Das LKA bemüht sich stetig, die Personalsituation zu verbessern. Es ist auch in der vergangenen Legislaturperiode dort entsprechend zu personellen Verstärkungen gekommen. Aber richtig ist auch, dass im Januar 2017 die Entscheidung getroffen worden ist, eine Mordkommission, nämlich die 8. Mordkommission des LKA, abzuziehen und speziell dem LKA 54 zur Verfügung zu stellen, um dort eine personelle Verstärkung vorzunehmen. Richtig ist auch, dass im Doppelhaushalt 2018/2019 eine große personelle Verstärkung insgesamt bei der Berliner Polizei vorgenommen worden ist und dann auch speziell für das LKA und auch für das LKA 54 – übrigens ein Haushalt, gegen den Sie gestimmt haben, und gegen die personelle Verstärkung haben Sie ebenfalls gestimmt. Es ist aber an dieser Stelle dringend erforderlich, Verbesserungen vorzunehmen, sowohl in personeller Hinsicht als auch in Fragen der Ausstattung als auch in Fragen der baulichen Unterbringung der Kolleginnen und Kollegen des LKA 5 und des LKA 6.
Auch deshalb hat mein Haus vorgeschlagen, ein entsprechendes Gebäude in der Ringbahnstraße, das anzumieten wäre, dafür zu nutzen, diese Kolleginnen und Kollegen unterzubringen, um die Situation zu verbessern.
Insofern: Ja, personelle Verstärkungen sind dringend erforderlich. Sie erinnern sich vielleicht auch an die Diskussion hier in der Fragestunde der letzten Plenarsitzung, als ich darüber Auskunft gegeben habe, dass innerhalb des LKA einzelne Aufgaben zurückgefahren werden müssen, um Personal freizusetzen, um es beim LKA 54 zur Verfügung zu haben. Dort sind die Bemühungen sehr intensiv, damit die Kolleginnen und Kollegen, die dort einen sehr harten Job machen, eine entsprechende Entlastung erfahren.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Personalsituation ist festzuhalten, dass eine zeitnahe Bearbeitung der Vorgänge mit den zur Verfügung stehenden Dienstkräften im Rahmen der regulären Dienstzeit bis auf Weiteres nicht mehr möglich ist.
Das war der Stand aus Oktober 2015. Insofern noch einmal die Frage: Was hat der Senat und insbesondere was haben der Polizeipräsident und die für Personal verantwortliche Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers unternommen, um sicherzustellen, dass nach dieser entsprechenden Meldung das LKA 541 handlungsfähig ist? So wie ich Sie verstanden habe, haben Sie nichts unternommen – jedenfalls nicht vor dem Anschlag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Luthe! Zunächst ist mal festzustellen, an welchen Stellen innerhalb des LKA und innerhalb der Polizeibehörde oder auch in der Innenverwaltung diese entsprechende Anzeige bekannt war. Ich hatte schon ausgeführt, dass es auch im Laufe des Jahres 2016 personelle Verstärkungen innerhalb des LKA gegeben hat. Inwieweit diese darauf beruhen, dass eine solche Überlastungsanzeige abgegeben worden ist, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Sie müssen aber den Hintergrund kennen, dass es für solche Überlastungsanzeigen innerhalb der Polizei bisher noch keine Regelung gegeben hat, dass also die Schlussfolgerung, die Sie jetzt offenbar ziehen, eine Überlastungsanzeige führe dazu, dass es entsprechende Konsequenzen geben müsse, so nicht gezogen werden kann. Dieses Instrument ist eine innerhalb des Beamtenrechtes zur Verfügung stehende Maßnahme, um die Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen, dass entsprechende Arbeitsbelastungen bestehen. Aber unmittelbare Konsequenzen sind dort nicht vorgesehen.
Wie gesagt, wenn Sie sich die Personalentwicklung des LKA anschauen, werden Sie dort auch in dem Jahr 2016 entsprechende personelle Verstärkungen feststellen. In der Zeit der Zuständigkeit des neuen Senates, das heißt also, mit Beginn des Dezembers 2016, haben wir intensiv daran gearbeitet, das LKA 54 zu verstärken. Ich führte eben im ersten Teil meiner Antwort dazu aus.
Eine zweite Nachfrage kommt jetzt von Herrn Dregger. – Er hat Vorrang vor Ihnen, Herr Luthe! – Herr Dregger! Bitte, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Frage, die ich stellen möchte, ist, ob denn der Senat nunmehr nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die nächsten beiden Jahre dafür Vorsorge getroffen hat, dass die Überlastung im LKA in diesem Bereich beseitigt wird, oder sehen Sie auch zukünftig diese Abteilungen des LKA überlastet?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dregger! Ja, wir haben im Doppelhaushalt eine entsprechende personelle Verstärkung im LKA 54 vorgesehen, um dort für Entlastung zu sorgen. Es wird aber nicht ausreichen, an dieser Stelle für personelle Entlastung oder für ein neues Gebäude oder für verbesserte Ausstattung zu sorgen, sondern es gibt im Moment eine intensive bundesweit geführte Debatte zu der Frage der Zuständigkeiten und des besseren Zusammenspiels zwischen Landes- und Bundesbehörden. Ich fordere seit Langem, dass die Bundesregierung, speziell dort das Bundesinnenministerium, Verantwortung übernimmt beispielsweise für Gefährder, die unter dem Aspekt des § 58a Aufenthaltsgesetz betrachtet werden können. Das heißt also, wenn die Zuständigkeit auf Bundesebene liegt, beispielsweise Verfahren beim Generalbundesanwalt geführt werden, dann muss diese Verantwortung auch auf Bundesebene wahrgenommen werden, weil wir selber wegen nicht zur Verfügung stehender Informationen bzw. fehlender Zuständigkeiten dort nicht handlungsfähig sind. Auch das würde zu einer deutlichen Entlastung des LKA 54 an dieser Stelle führen. Es ist also eine Reihe von Maßnahmen erforderlich.
Aber, ja, die personelle Verstärkung, die wir im Haushalt vorgenommen haben, wird zu einer deutlichen Entlastung des LKA 54 führen – nach jetzigem Stand der Dinge; wir wissen nicht, wie die Situation sich in den Jahren 2018, 2019, insbesondere, was Rückkehrer aus dem Syrienkrieg betrifft, weiterentwickelt. Da gehört es aber zur Ehrlichkeit dazu, auch zu sagen, dass die Neueinstellungen, die wir im Haushalt vorgenommen haben, erst mal vollzogen werden müssen. Wir haben ja nicht Experten in der entsprechenden Größenordnung auf dem Arbeitsmarkt unbeschäftigt sitzen, die wir einfach einstellen müssten. Die Personen müssen erst gefunden und dann ausgebildet werden, und genau vor diesem Hintergrund war es er
forderlich, Personalveränderungen im LKA vorzunehmen, um das LKA 54 jetzt, die Arbeitsbelastung steht jetzt, entsprechend entlasten zu können.
Dazu kommen noch weitere organisatorische Veränderungen, die wir innerhalb der Sicherheitsbehörden des Landes Berlin vorgenommen haben bzw. vornehmen werden, um die Situation an dieser Stelle deutlich zu verbessern. Die abstrakte Bedrohungslage ändert sich allerdings an dieser Stelle nicht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Kolleginnen und Kollegen des LKA mit hoher Intensität und hohem Verantwortungsbewusstsein ihrer Tätigkeit nachgehen.
Vielen Dank! – Damit ist die Fragestunde nach Stärke der Fraktionen beendet. Wir können jetzt die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Sie kennen das Prozedere schon. Mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich eröffne jetzt.
Ich gehe davon aus, dass jetzt alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. Die Liste ist sehr lang. Damit beende ich die Anmeldung.
Man könnte meinen, dass das schon fast traditionell ist. Dann Herr Friederici, Herr Kluckert, Frau PierothManelli, Frau Becker, Frau Ludwig, Frau Jasper-Winter, Herr Laatsch. Ich denke, das reicht erst einmal für die verbleibende Zeit. – Wir beginnen mit Frau DemirbükenWegner. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erneut die Frage: Welche Rolle wird im Fall des Kinderschänders Dennis L. die praktische Umsetzung des integrierten Maßnahmenplans gegen sexualisierte Gewalt spielen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Demirbüken-Wegner! Ich wiederhole gerne noch einmal, was ich vorhin gesagt habe, dass wir den Maßnahmenplan mit den beteiligten Verwaltungen fortentwickeln werden, weil uns der Schutz der Berliner Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ein ganz wichtiges Anliegen ist. Sie sind häufig schutzlos Situationen ausgeliefert, wo sie Hilfe von staatlichen Institutionen brauchen. Häufig passiert das allerdings auch in staatlichen Institutionen. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist das Empowerment der Kinder, eine Atmosphäre zu schaffen, dass sie wissen, an wen sie sich wenden können, wenn es zu Straftaten kommt, und auch die Sensibilität aller, die mit Kindern arbeiten, dass sie diese Hinweise, diese Zeichen ernst nehmen und dass sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen und den zuständigen Organen mitteilen, damit die nötigen Schritte der Strafverfolgung, erst einmal die Ermittlung durch die Polizei, dann Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft, dann noch die Anklage vor Gericht und das Aburteilen, stattfinden können.
Das kann aber nicht alles sein und ist auch nicht alles im Land Berlin, sondern, wie Sie wissen – ich habe es vorhin schon gesagt, Sie haben dieses Programm damals initiiert –, gibt es eine Vielzahl anderer Maßnahmen. Ich erinnere erneut an das Projekt der Charité „Kein Täter werden“, ein gutes Projekt, ein bundesweites Leuchtturmprojekt zur Arbeit mit Menschen mit pädophilen Neigungen, wo sie lernen sollen, dass sie diese Neigungen nicht ausleben. Das ist ein wirklich förderungswürdiges Projekt, das auch Erfolg in seiner Arbeit hat.
Ich habe vorhin bereits erwähnt, dass wir auch in den Schulen eine ganze Reihe von Programmen haben, um die Kinder und Jugendlichen in Berlin zu sensibilisieren und ihnen auch die Kraft und den Mut zu geben, sich zu wehren und sich mitzuteilen, wenn es zu solchen Taten kommt.
Ich habe vorhin Bezug auf die Verurteilung von gestern in den USA gegen den Turntrainer genommen. Auch in anderen Bereichen haben wir das gehabt. Wir hatten das auch bei der Parkeisenbahn in der Wuhlheide vor einigen Jahren. Das zeigt auch das breite Spektrum der Gefährdungen. Wir haben auch immer noch eine erhebliche Anzahl von Missbrauch in Familien. Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt, wo es darum geht, dass Ärzte da genauer hingucken, dass in der Schule genauer hingeguckt wird und dass alle, die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben, sensibilisiert werden. Das ist eine Daueraufgabe, aber Sie können gewiss sein, dass sich der Berliner Senat dieser wichtigen Aufgabe bewusst ist und wir das fortentwickeln werden.
Vielen Dank! – Herr Senator! Es geht mir nicht um die Fortentwicklung, sondern um ganz konkrete Maßnahmen aus dem IMP. Da habe ich auch den Blick insbesondere auf § 176 Strafgesetzbuch und darüber hinaus auch die Fort- und Weiterbildung der Richter, Anwälte etc. Welche konkreten Maßnahmen gibt es? –, und da bitte ich Sie, nicht nur den Blick auf die Charité zu lenken. Dieses Projekt gab es auch vorher schon.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Sie haben völlig recht, die Tätigkeit des Senats beschränkt sich nicht auf das Projekt in der Charité. Es gibt einen bunten und breiten Strauß an Maßnahmen in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. In meinem Geschäftsbereich, weil Sie das konkret nachgefragt haben, ist es eine Daueraufgabe, die Kolleginnen und Kollegen zu sensibilisieren. Wir werden das auch mit der Fortbildung angehen.
Das grundsätzliche Problem bei Fortbildungen von Richterinnen und Richtern ist, dass sie freiwillig sind. Fortbildungsveranstaltungen auch für diesen Themenbereich gibt es. Das ist über die Deutsche Richterakademie organisiert. Dort melden sich die Kolleginnen und Kollegen dann freiwillig. In der Regel erreichen wir mit unseren Fortbildungsangeboten die Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin schon sensibilisiert sind. Die sehr lange Diskussion um Fortbildungsverpflichtungen für Richterinnen und Richter dürfte bekannt sein. Dazu konnte sich der Bundesgesetzgeber bisher noch nicht durchringen. Dennoch werden wir die Fortbildungsangebote, zum einen das, was die Richterakademie macht, zum anderen das, was wir selbst von unserem Haus aus machen, entsprechend weiterentwickeln.
Insbesondere ist es wichtig, da haben Sie völlig recht, dass die Gesetzesänderungen, die in den letzten Jahren erfolgt sind, auch von den Kolleginnen und Kollegen, die das anwenden, bei der Staatsanwaltschaft und auch bei den Richterinnen und Richtern, verinnerlicht und mit Leben gefüllt werden. Insgesamt ist mein Eindruck, den ich in meiner Amtszeit gewonnen habe, dass wir da auf einem guten Weg sind, was nicht heißt, dass wir nicht noch besser werden können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur S-Bahnausschreibung. Wie geht es mit der zweiten und dritten S-Bahnausschreibung nun weiter? Wird es weiter den Versuch einer Markterkundung und eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Verkehrsverwaltung geben, oder wird nun die von der SPD gewünschte staatliche Planwirtschaft mit der Schaffung eines staatlichen S-Bahnfahrzeugpools durchgeführt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Friederici! In der Tat ist dieses Jahr ein wichtiges Jahr für die S-Bahn. Es werden neue Wagen in einer Größenordnung angeschafft, wie es nur selten der Fall ist. 500 Wagen werden ab 2025, 2026 bis 2033 ausgetauscht werden müssen. Wir wollen Takte verdichten, neue Strecken werden in Betrieb genommen. Es werden augenblicklich noch mal 70 bis 170 Wagen ins Auge gefasst. Vielleicht werden es auch noch mehr, die wir für diesen Zeitraum anschaffen müssen.
Wir müssen jetzt bestellen, in diesem Jahr, damit wir nicht wieder in die gleiche Situation hineinlaufen: dass wir zu wenig Zeit haben, dass wir keine Wagen haben im Jahr 2026. Die Produktion dauert sieben Jahre, wir müssen mit einem Vorlauf rechnen. Insofern werden dieses Jahr Entscheidungen getroffen werden müssen.
Wir wollen nicht wieder von der S-Bahn allein abhängen – das heißt, dass wir in eine Monopolsituation hineinlaufen, in der von dem Unternehmen besonders hohe Renditen erwirtschaftet werden, was das Land Berlin dann aber bluten lässt; wir haben es bei anderen Vergaben gesehen. Wir wollen genau diese Situation abwenden, deshalb sind wir seit einem halben Jahr in der Koalition in intensiven Gesprächen, wie Alternativen aussehen könnten.
Wir haben zwei Alternativmodelle ins Auge gefasst: Das eine ist das Fahrzeugdienstleistermodell, das andere das Fahrzeugpoolmodell. Beide Varianten haben Vorteile, aber gegebenenfalls auch Nachteile. Das Wichtige ist aber, erst einmal festzustellen: Sind die Modelle denn
marktgängig? Gibt es Hersteller, gibt es Banken, gibt es Verkehrsunternehmen, die unter den Konstellationen, wie sie augenblicklich von uns favorisiert werden, überhaupt anbieten würden? – In der Tat wird Ende des Monats von meiner Senatsverwaltung eine Markterkundung gestartet, die sich die beiden Modelle genauer ansieht, auch in den unterschiedlichen Spielarten. Ich würde Ihre Einschätzung und Bewertung dieses Fahrzeugpoolmodells – dass das Land Berlin die Wagen besitzt – nicht teilen, weil es durchaus auch Vorzüge hat, wenn das Land Berlin die Wagen im Besitz hat. Ob es sie dann auch wartet, ob der Betrieb dann da ist – das alles sind noch einmal Unterspielarten dieses Modells, das wir uns genau ansehen müssen. Wir werden vor dem Sommer die Markterkundung auswerten, zu Ergebnissen kommen und dann im Herbst zu einem Ausschreibungsverfahren kommen. So ist der Ablauf. Das heißt, wir haben noch eine Wegstrecke vor uns. Bevor wir aber entscheiden, wollen wir mehr Wissen generieren. Ich finde, das ist das richtige Vorgehen. Insofern haben wir hier noch einige Diskussionen vor uns. – Vielen Dank!