[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Heiko Melzer (CDU): Endlich hört Frau Lompscher mal zu!]
Weiter ist das Thema Ankauf wichtig. Dass wir jedes Jahr 10 000 Wohnungen mehr im landeseigenen Bestand haben wollen, hat der Regierende Bürgermeister in seiner ersten Regierungserklärung – übrigens damals in einer Koalition mit der CDU – bereits vorgetragen. Auch da war es schon erklärtes Ziel, dass wir 10 000 Wohnungen jedes Jahr mehr haben wollen und davon 6 000 im Neubau. Wenn es nach mir geht können es auch 6 000 plus sein.
Lieber ein paar mehr! 3 000 bis 4 000 Wohnungen sollten es im Ankauf sein. Das heißt, es muss ein Mix sein. Und deswegen ist es so: Auch wenn gesellschaftlich manche glauben, in einer wachsenden Stadt die Unterbringung der Bevölkerung, die Wohnungen sucht, die sich eben bewegt, derjenigen, die die Last am Wohnungsmarkt tragen, ohne Neubau lösen zu können, der irrt
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN, den GRÜNEN und der AfD]
und dem wird auch der Senat – und hat dies auch in der Vergangenheit getan – immer entgegentreten. Deswegen: Der Neubau ist nicht falsch, und es ist auch nicht so, dass das Mietenproblem daran liegt, dass es zu viel Neubau gibt – nein, es müsste eher mehr Neubau geben.
Ich habe jetzt extra ein bisschen Pause gemacht, denn es scheint doch sehr zu quälen, was ich gesagt habe.
Wenn es Sie so sehr quält, dann lassen Sie ein bisschen Dampf ab! Die Senatsmitglieder sind bei diesen Themen, glaube ich, dichter zusammen, als Sie manchmal meinen.
Zu dem Thema Neubau und auch zu den Zahlen zum Neubau habe ich jetzt genug gesagt. Wichtig ist das Mietrecht. Das Mietrecht ist überwiegend Bundesrecht, und dort ist bisher nicht genug geschehen. Das heißt, wenn man sich über die eine oder andere Debatte in der Stadt wundert, wäre es vielleicht richtig, darüber zu reden.
Wir werden als Senat – das wird die Kollegin Lompscher tun – dieses Jahr einen neuen Mietspiegel vorlegen, und es wäre schon ganz gut, wenn auch die Deutsche Wohnen als größter Vermieter in der Stadt den akzeptieren würde. Das wäre schon ganz gut!
Wir setzen uns als Senat auch dafür ein, dass es mehr Milieuschutzgebiete gibt. Und da wäre es ganz gut, wenn die CDU-geführten Bezirke mit unterschiedlichen Koalitionspartnern – manchmal überraschenderweise mit den Grünen – mehr Milieuschutzgebiete ausweisen würden. Das wäre auch schon ganz gut!
Es wäre ebenfalls ganz gut, wenn wir beim Mietendeckel ausloten, ob es und gegebenenfalls welche Handlungsmöglichkeiten des Landes es dort gibt.
Herr Schneider hat das eben richtig dargestellt, dass wir, wenn es diese Möglichkeiten gibt, diese dann auch nutzen, dass wir uns dort am Anfang einer Diskussion befinden, aber dass wir sie rasch zu einem Ende führen sollten. Es geht jetzt nicht darum, das Thema jahrelang zu diskutieren, sondern rasch zu einer Entscheidung zu führen. Deswegen hat der Senat diese Woche beschlossen, dass – und so viel zu dem Thema, dass die Senatsmitglieder da näher zusammen sind – unter der Federführung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bis Juni entweder ein Gesetzentwurf oder die Eckpunkte zu einem Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Warum meinen wir, dass es Sinn macht, dieses Thema auszuloten? – Weil es vor der Föderalismusreform, die übrigens ein Gemeinschaftswerk von Bundestag und Bundesrat war, 2006 so war, dass wir zwei verschiedene Bereiche hatten, in denen das Zusammenwirken von Bund und Ländern geregelt war – das eine die Rahmengesetzgebung, das Zweite dort, wo die konkurrierende Gesetzgebung ist. Da im Ergebnis beides gestrichen worden ist, ist die Grundvermutung – auch des Gesetzgebers –, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen bei den Ländern liegt. Da ist jetzt auszuloten: Was ist dort möglich? Was kann dort gemacht werden?
Ich bin mir eigentlich sicher, dass es dort einen Gestaltungsspielraum gibt; den hat es im Übrigen, wenn man nach Westdeutschland schaut, in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchaus gegeben, und von dem ist temporär Gebrauch gemacht worden. Das ist noch etwas, was wichtig ist für die Debatte: Wenn über Eingriffstiefen und Verhältnismäßigkeit diskutiert wird, ist es naturgemäß so, dass ein Eingriff, der ein temporäres Gesetz ausgelegt, immer eine geringere Eingriffstiefe hat als das, was auf etwas Endgültiges ausgelegt ist. – Gerade diejenigen, die gegen dieses Volksbegehren argumentieren, argumentieren immer mit der Verhältnismäßigkeit: Also, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie mit bei den Themen, die offenkundig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit viel mehr entsprechen als das, was Sie hier kritisieren!
Der Regierende Bürgermeister – damit komme ich zum Schluss – hat die Richtung vorgegeben, und zwar schon, als wir die Senatssitzung in Pankow hatten – das ist der Bezirk, der am stärksten wächst, der am meisten Neubau macht und auch hoffentlich umsetzt. Er hat gesagt, es geht um Bauen – das ist der Neubau –, es geht um Kaufen – das ist auch die Komponente des Ankaufs –, und es geht um das Deckeln – das ist unter anderem der Mietendeckel; es geht aber um die ganze Palette des Mietrechts, was ich versucht habe anzudeuten, von dem Mietenspiegel bis hin zu neuen Instrumenten.
Das ist vernünftige Politik in einer wachsenden Stadt. Es ist in der wachsenden Stadt wichtig, nicht so zu tun, als gäbe es nichts zu tun. In einer wachsenden Stadt ist das die sinnvolle Kombination; die wird der Senat in Berlin kraftvoll und energisch vorantreiben. Und damit erübrigt sich der vorliegende Antrag der Freien Demokratischen Partei Deutschland. – Danke!
Zu dem Tagesordnungspunkt 33 – Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1737 „Berlins Zukunft nicht verspielen – Neubau statt Enteignung!“ – hat die antragstellende Fraktion die sofortige namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen, und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Deshalb bitte ich ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Die Stimmkarten werden Ihnen durch die Präsidiumsmitglieder gleich ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie werden gleich Urnen vorfinden, die eindeutig gekennzeichnet sind, eine Urne für die JaStimmen, eine Urne für die Nein-Stimmen, eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.
Ich eröffne also die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 18/1737 und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich darf fragen, ob jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Zählkommission, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.
Ich bitte, jetzt wieder die Plätze einzunehmen. – Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis vorlesen. Ergebnis der namentlichen Abstimmung – Thema: Berlins Zukunft nicht verspielen – Neubau statt Enteignung, Drucksache 18/1737, Tagesordnungspunkt 33 –: Abgegebene Stimmen: 149. Mit Ja stimmten 59, mit Nein 90, keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen, wie bekannt, ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werden diese Fragen zurückgewiesen.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten. Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Frau Çağlar, bitte schön! Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Vorteile sieht der Senat in der geplanten Umwandlung der Ausländerbehörde in eine Einwanderungsbehörde?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Çağlar! Die Berliner Ausländerbehörde ist bisher eine Abteilung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Sie wird zukünftig dann als Landesamt für Einwanderung agieren. Wir haben das entschieden im Vorgriff auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz wird gerade in der Bundesregierung und dann danach im Bundestag diskutiert. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass ein entsprechender Entwurf des Bundesinnenministeriums im Kabinett voraussichtlich vor der Sommerpause beschlossen werden wird, sodass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Das ist auch der Zeitpunkt, zu dem das Landesamt für Einwanderung in Berlin die Arbeit aufnehmen soll.
Diese Einwanderungsbehörde ist dann tatsächlich bundesweit die erste Einwanderungsbehörde, die die Arbeit aufnimmt, und es geht darum, diese Behörde organisatorisch hinsichtlich dieser Herausforderungen, die in der Migrationspolitik vor uns stehen, zu stärken und mit dieser Einwanderungsbehörde ein klares Zeichen zu setzen, dass wir uns zu einer aktiven Zuwanderungs- und Einwanderungspolitik bekennen – vor allem im Hinblick auf arbeitsmarktpolitische Erfordernisse. Wir wissen, dass deutschlandweit die Situation besteht, dass wir einen klaren Mangel an Fachkräften haben. So ist beispielswei