Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Werden die Verabredungen der Koalition, bezogen auf die Weiterentwicklung der historischen Mitte und den städtebaulichen Wettbewerb dort, auch dann bereits eine Rolle spielen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das kann ich im Detail nicht sagen, insgesamt aber ist ja die Gelegenheit gegeben, die Entwicklung der historischen Mitte zu dokumentieren. Ich gehe davon aus, dass Teil der Ausstellung auch die zukünftigen Entwicklungen und Planungen sein werden. Wir müssen das im Detail noch einmal überprüfen, ich gehe aber davon aus, dass das mit ein Teil der Konzeption sein wird.
1. Aus welchen Gründen hat sich bisher das Land Berlin nicht am begleitenden Gesundheitsmonitoring zum Flughafen BER beteiligt?
2. Welche Überlegungen des neuen Senats gibt es, sich doch noch an den beiden im Land Brandenburg 2012 beginnenden Modulen des Gesundheitsmonitorings zu beteiligen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Moritz! Meine Damen und Herren! Das Land Berlin ist in das vom Land Hessen initiierte Gesundheitsmonitoring über das Modul 1 „Lärmbelästigung und Lebensqualität“ im Rahmen einer dort groß angelegten Lärmwirkungsstudie eingebunden. Durch dieses Modul ist der Flughafen Berlin-Brandenburg als einer von drei Vergleichsflughäfen beteiligt und liefert entsprechende Daten.
Zur zweiten Frage: Die Länder Berlin und Brandenburg werden beide das Modul 2 „Gesundheit“ aus Hessen nicht durchführen, jedoch werden die wissenschaftlichen Ergebnisse zu Modul 2, die im Umfeld des Frankfurter Flughafens gewonnen werden, in Berlin und Brandenburg ausgewertet und für die Bevölkerung nutzbar gemacht. Das Modul 3 „Kognitive Leistungen und gesundheitsbezogene Lebensqualität bei Kindern“ wird in Brandenburg im Flughafenumfeld in ausgewählten betroffenen Grundschulen begonnen. Berlin begrüßt diese Entscheidung, und wird auch diese Ergebnisse gewissenhaft auswerten und reflektieren.
Zu diesem zweiten Modul, an dem sich Brandenburg beteiligt, zur Lernfähigkeit der Kinder: Weshalb beteiligt sich das Land Berlin nicht? Denn im Einzugsbereich im Südosten Berlins leben auch Kinder und befinden sich Schulen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um das Modul 3 handelt, das Sie nachfragen. Am Modul 2 beteiligen sich weder Berlin noch Brandenburg.
Das Modul 3 wird mit ausgewählten Grundschulen in Brandenburg durchgeführt. Die Erfahrungen daraus kann Berlin in seine Arbeit mit einfließen lassen. Für die Reflektion spielt es keine Rolle, ob das Modul in Brandenburg oder Berlin durchgeführt worden ist. Die Ergebnisse werden sicher ähnlich sein.
1. Welche Anweisungen und regelmäßigen Kontrollen folgen dem Hinweis des Senats, dass die Bereitstellung und das Anbieten von Wohnungen als Ferienwohnungen nicht Auftrag und Gegenstand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind, den er laut Antwort auf die Kleine Anfrage 17/10020 vom 20. Dezember 2011 den Wohnungsbaugesellschaften gegeben hat?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass die Wohnungen wieder Mietinteressentinnen und -interessenten zur dauerhaften Anmietung zur Verfügung stehen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich beantworte Ihre beiden Fragen zusammen. Die Kontrolle der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften obliegt – wie Sie wissen – in erster Linie den vom Land Berlin besetzten Aufsichtsräte. Der Senat hat keine Veranlassung zu der Vermutung, dass diese Aufsichtsräte ihrem satzungsgemäßen Auftrag nicht nachkommen, sondern selbstverständlich unsere Vorgaben in Bezug auf Ferienwohnungen entsprechend befolgen.
Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema Ferienwohnungen dargestellt, bietet die DEGEWO-Tochtergesellschaft GEWOBE aktuell zwölf Appartements vornehmlich für Mieterinnen und Mieter an, die befristet ein Serviceappartement in Berlin suchen. Es handelt sich hier um Personen, die neu nach Berlin kommen oder nur temporär in Berlin arbeiten. Die GEWOBE entspricht damit einem Bedarf, der aus der steigenden Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Freiberuflern entsteht. Ich betone, dass es sich nicht um Urlauber handelt, die auf diese Wohnungen Zugriff haben.
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung möchte ich etwas zum Thema HOWOGE sagen. Es ist tatsächlich so, dass drei Wohnungen der HOWOGE an einen Ferienwohnungsbetreiber vermietet worden sind. Diese Wohnungen sind dem Betreiber zum 30. April 2012 gekündigt worden. Insofern kann man, glaube ich, das Fazit ziehen: Ferienwohnungen werden nicht von Wohnungsbaugesellschaften betrieben, bis auf diese drei, für die die Kündigung ausgesprochen worden ist. Ich finde es richtig, denn es ist nicht Aufgabe der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Ferienwohnungen zu betreiben.
Vor dem Hintergrund, dass darüber offensichtlich Konsens hier im Haus besteht, und der Tatsache, dass der Senat über seine Mitwirkung in Aufsichtsräten hinaus Steuerungsmöglichkeiten hat, frage ich, wie denn der Senat künftig verhindern wird, dass auch unter einem Etikettenschwindel – Stichwort: Cityapartments – das Anbieten von Ferienwohnungen tatsächlich unterbunden wird.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich glaube, dass wir dieses Problem nur gemeinsam angehen können – Landes- und Bezirksebene durch entsprechende Kontrollen. Es gibt auch noch das Instrument – das prüfen wir gerade, ob es dafür überhaupt zielgerichtet das richtige ist – der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, dass man da, wo offiziell so etwas eingerichtet werden soll, gleich mit einer Regelung reagiert und sagt: Nein, das wollen und können wir in diesen Bereichen nicht zulassen. Sie sprechen jetzt das Problem an, dass praktisch unter einem Deckmantel Wohnungen zu solchen Ferienappartements umgewidmet werden. Ich glaube, dass dagegen nur eine entsprechende Kontrolldichte und Wachsamkeit helfen kann. Wir müssen gemeinsam genau hingucken, wo was in Wohnhäusern passiert und wie wir durch entsprechende Auflagen darauf reagieren können. Ich gebe zu, es ist schwierig, dieses Thema anzugehen. Das ist ganz bewusst unter einem Deckmantel organisiert. Aber wir werden uns dieses Problems annehmen, und ich hoffe, dass wir gemeinsam mit den Bezirken zu praxisnahen Lösungen kommen.
Danke schön! – Herr Kollege Buchholz! Sie haben zurückgezogen? – Dann hat Kollegin Schmidberger die nächste Nachfrage. – Bitte schön!
Ich würde gern wissen, wie viele Ressourcen der Senat den Bezirken zur Verfügung stellen wird, um die immer massiveren Umwandlungen in Ferienwohnungen zu überprüfen. Wann können wir damit rechnen, dass der Senat die Zweckentfremdungsverbotsverordnung geprüft hat, und welche Alternativen schweben Ihnen jetzt bereits vor?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe gerade dargestellt, dass wir uns in der Prüfung der Möglichkeiten befinden. Ich glaube, dass es erst einmal darum geht, einen rechtlichen Rahmen abzustecken, welche Durchgriffsrechte es überhaupt in diesem Bereich gibt, bevor wir über Ressourcen sprechen. Insofern lassen Sie uns das gemeinsam auf Senats-, aber auch Bezirksebene diskutieren, wie wir dieses Problem angehen können. Wir sind in der Prüfung, wir haben ein gemeinsames Interesse – das entnehme ich der Diskussion –, Ferienwohnungen nicht im großen Stil in der Innenstadt zu finden. Ganz werden wir sie nicht verhindern können. Wir brauchen den Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner. Wir wollen schon gar nicht, dass sich städtische Gesellschaften hierbei engagieren. Wir prüfen erst die rechtlichen Möglichkeiten und werden dann sehen, welche Ressourcen nötig sind.
1. Wie kann es sein, dass, obwohl die Haltestelle „Washingtonplatz“ seit dem 26. Dezember 2011, 6.00 Uhr planmäßig wegen einer Veranstaltung von der M85
nicht mehr angefahren wurde, um 17.00 Uhr desselben Tages an der Haltestelle keinerlei Hinweis auf den Wegfall angebracht war, dass die Benutzung der M85 von dieser Haltestelle von der elektronischen Fahrplanauskunft empfohlen wurde, Abfahrtzeiten auf der zentralen LED-Anzeige am Hauptbahnhof angezeigt wurden und Busfahrer des TXL den fruchtlos wartenden Fahrgästen empfahlen, einfach weiter zu warten, dass das Callcenter der BVG an einem Hinweis auf diesen Missstand offensichtlich nicht interessiert ist, keine Entschädigung für die sinnlos verschwendete Lebenszeit anbietet und nur die üblichen Entschuldigungsformeln herunterrasselt?
2. Wie gedenkt der Eigenbetrieb Berliner Verkehrsbetriebe, solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, gibt es statistische Erhebungen, in wie vielen Fällen pro Jahr die Fahrgastinformation komplett versagt, wie viele Fahrgäste davon betroffen sind und welcher volkswirtschaftliche Schaden daraus erwächst?
Danke schön! – Bevor ich dem Senat das Wort zur Antwort erteile, weise ich auf § 51 Geschäftsordnung hin, wonach Fragen kurz zu stellen sind und auch eine kurze Antwort ermöglichen. Ich bitte alle Damen und Herren Kollegen, sich daran zu halten!
Herr Kollege Kowalewski! Ich gehe davon aus, dass Frage 2 an den Senat gerichtet ist, denn wir stellen hier keine Fragen an die Eigenbetriebe des Landes Berlin. Kann ich Sie so verstehen? – Gut. Dann Frau von Obernitz – bitte schön!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kowalewski! Meine Damen und Herren! Aufgrund der vorbereitenden Baumaßnahmen zur Silvestermeile ist es in der Tat zu massiven Verkehrsumleitungen im umliegenden Straßenland gekommen. Daraus hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, Buslinien umzuleiten. Dies war unvermeidlich und gewollt.