, zur Mandatserteilung eine Protokollerklärung abgegeben hatte, in der sie sich kritisch zu solchen Verfahren äußerte, mit dem Hinweis, dass solche in Ländern mit entwickelten Rechtssystemen eigentlich nicht nötig seien.
Die Bundesregierung hat sich aus meiner Sicht inhaltlich absolut richtig, also schon klar positioniert, und sie ist – wie aus den Äußerungen von Wirtschaftsminister Gabriel zu entnehmen ist – auch weiterhin ausreichend sensibilisiert. Die kürzlich getroffene Aussage der neuen Handelskommissarin Cecilia Malmström, Schiedsgerichte nur noch in allerletzter Instanz vorzusehen, geht dann aus
(Dr. Turgut Altug)
deutscher Sicht doch in die absolut richtige Richtung. Die Aufgabe bei dieser Frage besteht also in erster Linie darin, andere EU-Staaten und die USA von der NichtNotwendigkeit dieser Gerichte zu überzeugen. Dies ist aber sicherlich keine Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses.
Zweitens, Transparenz: Auch auf diese Frage gibt es Antworten. Wie wir seit unserer Anhörung im Europaausschuss wissen, gibt es auf www.eu-secretdeals.info alle Dokumente, die bisher offiziell nicht zugänglich waren. Das Verhandlungsmandat, um das großen Zinnober gemacht wurde, ist mittlerweile öffentlich, und Kommissarin Malmström hat erklärt, es gebe nichts zu verstecken und man werde weitere Schritte für noch mehr Transparenz einleiten – also eine nun inzwischen deutlich verbesserte Situation für alle, die sich so richtig in die verschiedenen hochkomplexen Thematiken reinknien wollen – Zusatz: was höchstwahrscheinlich nicht für das Abgeordnetenhaus von Berlin der Fall sein wird.
Drittens, Standards – für mich nach wie vor eine absolut offene Frage: Ich habe hierzu außer Behauptungen, es werden keine Standards gesenkt bzw. wir Europäer haben stets die höheren Standards, oder Befürchtungen, wir nivellieren alles irgendwo in der Mitte, bisher wenig Konkretes gehört, und entschieden ist noch gar nichts. Das ist aus meiner Sicht die größte und absolut entscheidende Baustelle. Ganz wichtig aus meiner Sicht ist es, dass die demokratische Mitsprache bei der Formulierung von Standards gewährleistet bleibt, es also beispielsweise kritisch zu sehen, wenn Annexe Gesetze ersetzen sollen bzw. wenn nicht klar ist, wie künftige Standardverschärfungen oder einfach nur Veränderungen vorgenommen werden können.
Also, es gibt viele gute Gründe, die Verhandlungen zu TTIP eng und kritisch zu begleiten, wobei hierfür aus meiner Sicht aber das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag aufgrund ihrer Kompetenzen und Kapazitäten geeignetere Akteure als das Abgeordnetenhaus von Berlin sind. Es gibt aber gerade angesichts der Entwicklungen in der EU-Kommission der letzten Monate keine guten Gründe, die Verhandlungen, die aus meiner Sicht auch noch lange nicht zu Ende sein werden, jetzt abzubrechen.
Für meine Fraktion bleibt ausschlaggebender Fakt, dass Deutschland eine stark exportorientierte Wirtschaft ist, und zwar weit über die EU hinaus. Hieran hängen unser Wohlstand, unser Sozialsystem und viele hunderttausend Arbeitsplätze. Eine zukunftsorientierte, exportorientierte Wirtschaft muss sich neue und/oder bessere Absatzmärkte suchen. Das ist für uns vollkommen klar. Die große Chance in einem Abkommen mit unserem Verbündeten USA besteht darin, gute, intelligente gemeinsame Standards zu definieren, die wiederum Leitwirkung für andere Regionen haben können.
In dieser Woche kamen die APEC-Staaten zusammen. Sie repräsentieren 40 Prozent der Weltbevölkerung und 57 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Die EU ist nicht dabei, aber die USA, China, Russland, Südkorea, Japan, um nur einige wenige zu nennen. Welche hohen Standards können wohl in Freihandelszonen zwischen diesen Ländern festgelegt werden, an denen sich dann wiederum wir Europäer orientieren müssten?
Nein! Die Kommission tut im Auftrag der Bundesregierung gut daran, die Flinte nicht ins Korn zu werfen, sondern sich weiter an die Sisyphusarbeit der Verhandlungen zu machen, die auch in Zukunft sehr viel Kreativität und Verantwortungsbewusstsein erfordern werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Die Linke hat recht: Ein aktueller gesamtstädtischer Schulentwicklungsplan sollte möglichst schnell vorgelegt werden.
Denn es gibt mit Zuzug und Flüchtlingszustrom einen massiv steigenden Bedarf an Schulplätzen, der dringend abgebildet und abgedeckt werden muss. Mir liegt allerdings die Information vor, dass die Senatsverwaltung den Plan fast fertig hat und das Musterraumprogramm schon überarbeitet wurde und online auch zugänglich ist. Auch wir sehen bei der Frage der Finanzierung der schulischen Infrastruktur über Schulprodukte und hinsichtlich der nachträglich vorgenommenen Normierung durch den Finanzsenator Gesprächsbedarf. Doch auch um hier weiterzukommen, brauchen wir das Handeln des neuen Regierenden Bürgermeisters und seines Finanzsenators. Also: Wiedervorlage nach dem 11. Dezember.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den Wunsch der Fraktion Die Linke, heute über das Thema Inklusion zu diskutieren, gehen wir gern ein, denn zu diesem Thema gibt es in der Stadt und auch in diesem Parlament viel zu besprechen – in der Tat auch ganz aktuell. Hier endet aber schon meine Einigkeit mit der Linken, denn eine Blockade im Senat – zumindest wenn Sie ihn in seiner Gänze von acht Senatoren meinen –, ist mir nicht bekannt, denn der Senat als Ganzer hat schon lange nicht mehr über der Thema Inklusion diskutiert