Ah, jetzt ist es wieder in Arbeit. Okay, das war jetzt eine Korrektur. Eben haben Sie gesagt, es liege in Gänze vor, aber es ist noch in Arbeit. Den Widerspruch lasse ich einfach mal so stehen. Dieser Widerspruch steht für sich. Offensichtlich haben Sie da Geheiminformationen, die Ihr Stadtrat mit anderen Verantwortlichen im Bezirk und auf der Landesebene nicht teilen möchte. Ob das ein sinnvolles Vorgehen ist, wenn es darum geht, gemeinsam Lösungen für die Menschen zu schaffen, gemeinsam genau den Ausgleich zu schaffen zwischen Naturschutzinteressen, der Erholung und dem Wassersport, das wage ich sehr zu bezweifeln. Fragen Sie doch mal bei den anderen Abgeordneten, bei den Bezirksverordneten vor Ort, die das Thema auch sehr gut kennen! Ich gucke den Kollegen Schaddach an, und wir haben Tom Schreiber aus dem Bezirk, die, glaube ich, sehr genau wissen, was das für ein verantwortliches Thema ist und dass wir als SPD-Fraktion und als Koalition sehr intensiv daran arbeiten, hier eine wirklich tragfähige, verantwortungsvolle Lösung für alle zu finden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Buchholz! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Freymark das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! – Meine lieben Kollegen! Die Debatte hat jetzt schon mal gezeigt, dass die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr sehr sinnvoll sein wird. Die letzte Novellierung hat im Jahr 2013 stattgefunden. Da waren wir alle gemeinsam insofern einverstanden, dass wir froh waren, mehr Umweltbildung mit im Gesetz zu haben, die Artenschutz- und Naturthemen damit noch stärker einzubringen und viele andere Sachen, die wir in der Novellierung unterbringen konnten. Und, ja, natürlich ist es auch für die CDU-Fraktion eine Frage, wie wir beim Thema Wassersport, Freizeitgestaltung, Steganlagenkonzeptionen ins Gespräch kommen. Ich glaube, dafür ist die erste Lesung im Plenum gar nicht so optimal geeignet, aber die Fachausschussdebatte wird das noch zeigen.
Eine Sache hat mich ein bisschen verunsichert. Der Vorstoß der AfD ist nachvollziehbar, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Treptow-Köpenick. Unser Kollege Maik Penn teilt die Erfahrungen vor Ort und sieht auch die Schwierigkeiten. Wir selbst haben einen Steganlagenkonzeptantrag mit eingebracht, der auf der Konsensliste steht und später mit Sicherheit auch mitberaten wird. Der AfD-Vorstoß ist aber sehr einseitig, indem er die Röhrichtarten nicht fördert, sondern als Problem bewertet. Dass wir die Röhrichtarten brauchen, ist selbstverständlich, die Entwicklung seit 1986 insofern sehr positiv. 1986 hat nicht nur Helmut Kohl das Umweltministerium geschaffen, sondern 1986 wurden in Berlin auch die Röhrichtarten stärker unterstützt, es war also ein gutes Jahr für den Umweltschutz in Deutschland.
Wir sollten uns im Ausschuss frei machen von irgendwelchen Gegeneinanderideen, sondern schauen, dass wir – wenn notwendig, wieder fraktionsübergreifend, wie es das letzte Mal auch gelungen ist – dieses Gesetz novellieren. An die Senatsverwaltung wird natürlich auch die Frage gerichtet werden: Gibt es diesen Zielkonflikt tatsächlich? Müssen wir die eine oder andere Formulierung noch mal anpacken? Natürlich darf der Wassersport, darf all die Freizeitgestaltung nicht ins Hintertreffen geraten, sondern muss gleichberechtigt wahrgenommen werden. Aber den Umweltschutz generell infrage zu stellen, das kann unsere CDU-Fraktion nicht teilen, und ich hoffe, liebe AfD-Fraktion, dass das auch nicht Ihr Ansinnen war. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Freymark! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Abgeordnete Frau Platta das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das von der AfD eingebrachte und heute vorliegende Artikelgesetz soll zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege in Berlin taugen. Der Anlass dieser Gesetzesänderung ist aber mitnichten der Schutz von Natur und Landschaft, sondern vielmehr ein Stutzen von Natur und das Ermöglichen von Aktivitäten des Menschen – ohne Prüfungsmöglichkeiten der Folgen, wie es in Genehmigungsverfahren sonst üblich ist.
Der Mensch ist zwar nachweislich Teil der Natur, weil seine Lebensgrundlage und Gesundheit mit der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes eng verbunden ist, aber das verdrängt der eine oder andere als harter Konkurrent in der Belagerung von gemeinschaftlich genutzten Flächen je nach Lebensart oder Tagesform.
Beim Streit um den Ausgleich von Interessen hat sich die AfD entschieden: Das Röhricht, noch in den 60er-Jahren – da widerspreche ich gern meinem Kollegen von der CDU; es war nicht in den 80er-, sondern schon in den 60er-Jahren – mit einem eigenen Schutzgesetz in diesem Land Berlin gewürdigt, soll weniger die Freizeit- und Erholungsaktivitäten der Bürgerinnen und Bürger stören.
Die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit von Gesetzen regelmäßig zu überprüfen, ist eine Selbstverständlichkeit in der Arbeit von Parlamenten. Das ist auch bei uns so. Wir gehen die Sache ernsthaft an: Welche Ziele verfolgt das Berliner Naturschutzgesetz? Braucht es ausgerechnet jetzt eine Änderung, und, wenn ja, wo? – In § 2 Abs. 1 steht ein sehr klarer Satz – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
Der Schutz von Natur und Landschaft im Sinne einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung ist eine verpflichtende Aufgabe für den Staat und jeden Bürger.
Das hört sich gut an. Ich persönlich hätte allerdings nichts dagegen, wenn sich bei einer Änderung des Gesetzes beim Schutz von Natur und Landschaft für eine dauerhafte umweltgerechte Entwicklung auch jede Bürgerin zu jedem Bürger gesellen würde.
Aber kommen wir zur Geschichte des Berliner Naturschutzgesetzes! Bei der neunten Änderung des Gesetzes in der 15. Wahlperiode ist der heute noch eigenständige Abschnitt zum Schutz und der Pflege des Röhrichtbestandes in das Gesetz aufgenommen worden. Sie von der AfD sollten die 109 Seiten umfassende Drucksache 15/1027 aus dem Jahr 2003 ernsthaft studieren. Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen aus allen Ebenen, von der EU bis zum Bundesland Berlin, und die Gründe auch zum Thema Röhrichtschutz. Beschlossen wurde es am 26. Juli 2003. Daher eigentlich auch dieses Datum im § 31 Abs. 5, das Sie jetzt wieder ändern wollen!
Seit 14 Jahren lebt Berlin also mit diesem Gesetzestext zum Röhrichtschutz. Wir können allen, insbesondere den vielen Ehrenamtlichen unter den Wassersportlern, danken, die mit guten Beispielen auch dem Naturschutz an den Gewässern verbunden sind. Naturschutz ist ein wichtiges Gut, und bei der Bedeutung, die das Röhricht und die weiteren kraut- und grasartigen Pflanzen für den Ufer- und Artenschutz, die Fischerei und die Wasserqualität haben, lohnt es sich, bei Befreiung von Verboten in überwiegend öffentlichem Interesse jedes Mal weiter verantwortungsbewusst hinzusehen, auch weil uns diese Mühe an die wichtigen landschaftsökologischen Funktionen dieser besonderen Pflanzengemeinschaft erinnern.
Für die Linksfraktion steht ganz klar die Ausübung des Wassersports im öffentlichen Interesse. Und selbst
verständlich sind die Zugangsmöglichkeiten zur Ausübung des Wassersports auf dem Müggelsee in dieses Interesse eingeschlossen. Deshalb sehen wir in dem schon im Sportausschuss am 5. Mai dieses Jahres dargelegten Abwägungsprozess bei der Formulierung der Schutzgebietsverordnung zum Müggelsee/Müggelspree die wirksamste Möglichkeit eines Miteinanders von Mensch und Natur.
Gesetze und ihre Änderungen sollten nicht kurzsichtig Stimmungen und populistischen Tendenzen folgen. Investitionen zur Umsetzung von Uferschutzkonzepten, öffentlichen und privaten Steganlagen, auch Sammelsteganlagen, und Zuwegungen bis hin zur Ver- und Entsorgung bedürfen verlässlicher Gesetzesgrundlagen. Daran wollen wir arbeiten. Deshalb freue ich mich schon auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Platta! – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Abgeordnete Henner Schmidt das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der eigentliche Anlass, aus dem wir über Röhricht reden, ist nicht der Naturschutz, sondern das sind die Probleme, die sich bei Steganlagen und dem Wassersport ergeben haben. Das hat der Kollege Scheermesser auch so vorgetragen. Natürlich müssen Naturschutz, Wassersport und Baden miteinander abgewogen werden, das ist überhaupt keine Frage. Dieses aber nun einseitig über eine Begrenzung des Naturschutzes tun zu wollen, das geht buchstäblich in die Binsen bzw. ins Röhricht.
Die ernst zu nehmenden Probleme, die Wassersportler haben – diese nehmen wir auch ernst –, liegen nicht primär im Naturschutzgesetz, sie liegen primär bei den Verfahren der Behörden. Deshalb ist auch der Vorstoß der CDU-Fraktion mit dem Antrag, der hier im Verfahren ist, richtig, die Genehmigungsverfahren und die Genehmigungspraxis der Behörden anzugehen. Das ist die Stoßrichtung, mit der wir das Problem lösen werden. Der Hinweis, dass an dieser Stelle derzeit AfD-Stadträte tätig sind, war richtig, und den kann ich hier noch einmal hervorheben.
Die Wassersportler gegen den Naturschutz auszuspielen, das wird die FDP-Fraktion nicht mitmachen. Wir stehen zum Naturschutz in der Stadt. Wir freuen uns, dass in der letzten Zeit, in den letzten Jahren viele Erfolge erzielt
werden konnten, und freuen uns über die Natur in unserer Stadt. Das ist auch gerade beim Röhricht so. Röhrichte sind nun einmal äußerst wichtige Biotope für Wassertiere, für Vögel und – um naturschutzfachlich zu werden –: Wenn Sie sagen, Sie wollen die Seerosen herausstreichen, dann weise ich darauf hin, dass Seerosen Brutgebiete für die Trauerseeschwalbe sind, die auf der Roten Liste steht, also ganz so einfach ist das nicht, das zu streichen.
Die reinigen das Wasser und auch unsere Seen. Sie sorgen dafür, dass man in den Seen überhaupt baden und Wassersport treiben kann, wenn die Seen nämlich sauber genug dafür sind.
Man kann auch Berlin nicht mit Brandenburg vergleichen, wie es die AfD in ihrer Begründung tut. Wir sind eine Stadt mitten im Wasser. Die Seen sind wesentlicher Bestandteil unserer Stadtlandschaft. Wir haben einen erheblichen Nutzungsdruck, und deshalb hat der Schutz hier eine ganz andere Bedeutung als in irgendwelchen gering besiedelten Ecken in Brandenburg.
Es war der äußerst dramatische Rückgang der Röhrichtbestände, der das Abgeordnetenhaus damals bewogen hat, ein Gesetz zu schaffen, das klare Vorgaben enthält, wie unsere Röhrichte erhalten und geschützt werden. Darüber hinaus wurden auch mit viel Geld Neuanpflanzungen durchgeführt. Diese Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes haben gewirkt. Genau diese Wirkung war beabsichtigt. Die Röhrichte haben sich erholt, sie haben aber bei Weitem noch nicht die Bestände erreicht, die sie früher einmal gehabt haben. Wir können uns also nicht einfach zurücklehnen. Diesen Erfolg jetzt wieder infrage zu stellen, das werden wir als FDPFraktion nicht mitmachen.
[Beifall bei der FDP und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]
Das Argument der AfD, das Bundesnaturschutzgesetz regele viel weniger, zieht auch nicht so richtig. Darin steht nämlich, § 30, verkürzt:
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:... Röhrichte...
So steht es auch im Brandenburger Naturschutzgesetz. Das heißt, diese Gesetze sind weniger präzise als das Berliner Naturschutzgesetz, eine Erleichterung von Genehmigungen für Stege und Wassersport ermöglichen sie keineswegs. Die Hoffnung, die die AfD den Wassersportlern macht, ist an dieser Stelle überhaupt nicht begründet. Die Genehmigungspraxis für Wassersport besser zu re
geln, da sind wir als FDP-Fraktion dabei. Kritisch die einzelnen Passagen zu evaluieren, wie es auch der Kollege Buchholz vorgeschlagen hat, da sind wir als FDPFraktion dabei. Die Erfolge beim Naturschutz wieder infrage zu stellen, da sind wir keineswegs dabei und deshalb werden wir diesen Gesetzesentwurf so, wie er ist, ablehnen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]
Vielen Dank, Herr Schmidt! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Altug das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über Vorschriften zum Röhrichtschutz wird aktuell vor allem im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung des Müggelsees als Natur- und Landschaftsschutzgebiet geführt. Auch der uns vorliegende Antrag der AfD zielt klar darauf ab. Die Unterschutzstellung des Müggelsees ist insofern ein aufwendiger Prozess, weil sich die Interessen des Naturschutzes und die der Nutzer und Eigentümer zum Teil gegenüberstehen. Es musste ein Kompromiss gefunden werden, und eben ein solcher wurde auch gefunden. In diesem Zusammenhang möchte ich Frau Senatorin Günther und Herrn Staatssekretär Tidow und allen Beteiligten der Stadtgesellschaft danken. Sie haben es geschafft, die Interessen des Naturschutzes und die der Nutzer und Eigentümer so auszugleichen, dass sich sowohl Naturschutzverbände als auch Wassersportverbände positiv zu dem Senatsvorschlag geäußert haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Winfried Wolf, Vorsitzender des Berliner Segler-Verbands, und Herrn Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren. Wolf sagte: