Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

Trotzdem ist es so, dass die Situation am Kottbusser Tor nach wie vor nicht normal ist. Es bedarf weiterer intensiver Polizeiarbeit, um dort die Kriminalität weiter zurückzudrängen.

Vielen Dank! – Herr Kollege, wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Meine Nachfrage wurde teilweise schon beantwortet. Sie haben ein paar Sätze dazu gesagt. Inwieweit unterscheidet sich Ihr Einsatz an solchen Orten von dem Ihres Vorgängers? – Danke schön!

Herr Dr. Altug! Ich habe mich dabei vor allem an den Erfahrungen der Polizistinnen und Polizisten vor Ort orientiert. Ich war mehrfach am Kottbusser Tor vor Ort und habe dort mit den beteiligten Polizistinnen und Polizisten gesprochen, nicht nur mit denen mit Gold auf der Schulter, sondern mit den Kollegen, die die Arbeit vor Ort selbst tun. Deren Erfahrungswerte aufgreifend haben wir dort diese Einsatzgruppe installiert. Ursprünglich hatte ich den Plan, am Kottbusser Tor eine mobile Wache zu errichten. Wir werden im Verlauf dieses Jahres noch weitere fünf mobile Wachen in Berlin auf die Straße bringen. Die Alex-Wache am Alexanderplatz ist eine stationäre Wache. Eine solche wird um fünf mobile Wachen ergänzt, die wir an unterschiedlichen kriminalitätsbelasteten Orten der Stadt platzieren können.

Die Kollegen vor Ort haben mir gesagt, dass sie ein mobile Wache am Kottbusser Tor für einen Fehler hielten, weil eine mobile Wache dazu führt, dass man stationär an einer Stelle ist. Das Kottbusser ist – Sie kennen das Gebäude – an vielen Stellen aber sehr verwinkelt. Das heißt, die Kollegen müssen unmittelbar vor Ort und unterwegs sein, um an den Themen, an der Kriminalität dranzubleiben. Das ging nur mit einer entsprechenden personellen Verstärkung, zunächst von Freiwilligen, die dort mit den entsprechenden Erfolgen intensive Polizeiarbeit geleistet haben, Die Erfolge werden wir aber nur verstetigen können, wenn die Polizeipräsenz auch über einen beträchtlichen Zeitraum dort weiter aufrechterhalten bleibt. Der

sonstige Effekt wäre, dass die Kriminalität zurückgedrängt wird. Insofern will ich jetzt hier keine Erfolge feiern. Die Strategie ist aber offenbar erfolgreich. Wir werden sie mit Intensität in den nächsten Jahren fortsetzen müssen.

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Danke schön! – Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Wansner. Bei der Gelegenheit mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass Wortmeldungen, die zu einem Zeitpunkt eingehen, an dem Senator noch nichts gesagt hat, ohnehin sofort gelöscht werden. – Herr Kollege Wansner, Sie haben das Wort.

Trotzdem vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie hatten mir im Innenausschuss diese mobile Wache mehr oder weniger bei einer Nachfrage schon bereits zugesagt. Sind Sie nicht der Meinung, dass diese mobile Wache in Verbindung mit einer vernünftigen Videoüberwachung, die gerade bei diesem Ort, Kottbusser Tor, dringend notwendig ist und zu einem wirklichen Erfolg führen würde, wenn das in Verbindung käme? Wer sich einmal die gesamte Bebauung anschaut, wird sehen, dass dies wirklich ein Ort ist, wo die Videoüberwachung dringend notwendig wäre. Ich komme zur Bemerkung zurück: Den Görlitzer Park sollten Sie möglichweise mal nicht erwähnen. Den haben Sie hier aufgegeben.

Die Frage ist angekommen, Herr Kollege Wansner. Sie strapazieren das heute hier, muss ich Ihnen einmal sagen.

[Marcel Luthe (FDP): Aber er antwortet ja auch nicht!]

Herr Senator Geisel!

Zur Zusage der mobilen Wache: Wir haben immer gesagt, dass wir ein Konzept vorstellen. Das werden wir Mitte dieses Jahres tun. Der beschlossene Haushalt ermöglicht uns die Anschaffung von fünf mobilen Wachen. Sie werden Mitte des Jahres da sein. Dann werden wir ein entsprechendes Konzept erstellen und es vor Ort verteilen. Da die Hinweise der Polizei vor Ort andere waren, bin ich gut beraten bzw. sind wir alle gut beraten, den Hinweisen der Praktiker vor Ort zu folgen. Das haben wir an der Stelle getan. Es führt zu den entsprechenden Ergebnissen.

Was die Videoüberwachung oder Videobeobachtung betrifft, ist sie seit Anfang des Jahres mit den mobilen

(Senator Andreas Geisel)

Einsatzwagen auch am Kottbusser Tor tätig gewesen. An verschiedenen Stellen läuft gegenwärtig dieser Einsatz der Polizei, um zu bewerten, welche Ergebnisse wir erzielen. Wir sind an den kriminalitätsbelasteten Orten, beispielsweise am Alexanderplatz, am Leopoldplatz, unter anderem auch am Kottbusser Tor tätig und verzeichnen dort im Moment Verdrängungseffekte. Das heißt, wenn der Videowagen aufhört, kommt es zu einer entsprechenden Verdrängung. Die Auswertung dieses Probelaufs werden wir vornehmen und daraus die Schlussfolgerungen ziehen, die notwendig sind.

Vielen Dank!

Für die AfD-Fraktion hat jetzt die Kollegin Bießmann das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie viele Anzeigen sind nach der mutmaßlich widerrechtlichen Behinderung der Demonstration für Frauenrechte am vergangenen Sonnabend gegen die Berliner Abgeordneten Katrin Schmidberger, Fadime Topaç und Hakan Taş, die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele

[Anne Helm (LINKE): Das hatten wir doch schon!]

gestellt worden?

[Zuruf]

Zur Geschäftsordnung? – Es kann doch nachgefragt werden, ob bekannt ist, wie viele Anzeigen gestellt wurden?

[Danny Freymark (CDU): Zeitspiel!]

Herr Senator Geisel!

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Anzeigen gegen einzelne Personen kann ich hier nicht beantworten. Insgesamt haben wie 114 Anzeigen mit Stand heute Morgen in diesem Zusammenhang in den unterschiedlichsten Spektren, die sich im Lauf dieser Demonstration und Gegendemonstration gezeigt haben.

Vielen Dank! – Gibt es Nachfragen? – Bitte schön, Frau Bießmann! – Keine?

Dann hat der Kollege Lux das Wort. – Bitte schön!

[Zurufe von der AfD: Doch! – Katina Schubert (LINKE): Sie weiß nicht einmal, wie man den Knopf drückt!]

Entschuldigung, Herr Lux!

[Oh-Rufe von der FDP]

Dann hat jetzt zuerst Frau Kollegin Bießmann das Wort für eine Nachfrage. – Bitte schön!

Wann ist mit der Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Genannten zu rechnen?

Herr Senator Geisel? – Dazu Herr Behrendt, bitte schön!

Die Staatsanwaltschaft ist bei mir. Ich hatte schon den Eindruck, die Fragestunde bleibt eine reine Fragestunde: „Frag den Geisel!“ – Nein, es gibt auch noch andere Senatoren. Ich kann Ihnen das heute genauso wenig beantworten, wie ich es Ihnen oder Ihren Kollegen gestern, die das im Rechtsausschuss erfragt haben, beantworten konnte. Wir nehmen die Ermittlungen auf, wenn uns die Polizei die aufbereiteten Informationen zukommen lässt. Nach meinem Kenntnisstand ist das für morgen, Freitag, in Aussicht gestellt. Dann wird die Staatsanwaltschaft das sichten und bewerten und wird dann nach einer Prüfung entscheiden, was zu tun ist. Sie haben gestern auch noch abgefragt, was mit Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist. Das wird sich dann in dem Zusammenhang zeigen. Insofern gehe ich davon, dass wir dann morgen mit der Prüfung der Unterlagen beginnen, wenn die Informationen morgen kommen. Ob dann Ermittlungen aufgenommen werden, wird sich zeigen.

Jetzt wäre Herr Lux an der Reihe. Sie müssten sich freundlicherweise nur noch einmal eindrücken. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ist denn dem Senat bekannt, dass es infolge dieser denunziatorischen Maßnahmen der AfD-Anzeigenden schon bereits zu Hassmails und Wünschen von Vergewaltigungsandrohungen, der Ansage, man stünde jetzt auf irgendwelchen Todeslisten, also ganz massiven Bedrohungen der Kolleginnen und Kollegen, die hier angezeigt worden sind, gekommen ist? Wenn es dem Senat bekannt ist, was rät er den Betroffenen dann?

(Senator Andreas Geisel)

[Marcel Luthe (FDP): Wer austeilt, muss auch einstecken können!]

Bitte schön, Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Unmittelbar ist mir das nicht bekannt. Ich halte es aber leider für möglich, da solche Aktivitäten sehr oft auftreten, ich selbst auch Ziel solcher Aktivitäten bin und wir an verschiedenen Stellen beobachten müssen, dass die Hemmschwelle zu solchen Bedrohungen deutlich sinkt. Das Landeskriminalamt steht für die Beratung der Opfer solcher Taten zur Verfügung. Das heißt, ich würde den Betroffenen raten, entsprechende Informationen an die Polizei zu geben. Das Landeskriminalamt wird dann eine Beratung zur persönlichen Sicherheitssituation vornehmen bzw. zum Schutz der Privatsphäre oder der Person. Das muss man im jeweiligen Einzelfall dann beurteilen. Aber ich nehme so etwas sehr ernst.

Vielen Dank!

Dann hat der Kollege Luthe das Wort zu einer Frage.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Gegen die Vizepolizeipräsidentin Koppers wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Vielzahl von Körperverletzungen im Amt zulasten von Polizeibeamten geführt, jedoch haben die Disziplinarvorgesetzten, Polizeipräsident Kandt und Staatssekretär Akmann, nach Auskunft am Montag im Innenausschuss kein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Tatbestandsmerkmal des § 17 Abs. 1 Disziplinargesetz Berlin ist identisch mit § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung, sieht also bei Vorliegen eines Anfangsverdachts nach dem rechtsstaatlichen Verfolgungsgrundsatz

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Frage! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN]

zwingend die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor, sofern nicht das Verhalten eines Beamten der Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens entweder ohne Bezug zum Amt oder offenkundig rechtmäßig ist.

[Daniel Buchholz (SPD): Frau Präsidentin! Was ist denn das? – Anja Kofbinger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Frage!]

Die Körperverletzung im Amt steht in Bezug zum Amt, also kommt allein in Betracht, dass die vorgeworfene Handlung offenkundig rechtmäßig ist.

[Unruhe]

Herr Kollege! Sie müssten zu einer Frage kommen!