Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Karge! Das ist eine Frage, die wir zwischen den unterschiedlichen Senatsverwaltungen besprechen und diskutieren müssen, denn Sie wissen, als 2008 die Grundlagen dafür geschaffen wurden, dass es den berlin-Pass gab, insbesondere eben auch mit den Leistungen, dem wichtigen Element der Berechtigung für das Berlinticket bei der BVG, war damit auch verbunden, dass das Land Leistungen an unterschiedliche Träger zu zahlen hat. Und damals hat man sich bewusst, aber eben auch aus der Finanzlage des Landes heraus darauf verständigt, den anspruchsberechtigten Kreis so zu halten, wie er derzeitig ist.
Wenn man den anspruchsberechtigten Kreis verändert, würde das natürlich nicht nur in dieser Gruppe, sondern auch in anderen Bereichen, beispielsweise der Jugendhilfe oder Ähnlichem, die Frage aufbringen, ob weitere Personengruppen hinzukommen sollten. Und diese Frage muss zwischen der Stadtentwicklungsverwaltung, die für die Wohngeldfragen die federführend zuständige ist, insbesondere auch der Wirtschaftsverwaltung, die für den Zuschuss bei der BVG verantwortlich ist, der Finanzverwaltung und den anderen Verwaltungen erörtert werden.
Ich denke, es ist richtig und sinnvoll, diese Frage zu besprechen, denn vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Wohngeldanspruch bei rund 60 Prozent aller Wohngeldhaushalte aktuell auf unter 100 Euro beläuft, gibt es gute Gründe dafür, diese Debatte noch einmal zu führen. Aber man muss diese Debatte eben auch unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Stadt führen und unter dem Gesichtspunkt, dass dann möglicherweise auch andere anspruchsberechtigte Gruppen ähnliche Ansprüche stellen könnten.
Herr Kollege! Ich weise darauf hin, dass Sie sich erst dann eindrücken können, wenn es tatsächlich eine inhaltliche Ausführung gegeben hat, nicht bereits während der Anrede. Solche Wortmeldungen werden der Geschäftsordnung entsprechend nicht zur Kenntnis genommen, sondern gelöscht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Kritik an der „Pillepallequalität“ der MSA-Prüfungen im Fach Mathematik
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schlede! Ich finde das schon sehr seltsam, mal sind die Ergebnisse der Prüfungen zu schlecht, mal ist die Aufgabenstellung zu schwer, jetzt ist sie zu einfach. Es wird immer versucht, aus irgendeinem Grund zu skandalisieren. Ich möchte jetzt einfach mal zu den Fakten kommen, denn nicht meine Verwaltung entwickelt die Aufgaben, sondern Fachleute. Wir haben ein eigenes Landesinstitut, gemeinsam für Berlin und Brandenburg, für Schule und Medien. In diesem Institut arbeiten Fachleute, werden Praktiker aus den einzelnen Bereichen, also auch Lehrkräfte, hinzugezogen, um Aufgaben für Prüfungen analog den Standards der Kultusministerkonferenz bzw. auch entlang unseres Rahmenlehrplans zu entwickeln. Und sie werden nicht einfach nur so entwickelt, sondern auch pilotiert – auch in anderen Bundesländern. Leider darf ich jetzt nicht verraten, in welchen Bundesländern diese Aufgaben pilotiert werden. Das ISQ gibt dann zum Beispiel diese Aufgaben in die anderen Bundesländer. Hier haben wir keine Kritik zurückbekommen, dass unsere Aufgabenstellungen konkret im Bereich der MSA-Matheaufgaben zu einfach wären. Man hört so einzelne Stimmen in der Öffentlichkeit. Wir werden uns das ganz genau anschauen, wenn wir die Prüfungsergebnisse haben; dann wird das ISQ noch mal auf die Ergebnisse schauen, und die Schulen bekommen dann die entsprechenden Rückmeldungen. Also wir haben Fachleute, die diese Aufgaben entwickeln. Das hatten wir auch in den Jahren davor. Und wir haben bewusst ein eigenes Landesinstitut, wo eben Fachleute diese Aufgabenstellungen erarbeiten.
Es stimmt, dass wir in der Eingangsfrage aus didaktisch-methodischen Gründen eine einfache Aufgabe gestellt haben, aber in der Endstufe ist es natürlich KMK-konform und eine schwierige Fragestellung. Das handhaben viele Bundesländer so, damit eben die jungen Menschen motiviert sind bzw. nicht Angst haben, dann in die nächsten Aufgabenstellungen einzutreten. Ich finde das in Ordnung. Jedes Bundesland handhabt das anders. Es ist nicht unüblich, dass man eine einfache Startfrage stellt, um dann zu einer abschließenden schwierigen Frage zu gelangen.
Frau Senatorin! Sie haben jetzt mehrfach die Fachkraft betont, die dahintersteht, solche Fragen zu entwickeln. Dann frage ich Sie, ob es tatsächlich den Leistungsanforderungen einer 10. Klasse entspricht, Schülerinnen und Schüler zu fragen, welche höchste Zahl man aus den Ziffern 2, 3 und 6 entwickeln kann, und was die Didaktik in diesem Falle wohl bezwecken soll.
Nach Auskunft von Brandenburger Kollegen ist das sozusagen die Endstufe dessen, was man eventuell in der 7. oder 8. Klasse erreichen kann.
Sehr geehrter Herr Schlede! Dann sollten Sie aber auch die anderen Fragestellungen dieser Aufgabe formulieren.
Ich habe es gerade angesprochen, dass es aus didaktisch-methodischen Gründen in einigen Bundesländern der Weg ist, erst mal eine einfache Frage zu stellen, damit Schülerinnen und Schüler keine Blockade haben, sondern sich trauen, die weiteren Schritte zu gehen, und keine Denkblockade haben. Man kann natürlich auch mit dem Hammer direkt kommen. Es ist von Mathematikern entwickelt worden und nicht von irgendwelchen Leuten, von Menschen, die diesen Bereich studiert haben, die im Landesinstitut tätig sind. Das Ganze wird pilotiert auch in anderen Bundesländern, und wie gesagt, leider kann ich jetzt die Bundesländer nicht nennen, die hier auch Verantwortung haben. Da werden Sie ganz irritiert sein.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Abgeordnete Kittler. – Bitte!
Zu Herrn Schlede: Ich habe die gesamte Prüfung einmal durchgerechnet – bloß mal als Bemerkung. Da können wir uns gerne mal austauschen.
Richtig! – Frau Scheeres! Sehen Sie es auch so, dass der MSA ein Nachweis dessen sein sollte, was in zehn Jahren in der Schule gelernt wurde?
Dann hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit zu einer Frage der Herr Abgeordnete Schäfer. – Bitte!
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben gerade die Kunst des Kompromisses hervorgehoben. Warum ist Ihre Koalition nicht in der Lage, ein Berliner Energie- und Klimaprogramm zu beschließen, also den umfassenden Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz, den Sie selbst persönlich vor zwei Jahren auf den Weg gebracht haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Schäfer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat hat im Ursprungsentwurf für das Energiewendegesetz nicht vorgesehen, das BEK im Abgeordnetenhaus beschließen zu lassen. Das war der Wunsch des Abgeordnetenhauses, das BEK hier extra im Abgeordnetenhaus oder im Plenum zu debattieren und extra beschließen zu lassen, demzufolge ist dann diese Passage in das
Energiewendegesetz hineingekommen, wurde vom Abgeordnetenhaus im April dieses Jahres dann beschlossen.
Der Senat hat dann vor Kurzem das BEK beschlossen und es dem Abgeordnetenhaus zur Beratung übergeben. Und das Abgeordnetenhaus ist jetzt frei, darüber zu debattieren und zu beschließen. Sollte es zu keinem Beschluss des Abgeordnetenhauses an dieser Stelle kommen, besteht aber aus dem Energiewendegesetz die Verpflichtung für den Senat zu handeln, und demzufolge würden wir dann im Vorgriff, basierend auf dem Senatsbeschluss, das BEK in Kraft setzen und dann ggf. der Debatte des Abgeordnetenhauses in der nächsten Legislaturperiode harren.
Herr Senator! Sie haben aber gestern in den letzten regulären Sitzungen keine Mehrheit für Ihr Klimaschutzprogramm gefunden. Ich frage Sie: Warum ist weder der Kohleausstieg Berlins bis spätestens 2030 noch der Ausbau der Aufgaben und Mittel des Stadtwerks Teil Ihres Klimaprogramms, obwohl beides in der Enquete-Kommission parteiübergreifend Zustimmung gefunden hat?
[Benedikt Lux (GRÜNE): Jetzt mal zu den Inhalten! – Torsten Schneider (SPD): Wir haben doch eure Rede zur Regierungserklärung heute Morgen gehört!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schäfer. Zunächst einmal: Ich hatte nicht den Eindruck, dass es gestern im Ausschuss keine Mehrheit für das BEK gab – der Ausschuss hat sich entschieden, die Debatte zu vertagen. Wie dann eine Abstimmung ausgeht, bleibt dem Ausschuss vorbehalten bzw. der Debatte des Abgeordnetenhauses.
Zu Ihren konkreten Fragen: Der Kohleausstieg steht im BEK. Die Frage des Stadtwerks ist nicht enthalten, da es dazu eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, und solange diese gesetzliche Regelung besteht – die ich bedauere –, kann das nicht ins BEK eingefügt werden.
[Torsten Schneider (SPD): Da habt ihr eure Antwort! – Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE) – Torsten Schneider (SPD): Frau Kosche! Schreibt doch einen Antrag!]
[Torsten Schneider (SPD): Welche Zahl kann man denn nun bilden für Herrn Schlede? – Christopher Lauer (PIRATEN): Ich hätte gern den Publikumsjoker!]
Ich frage den Senat: Wie sinnvoll ist es vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und dem damit verbundenen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften der bauenden Berufe, die Martin-Wagner-Schule in Weißensee zu zerschlagen, und will der Senat dort nun einen Campus Gestaltung oder eine Schule für soziale und sozialpädagogische Berufe einrichten?
Sehr geehrte Frau Kittler! Ich kann mich gern noch einmal wiederholen. Wir haben das sehr intensiv – zwei Mal, glaube ich – im Ausschuss besprochen, und ich habe hier schon Stellung dazu bezogen. Zum einen geht es nicht um eine Zerschlagung, sondern um eine Schwerpunktsetzung. Ich hatte schon angesprochen, dass wir Disparitäten im Land Berlin insgesamt ausgleichen, dass wir berlinweit 4 000 freie Schulplätze in den beruflichen Schulen haben, aber auf der anderen Seite über 3 000 Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Bereichen auf der Warteliste sind. Ich finde schon, dass wir eine Verantwortung haben, Sorge zu tragen, dass diese Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz bekommen.