Emine Demirbüken-Wegner
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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen hat der Senat aus dem ersten Lockdown im Land Berlin gezogen, um die wachsende
Vereinsamung weiter Teile der Bevölkerung in weiteren Lockdownwellen zu verhindern?
Vielen Dank, Frau Senatorin! Auch wenn es mir nicht um die Begrifflichkeitsdefinition und den Hinweis auf die vielen freien Träger in unserer Stadt ging: Mir ging es insbesondere um die Frage, welche praktischen Maßnahmen Sie – sprich der Senat – in Bezug auf ältere Menschen auf der einen Seite sowie in Bezug auf Kinder und Jugendliche auf der anderen Seite bis jetzt umgesetzt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. September hat der Innenausschuss die letzte Hürde genommen und den Weg zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Senkung der Altersgrenze für Bürgerdeputierte freigemacht. Dafür meinen ausdrücklichen, freudigen und herzlichen Dank!
(Benedikt Lux)
Doch dieser gilt nicht nur den Kolleginnen und Kollegen, die in der Ausschusssitzung die notwendigen und sinnvollen Präzisierungen zum Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes vorgenommen haben, mein Dank gilt allen Fraktionen, die unseren Ursprungsantrag 18/0577 inhaltlich unterstützt und durch einen Allparteienantrag in eine gemeinsame Gesetzesinitiative haben münden lassen.
Da so ein Vorgang im Berliner Abgeordnetenhaus nicht alltäglich ist, kann man ihn wohl als eine besondere parlamentarische Sternstunde bezeichnen, denn es eint uns dabei nicht nur das Ziel, die Lücke zum geltenden Kommunalwahlrecht von 2005 zu schließen, sondern vor allem das Bestreben, junge Menschen in Verantwortung zu bringen und ihnen vor Ort Demokratie erlebbarer und erfahrbarer zu machen.
Um dieses Ziel anhaltend mit Leben zu füllen, muss dafür nach meinem Eindruck jedoch mehr Aufklärungs- und Informationsarbeit geleistet werden. Das ist mir insbesondere in den letzten Jahren durch intensive Gespräche im Wahlkreis und durch meine Kontakte mit Schülerinnen und Schülern – innerhalb und auch außerhalb der Schulen – sehr klar geworden.
Wir können nicht automatisch davon ausgehen, dass dem Gros der Jugendlichen bewusst ist, dass sie bereits mit 16 ihr Kommunalparlament mitwählen können. Besorgniserregend empfand ich in diesem Zusammenhang, dass doch einige Lehrerinnen und Lehrer nicht wissen, dass das Kommunalwahlrecht in Berlin bereits seit 15 Jahren auch für Sechszehnjährige gesetzlich geregelt ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass es Wissensdurstige in Berlin nicht leicht haben, sich Informationen zu dem Thema aus den Senatsseiten abzurufen, denn unter den Schlagworten „Wahlen ab 16 in Berlin“ ist wenig bis gar nichts zu finden. Zwar gibt es längere Ausführungen zu U18, doch hier wird mehr das Bewusstsein bedient, was noch nicht geht, und nicht, was bereits geht.
Ein Blick nach Brandenburg könnte deshalb hilfreich sein, denn das dortige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet interessante Informationsseiten zum Wahlrecht ab 16 nebst einschlägigen Analysen und einer Broschüre. Ich denke, hier könnte das Land Berlin die sprichwörtliche Seite abschneiden, um das Thema insgesamt, nicht nur jungen Menschen, bewusster zu machen.
Mir war es im Zusammenhang mit unserer heutigen Beschlussfassung ein Anliegen, folgendes Problem mit deutlich zu machen: Die gesetzliche Senkung des Wahlalters wird nicht automatisch zum Selbstläufer. Wer glaubt, damit seien alle schwierigen Fragen erledigt oder zu erledigen, irrt. Es muss auch daran gearbeitet werden, immer wieder im praktischen Miteinander zu zeigen, welche Potenziale in die politische Mitarbeit junger Men
schen vor Ort für die weitere Ausgestaltung der Demokratie stecken.
Nein danke! – Unser Thema ist heute die Absenkung des Wahlalters der Bürgerdeputierten. Das ist die Sternstunde heute und kein anderes Thema.
Es ist schade, dass Sie diese freudige Atmosphäre heute nicht mit uns so hundertprozentig teilen möchten, sondern sie noch immer trüben wollen. Das lasse ich mit einer Zwischenfrage nicht zu. –
Was wollte ich sagen? – Wer das bereits miterlebt hat, weiß, wie viel Kreativität, Begeisterung und Kraft aus einer solchen Zusammenarbeit erwachsen. Also freuen wir uns doch bitte alle gemeinsam, dass wir heute dafür einem breiten Konsens den Weg öffnen konnten. Deshalb noch einmal meinen herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Auf den Tag genau vor sieben Monaten kündigte der Senat in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/22687 an, eine Bilanz zur Umsetzung des integrierten Maßnahmenplans gegen sexuelle Gewalt vorlegen zu wollen. Sind dazu die Vorbereitungen abgeschlossen worden? Wann wird die Bilanz der Öffentlichkeit, einschließlich des Abgeordnetenhauses, vorgelegt werden?
In der gleichen Antwort wurde mitgeteilt, die Fortschreibung des IMP solle noch in der laufenden Legislatur erfolgen. Was hat der Senat bis dato eingeleitet? Wann wird es sein?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: In welchem Stadium der Aufarbeitung befindet sich der
(Senator Andreas Geisel)
Senat bezüglich der Vorkommnisse an der Staatlichen Ballettschule? Die Frage umfasst auch die Sachlage, wie der Senat mit der Urteilsverkündung durch das Berliner Amtsgericht zur fristlosen Kündigung von Herrn Ralf Stabel umgehen wird, nach der dieser in einer anderen Tätigkeit beschäftigt werden muss.
Wie hat der Senat den Konflikt hinsichtlich des ehemaligen Leitungsteams der Schule überbrückt, und wann wurden die neuen Stellen ausgeschrieben?
Darf ich meine Frage stellen, ohne dass ich umzingelt bin von redenden Männern? – Danke schön!
Ich möchte ja auch von meinen Kollegen gehört werden!
Die Bürgerpetition „Kein offener Vollzug an der JVA Tegel“ ist im Petitionsausschuss noch nicht abschließend behandelt und sogar zur Weiterbehandlung an den Rechtsausschuss gegangen. Trotz dieser Sachlage haben Sie, Herr Senator Behrendt, die senatseigene BIM beauftragt, die ersten Baumaßnahmen vor Ort anzukündigen und die angrenzenden Bewohner aufzufordern, bestimmte Flächen zu räumen. Warum umgehen Sie das parlamentarische Verfahren, warum umgehen Sie Prozesse, die im Hause noch immer am Laufen sind; auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, Herr Senator, dass der Senat Anstand und Sitte im Umgang mit Bürgerschaft und Bürgerpetitionen missen lässt. Ich empfinde es als einen groben Akt der Unhöflichkeit gegenüber der Bürgerschaft und auch gegenüber diesem Haus, als Senator zu sagen: Ich weiß nicht, was in den Ausschüssen passiert. – Die Bürger sind an die Öffentlichkeit gegangen, sind an die Presse gegangen. Sie haben dazu sogar ein Interview in der Presse gegeben.
Insofern nochmals die Frage: Möchten Sie vielleicht nicht das Verfahren zur Petition abwarten, um dann eventuell Ihre eigenständig getroffene Entscheidung zu überprüfen und sie dann mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu bereden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die weitere Ausgestaltung kommunalpolitischer, demokratischer Mitbestimmung vor Ort, in den Berliner Bezirken. Endlich haben wir einen Mehrparteienantrag auf den Weg gebracht, der es jungen Menschen ab 16 Jahren ermöglicht, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen auch als Bürgerde
putierte in die Ausschüsse der BVV einzubringen und gemeinsam mit den Bezirksverordneten Entscheidungen für ihren Kiez, für ihren Bezirk vorzubereiten.
Damit wird, wie auch meine Vorrednerin schon gesagt hat, nach 15 Jahren die Balance zwischen dem 2005 abgesenkten Alter bei den Kommunalwahlen und aktiver Mitbestimmung vor Ort hergestellt. Im Namen meiner Fraktion danke ich allen, die in diesem Hohen Haus daran mitgewirkt haben. Doch erinnern wir uns: Bis dahin war es weder ein einfacher noch ein kurzer Weg. Sage und schreibe haben wir von der Einbringung des CDU-Vorläuferantrages 18/0577 bis zum heutigen Mehrparteienantrag 18/2677 zwei Jahre, sieben Monate und vier Tage gebraucht. Das ist zwar erheblich kürzer als die Bauzeit des Flughafens in Schönefeld, reiht sich aber unverkennbar in die Tradition anderer, ich möchte es mal umschreiben, nicht ganz unüblicher Findungsprozesse dieses Parlaments ein. Das gilt insbesondere für Anträge, die vor allem dem ideologischen Schubkastendenken der rot-rotgrünen Koalition zuwiderlaufen.
In dem Artikel des „Tagesspiegels“ über den Streit über die Altersgrenze der Bürgerdeputierten „Richtiger Antrag, falsche Partei“ vom 3. März 2020 liest sich das so – ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Außensicht zu diesem Vorgang zitieren –:
Leider kommt der Antrag von der CDU und deshalb winden sich die Parlamentarier von der SPD und den Linken und Grünen auf peinliche Weise, dem Antrag zuzustimmen. Der Streit hat Slapstickcharakter.
Wer glaubt, diese Interpretation sei übertrieben, sehe sich gerne noch einmal die Inhaltsprotokolle der mit dem Antrag beschäftigten Ausschüsse an. Das waren der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 26. November 2018 und im Februar 2020 sowie der Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation am 24. Februar und 9. März 2020. Hier findet jeder einzelne Satz des Artikels seine vollständige Bestätigung – traurig, aber wahr!
Doch wie bereits anfangs festgestellt, nach der Durststrecke von zwei Jahren, sieben Monaten und vier Tagen siegt nun letztendlich das gemeinsame Anliegen über parteitaktisches Lavieren. Das macht trotz aller vermeidbar gewesenen Querelen Hoffnung, dass es jenseits aller parteipolitischen Unterschiede gelingen kann, die Rahmenbedingungen für die in diesem Fall politische Mitwirkung junger Menschen vor Ort zu verbessern. Das allein ist ausschlaggebend.
Ich habe jahrelang dazu in den Fachausschüssen diskutiert. – Abschließend noch ein Wort zur FDP; ich kann es mir leider nicht verkneifen: Sie sind für mich die größte Enttäuschung im Gesamtprozess gewesen. Anfangs haben Sie das Anliegen von Herzen und sehr stark unterstützt, dann erfolgte aber aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen die Verweigerung für den vorliegenden Mehrparteienantrag. – Übrig geblieben ist dabei allein der fatale Eindruck, dass die FDP den Jugendlichen nichts zutraut, ja, sie geradezu mit ihren Begründungen entmündigt. Das finde ich sehr bedauerlich. Es ist das falsche Signal an junge Menschen, die sich mehr politisch engagieren wollen. Desto wichtiger ist nun der vorliegende Mehrparteienantrag, mit dem das kommunalpolitische Engagement junger Menschen ausdrücklich gefördert, begrüßt und unterstützt wird. – Ich finde, das ist ein Applaus von allen wert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da meine Fraktionskollegin Frau Vogel erkrankt ist, werde ich stellvertretend für sie den Debattenbeitrag für die Aktuelle Stunde vortragen.
Wir sprechen heute über ein Thema, das vor Jahren für viele, ob in Politik oder Gesellschaft, weitestgehend mit einem Tabu belegt und mit Scham behaftet war. Das hat sich zum Glück geändert, weil es nämlich den Frauen selbst zu verdanken ist, dass dieses Thema aus der Ecke
(Derya Çağlar)
geholt wurde. Sie waren es nämlich, die mit ihren Geschichten furchtlos an die Öffentlichkeit gingen, um diese wachzurütteln. Sei es durch die Me-too-Bewegung oder durch die Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht. Dabei ist eins klar geworden: Gewalt gegen Frauen ist durch nichts zu entschuldigen und durch nichts zu rechtfertigen.
Diese Haltung muss uns alle einen, wenn es darum geht, die Gewaltspiralen gegen Frauen zu brechen und ihnen die notwendigen Hilfen zuteilwerden zu lassen. Das gilt auch für die häusliche Gewalt, die nach wie vor den größten Raum einnimmt. Das zeigen auch die Zahlen der bundesweiten kriminalistischen Auswertungen zu Partnerschaftsgewalt aus dem Jahr 2018.
Doch das sind nur die offiziellen Zahlen, es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt. Aus diesem Grund muss das Thema Gewalt gegen Frauen stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit und vor allem mit entsprechenden Antigewaltmaßnahmen unterlegt werden.
Ein Meilenstein auf diesem Weg war und ist auch die Istanbul-Konvention von 2014, wie auch meine Kollegin vorhin bemerkte. Sie definiert einen europaweit einheitlichen Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Vier Jahre später trat sie auch in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht. Die Bundesregierung hat auf Bundesebene die daraus resultierenden Maßnahmen relativ schnell umgesetzt. Von der Einrichtung eines niedrigschwelligen, bundesweiten Hilfstelefons bis hin zur Konkretisierung des Sexualstrafrechts. Doch für die CDU-Fraktion ist der Ausbau der Fraueninfrastruktur gegen Gewalt vor Ort eines der wichtigsten Anliegen, allen voran die Stärkung der ehrenamtlichen Vereine und der Frauenhäuser.
Aber im Rahmen der vergangenen Haushaltsberatungen blieb die Bilanz des Senats in den Themenfeldern: Frauen, Gleichstellung und Antigewaltprävention deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Insbesondere die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene hätte in diesem Haushalt entsprechend widergespiegelt werden müssen, doch das war leider nicht der Fall, sodass das Ergebnis eher mager anmutet. So stand beispielsweise die wichtige Anlaufstelle Papatya e. V. vor dem Aus – eine Situation, die es so noch nie gegeben hat, selbst in Zeiten knapper Kassen nicht. Getrickst wurde auch bei der Anzahl der vorzuhaltenden Frauenhausplätze; momentan fehlen noch immer 60 Plätze. Berücksichtigung der wachsenden Stadt? – Fehlanzeige! Doch es liegt auf der Hand: Diese Ignoranz wird sich auf Dauer als ein größer werdendes Problem erweisen, wenn der Senat die
jetzt schon fehlenden Plätze als Bugwelle vor sich hertreiben lässt.
Deshalb appellieren wir an den Senat, die benötigten Plätze unter Hinzuziehung neuer Bevölkerungsprognosen schnellstmöglich einzurichten und sich von der Einrichtung einer Clearingstelle endgültig zu verabschieden.
Die bedeutet nämlich eine falsche Prioritätensetzung, auch aus Sicht der Träger. Stecken Sie daher, verehrte Koalitionäre, die zur Verfügung stehenden Mittel lieber in die Stärkung des Frauenhauspersonals. Da fehlt es auch an allen Ecken und Enden.
Zu guter Letzt: Warum muss die Koalition per Dringlichkeitsantrag ein ressortübergreifendes Gremium zu dem Ergebnis der Istanbul-Konvention einberufen, wenn es sich um die Umsetzung geltenden Rechts handelt?
Oder hakt es womöglich doch bei der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen beim Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen?
Alles in allem wäre es gut gewesen, wenn der Senat diese anstehenden Fragen und Probleme vor der heutigen Diskussion abgeklärt hätte.
So bleibt ein äußerst schaler Geschmack bei diesem wichtigen Thema zurück, leider.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Landesarmutskonferenz äußerte der Sprecher: Wir haben leider in Berlin die Armut weder abschaffen noch verringern können. – Der Senat antwortete demgegenüber: Die Kinder- und Familienarmut ist in den letzten Jahren in Berlin kontinuierlich gesunken. – Ich frage daher den Senat: Wessen Aussagen treffen denn nun wirklich zu, die der Landesarmutskonferenz oder die des Senats?
Das war nicht eine direkte Antwort auf meine Frage, aber vielleicht können Sie die Beantwortung in meine zweite Nachfrage integrieren. Ich würde weiterhin gern wissen wollen, wessen Aussage zutrifft, die des Sprechers oder Ihre. Der Sprecher äußerte weiterhin: Wir hatten noch nie, wirklich noch nie, so viele Familien die Wohnungslos sind. – Dagegen antworteten Sie in der Drucksache 18/20151:
Die dort aufgestellte Forderung nach entsprechender Platzkapazität in einer Notunterkunft für Familien wurde mit dem Ausbau eines zweiten Standortes und weiteren Plätzen bereits begegnet.
Nun frage ich Sie: Wie kann es sein, dass der Senat davon ausgeht, dass er mit zwei Standorten für Notunterkünfte für wohnungslose Familien das Gesamtproblem in den Griff bekommen wird?
Darf ich?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den vielen Ehrenamtlichen in unserer Stadt für ihre Arbeit zu danken, kann man nicht oft genug tun. Ohne sie ginge vieles nicht in Berlin. Angefangen bei der Freiwilligen Feuerwehr über den Breitensport bis hin zur Seniorenbetreuung, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Ehrenamtler sind wie jedes Mal – einer hat das mal sehr treffend gesagt – die Gelenkschmiere unserer Gesellschaft. Wie würde es überall und allerorten knacken, krachen und sich reiben, wenn sie nicht wären? Deshalb freut es mich heute besonders, dass wir nunmehr bei dem fünften Entschließungsantrag zum Thema „Berlin sagt Danke!“, der uns seit 2015 jährlich zur Abstimmung vorliegt, auch endlich miteinander im Plenum darüber reden und uns bestimmte Dinge ins Gedächtnis rufen, die sich seitdem entwickelt haben.
Erinnern wir uns: Angefangen hat es mit dem besonderen Dank an diejenigen, die sich in den turbulenten Ankunftsmonaten vieler tausender Kriegsflüchtlinge um deren Wohl und Wehe intensiv kümmerten und dabei über sich selbst hinauswuchsen. Erinnern wir uns: Damals lag allen Fraktionen der Dank am Herzen, und deshalb wurde der Allparteienantrag 17/2625 daraus geschmiedet. Doch mit dieser guten Tradition war es in der 18. Legislaturperiode abrupt vorbei. Die neue Koalition beansprucht seitdem das Dankesmonopol für sich allein. Doch das Ehrenamt ist kein gewöhnliches politisches
Projekt mit Alleinvertretungsanspruch. Deshalb sollten wir schnellstens wieder zu den bewährten parlamentarischen Umgangsformen zurückkehren. Das erwarte ich bei einer Aktion wie „Berlin sagt Danke!“
Dankenswerterweise öffnete sich der Aktionstag in den Folgejahren für alle Ehrenamtlichen. Es kamen neue Formate hinzu, und es gelang, über 135 Partner zu binden, die den Aktionstag mit ihren kostenlosen, wertschätzenden Aktionen nunmehr bereichern. Doch dem hinken die farblosen Entschließungen aus dem Abgeordnetenhaus hinterher. Sie zeichnen sich vor allem durch formale und sprachliche Kontinuität bis zur Austauschbarkeit aus, und weil das in der Öffentlichkeit einen denkbar schlechten Eindruck macht, sollte sich das schnellstens ändern.
Ähnlich verhält es sich mit den Antworten des Senats – zwar beteuert er, den Aktionstag stetig weiterzuentwickeln, untersetzt das jedoch mit keinen neuen Ideen. Natürlich klammert sich die Regierungskoalition in Treue an diese Verhaltensweise und bremst unseren Antrag „Senat soll den Aktionstag ‚Berlin sagt Danke‘ zu einem öffentlichkeitswirksamen Ereignis machen“ bewusst aus. Die Grünen geißelten ihn mit solchen absurden und widersprüchlichen Einschätzungen wie: überholt, nicht mutig genug – und die SPD verstieg sich sogar zu der Einschätzung, der Antrag sei nicht erforderlich, aber trotzdem in Teilen charmant bis leicht provokant. Damit wurden unsere Vorschläge, die Fragen einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit bis zu einem Landesehrenamtspreis beinhalteten, vom Tisch gewischt.
Aber, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, Sie werden sich dieser Diskussion nicht auf Dauer entziehen können. Denn solange beispielsweise die Berliner Filmfestspiele stärker im Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner verankert sind als der Aktionstag „Berlin sagt Danke!“, müssen Sie sich entsprechende Fragen gefallen lassen und weiter am Profil dieser für Berlin so wichtigen Veranstaltung arbeiten. Sie würden sich selbst etwas Gutes tun, wenn Sie dabei nach alter Tradition mit allen demokratischen Fraktionen gemeinsam kreative Lösungen suchten, anstatt weiter im politischen Koalitionssaft vor sich hinzuschmoren.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie die jetzt angedachte gesetzlich einzuführende Impfpflicht? Was wird das Land Berlin unternehmen, um die Impfpflicht in die Landesgesetze zu implementieren?
Das Bundesamt für Statistik bringt es an den Tag: Kinderschutz im Land Berlin ist selbst gefährdet. Insofern: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass das Land Berlin im Länderranking in Sache akute Kindeswohlgefährdung den dritten Platz einnimmt?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen! Können Sie vielleicht ganz konkret Maßnahmen benennen über das hinaus, was uns bekannt ist im Land Berlin, um den Kinderschutz aus seiner Gefährdungssituation, sprich die dritte Reihe im Länderranking, herauszuholen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mit offenen Augen durch Berlin geht, wird feststellen, dass unser großstädtisches Leben zunehmend von Problemen geprägt wird, die aus Einsamkeit, Isolation und Anonymität erwachsen. Wir sind nicht nur die Hauptstadt der Singlehaushalte, sondern auch die Hauptstadt der Einsamkeit. Wie oft höre ich bei meinen Gesprächen im Wahlkreis: Niemand da zum Reden, niemand da, der zuhört. Habe schon tagelang nicht mehr gesprochen. Kann mich nicht erinnern, wann zuletzt das Telefon geklingelt hat. Die Kinder sind weit weg, sie leben ihr eigenes Leben. Besuch kommt nicht mehr. Keiner teilt meine Freude, keiner meinen Schmerz. – Das ist nicht das selbst gewählte Alleinsein, wie uns die Koalition in den dazu geführten Diskussionen allzu gern glauben machen möchte. Die Einsamkeit – sie entmutigt, sie macht die Menschen leer, verlassen und hoffnungslos, um sie dann krank an Leib und Seele zurückzulassen.
In unserer Stadt ist davon mittlerweile jeder zehnte Einwohner betroffen. Bundesweit spricht man von 3,5 Millionen Betroffenen. Angesichts dieser Zahlen warnen Psychologen, Sozialwissenschaftler und andere Experten vor einer Verschärfung dieser Entwicklung. Sie werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass neben persönlichen Schicksalsschlägen insbesondere das anonyme Wohnumfeld zur Vereinsamung beiträgt. Seien die Betroffenen erst einmal aus ihrem sozialen Umfeld gefallen, vermisse sie auch niemand. So wundert es nicht, dass in Berlin jährlich mehr als 300 Todesfälle unentdeckt bleiben und Suizide vor allem bei Älteren zunehmen. Im gesamten Bundesgebiet sind zehntausend Fälle von psychiatrischen Erkrankungen mehr zu verzeichnen sowie ein unmittelbarer Zusammenhang mit Herz- und Kreislauferkrankungen. Überdies haben Studien und Untersuchungen ergeben, dass bei den 45- bis 84-Jährigen zwischen 2011 und 2017 die Einsamkeitsquote um 15 Prozent gestiegen ist, mit allen gesundheitlichen Folgen und sozialen Risiken.
Einsamkeit ist also kein Einzelfall mehr, sondern ein weitverbreitetes Phänomen, das nach Lösungen verlangt, auch vonseiten der Politik. Deshalb hat die CDU-Fraktion
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
dieses Thema in neun schriftlichen Anfragen und neun Anträgen aufgegriffen. Die Krönung war dann eine öffentliche Anhörung am 19. August im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation. Die Anzuhörenden bestätigten eindrücklich die prekäre Versorgungslage derer, die von Einsamkeit betroffen sind. Selbst die Kollegen von der SPD fanden die Ausführungen und die dort vorgeschlagenen Lösungswege so eindrücklich, dass von ihnen ein mögliches Zusammengehen aller signalisiert wurde. Doch es kam wieder einmal anders: Die Zeit bis zur Auswertung der Anhörung wurde schnell für eine eigene Veranstaltung genutzt. Zwar ähnelten die inhaltlichen Aussagen der dort Teilnehmenden – es waren ja weitestgehend dieselben – jenen der Expertenanhörung, doch leider konnten und wollten sich die Kollegen in der Ausschusssitzung am 21. Oktober weder an das Wortprotokoll vom 19. August noch an ihr eigenes Event vom 30. September erinnern. Man hat sich zwischenzeitlich aus taktischen Gründen voll und ganz auf Ablehnung programmiert. Doch dieses Mal wäre es der Öffentlichkeit gegenüber sicher zu genierlich geworden, mit einem sehr durchsichtigen Feigenblatt garniert. So ist es aber immer mit dieser Koalition. Es wurde wieder einmal Totalverweigerung zelebriert: Wir brauchen nichts, wir haben alles, wir machen alles, und im Übrigen gibt es die freien Träger, die Angebote für diese Betroffenengruppe vorzuhalten haben. Das sind aber alles scheinheilige Aussagen, denn niemand von der Koalition weiß genau, wie viele Menschen zu versorgen sind und ob die derzeitigen Kapazitäten, die man den freien Trägern zubilligt, den qualitativen und quantitativen Forderungen genügen.
Auch werden anscheinend die Antworten des Senats nicht gelesen. So ist zum Beispiel in der Antwort auf die Schriftlichen Anfrage zur Einsamkeit, Drucksache 18/20749, nachzulesen, dass sich der Senat bemüht, im Sinne des siebten Altenhilfeberichts der Bundesregierung tätig zu werden und die Übernahme größerer Verantwortung der Kommunen in den Planungsprozessen zu einer besseren Versorgung auch in Berlin praktizieren zu wollen. Man könnte denken, endlich, aber es bleibt alles heiße Luft, denn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, entziehen sich mit der Ablehnung unserer Anträge zur Bekämpfung der Einsamkeit wie so oft Ihrer Verantwortung. Sie verhalten sich beratungsresistent, ignorant und abweisend. Sie zeigen damit offen und wurstig –
ja, Sie gehören leider auch dazu, lieber Herr Kollege Schlömer! – Ihr Desinteresse an Problemlösungen, wie beispielsweise an der Einsetzung eines Einsamkeitsbeauftragten. – Ja, Herr Luthe! Halten Sie Herrn Schlömer gut fest! –
Doch was ich Ihnen in dieser Angelegenheit wirklich übel nehme, ist: Ihnen sind die Sorgen und Nöte der be
troffenen Menschen schnurz und piepe, also völlig egal. Das kann man nicht oft genug und vor allem nicht laut genug sagen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Wissen Sie, was Ihr Problem ist?
Sie hören nicht zu, und Ihnen sind die Experten schnurzegal.
Wenn Sie sich die Stellungnahme vom Silbernetz e. V. wirklich so herzlich-innig in Erinnerung rufen, werden Sie unter Punkt 5.1 den Wunsch lesen, dass in Berlin ein Parlamentarischer Staatssekretär sich der Aufgabe Einsamkeit annehmen soll, also es wird sogar ein Parlamentarischer Staatssekretär gewünscht, gefordert. Ich bin sogar mit meiner Fraktion demütiger vorgegangen und habe sagt, wir können ja klein anfangen, in dem wir erst mal einen Beauftragten benennen.
Das zum einen – zum anderen: In Berlin gibt es 30 000 Menschen 80 plus. Wie wollen Sie diese Menschen erreichen, die nicht die vorhandenen Angebote annehmen? Durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, durch Herrn Staatssekretär Matz wurde uns verdeutlicht, dass sie eine Datenlage nicht kennen. Also Berlin hat keine Datenlage, macht aber Angebote und weiß nicht, wo die Angebote überhaupt landen. Darüber hinaus stülpen Sie den freien Trägern noch mehr Aufgaben über, ohne ihnen Rahmenbedingungen zu stellen.
Ich komme noch mal auf die über 85-Jährigen zurück. Denen sagen Sie: Sie können einfach weiterhin zu Hause bleiben. Irgendwann entdecken wir sie. Sie werden sicherlich unter den 300 unentdeckten Toten auch irgendwann entdeckt.
(Ülker Radziwill)
Das ist sehr schmerzlich, wie ich es formuliere, aber anders kann ich es nicht verstehen. Es geht hier darum, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir diese Menschen erreichen. Die vorhandenen Strukturen reichen nicht aus. Was wir an Angeboten haben, ist unzureichend.
Diese Menschen sind einsam und alleine. Vor zwei Jahren machte es eine Schlagzeile, als ein älterer Herr in einem Einkaufszentrum an die Pinnwand eine Nachricht mit dem Hinweis steckte: Ich bin alleine. Wer lädt mich zum Weihnachtsessen ein? – Bitte vergessen Sie das nicht, über diese Menschen reden wir! Wir reden über 3,5 Millionen einsame Menschen im Bundesgebiet und über jeden Zehnten in Berlin. Darüber hinaus schauen Sie ins Wortprotokoll vom 19. August auf Seite 11. Da waren Sie diejenige, die gesagt hat: Guter Antrag! Wir machen die Anhörung. – Und ich zitiere: Dann wollen wir mal gemeinsam darüber nachdenken und diese Anhörung und den Antrag weiterentwickeln. – Das sind Ihre Worte.
Dass diesem Weiterentwickeln eine hinterhältige Veranstaltung folgte, hätte ich mir nicht mal im Traum vorstellen können, mit dem Ergebnis, dass alles abgelehnt wird. Einsamkeit, was ist das?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin sagte, dass ich die Arbeit der freien Träger verachten würde. Das ist ganz schön – – Ja, mir fehlen eigentlich die Wort, wie ich dieses interpretieren soll. Fakt ist, dass ich das vehement zurückweise, Frau Kollegin! Falls Sie meinen Ausführungen gefolgt sind: Ich habe gesagt: Man darf Verantwortung nicht abgeben an Wohlfahrtsverbände, denen die Rahmenbedingungen dafür nicht gegeben sind.
Wenn Sie das Wortprotokoll verinnerlicht hätten, dann hätten Sie auf Seite 7 auch die Aussage von Frau Schilling gelesen, dass die Finanzierung des Wohlfahrtswesen kaum Aufwüchse, außer tarifliche Lohnleistungen, aufweist und es somit für die Verbände fast unmöglich ist, sich eines neuen, bis dato noch eher vernachlässigten Themas, allein auf ehrenamtlicher Basis anzunehmen. Wortprotokoll, Frau Kollegin! Darüber hinaus, weil Sie hier immer sagen, keiner hat das gefordert. Ich unterstreiche noch einmal: Silbernetz-Stellungnahme, in der steht: ein Parlamentarischer Staatssekretär.
Noch einmal mit Blick auf die anderen Koalitionäre: Lesen Sie weiterhin auf Seite 7, dort wird durch Silbernetz e.V. der Blick nach Großbritannien gerichtet und gesagt, Berlin sollte endlich einmal – –
Das gehört eigentlich alles dazu,
weil dies mit dem Thema verhaftet ist.
Darüber hinaus, liebe Frau Kahlefeld, warten Sie doch einmal ab, was die Haushaltsberatungen Ende des Monats ergeben und beraten Sie sich dann einmal.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Beabsichtigt der Senat in seiner angekündigten Initiative zur Nachpflanzung von 335 000 jungen Bäumen auch auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik über das Maß der bereits angekündigten Ersatzpflanzungen hinaus Neupflanzungen, zumal wesentliche Teile des KBoN-Geländes als Waldfläche gelten?
Können Sie bei der Nachlieferung dieser Antwort die Frage mitnehmen, wie mit Blick auf die Zukunft der Bestandsschutz vor Ort gewährleistet sein wird?
Frau Senatorin! Ich möchte daran erinnern, dass ich dazu auch Fragen gestellt hatte, und Sie sagten, dass diese App im Jahr 2019 noch vor den Sommerferien kommt. – Falsch? – Dann möchte ich anders fragen: Inwieweit sind die Betroffenen von dieser App, die im dritten Quartal umgesetzt werden soll, davon informiert? Wie werden Sie diese breite Öffentlichkeitsarbeit schaffen?
Herr Staatssekretär! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie mit der Charité eine Vereinbarung getroffen haben und die anderen Krankenhäuser eventuell folgen werden? Wie sieht es mit den niedergelassenen Ärzten aus? – Denn nicht alle gehen in die Krankenhäuser, sondern manche sind auch bei niedergelassenen Ärzten. Gibt es da ein Informationsblatt, eine Verordnung? Wie wollen Sie hier vorgehen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage in Bezug auf die Kitaplatzvergabe. Ich frage den Senat, ob der lange versprochene Kitanavigator an den Start gegangen ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin! Wie erklären Sie sich die Klage aus dem offenen Brief des Grundschulverbandes, der gestern allen Fraktionen dieses Hauses zuging? Darin wird gesagt, die Schulen seien überrascht worden, und es müsste erst einmal ordentlich mit den Betroffenen vor Ort gesprochen werden.
Verstehe ich Sie richtig, Frau Kollegin, dass Sie die Kritikpunkte des Grundschulverbandes von Raumnot über fehlendes Personal und mehr Essensabfälle bis hin zur Verdrängung kleinerer Caterer teilen, aber deren Wunsch und Forderung, das kostenlose Mittagessen schrittweise einzuführen, nicht teilen?
Herr Präsident! Herr Senator! Ich würde gerne mit Blick auf den neuen Namen – die Ausländerbehörde hat jetzt ein Facelifting bekommen – wissen, welche strukturellen Veränderungen, sprich: Zielvereinbarungen, in der Behörde dahingehend getroffen wurden, dass interkulturellen Teams gebildet werden – mit Blick auf die Kundschaft – und die interkulturelle Öffnung plus Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ein stetiger Prozess sind?
Meine hochgeschätzte Frau Kollegin KühnemannGrunow!
Vielen herzlichen Dank, dass Sie die Frage zugelassen haben!
Das verdient einen Applaus, richtig.
Jetzt bin ich aber wirklich dran!
Es ist doch vorgesehen, zu den geplanten Rechtsverordnungen eine gesonderte Information über die Eckpunkte der Rechtsverordnung und Regelungsinhalte für weitere Beratungen zur Verfügung zu stellen. – Sind Ihnen diese Eckpunkte bekannt?
Vielen Dank! – Herr Senator! Ist Ihnen bekannt, dass im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation in der Sitzung am 3. Dezember Anzuhörende aus Berliner Bezirken den Bürgerhaushalt als alleiniges Kriterium und Implementierungsangebot als unzureichend empfunden haben, und der Auffassung sind, dass diesem noch weitere flankierenden Maßnahmen folgen müssen?
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Frau Schubert! Ich würde gern die Frage stellen: Von der Senatorin wissen wir ja, dass es nicht um das Ob von MUF-Standorten gehen soll, sondern darum, wie es zu diesen Standorten kommen kann. Ich würde gerne wissen: Kennen Sie den Kriterienkatalog, nach welchen Sozialverträglichkeitsregeln diese MUFs als Standorte implementiert werden sollen? Denn wenn Sie hier über Nachbarschaft und Sozialverträglichkeit sprechen, muss man ja auch an die Menschen denken, wo man diese MUFs hinsetzt. Setzt man sie dorthin, wo z. B. QM-Gebiete schon sozial benachteiligte Standorte ausmachen, und dazu kommen noch MUFs? Wie steht es mit der Sozialverträglichkeit?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie erklärt sich der Senat den erneuten Massenprotest, dieses Mal von über 700 000 Eltern mittels einer Petition zur aktuellen Kitaplatzsituation, obwohl noch im Juni dieses Jahres von dieser Stelle aus durch die zuständige Senatorin behauptet wurde, dass die eingeleiteten Maßnahmen des Senats greifen und es keinen Anlass gebe, von einer Kitakrise zu sprechen?
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Staatssekretärin! – Die langfristigen Maßnahmen habe ich nachvollziehen können. Ich würde gerne wissen, welche kurzfristigen Maßnahmen Sie bis Ende des Jahres erzielen können und möchten.
Frau Senatorin! Wann greifen alle diese Maßnahmen, damit das Defizit von 1 200 Lehrerinnen und Lehrern gen Null gesetzt werden kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus welchen Gründen leugnet der Senat in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 18/14 837, dass es nach wie vor eine Einkommenslücke zwischen den Berliner Kitaerzieherinnen und -erziehern und denen anderer Bundesländer gibt, während Senatorin Scheeres in der „Berliner Morgenpost“ sowie in der RBB „Abendschau“ vom 26. Mai davon spricht, dass im Nachbarland Brandenburg rund 400 Euro mehr verdient werden bzw. der Lückenschluss zwischen Berlin und Brandenburg hinbekommen werden muss?
Dann schließe ich daraus, dass meine Schriftliche Anfrage falsch beantwortet worden ist. Das ist aber nicht meine Frage. – Warum lehnt der Senat hartnäckig eine Landeszulage für Kitaerzieherinnen und -erzieher ab, um die Einkommenslücke zu anderen Bundesländern zu schließen, obwohl er dies bereits in anderen Bereich praktiziert hat, wie zum Beispiel durch die Möglichkeit, ÖGD-Ärzte mittels Eingruppierung in höhere Erfahrungsstufen von Anfang an besser zu stellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum liegen nach Antwort des Senats vom 7. Mai 2018 die Daten der Schuleingangsuntersuchung für das Jahr 2017 immer noch nicht in auswertbarer Form vor, und warum bedarf es dazu einer Plausibilitätsprüfung?
Ich würde trotzdem gern wissen wollen, was im System falsch läuft, wenn seit 2012 der Sprachförderbedarf bei Kindern im Vorschulalter, der auch durch die ESU ausgewiesen wird, trotz Sprachlerntagebuchs, trotz standardisierter Sprachstandtests und eingeleiteter Fördermaßnahmen unverändert bis zu 17 Prozent beträgt.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Frau Senatorin! Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Angemessenheit im
praktischen Handeln, auch bezogen auf die unterschiedlichen Altersstufen, in einer Kita gewahrt bleibt? Wer soll diese Angemessenheit überprüfen und mit dem Kitapersonal auswerten?
Wie will der Senat das dadurch geschwundene Vertrauen der Öffentlichkeit, hier insbesondere das der Eltern, zurückgewinnen, und welche Rolle wird dabei die praktische Umsetzung des Integrierten Maßnahmenplans gegen sexualisierte Gewalt spielen, der in der letzten Legislaturperiode durch u. a. fünf Senatsverwaltungen mit unterschrieben worden ist? – Herr Senator! Insbesondere aus Ihrem Hause heraus wurde dieser IMP in die Wege geleitet.
Weil er weiterleiten wollte, Herr Präsident, deshalb die Frage zur Beantwortung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erneut die Frage: Welche Rolle wird im Fall des Kinderschänders Dennis L. die praktische Umsetzung des integrierten Maßnahmenplans gegen sexualisierte Gewalt spielen?
Vielen Dank! – Herr Senator! Es geht mir nicht um die Fortentwicklung, sondern um ganz konkrete Maßnahmen aus dem IMP. Da habe ich auch den Blick insbesondere auf § 176 Strafgesetzbuch und darüber hinaus auch die Fort- und Weiterbildung der Richter, Anwälte etc. Welche konkreten Maßnahmen gibt es? –, und da bitte ich Sie, nicht nur den Blick auf die Charité zu lenken. Dieses Projekt gab es auch vorher schon.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Ist die seit Langem angekündigte Personalentscheidung der Bildungssenatorin – letztmalig erfolgt in der Plenarsitzung am 30. November 2017 – hinsichtlich der Besetzung der Fährmannstelle für die Insel Scharfenberg nach mehr als zwölf Monaten Vakanz endlich getroffen worden?
Dann kann ich nur hoffen, Frau Senatorin, dass der eingestellte neue Fährmann nicht krank wird und wir dann nicht selber paddeln müssen. Wann wird der zweite Fährgehilfe eingestellt? Können Sie dazu noch etwas sagen? Man muss auch Vorsorge für solche Fälle treffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jetzige Diskussionsrunde muss Anwesenden, die in der Berliner Ehrenamtsarbeit erfahren sind, schon fast wie eine Jubiläumsveranstaltung anmuten, wurde doch vor fast genau sieben Jahren, nämlich am 1. Januar 2011, die Ehrenamtskarte, um die es im Antrag geht, nach langem Verlauf und vielen Debatten eingeführt. Anfänglich mit einer Stückzahl von 4 500 Karten an engagierte Berlinerinnen und Berliner ausgegeben, sank die Zahl in den Folgejahren fast um die Hälfte. Das zeigte, dass die Ehrenamtskarte durch fehlende Anpassung an die Bedürfnisse der Empfängerinnen
und Empfänger nicht – wie eigentlich vorgesehen – zu dem Herzstück der Anerkennungskultur geworden war.
Was macht man in solchen Fällen? – Man bildet einen Beirat und lässt ihn kluge Vorschläge ausarbeiten. Bis dahin mussten jedoch noch zwei Ausschussbesprechungen und ein Antrag vergehen, bis der Beirat 2015 zum Zuge kam. Dieser erarbeitete für Berlin in sensationell kurzer Zeit, nämlich in nur sechs Sitzungen, ein beachtliches Maßnahmenpaket. Dieses wurde im Frühjahr 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Wer jedoch denkt, dass der Senat nunmehr zügig an die Umsetzung ging, musste sich eines Besseren belehren lassen. Es folgten nun eine erneute Ausschusssitzung und Besprechung zu den Vorschlägen und ein erneuter Antrag der damaligen Koalition.
Übrigens waren alle Anträge von hervorragender Qualität, und auch die Ausschussbesprechung war so intensiv, dass es mich wundert, dass der jetzige Senat drei Anläufe brauchte, um eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – auf den Weg zu bringen, die diese Bezeichnung auch verdient. Ich sage das deshalb, weil nur ein Bruchteil der Fragen und Probleme widergespiegelt wird, die in den Ausschussbesprechungen bewegt und durch den Beirat durch Vorschläge unterlegt wurden. Das ist nach fünf Jahren intensiven parlamentarischen Ringens ein Zustand, der die Öffentlichkeit frustriert zurücklassen muss.
Doch Halt! Wir haben ja noch die jetzige Koalitionsvereinbarung, die das Ziel einer attraktiven Ehrenamtskarte klar im Blick hat. Damit dieser Blick nicht von Unwesentlichem abgelenkt wird, ergibt sich, wie sollte es auch anders sein, die Notwendigkeit eines erneuten parlamentarischen Antrags, der noch einmal intensiv die noch nicht umgesetzten Vorschläge des Beirats ins Bewusstsein hebt. Dazu gehören meiner Meinung nach insbesondere folgende Forderungen – erstens: Die Kombination der Jugendleiterkarte Juleica mit der Ehrenamtskarte. Diese Forderung ist besonders pikant, weil die zuständige Staatssekretärin bereits in der Sitzung am 20. November 2017 zugegeben hat, dass die jetzige Regelung nicht nachvollziehbar war. Trotzdem wurde der Antrag der CDU von der Koalition abgelehnt.
Zweitens: Die Ergänzung der Ehrenamtskarte um eine Urkunde und Anstecknadel, um mit einem nach außen wahrnehmbaren Zeichen eine stärkere Identifikation mit dem Ehrenamt zu erreichen.
Drittens: Die sichtbare Anerkennung für die Partner der Ehrenamtskarte, die dadurch endlich öffentliches Lob und den Dank des Senats erhielten, würde weitere Unternehmen und Einrichtungen ermutigen, aktive Partner der Ehrenamtskarte zu werden.
(Benedikt Lux)
Zudem soll es die Möglichkeit geben, mit der Ehrenamtskarte reduzierte Fahrscheine zu erwerben. Letzteres kündigte die Staatssekretärin im Jahr 2016 an. Sie teilte mit, dass der Senat sich dafür einsetze, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Partner der Ehrenamtskarte mit entsprechenden Vergünstigungen wird. Wie der heutige Sachstand ist, wissen wir noch immer nicht, Frau Staatssekretärin!
An diesem Antrag wird sich erneut beweisen, ob es RotRot-Grün wirklich ernst ist, Verantwortung für die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und die dafür notwendige Anerkennungskultur zu übernehmen. Trotz Lippenbekenntnis der Koalition hat sich bisher eigentlich nur gezeigt, dass in diesem Bereich den vielen Ehrenamtlichen in Berlin der Weg erfolgreich versperrt wird.
Meine lieben Kollegen der Koalition! Es bringt Sie absolut nicht weiter, ständig auf die letzte Legislaturperiode mit einem einzigen Punkt hinzuweisen. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Sie haben neun Runden gebraucht, diverse Anträge gebraucht, bis Sie überhaupt in der Lage waren, die Forderungen oder Empfehlungen des Beirats zur Kenntnis zu nehmen. Heute stelle ich fest, dass das, was ich an Maßnahmen vorgetragen habe, der Wunsch des Beirates war, was Sie als meinen persönlichen Wunsch identifizieren. So viel zu Ihrer Ernsthaftigkeit der Themenanalyse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie viele Bewerbungen für die Stelle des Fährmanns für die Insel Scharfenberg sind wann an die für das Auswahlverfahren zuständige Schule gegangen?
(Senatorin Dilek Kolat)
Habe ich Sie richtig verstanden, dass das kurzfristige Auswahlverfahren das Datum Ende Januar hat und wir demzufolge mit einer Wiederaufnahme des Fährbetriebs rechnen können?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Meinung vertritt der Senat zur aktuellen Kritik des Deutschen Musikrats, der von einem Skandal spricht, dass an den Grundschulen bis zu 80 Prozent der Musikstunden ausfallen?
Danke schön! – Frau Senatorin! Seit wann stehen Statistiken zum Unterrichtsausfall unter Datenschutz, wie kürzlich die Pressestelle Ihrer Bildungsverwaltung einem anfragenden Bürger mitteilte?
Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. September stellte ich die Frage an den Senat, wann er das Ruder endlich wieder in die Hand nehmen wird, um seiner Verantwortung nachzukommen, damit Kinder, Lehrer und Eltern nicht in allen Wetterlagen selbst die Ruder bedienen müssen, um zur bzw. von der Insel Scharfenberg zu gelangen. Die darauf nach drei Wochen erfolgte schriftliche Antwort des Senats in Person des Innensenators war an Gleichgültigkeit nicht zu überbieten. Der Fährdienst gehöre nicht in sein Ressort.
Dafür hat er drei Wochen gebraucht. Derweil prüft die eigentlich zuständige Bildungsverwaltung seit neun Monaten ähnliche Anfragen meines Kollegen Stephan Schmidt, prüft, prüft, prüft.
Deshalb die Frage noch mal eindringlichst an den Senat: Wann wird der Senat endlich wieder die notwendige Normalität beim Fährdienst Scharfenberg herstellen, und wie wird er insbesondere bis dahin regeln, dass bei schweren Schadensfällen, Krankheit, Feuer, Wasser und Sturmschäden Rettungskräfte auf die Insel gelangen können?
Verstehe ich Sie richtig, Frau Senatorin, dass weiterhin Kinder, Eltern und Lehrer das Ruder in die Hand nehmen müssen, bei allen Wetterlagen dieses bedienen müssen und damit womöglich auch zu Schaden kommen, dass Sie das ins Auge fassen? Zu qualifizieren ist die eine Geschichte, Personalmangel auch, die Situation vor Ort ist eine sehr schwerwiegende und gravierende, wenn damit womöglich Betroffene zu Schaden kommen.
Insofern: Welche Vorsorge werden Sie diesbezüglich treffen, zur vollständigen Wiederherstellung?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes sechste Kitakind kommt mit massiven Sprachdefiziten in die Schule und hat dadurch automatisch schlechtere Bildungschancen. Das wurde durch die aktuelle Untersuchung „Deutsch Plus 4“ eindrucksvoll bestätigt. Bei dieser wurde festgestellt, dass sogar 84 Prozent der Kinder, die keine Kita besuchen, massive Sprachprobleme haben. Deshalb frage ich den Senat: Was läuft im Land Berlin trotz Kitabildungsprogramm seit Jahren im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung falsch? Im Gegensatz dazu hat das Land Brandenburg seit 2010 ein Rückgang der Sprachdefizite von 19,7 auf 14,1 Prozent zu verzeichnen.
Was hat der Senat bis jetzt von den seit 2013 bekannten Empfehlungen des Mercator-Instituts für Sprachförderung in Berlin aufgegriffen und umgesetzt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Ist dem Senat bekannt, dass letzte Woche die Feuerwehr beziehungsweise der Rettungsdienst einem Kind, das auf der Schulfarm weilte und einen Asthmaanfall erlitt, nicht zu Hilfe kommen konnte, weil es seit Monaten Störungen beim Fährdienst gibt und dass es nur einem rudererfahrenen Lehrer zu verdanken ist, dass dem Kind die notwendige gesundheitliche Versorgung zuteilwerden konnte, weil dieser in eigener Verantwortung nächtens mit einem Boot zum Festland übersetzte?
Scharfenberg!
Ich würde den Herrn Senator bitten, folgende Frage noch mitzunehmen: Wie sollen unter diesen Umständen bei schweren Verletzungen oder Feuer die Rettungskräfte mit Equipment auf die Insel kommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Entsprechend der Schwerpunktsetzung innerhalb der Regierungsvorha
ben frage ich nach der konstituierenden Sitzung der Landeskommission Familienarmut in der letzten Woche. Wie will der Senat von Anfang an die größtmögliche Transparenz über den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit der Landeskommission zur Information der Öffentlichkeit sicherstellen – über eine eigene Webseite, durch Veröffentlichung von Protokollen, Statistiken oder Berichten?
Frau Senatorin! Ich freue mich sehr über die regelmäßigen Berichte, die uns erreichen werden. – Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten jetzt bereits in der Geschäftsstelle? Wie viele sollen es werden, um den geplanten Arbeitsumfang gemäß Drucksache 18/0286 – Steuerung der laufenden Arbeit, Datenlage, Erarbeitung von Handlungskonzepten für die Umsetzung in den einzelnen Handlungsschwerpunkten, Öffentlichkeitsarbeit – zu bewältigen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie ist es nach den weltweiten Hackerangriffen auf Computersysteme und -programme, auch von Behörden und Verwaltungen, um das Schlafmanagement der zuständigen Senatorin für Bildung, Jugend und Familie bestellt, zumal der Berliner Datenschutzbericht aus dem Jahr 2016 – vorgestellt im April dieses Jahres – der Senatsjugendverwaltung für den Bereich Jugend und Familie auf der Seite 91 bescheinigt,
dass Sicherheitsstandards nicht konsequent angewendet werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Was würde praktisch passieren, wenn bei einem solchen Angriff das gesamte Berliner Informationssystem für die Jugendhilfe ausfallen würde? Welche Notpläne gibt es für solche Fälle?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie stark wirken Pfannkuchen im Kampf gegen Lehrer- und Erziehermangel im Land Berlin wie neulich auf der Werbetour
des Senats in Stuttgart und Düsseldorf? Wie viele interessierte Männer und Frauen konnten dadurch gewonnen werden?
Frau Senatorin! Mit welchen Vorteilen gegenüber anderen Bundesländern wurde in dem Informationsmaterial geworben, das im Auftrag des Senats verteilt wurde? Was kostet die Aktion? Ich freue mich, dass weitere Aktionen und Initiativen geplant sind, aber sind explizit auch weitere Pfannkucheninitiativen geplant?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Aus welchen Gründen soll der Kinder- und Jugenddienst wieder in die Verwaltung zurückgeführt werden, und in welchen Zeitraum?
Welche finanziellen und personellen Kapazitäten sind dafür notwendig, und welche Kosten wird die Rückverlagerung insgesamt verursachen? Was passiert mit dem jetzigen Personal?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie kann es sein, dass die zuständige Senatorin immer noch daran festhält, dass es gegenwärtig genügend Erzieherinnen und Erzieher für die Berliner Kitas gibt, obwohl freie und kommunale Kitaträger nicht nur aktuell, sondern bereits in den vergangenen Wochen und Monaten an der erkennbar defizitären Situation in diesem Bereich Kritik ausgeübt haben? Was will der Senat darüber hinaus konkret tun, um den Bestand der Kitaplätze bzw. deren notwendigen Ausbau nicht zu gefährden?
Frau Senatorin! Die Erklärung zum Mangelberuf ist sicherlich richtig, wird aber allein nicht ausreichen, und insofern sind – in allen Ehren – die 5 000 Kitaplätze ohne Erzieher/Erzieherinnen. Die Frage: In welchem Umfang wollen Sie Gespräche mit dem Finanzsenator zur Bereitstellung von Geldern zur Erweiterung von Umschulungsangeboten zum Kitaerzieher/zur Kitaerzieherin führen? Was wollen Sie tun, um die Kitaerzieher/Kitaerzieherinnen oder die Tätigkeit als solche im Land Berlin finanziell attraktiver zu gestalten?