Vielen Dank! Gerne! – Hat der Senat, aus welchen Gründen, nach Prüfung angenommen, dass das Verhalten der Frau Koppers entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Schießstandaffäre offenkundig rechtmäßig ist?
[Anja Kofbinger (GRÜNE): Frage! Gute Nacht! – Holger Krestel (FDP): Super Frage! Was gibt es da zu meckern? – Marcel Luthe (FDP): Intellektuell können Sie da nicht folgen?]
Frau Präsidentin! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Luthe! Ich kenne die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens liegt gegenwärtig noch nicht vor. Und wie wir im Innenausschuss am Montag ausführlich erörtert haben, warten wir das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ab. Dementsprechend wird es dann entweder zu einer Einleitung eines Disziplinarverfahrens kommen oder nicht.
Herzlichen Dank! – Nach § 339 Strafgesetzbuch ist auch das Unterlassen der Einleitung eines Disziplinarverfahrens strafbar, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Ich hatte gerade ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Anfangsverdachts angenommen hat und es keinen anderen Maßstab gibt.
Der Senator hat meine Frage nicht beantwortet, und ich muss ausführen, warum er sie nicht beantwortet hat.
Nein, Sie müssen nicht ausführen! Sie müssen eine Frage stellen und nichts weiter. Wenn Sie jetzt keine Frage stellen, und zwar im nächsten Satz, fahren wir fort.
Weshalb hat der Senat entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die einen Anfangsverdacht gesehen hat, bei gleichem Maßstab keinen Anfangsverdacht angenommen für ein Disziplinarverfahren, und deshalb, meines Erachtens rechtswidrig, kein Disziplinarverfahren eingeleitet, um damit zu ermöglichen, dass Frau Koppers berufen werden kann?
Herr Kollege! Es kommt nicht auf Ihre Einschätzungen an, und die Frage ist, glaube ich, beim Senator angekommen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Luthe! Ich glaube, dass die Positionen an dieser Stelle ausgetauscht sind. Wir haben das sehr ausführlich diskutiert, und wir teilen diese Einschätzung nicht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator Geisel! Auch auf die Gefahr hin, dass Sie das nicht gerne hören wollen: Halten Sie diesen Umstand nicht für wirklich besonders bemerkenswert, dass gerade in diesem Fall kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, im Verhältnis zu anderen Vorgehen innerhalb von Justiz und Innenverwaltung?
Herr Abgeordneter Woldeit! Ich halte es für einen bemerkenswerten Vorgang, mit welcher Intensität die Opposition gegen die Vizepolizeipräsidentin vorgeht.
[Holger Krestel (FDP): Verdient ist verdient! Vor allen Dingen steht das in Zusammenhang mit ihrer Berufung zur Generalstaatsanwältin. Die damit im Zu- sammenhang stehenden Vorgänge sind auch einer ge- richtlichen Erörterung unterworfen worden. Die gerichtli- chen Entscheidungen waren in beiden Instanzen völlig eindeutig. [Zuruf von Dr. Hugh Bronson (AfD)]
Es tut mir leid, dass das Gericht oder die rechtliche Auffassung nicht Ihrer Auffassung entspricht, aber ich sehe jetzt keinen Grund meinerseits, diese Gerichtsentscheidung, die es dort an dieser Stelle gegeben hat, in irgendeiner Art und Weise zu konterkarieren. Ich weiß aber auch, dass die Untersuchungen bei der Staatsanwaltschaft weiterlaufen, und sollten die zu anderen Ergebnisse kommen, würden wir entsprechend anders handeln. Aber im Moment liegen die Voraussetzungen nach unserer Auffassung nicht vor.
Vielen Dank! – Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit dem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst bzw. wieder gelöscht.
Ich gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken und beende damit die Anmeldung.
Ich darf die ersten sechs Namen vorlesen. Gewonnen hat der Kollege Standfuß, gefolgt vom Kollegen Friederici und Herrn Weiß, Herrn Dregger, Herrn Swyter und dem Kollegen Trapp. – Dann hat der Kollege Standfuß das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Der Presse konnte man entnehmen, dass es eine starke Unterdeckung bei gedeckten und ungedeckten Sportanlagen in der Stadt gibt. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu unternehmen, um das möglichst schnell zu beheben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Standfuß! Ja, wir haben eine Unterdeckung an gedeckten und ungedeckten Sportanlagen in der Stadt, die insbesondere mit dem starken Wachstum unserer Stadt in Zusammenhang steht. Deshalb müssen wir darauf reagieren. Genauso wie die Infrastruktur in anderen Bereichen der Stadt ertüchtigt werden muss bei Mobilität, Grünanlagen, Wohnungen, Kultureinrichtungen etc., so auch im Bereich von Schule und Sportanlagen.
Sie wissen, dass der Senat in den nächsten zehn Jahren über 10 Milliarden Euro in die Hand nimmt, um neue Schulen zu bauen und vorhandene Schulen zu sanieren, um die Schulpflicht in der Stadt gewährleisten zu können. Der Schulbau ermöglicht uns, die Anzahl der gedeckten Sportanlagen deutlich zu steigern. Etwa zwei Drittel der jetzt fehlenden gedeckten Sportanlagen – das sind Sporthallen, für diejenigen, die sich im Bereich der Sportpolitik nicht so engagieren – werden über dieses Schulbauprogramm erstellt werden. Also dort gibt es konkrete Pläne. Wir finanzieren den Berliner Bezirken einen bezirklichen Sportentwicklungsplan, um auch diese Defizite aufzeigen zu können.
Insbesondere sehen wir aber ein Problem bei den ungedeckten Sportanlagen, also den Sportplätzen, weil es zu einer Flächenkonkurrenz kommt zwischen Standorten für Wohnungsbau, Standorten für Gewerbeflächen und beispielsweise Sportplätzen. Deshalb wird es wichtig sein, bei der Entwicklung neuer Wohngebiete, bei der Entwicklung von Bebauungsplänen auch ungedeckte Sportanlagen, also Sportplätze, in diese Planungen einzubezie
hen. Wir befinden uns dort im Austausch mit den Berliner Bezirken und mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, um diese Planungen entsprechend voranzutreiben.
Für die Innenstadtbezirke werden wir, weil die Flächen in den Innenstadtbezirken nicht beliebig vermehrbar sind, darüber nachdenken müssen, vorhandene Sportflächen intensiver zu nutzen, als es bisher der Fall ist. Ich will Ihnen das Beispiel der Paul-Heyse-Straße nennen. Ein Standort, der vor allem vom TSC genutzt wird, aber auch von anderen Sportvereinen. Dort befinden sich mehrere Sportflächen auf diesem Sportgelände, auch gedeckte Sportanlagen. Wir werden in den nächsten zehn bis 15 Jahren – um einen Zeitraum zu benennen – diese Sportanlage weiter qualifizieren und auf der vorhandenen Sportfläche zu einer intensiveren Nutzung kommen müssen, um auf diese Art und Weise die Defizite, die wir im Moment noch bei den Sportflächen in der Stadt haben, tatsächlich zu decken.
Danke, dass Sie das Thema angesprochen haben! Sportentwicklung ist bei der Entwicklung der Stadt Berlin unbedingt mit zu berücksichtigen.
Im Moment ist schon ein einzelner Bezirk, Pankow, mit der Entwicklung eines solchen Sportentwicklungsplans beschäftigt. Wir sehen aber die Notwendigkeit, das in allen zwölf Berliner Bezirken zu tun. Das ist auch eine Forderung des Landessportbundes Berlin. Das Thema der Sportentwicklung ist in den vergangenen Jahren nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Deswegen sind wir jetzt zeitlich unter Druck und haben vor, die Berliner Bezirke dazu zu bringen, dass sie in den Jahren 2018/19 Sportentwicklungspläne aufstellen. Das erfordert finanzielle Ressourcen, die wir in Abstimmung mit den Bezirken auch zur Verfügung stellen würden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Regierende Bürgermeister hat in diesem Hause erklärt, bis zum 15. Februar 2018 liege ein Personalkonzept der ärztlichen Leitung der Charité für die Kinderklinik des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in Steglitz vor. Das liegt im Moment nicht vor. Wann kommt es nun, und wo ist es eigentlich? – Vielen Dank!