Protokoll der Sitzung vom 09.02.2012

Danke! – Herr Senator Müller! Ich habe eine Nachfrage, und zwar: Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die sogenannte Inhouselösung? Warum kommt sie im Koalitionsvertrag noch vor und ist jetzt als Option scheinbar entschwunden?

Bitte schön, Herr Senator!

Ja, das ist eine Möglichkeit, Herr Abgeordneter, aber sie ist im Koalitionsvertrag nicht festgehalten. Was der Senat im Moment macht, ist die Verabredung auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung, und die sieht eben mehrere Schritte vor. Der erste Schritt waren die Gespräche mit der Bahn. Der parallel laufende zweite Schritt war dann die juristische Überprüfung, was überhaupt an Gesamtvergabe oder auch Direktvergabe geht. Und der dritte Schritt – aus den ersten folgend – ist dann eben das wettbewerbliche Vergabeverfahren. Einen konkreten Arbeitsauftrag für eine Inhousevergabe, wie Sie es genannt haben, kann ich aus der Koalitionsvereinbarung nicht ableiten.

Als Nächste hat die Kollegin Matuschek das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Senator! Welches Finanzierungsmodell ist denn diesem Stufenplan, den Sie gerade ausführlich beschrieben haben, unterlegt? Ist die Finanzierung der Fahrzeuge von dem Anbieter zu bringen, oder wird das gleich in das entsprechende Vergabeverfahren einkalkuliert? Welches Modell haben Sie dort im Blick?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Genau das wird Gegenstand der Senatsvorlage und auch der Diskussionen sein, die im Berliner Senat und in der brandenburgischen Landesregierung geführt werden. Es gibt mehrere Varianten, die Sie dargestellt haben. Die werden gleichberechtigt diskutiert werden. Und dann wird es dazu Mitte März im Senat eine Entscheidung geben.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 der Kollegin Regina Kittler von der Linken zum Thema

Produktives Lernen an integrierten Sekundarschulen

Bitte schön, Frau Kollegin!

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Scheeres! Ich frage den Senat:

1. Nach welchen Kriterien erfolgt die personelle Ausstattung des „Produktiven Lernens“ an integrierten Sekundarschulen, und welche Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?

2. Ist gesichert, dass das „Produktive Lernen“, das bereits vor der Errichtung der integrierten Sekundarschulen erfolgreich in ausgewählten Schulen Berlins als reguläres Bildungsangebot existierte, in den integrierten Sekundarschulen wie bisher fortgesetzt werden kann, oder trifft es zu, dass der Erhalt des „Produktiven Lernens“ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen an einzelnen Schulen, darunter der Hufeland-Schule in Pankow, gefährdet ist?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Scheeres – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kittler! Grundsätzlich richtet sich die Personalausstattung für das Bildungsangebot „Produktives Lernen“ nach den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen. Die Entscheidung, ob eine Schule eine Lerngruppe des Produktiven Lernens einführt, steht in der Entscheidung der Schule selbst.

Zu den Ressourcen, die Sie gerade angesprochen haben: Grundsätzlich richten sich die an der integrierten Sekundarschule zur Verfügung stehenden Ressourcen nach der Gesamtschülerzahl und dem entsprechenden Zumessungsfaktor: 1,46 Lehrerstunden je Schüler. Dies bedeutet, für eine Klasse mit 25 Schülerinnen und Schülern stehen 31 Stunden zur Abdeckung der Stundentafel und 5,25 Stunden zur Teilung und Förderung zur Verfügung.

Darüber hinaus erhalten die ISS zusätzliche Ressourcen, also strukturelle Unterstützung, von 0,22 Lehrerstunden je Schüler bei einem Anteil von mindestens 40 Prozent lernmittelbefreiter Schülerinnen und Schüler bzw. 40 Prozent Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft. Dies bedeutet dann z. B. bei zwölf Schülerinnen und Schülern, die das Kriterium Lehrmittelbefreiung oder ndH erfüllen, dass zusätzlich 5,28 Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden berlinweit 40 Lehrerinnen- und Lehrerstellen zur Reduzierung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss in den integrierten Sekundarschulen eingesetzt.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nur sagen, dass ich die Lernform des Produktiven Lernens sehr wichtig und geeignet finde, gerade auch in der integrierten Sekundarschule, was das Duale Lernen angeht. Ich kann nur sagen, dass wir hier die Schulen unterstützen wollen. Auch gerade in den Situationen, wenn die Ressourcen nicht ausreichen, müssen wir uns individuelle Lösungen überlegen wie z. B. auch in dem Fall, den Sie angesprochen haben, der Hufeland-Schule.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Kollege Mutlu an der Reihe!

Herr Präsident! Ich frage die Senatorin, wie es mit dem Produktiven Lernen auch in Bezug auf das Duale Lernen, das ab nächstem Schuljahr greifen wird und als Teil der

Sekundarschule fest etabliert wird, weitergehen wird. Müssen die Schulen, die Produktives Lernen betreiben, Befürchtungen haben, dass sie aufgrund des Dualen Lernens verdrängt werden?

Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter Mutlu! Das, was Sie beschreiben, sehe ich nicht so. Sie werden keine Befürchtungen haben müssen. Ich habe eben bereits gesagt: Die Form des Dualen Lernens bzw. die konkrete Form des Produktiven Lernens finde ich eine sehr wichtige und richtige Form, und ich meine, dass das parallel stattfinden kann.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 von dem Kollegen Alexander Spies von den Piraten zum Thema

Sittenwidriger Lohn in Berlin

Bitte schön, Herr Kollege!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Ist dem Berliner Senat bekannt, dass das Jobcenter Stralsund Arbeitgeber verklagt, die sittenwidrige Löhne an SGB-II-Aufstockerinnen und -Aufstocker zahlen?

2. Prüfen die Berliner Jobcenter bei Vermittlung in Arbeit, dass die Arbeitgeber keine sittenwidrige Löhne zahlen, und wie viele Klagen haben Berliner Jobcenter gegen Arbeitgeber eingereicht, die sittenwidrige Löhne zahlen?

Vielen Dank!

Vielen Dank! – Es antwortet Frau Senatorin Kolat. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Spies! Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist dem Senat seit Längerem bekannt,

und die Bundesagentur für Arbeit und der Senat sind auch in der Zwischenzeit bereits tätig gewesen.

Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt: Dem Senat ist bekannt, dass das Jobcenter Stralsund Anfang 2009 einen ersten Musterprozess gegen einen Arbeitgeber der Gastronomiebranche, der seinen Beschäftigten Stundenlöhne unter 3 Euro gezahlt hat, erfolgreich geführt hat. Dem Senat ist ferner bekannt, dass das Jobcenter Stralsund im Januar 2010 einen Pizzeriabetreiber, der seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Stundenlöhnen zwischen 1,14 Euro und 3,33 Euro beschäftigt hat, ebenfalls erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen hat. Dem Senat ist weiterhin bekannt, dass das Jobcenter Stralsund inzwischen in 80 Fällen Ersatzerstattungsanspruche in Höhe von ca. 130 000 Euro geltend gemacht hat. Inzwischen sind es 18 Klagen.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich wie folgt antworten: Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2010 eine Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisungen herausgegeben, die von den Jobcentern als Weisung beachtet werden muss. Nach dieser Weisung sind im Rahmen der Arbeitsvermittlung bei Entgegennahme, Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten als zwingende Arbeitsbedingung die Mindestlöhne zu berücksichtigen. Ebenfalls sind danach die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge zu beachten.

Die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Berliner Jobcentern arbeiten in der Regel branchenorientiert und betreuen somit einen bestimmten Arbeitsmarktausschnitt. Aufgrund dieser spezialisierten Arbeitsweise sind den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern in Berlin die gängigen Tarife bzw. bei nicht vorhandenen Tarifverträgen die ortsüblichen Entgelte der Region bekannt. Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler erkundigen sich bei jeder Stellenaufnahme nach der Höhe des Arbeitsentgelts, das für die ausgeschriebene Position gezahlt werden soll. Sofern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Vermittlungsprozesses feststellen, dass die Entlohnung sittenwidrig ist, wird das Stellenangebot aus den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters entfernt. In diesem Fall wird keine Bewerberin, kein Bewerber mehr auf diese Stelle vermittelt.

Der Senat hat im Rahmen von Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter das Thema sittenwidrige Löhne häufig aufgegriffen. In den Trägerversammlungen ist die Verfahrensweise, die ich Ihnen dargelegt und bei der ich Ihnen beschrieben habe, wie damit umgegangen wird, auch noch mal ausführlich erörtert worden.

Zu Ihrer dritten Frage: Beim Arbeitsgericht Berlin sind seit 2007 insgesamt sechs Verfahren von Jobcentern gegen Arbeitgeber registriert, die wegen des Arbeitsentgelts geführt wurden.

(Senatorin Dilek Kolat)

Meine abschließende Einschätzung: Ich denke, die Praxis in Berlin gibt es her, dass es Gott sei Dank nicht so viele Verfahren gibt, denn der Koalition ist sehr wichtig – das haben wir im Koalitionsvertrag sehr häufig dargelegt –, dass existenzsichernde Löhne gezahlt werden. Wir werden auch über die Jobcenter an diesem Thema dranbleiben.

Vielen Dank! – Herr Kollege Spies, Sie haben das Wort für eine Nachfrage. – Bitte!

Eine kurze Nachfrage: Wird also auch bei Aufstockerinnen und Aufstockern, bei denen keine Arbeit vermittelt wird, als Voraussetzung für die Aufstockung geprüft, dass das Arbeitsentgelt nicht sittenwidrig ist?

Frau Senatorin – bitte schön!

Sie haben das richtig zusammengefasst. So ist es!

Vielen Dank! – Gibt es weitere Nachfragen? – Frau Bangert hatte sich gemeldet. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Frau Senatorin Kolat! Wie passt Ihre Antwort zu der Antwort, die Sie mir kürzlich auf meine Kleine Anfrage zu dem Projekt Joboffensive gegeben haben, nämlich dass statistisch nicht erfasst wird, in welche Arbeitsverhältnisse die Menschen vermittelt werden? Sie konnten mir nicht beantworten, ob die Menschen aus dem Arbeitslosengeld II ganz raus sind, also ob sie noch Aufstocker sind oder in Zeitarbeit vermittelt wurden. Wie passt Ihre Antwort mit dieser Antwort zusammen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich weiß jetzt nicht, welche Antwort Sie meinen. Wir hatten im letzten Fachausschuss über den Sachverhalt gesprochen, dass das Sozialgericht in Berlin Löhne unter 1 058 Euro als sittenwidrig erklärt hat. Dazu habe ich im Fachausschuss Stellung bezogen, dass das selbstverständlich bei den Jobcentern dazu führt, dass nicht vermittelt

werden kann, wenn solche Löhne infrage kommen. Wenn Menschen in Beschäftigungen mit solchen Löhnen sind und kündigen, kommen sie in die Situation, nicht sanktioniert werden zu können. Diesen Sachverhalt hatten wir im Fachausschuss erörtert.