Augenblicklich gibt es die Pläne nicht. Wir wollen das Projekt aber in Charlottenburg-Wilmersdorf deutlich ausrollen und erst dann, wenn wir die Erkenntnisse haben, gegebenenfalls auch auf weitere Bezirke ausweiten.
Wir kommen jetzt zur Frage der AfD-Fraktion. Herr Kollege Vallendar! Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat bisher aus der vom Justizsenator Dr. Behrendt unter anderem am 6. April hier im Plenum angekündigten Beobachtung der beiden AfDBundestagskandidaten Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Richterin in Berlin, sowie Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, gewonnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vallendar! Das Wort „Beobachtung“ ist vielleicht ein bisschen zu hoch gegriffen. Ich habe darauf hingewiesen und weise auch heute darauf hin, dass für Beamte des Landes Berlin, auch Staatsanwälte, auch Richter, das Mäßigungsgebot gilt und dass ich davon ausgehe, dass sich die Kandidierenden, für welche Partei auch immer, im Rahmen des Bundestagswahlkampfs an dieses Mäßigungsgebot halten werden. Meine Hoffnung hat sich bisher erfüllt. Wir haben keinerlei Erkenntnisse, dass
irgendein Kandidierender aus dem öffentlichen Dienst des Landes Berlin und auch nicht aus meinem Bereich der Justiz in den letzten Tagen und Wochen gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat.
Ja! – Sehr geehrter Herr Justizsenator! Wie rechtfertigen Sie die öffentlich angekündigte Beobachtung und damit auch einhergehende Stigmatisierung dieser beiden Kandidaten? Wie machen Sie das mit Ihrem Neutralitätsgebot und Ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherr vereinbar?
Genau genommen sind es drei Fragen gewesen. Zunächst einmal sage ich: Für mich gilt kein Neutralitätsgebot. Ich führe diese Stelle politisch aus und darf mich auch politisch im Rahmen dieser Tätigkeit äußern. Das möchte ich vielleicht einmal zur Aufklärung beitragen.
Es ist beamtenrechtlich vorgegeben, das Richterrecht verweist insoweit auf das Beamtenrecht, dass das für alle Kandidierenden gilt. Deshalb kann ich darin keine Stigmatisierung erkennen. Ich bin von Medienvertretern im Hinblick auf diese beiden Kandidierenden gefragt worden und habe dann gesagt, für diese beiden Kandidierenden gilt, wie für alle anderen auch, das Mäßigungsgebot. Deshalb kann ich auch keine Stigmatisierung an der Stelle erkennen. Jeder muss sich gut überlegen, für welche Partei er für den Bundestag kandidiert. Das ist völlig klar. Wenn man eine solche Entscheidung getroffen hat, muss man auch damit leben, dass das öffentlich wahrgenommen wird. Es wird schließlich auf den Wahllisten veröffentlicht, wer für wen kandidiert. Wenn jetzt daraus gesellschaftliche Urteile getroffen werden, ist es nicht meine Aufgabe, dem entgegenzuwirken, sondern es hat jeder durch seine Kandidatur zu verantworten. Wir stellen uns aber selbstverständlich schützend, so sie denn angegriffen werden – das kann ich aber auch nicht feststellen –, vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem kon
kreten Fall habe ich aber eher den Kollegen Reusch so wahrgenommen, dass er von sich aus an die Öffentlichkeit gegangen ist und Reden auf Parteitagen gehalten hat, was sein gutes Recht ist. Dann muss er auch damit leben, dass das wahrgenommen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Justizsenator Dr. Behrendt! Sie sprechen auch von einer Richterin in Ihrem Verantwortungsbereich. Nach meinem Verständnis gibt es eine ganz klare Gewaltenteilung, zum einen Sie als Teil der Exekutive und Frau Malsack-Winkemann als Teil der Judikative. Wie sehen Sie das unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung?
Ich glaube, ich habe diesen Namen, den Sie jetzt erwähnt haben, wie die Kollegin heißt, in der Öffentlichkeit nie geäußert. Deshalb ist die Frage, wer dort Öffentlichkeit schafft oder nicht, eindeutig zu beantworten.
Die Richter unterliegen der Dienstaufsicht. Natürlich gilt es, richterliche Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Das tun wir auch. Es gibt dort Dienstaufsicht. Dem sind sie unterworfen. Es gibt ein entsprechend abgestuftes Disziplinarrecht. Wenn es zu Verfehlungen kommt, würde man im Zweifel – es wäre das Richterdienstgericht zuständig, nicht der Justizsenator – entsprechend tätig werden.
Ich sage noch einmal: Ich habe die Hoffnung, dass sich alle Berliner Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an das Mäßigungsgebot im Bundestagswahlkampf von sich aus halten werden. Das habe ich hier vor sechs Wochen geäußert. Das sage ich gern auch noch einmal. Das wäre für die Demokratie besser. Das wäre auch für das Ansehen der Berliner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes besser.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat, welche Maßnahmen er ergreifen wird, um einen fairen Wettbewerb für taxiähnliche Leistungen und die Einhaltung bestehender Vorschriften in Berlin für alle Marktteilnehmer durchzusetzen, insbesondere da im Senat über das LABO bekannt ist, dass die Firma UberX für taxiähnliche Leistungen derzeit Subunternehmen in Brandenburg beauftragt, die sich offensichtlich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen, insbesondere an das Rückkehrgebot, halten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Unsere Senatsverwaltung ist augenblicklich im Gespräch mit sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu einer fairen Lösung kommen. Wenn wir zu einer Lösung gekommen sind, präsentieren wir sie gern hier im Abgeordnetenhaus.
Bei den vielen Beteiligten sind auch Brandenburger Institutionen, Bundesland und Kreise, darin beschäftigt. Das Problem ist, dass es gerade irgendwie zwischen die beiden Bundesländer fällt.
Augenblicklich ist es noch nicht der Fall. Ich bin im Gespräch mit meiner Brandenburger Kollegin. Die werden bestimmt auch einbezogen werden.
Vielen Dank! – Die Runde nach Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben dadurch unberücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass sich alle Fragestellerinnen und Fragesteller gemeldet haben. Dann stoppe ich jetzt die Anmeldung.
Ich verlese die Namen der ersten zehn Abgeordneten: Herr Kollege Freymark, Herr Fresdorf, Herr Friederici, Frau Bentele, Herr Trapp, Herr Isenberg, Herr Gindra, Frau Demirbüken-Wegner, Frau Jasper-Winter und Herr Swyter. – Wir beginnen mit Herrn Freymark. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben vorgelesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone die Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Fragen ergeben. – Bitte schön, Herr Kollege!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat, warum der Regionalbahnhof Karlshorst noch immer in der Diskussion einer Schließung steht, obwohl es einen Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2013 gibt, wonach sich in diesem Hohen Haus einstimmig dafür positioniert wurde, diesen langfristig, zumindest bis zum Aufbau des Regionalbahnhofs Köpenick, offenzuhalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir schauen es uns augenblicklich an. Wir sind in Diskussionen, aber an dem Beschluss hat sich natürlich nichts geändert. Es gibt unterschiedliche Interessen. Einige wollen ihn offenhalten, andere wollen ihn schließen. Im Augenblick ist der Beschluss so, wie er ist. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank für die Beantwortung! – Wir haben uns einstimmig dafür eingesetzt. Die Frage ist, wer bestellt. Die Deutsche Bahn möchte das nicht. Das Hohe Haus hier möchte es. Was möchten Sie?
Augenblicklich – ich habe es ausgeführt – sind wir in der Diskussion. Wir schauen es uns an. Augenblicklich spricht nicht so viel dafür, die Situation zu ändern. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Herr Staatssekretär Rackles hat gerade erklärt, dass das Neutralitätsgesetz für gerichtsfest gehalten wird. Warum wurde keine Revision im Kopftuchurteil eingelegt?
Das Urteil, um das es ging, war am Landesarbeitsgericht ergangen. Es war ein arbeitsrechtliches Urteil. Es wurde auch gezielt von der Klagenden gesucht. Die Frau war nicht im Berliner Schuldienst. Ihr wurde der Zugang verwehrt. Strittig war die Art der Information, sowohl beim Casting als auch bei der Anbahnung des Vertrages. Wir haben also, und das ist objektiv unstrittig, einen Fehler gemacht in der Beratung, in der Anbahnung des Arbeitsvertrags. Das haben wir inzwischen umgestellt durch Anweisung an die Schulaufsicht und die jeweiligen Akteure vor Ort, sodass wir sagen: In der Praxis, was das Arbeitsrecht im engeren Sinn betrifft, haben wir hier tatsächlich einen Fehler gemacht, den wir auch anerkannt haben, um den es inhaltlich ging. Hier ragte das Neutralitätsgesetz aber rein, nur war nicht primär über das Neutralitätsgesetz zu urteilen. Deswegen sind wir der Meinung, dass dieses arbeitsgerichtliche Verfahren so bleiben kann, wie es ist. Ich bin relativ sicher, dass wir in naher Zukunft andere Verfahren haben werden, und dann wird man sich das aussuchen, wo man sagt: Okay, da geht es tatsächlich um diese Frage.
Aber ich sage noch mal, ich habe es vorhin betont: Aus Sicht der Berliner Schule, aus der Praxis heraus: Wenn es das Neutralitätsgesetz nicht gäbe, müsste man es noch mal verabschieden. Die Konflikte, die wir haben, sind tatsächlich über die einzelnen Religionen hinweg teilweise relativ massiv, und Sie können das nicht – was in der Richterschaft öfters gesagt wird – in die Schule verlagern, dass die Schule vor Ort entscheiden muss. Diese Klarstellung wird man tatsächlich in absehbarer Zeit noch mal auch in unserem Interesse herbeiführen müssen. Aber der
Fall, auf den Sie hier rekurrieren, ist ein arbeitsgerichtlicher Fall. Da haben wir gesagt, aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das tatsächlich richtig gewesen. Wir korrigieren das. Die Klagende hat dann recht bekommen und das entsprechende Geld überwiesen bekommen.