Was wir hier machen müssen, ist, die Interessen des Landes Berlin zu definieren und dann den Senat im Bundesrat entsprechend entscheiden zu lassen. Was sind die Interessen des Landes Berlin? – Erstens: Das Asylrecht
muss gewährleistet sein. Das stellen auch Sie nicht in Abrede, so habe ich Ihrer Rede entnommen. Und es muss auch für Angehörige von Ländern, die als relativ sicher gelten, möglich sein, trotzdem das individuelle Asylrecht überprüfen zu lassen. Das ist unser Interesse Nr. 1. Es darf nicht eingeschränkt werden.
Interesse Nr. 2: Dort, wo humanitärer Schutz nach Aufenthaltsgesetz erforderlich ist, muss humanitärer Schutz gewährt werden können. Ich habe auch Sie nicht so verstanden, dass Sie das anders sehen. Das muss gewährleistet sein.
Drittes Interesse des Landes Berlin: Wir wollen effiziente Verfahren und möglichst zeitnahe Entscheidungen im Asylverfahren. Wir wollen, dass die Verfahren nicht über Gebühr in die Länge gezogen werden, sondern relativ zügig entschieden werden können. Hier gehen die Auffassungen darüber auseinander, ob die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat das Verfahren beschleunigt oder nicht und ob es auch das Asylrecht verkürzt oder nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege! – Sie sprachen vom Interesse des Landes Berlin, und Kollege Dregger hat gerade vollkommen richtig die Zahlen der Anerkennungsquote gemäß dem beschriebenen Schutzstatus dargelegt – von knapp einem Prozent, einem bis 1,5 Prozent. Sehen Sie es denn nicht auch so wie ich, dass es im Interesse des Landes Berlin und insbesondere des Sicherheitsinteresses wäre, wenn junge Menschen aus Marokko oder Tunesien – Länder, wo wir Urlaub machen –, die hier de facto kaum eine Aussicht auf einen erfolgreichen Asylbescheid haben – die Zahlen sind knallhart –, von vornherein wüssten, dass sie hier keine Chance auf Asyl haben?
Es ist vor allem im Sicherheitsinteresse des Landes Berlin, dass wir die Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern hier im Land beschleunigen und durch Abkommen ermöglichen. Darauf komme ich gleich noch. Das ist das Hauptinteresse des Landes – egal, ob sicherer Herkunftsstaat oder nicht sicherer Herkunftsstaat. Das ist das Interesse, das wir durchsetzen müssen.
Aber ich will noch mal kurz zu meinem dritten Punkt zurückkommen. Es geht um zügige Verfahren und die Frage, ob die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat das Verfahren verzögert, ohne das Asylrecht zu verkürzen – oder mit Verkürzung des Asylrechts. Darüber gehen die Meinungen auseinander, und ich bin sicher, dass der Senat hierüber im Bundesrat sehr verantwortlich entscheiden wird.
Das vierte Interesse des Landes Berlin ist das entscheidende: Wir brauchen Rückführungsabkommen mit den nordafrikanischen Staaten einschließlich der Regelung über Passersatzpapiere. Es hat sich in vielen Bereichen gezeigt, dass es hieran krankt und dass wir die Rückführung ausreisepflichtiger Antragsteller dadurch nicht vollziehen können. Und das ist das Ziel, das wir als Land besonders verfolgen müssen. Dazu braucht man Abkommen mit diesen Staaten. Man braucht Vereinbarungen, und das werden wir als Land Berlin ganz sicher unterstützen. Das ist auch eine Entscheidung, die im Bundesrat – in der Stellungnahme dort – ansteht. Herr Dregger! Das haben Sie nicht angesprochen, das ist aber ein entscheidender Punkt.
Also Ausreisepflichtige tatsächlich zurückzuführen und die Hindernisse, die in den Herkunftsländern liegen, zu beseitigen, ist das Ziel. Das geht nur durch Vereinbarungen mit diesen Ländern, und darum geht es zuallererst demnächst im Bundesrat – um diese Übereinkommen mit den Maghrebstaaten. Das unterstützen wir, und das wird uns auch ein erhebliches Stück weiterbringen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dregger! Seit Ihrer Wahl zum Fraktionsvorsitzenden rühmt sich die CDU ja wieder verstärkt der Führungsrolle in der Opposition. Ob es diesen Anspruch jetzt überzeugend unterlegt, einen bereits von uns eingebrachten Antrag mit einmonatigem Verzug abzuschreiben und dann als eigene Priorität anzumelden, überlasse ich mal getrost der Wertung des unvoreingenommenen Betrachters.
Schön jedenfalls, dass wir uns über die Bedeutung des Themas einig sind, und damit komme ich zur Sache.
Wir reden heute über den zweiten Anlauf, die Maghrebstaaten, dieses Mal zusammen mit Georgien, als sichere
Herkunftsstaaten einzustufen. Der erste Anlauf für diese längst überfälligen Maßnahmen scheiterte 2017 an der Obstruktion der von Linken und Grünen mitregierten Bundesländer. Auch dieses Mal ist offen, ob das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats findet, dabei sind die menschenrechtlichen Einwände weder glaubwürdig noch plausibel. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wurde bereits 1996 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt und inzwischen auch von der EU übernommen. Ein Staat wird nicht einfach willkürlich, sondern erst auf Basis eines umfassenden Gesamturteils über die dortigen Verhältnisse als sicher eingestuft; das hat Herr Zimmermann auch gesagt. Diese umfassende Prüfung finden Sie aber in der Gesetzesbegründung, und mir ist völlig unerfindlich, wie Sie jetzt die Expertise des Auswärtigen Amtes, das ja auch noch von einem Parteifreund geführt wird, in dieser Frage auf einmal anzweifeln und woher Sie die Kompetenz dazu nehmen – aber gut.
Selbst nach der Einstufung steht es jedem Antragsteller offen, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit für seinen Einzelfall konkret zu widerlegen. Kein tatsächlich Verfolgter droht also, einfach so durch das Raster zu fallen, wie jetzt im Anschluss wahrscheinlich wieder zu Unrecht von Linken und Grünen behauptet werden wird. Was aber Tatsache ist, sind die konstant minimalen, allenfalls 4 Prozent erreichenden Schutzquoten von Asylbewerbern aus den besagten Staaten.
Tatsächlich verfolgen Sie eine ganz andere Agenda, und zwar jedem nach Deutschland Gelangten ganz unabhängig von einer Verfolgung zu einem Bleiberecht zu verhelfen. Hierzu sind möglichst langwierige Verfahren ein erster entscheidender Schritt. Deshalb stellen Sie sich gegen beschleunigte und vereinfachte Verfahren.
Wer die Umsetzung zwingenden Bundesrechts systematisch sabotiert, indem man die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber hintertreibt, der demontiert den Rechtsstaat. Sie entwerten die Arbeit von Verwaltung und Gerichten, indem Sie, wenn diese nach teils jahrelangen, mühsamen Verfahren eine endgültige Ablehnung des Asylbegehrens entschieden haben, die Betreffenden dennoch im Lande lassen. Und bleiben darf hier jeder, nicht nur Armutsmigranten, sondern auch Straftäter und, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, jedenfalls nach der Linkspartei – und das auch noch nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz –, sogar terroristische Gefährder.
Bis vor Kurzem hätte ich an dieser Stelle an die SPD appelliert, die von Ihnen auf Bundesebene ja mitgetragene Initiative gegen Ihre Koalitionspartner durchzusetzen. Das ist mit dem Beschluss Ihres Landesvorstandes natürlich hinfällig, der vor allem eins belegt, nämlich dass Ihr staatspolitisches Verantwortungsbewusstsein noch
So sinnvoll und dringlich das Gesetz auch ist, so wenig kann es doch isoliert bewirken. Und da bin ich ganz bei dem Kollegen Zimmermann: Ohne eine konsequente Rückführung der dann beschleunigt abgelehnten Asylbewerber bliebe es bei reiner Symbolpolitik. Hier ist in der Tat die Bundesebene gefordert, endlich gegenüber den Herkunftsstaaten eine ernsthafte Kooperation bei Rückführungen zu erzwingen. Und hier ist in der Tat die CDU gefragt. Sie mahnen hier im Abgeordnetenhaus aus der Opposition heraus Lösungen an, auf der Ebene, auf der Sie handeln könnten, nämlich mittels Ihrer Bundesminister, bleiben Sie selbst aber untätig.
Lassen Sie mich abschließend noch den Blick weiten und auf das Gesamtproblem richten. Sogar auf EU-Ebene denkt man inzwischen weiter – Stichwort: regionale Ausschiffungsplattformen –, um schon außerhalb der EU über Asylbegehren zu entscheiden. Das wäre der nächste gebotene Schritt. Letztlich brauchen wir die australische Lösung mit dem Fokus auf Hilfe vor Ort, in Kombination mit dem freiwilligen Resettlement besonders Schutzbedürftiger.
Die Migration in dem von Ihnen seit 2015 zugelassenen, ja, gezielt forcierten Ausmaß und erst recht in dem Ausmaß, das wir angesichts der demografischen Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika in der Zukunft zu gewärtigen haben werden, ist – das Zitat wurde heute ja schon mehrfach genannt; ich zitiere es zustimmend –, wie der Bundesinnenminister sagt, die Mutter fast aller politischen Probleme. Fangen wir endlich an, Lösungen zu finden! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass nun ausgerechnet die AfD hier von staatspolitischer Verantwortung schwadroniert, ist, glaube ich, der Witz des Tages.
Sie wissen noch nicht einmal, was das ist – Verantwortung –, sonst würden Sie diese Hetze, die Sie tagtäglich vollziehen, einfach mal sein lassen,
zulasten von Berlinerinnen und Berlinern, von Menschen in Chemnitz und anderswo, die das Recht haben, hier in Ruhe und in Frieden zu leben.
nämlich auch aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus heraus, als viele deutsche Antifaschistinnen und Antifaschisten,
viele Kommunistinnen und Kommunisten, Christinnen und Christen, Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, viele, die sich gegen das Naziregime gestellt haben oder die aus rassistischen oder antisemitischen Gründen verfolgt waren, vor verschlossenen Türen standen,