Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Sonst müsste ich die Fragen zurückweisen.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten. Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Frau Dr. Lasić, bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich frage den Senat: In welchem Umfang konnten beim Übergang von Grund- in die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2017/2018 die Wünsche der Familien berücksichtigt werden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Lasić! Wir konnten dieses Jahr – ähnlich wie in den vergangenen Jahren – die Wünsche der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil berücksichtigen. Es ist eine Verbesserung gegenüber dem letzten Jahr eingetreten. Wir sind inzwischen bei 92,4 Prozent. Das sind fast 22 000 Schülerinnen und Schüler, die ihren Erst-, Zweit- oder Drittwunsch bekommen. Damit Sie es in Relation setzen können: In Frankfurt liegt die Quote bei unter 85 Prozent. Wir sind in dem Sinne doppelt so gut wie die schöne Stadt am Main.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Geschwisterregelung, die wir in der letzten Legislatur eingeführt haben, bewährt hat. Da sind einige Hundert Geschwister über die Geschwisterregelung in die Schulen gekommen. Wir haben Härtefallregelungen, die sich in kleinerem Maßstab bewährt haben, aber es ist keine quantitativ große Zahl. Wir haben etwa 1 700 Kinder, die nachvermittelt, also durch die Bezirke zugewiesen werden. Das passiert. Das ist bildungspolitisch eine der Herausforderungen, die noch anstehen, teilweise auch deswegen, weil Eltern gar keine Anmeldung vornehmen. Wir haben auch Fälle, in denen Eltern schlicht keine Anmeldung vornehmen. Da werden wir in absehbarer Zeit noch mal gezielt an die Bezirke herantreten und möglichst früh intervenieren, weil natürlich die Kinder nicht darunter leiden können und dürfen, dass ihre Eltern keine Anmeldung vornehmen.
Insgesamt sind ausreichend Plätze vorhanden. Auch die 1 700 Kinder, die nicht den ersten, zweiten, dritten Schulplatz bekommen haben, haben optional welche zugewiesen bekommen. Wir haben darüber hinaus noch einen Puffer von etwa 1 500 Plätzen, sodass die Situation insgesamt zurzeit entspannt ist und über 92 Prozent der Kinder ihre Wunschschule bekommen haben.
Vielen Dank! – Frau Dr. Lasić! Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Nicht der Fall! Andere liegen auch nicht vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Ist ein Fisch per se ein religiöses Symbol oder nur ein Zeichen
eines Tierfreundes, Koi-Liebhabers oder Angelklubs, oder wird ein Fisch nur durch die Person und ihre Vorgeschichte zu einem religiösen Symbol, und wo ist die Abgrenzung?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete! Wir beschäftigen uns im Bildungssystem mit allen möglichen Fragen, auch mit religiöser Symbolik. Ich vermute, Sie stellen auf Presseberichterstattung ab, die sich auf eine konkrete Lehrkraft bezieht, die in Wedding mit verschiedenen religiösen Symbolen aufgeschlagen ist. Es ist so, dass tatsächlich nach dem Neutralitätsgesetz klare, explizite religiöse Symbole untersagt sind. Normalerweise löst das die Schulpraxis relativ locker. Ich glaube, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Im Normalfall haben wir Ruhe in den Schulen, auch wenn teilweise Schmuckstücke getragen werden, die mit einem Kreuz oder anderen Symbolen belegt sind.
Im konkreten Fall geht es weit über die religiöse Frage hinaus. In Bezug auf diese Dienstkraft laufen zurzeit verschiedene Verfahren. Die Presseberichterstattung, dass wir uns über Fische aufregen, egal in welcher Größe, ist schlicht falsch. Mit der Kollegin sind wegen der Eskalation in der Schule Gespräche geführt worden. Da geht es weniger um das Symbol als um das Gesamtverhalten. Dazu kann ich mich hier nicht äußern, weil es Personaleinzelangelegenheiten sind, aber der Fisch als solcher ist aus Berliner Sicht kein Problem und darf weiterhin in Schulen getragen werden.
Es ist immer eine Frage, wie ein Symbol getragen wird und mit welchem Zweck es getragen wird. Da sind die Schulen im Einzelnen teilweise überfordert. Wir haben im Moment vorgegeben, dass in diesem Bereich nichts verfolgt werden soll, und wie die Senatorin angekündigt hat, werden wir auch eine Handreichung in die Schulen geben, damit sie ungefähr ein Gefühl dafür bekommen, was wichtig ist und was nicht wichtig ist. Im Moment ist eine hohe Verunsicherung auch durch schlicht falsche Presseberichterstattungen in Raum. Es ist auch ein Unterschied, ob in einer Grundschule etwas offensiv getragen wird oder in einer weiterführenden Schule, und in einer Berufsschule ist es gar kein Problem. In einem abgestuften Verfahren werden wir hier vorgehen, aber noch mal: Mit Fischen haben wir keine Probleme.
Vielen Dank! – Ich habe Sie so verstanden, dass es im Interesse der Rechtssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer eine Liste geben wird, die den Schulen zur Verfügung gestellt wird und in der enthalten ist, welche Symbole getragen werden dürfen oder als religiöse Symbole eingestuft werden und nicht getragen werden dürfen.
Da haben Sie mich leider falsch verstanden. Wir werden keine Listen mit Symbolik veröffentlichen. Wir werden einfach das Neutralitätsgesetz noch mal transportieren – was Ziel des Neutralitätsgesetzes ist. Das ist nämlich im Kern der Schulfriede. Es ist ein Schutz der Kinder, die durch staatliche Hoheitsträger beschult werden, vor einer deutlichen Symbolik. Genau genommen ist es relativ egal – wie gesagt, noch mal: Man könnte auch ein CDU-Logo oder ein SPD-Logo oder ein Piraten- oder sonstiges Logo nehmen. Wir lösen uns von der konkreten Frage zu Fischen. Es ist tatsächlich so, dass wir religiöse Symboliken haben. Die sind eindeutig und eingespielt, und wir werden uns hüten, dass man hier Einzelfälle oder gar Grafiken transportiert. Es ist immer eine Frage der Gesamtschau.
Wir haben in den letzten Jahren vielleicht vier Fälle gehabt, wo es tatsächlich Konflikte gab, weil z. B. Teppiche ausgerollt wurden, um ein Gebet im Flur während der Pause zu vollziehen, oder bewusst immer größer werdende Kreuze getragen wurden. Das stört den Schulfrieden, und dem würden wir nachgehen. Aber im Kern sind der Berliner und die Berlinerin relativ frei, Symbolik zu tragen. Da können Sie nicht pauschal sagen, dass der Frieden gestört ist, weil bei jemandem ein Fisch am Hals hängt. Das werden wir so nicht vornehmen. Wir werden eher eine Handreichung machen, die, wie gesagt, nach Schulformen abstuft und das Neutralitätsgesetz, so gut es geht, präzisiert – im Lichte der Urteile.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Sie haben gerade ausgeführt, dass es eine Abstufung nach Schulformen geben soll. Warum soll die staatliche Neutralität im Unterricht anhand der Schulformen abgestuft werden? Besteht die aus Ihrer Sicht in jeder Zeit?
Das bekommt einen Seminarcharakter. In den Rechtsverfahren und auch, als im Parlament diese Diskussion geführt worden ist, sind die Berliner Kollegs und die Berliner Berufsschulen explizit vom Berliner Neutralitätsgesetz ausgenommen worden. Der Hintergrund ist, dass man davon ausgeht, dass die jungen Erwachsenen und die älteren Schüler und Schülerinnen als gereifte Persönlichkeiten nicht in dem Sinne so stark beeinflusst werden wie Fünf-, Sechs-, Sieben- oder Achtjährige, die ein ganz klares Verhältnis zu Autoritätspersonen in Schulen haben. Deswegen gibt es die Stufung – das spielt auch in der Rechtsprechung durchaus eine Rolle –, dass man in Grundschulen die Kinder freihält. Die Möglichkeit einer Überwältigung durch Symbolik oder durch weltanschauliche oder religiöse Parteinahme ist dort deutlich kritischer zu sehen als in den weiterführenden Schulen. Im Moment gilt das System für Grundschulen und weiterführende Schulen.
In der Schulpraxis ist es aber so – im konkreten Fall geht es um eine weiterführende Schule –, dass wir gesagt haben, dass das Abwägungsfragen sind. Ein Fischchen, das ungefähr so groß ist wie mein kleines Berlin-Symbol hier, das am Hals hängt und das dezent und nicht offensiv getragen wird – also nicht, dass das Kind ständig das Symbol vor die Nase gehalten bekommt –, ist einfach in der Abwägung in der Oberstufe mit 14- oder 15-Jährigen ehrlicherweise kein Problem. Anders verhält es sich, wenn ich mit einem Holzkreuz in eine Klasse von Sechsjährigen komme und sage: Kinder, schaut her, es ist das Christentum! – Ich bin ganz froh über diesen Einzelfall, denn es geht nicht nur um den Islam, sondern es geht generell um religiöse Symbole. Das ist der Unterschied der Berliner Regelung zu der in Nordrhein-Westfalen. Es geht nicht um eine einzelne Religion. Ich glaube, in dem Sinne ist dieses Gesetz, das wir hier haben, nach wie vor gerichtsfest und auch sehr praktisch für die Berliner Schulen.
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wir konnten Medienberichten entnehmen, dass der frühere Chef der Neonazi-Organisation „Blood and Honour“, Stephan L., genannt „Pinocchio“, eine V-Person des Bundesamtes für Verfassungsschutz war und dass dieser Stephan L., so geht es offenbar aus Akten der Berliner Polizei hervor, vom Berliner LKA als V-Mann an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurde. Deshalb die Frage: Können Sie diesen Vorgang bestätigen? Und vor allem: Was können und werden Sie tun, um diesen Vorgang von Berliner Seite aufzuklären?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schrader! Nach Recherchen des ARD-Politmagazins „Fakt“ und anderer soll in der Tat der frühere Deutschland-Chef von „Blood and Honour“, einer Organisation, die seit dem Jahr 2000 verboten ist, angeblich V-Mann der Berliner Polizei gewesen sein und an das Bundesamt für Verfassungsschutz vermittelt worden sein. Nach jetzigem Kenntnisstand spricht für diese Erkenntnis erst einmal nichts. Der Vermerk, der Gegenstand der Berichterstattung dieser Politmagazine war, ist im Übrigen auch nicht neu. Er stand den Mitgliedern des Innenausschusses der vergangenen Legislaturperiode – auch ungeschwärzt – zur Einsichtnahme zur Verfügung und ist auch an mehrere NSU-Untersuchungsausschüsse versandt worden. Insofern gehen wir nicht von neuen Erkenntnissen aus. Trotzdem wird diesen Hinweisen selbstverständlich nachgegangen, und ich habe eine rechtliche Prüfung dieses Vorgangs eingeleitet.
Vielen Dank, Herr Innensenator! – Gibt es denn noch Akten, die sich daraufhin überprüfen lassen, und haben Sie sich die schon einmal herangeholt?
Herr Schrader! Es handelt sich hier um einen Vorgang aus den Neunzigerjahren. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass diese Akten noch unmittelbar im Gebrauch der Beamtinnen und Beamten der Polizei sind. Insofern ist eine weitere, vertiefte Akteneinsicht Bestandteil der jetzt eingeleiteten rechtlichen Prüfung. Der Vermerk, der den Mitgliedern des Innenausschusses zur Verfügung stand, legt diese Sichtweise, wie es jetzt dargestellt worden ist, aber nicht nahe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe eine Frage an den Senat. Die Umweltverwaltung hat in der letzten Woche eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bezüglich des Bienenschutzes unterzeichnet. Ich möchte gerne wissen, was diese Kooperationsvereinbarung beinhaltet. – Danke!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, wir konnten in den letzten Wochen in vielen Zeitungen lesen, dass ein Bienensterben nicht nur in Berlin, sondern in Deutschland im Gange ist. Auch der Berliner Imkerverband hat Alarm geschlagen. Wir haben in diesem Jahr mit deutlich höheren Verlusten als in den vergangenen Jahren zu rechnen. Allerdings muss ich sagen, dass uns keine amtlichen Statistiken vorliegen, wie hoch das Bienensterben wirklich ist. Der Senat hat sich deshalb entschieden, dem entgegenzuwirken, und sich das Ziel gesetzt, die Bedingungen für Bienen in der Stadt Berlin deutlich zu verbessern. Wir haben als ersten Auftakt ein Projekt mit der Deutschen Wildtier-Stiftung und dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gestartet, um die Bedingungen insoweit zu verbessern und Berlin zu einer bestäuberfreundlichen Stadt zu machen. Das Projekt ist auf fünf Jahre angesetzt. Wir wollen damit die biologische Vielfalt und die Lebensräume für die Wildbienen hier in Berlin deutlich erhöhen.
Lassen Sie mich dazu noch kurz ausführen: Wir planen das Projekt erst als Pilotvorhaben, wir möchten es dann allerdings, wenn weitere Mittel bewilligt sind, im größeren Maßstab auf Charlottenburg-Wilmersdorf ausrollen
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Dr. Altug! Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte gern wissen, ob es Pläne gibt, mit weiteren Bezirken ähnliche Kooperationsverträge abzuschließen.