Derya Çaglar

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut einer Bertelsmann-Studie von Anfang des Jahres verdienen Frauen in ihrem gesamten Erwerbsleben halb so viel wie Männer. Kinderlose Frauen konnten in den letzten Jahren etwas aufschließen, bei Müttern ist dagegen eine deutliche Minderung des Lebenserwerbseinkommens zu beobachten. Bei Vätern gibt es so gut wie keine Auswirkungen nach der Geburt eines Kindes. Die Gründe sind bekannt: Ungleichbehandlung, Teilzeitbeschäftigung oder komplette Abwesenheit vom Arbeitsmarkt aufgrund von Erziehungsarbeit oder Pflege von Angehörigen. Während Männer im Haupterwerbsalltag mehrheitlich Vollzeit arbeiten, ist dies bei Frauen nicht der Fall.
Es gab in den letzten Jahren viele Fortschritte, durch die Coronakrise gibt es aber berechtigte Sorgen, wieder weit dahinter zurückzufallen. Bei der Bewältigung dieser Krise rückt die Gleichstellung leider in den Hintergrund. In dieser Pandemie verlieren nach ersten Beobachtungen Frauen häufiger den Job als Männer. Sie reduzieren coronabedingt häufiger die Arbeitszeit, um Betreuung und Homeschooling der Kinder durch ausfallende Kitas und Schulen zu übernehmen. Zudem sind sie häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Männer.
Frauen sind in dieser Krise Heldinnen und Verliererinnen zugleich. Frauen stellen in den zuletzt hochgelobten systemrelevanten Berufen die Mehrheit. Wer einkaufen geht, ein Kind in die Betreuung gibt oder Pflege braucht, trifft mehrheitlich auf Frauen. Leider gilt häufig, dass diese Jobs schlecht bezahlt oder auch latent unterbesetzt sind. Des Weiteren bestehen berechtigte Sorgen, dass sich traditionelle Rollenmuster wieder verfestigen und die Gleichstellung zurückgeworfen wird. Bei all den Fortschritten im Hinblick auf die Gleichstellung scheint es in dieser Ausnahmesituation etwas zu selbstverständlich,
dass die Frauen zu Hause bleiben und sich um die Kinder und den Haushalt kümmern.
Die Lage der Alleinerziehenden ist in Anbetracht aller genannten Punkte noch einmal dramatischer. Dort haben wir es mit mentalen und finanziellen Belastungsproben zu tun. Wenn die Schule oder die Kita zu ist, gibt es häufig keine andere Wahl, als die Arbeitszeit zu reduzieren. Dies bringt kurzfristig Einkommenseinbußen mit sich und erschwert langfristig den beruflichen Aufstieg. All dies führt später zu geringeren Renten und Altersarmut.
Die Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem entgegenwirken, sonst werden wir uns vielleicht in ein paar Jahren fragen, wo denn all die weiblichen Führungs- und Fachkräfte sind, die wir so sehr brauchen. Wenn uns erst dann auffällt, dass sie als Heldinnen des Alltags immer noch den Haushalt schmeißen, ist es zu spät.
Um handeln zu können und Bedarfe zu erkennen, braucht es eine solide Faktenlage. Deshalb fordern wir mit dem vorliegenden Antrag den Senat auf, eine „wissenschaftliche Studie zur Erforschung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Coronapandemie für Berlin“ zu beauftragen. Unsere Stadt hat Bedarf an einer guten Analyse. Berlin ist die Hauptstadt der Alleinerziehenden. Zudem arbeiten bei uns Frauen vielfach in Branchen, die durch Corona besonders stark betroffen wurden. Zum einen gibt es Arbeitsbereiche, in denen die coronabedingte Arbeitslosigkeit besonders stark auftritt, wie zum Beispiel im Tourismus-, Kultur- oder Dienstleistungssektor, zum anderen möchte ich aber auch noch einmal betonen, dass die in den letzten Monaten vielfach gelobten systemrelevanten Berufe im Gesundheitsbereich, in der Pflege, im Erziehungswesen oder im Einzelhandel mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden.
Wir brauchen deshalb dieses Forschungsprojekt, um kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen der Pandemie im Hinblick auf die soziale und ökonomische Situation von Frauen in unserer Stadt noch besser einschätzen zu können. Auf Basis der Erhebung können wir entscheiden, welche Maßnahmen die Politik zusätzlich ergreifen kann, um den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken. Es ist nicht akzeptabel, dass die bisherigen Errungenschaften der Gleichstellung aufgrund dieser Pandemie um Jahre zurückgeworfen werden. Die Problemlagen gehören klar benannt und müssen angegangen werden. Dafür stehen wir als rot-rot-grüne Koalition. – Vielen Dank!
(Katrin Vogel)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Konsequent und symbolträchtig zum Weltfrauentag legen wir einen Aktionsplan vor, der für Frauen und Minderheiten in Berlin den Schutz und die Unterstützung vor Gewalt, Mobbing und Missbrauch weiter stärkt.
2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieser völkerrechtliche Vertrag, aufgrund des Unterzeichnungsortes als Istanbul
Konvention bekannt, schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen die verachtenswerten Taten verhütet und bekämpft werden. Für Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, ist die Konvention rechtlich verbindlich. Der Konventionstext umfasst alle Formen von geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen, also körperliche, seelische und sexuelle Gewalt, des Weiteren aber auch Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung.
Im Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Dadurch hat sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen verpflichtet. Alle staatlichen Organe haben die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umzusetzen. Ziele sind einheitliche Standards in der Prävention des Hilfesystems und der Strafverfolgung, dies bedeutet u. a. Gewalt gegen Frauen durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit vorzubeugen. Des Weiteren muss die Unterstützung von Betroffenen durch den Ausbau der Schutz- und Hilfsdienste, den Einsatz von ausgebildeten Fachkräften und die Bereitstellung von Schutzplätzen gewährleistet sein. Zu guter Letzt braucht es wirksame, strafrechtliche Normen und Sanktionsmöglichkeiten, um Gewalt gegen Frauen aufzuklären, zu bestrafen und Sofortschutz durch Kontaktverbote zu gewährleisten.
(Präsident Ralf Wieland)
Dass trotz aller bisheriger Bemühungen weiterhin ein Handlungsbedarf vorliegt, zeigen uns die verfügbaren Zahlen. Laut Statistik des Bundeskriminalamtes stiegen die Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt seit Beginn der Erhebung jährlich auf bis zuletzt knapp 140 000 Fälle. Mehr als 80 Prozent der Opfer bei Gewalt in Partnerschaften sind Frauen. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland durch den eigenen Partner. Und das sind nur die bekannten Fälle, Schätzungen zufolge ist jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen.
Gewalt gegen Frauen kommt in allen Altersgruppen und allen Sozialschichten vor. Neben der häuslichen Gewalt gibt es aber auch abstraktere Gewaltformen, auf die ich an dieser Stelle gerne eingehen möchte: Cybermobbing, Cybersexismus, Cybergewalt sind Gefahren, die tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und sich in der Regel gegen Minderheiten und Schwächere richten. Anonyme Drohungen, Verletzungen der Privatsphäre und Angst, hierdurch Job, Freunde oder gesellschaftliche Anerkennung zu verlieren, führen nicht selten in einen psychologischen Beratungsbedarf, bis hin zu dokumentierten Suiziden. Täglich wird das Leben von Menschen anonym vom PC aus zerstört: auf dem Schulhof, im Job oder im Alltag. Betroffene werden in Berlin bereits durch gezielte Angebote darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht alleine sind, dass es Hilfe gibt und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Die Angebote für Hilfe bei Gewalt im digitalen Raum müssen aber weiterhin verstärkt werden, zudem muss Gewalt im Internet durch Polizei und Justiz konsequent verfolgt werden können. Digitale Gewalt ist nicht nur ein Problem im Internet – es ist ein reales Problem mit realen Opfern.
Rot-Rot-Grün hat in den vergangenen Jahren durch Schwerpunktsetzung im Haushalt das Hilfe- und Antigewaltsystem in Berlin konstant ausgebaut. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wird Gewalt gegen Frauen bekämpft, Präventionsmaßnahmen wurden gestärkt und Hilfe wird konsequent angeboten. Von vorbeugenden Interventionsprogrammen über Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, bis hin zu Aufklärungskampagnen wurde bereits vieles getan, um Gewalt gegen Frauen zu vermeiden, bevor sie überhaupt erst auftritt.
Um Opfern Unterstützung anzubieten, wurde ein niedrigschwelliges und umfassendes Beratungsangebot geschaffen. Für Akutfälle wurden Schutzunterkünfte sowie Wohnraumversorgung stetig ausgebaut. Darüber hinaus stehen Mittel für den Ausbau weiterer Schutzplätze bereit. Es gibt übergreifende Maßnahmen, die die Zusammenarbeit und den Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft gewährleisten.
Das differenzierte Berliner Hilfesystem ist somit in der Lage, für spezielle Problemlagen zielgerichtet Hilfe anzubieten. Durch die konsequente gleichstellungspolitische
Arbeit der Koalition ist Berlin daher auf einem guten Weg, viele Verpflichtungen der Istanbul-Konvention bereits jetzt umzusetzen.
Der vorliegende Antrag ist nun ein weiterer Schritt. Durch ihn werden wir auf Senatsebene ein ressortübergreifendes Gremium einberufen, welches einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeiten wird. Das Gremium wird überprüfen, welche weiteren Schritte und Maßnahmen notwendig sind, um die Handlungsverpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben haben. Den Grundstein dafür haben wir bereits im Haushalt 2021 gelegt. Es stehen Mittel bereit, um in der federführenden Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege, Gleichstellung eine Koordinierungsstelle einzurichten. Der beantragte Aktionsplan wird das Berliner Hilfesystem quantitativ und qualitativ weiterentwickeln und im Ergebnis zu einer abgestimmten Gesamtstrategie des Senats führen. Durch einen berlinweiten Handlungsrahmen wird somit häusliche und sexualisierte Gewalt zukünftig durch einen ganzheitlichen Ansatz bekämpft werden. Viele bereits bestehende Maßnahmen werden so sinnvoll zusammengeführt, ergänzt und in der Summe massiv gestärkt. Es gilt, allen Formen von Gewalt entschlossen entgegenzutreten.
Der vorliegende Antrag macht unsere Stadt gerechter und sicherer. Das Berliner Hilfesystem wird durch ihn weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut, um allen von Gewalt betroffenen Frauen zielgerichtet und effektiv Unterstützung zukommen zu lassen. Er zeigt, dass Berlin sich weiterhin kümmert, er schützt Menschen vor Unterdrückung und Gewalt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag will also die öffentliche Prostitution verbieten. Der Straßenstrich stellt laut Antrag das untere Ende der Hierarchie im Sexgewerbe dar. Es werden unwürdige Arbeitsbedingungen und katastrophale hygienische Gegebenheiten bemängelt. Außerdem seien die Prostituierten auf der Straße deutlich höheren Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt als die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in nicht öffentlichen Prostitutionsstätten. So nachvollziehbar Ihre Argumentation im ersten Moment sein mag, so naiv und falsch ist sie. Ihr Antrag versucht nur eins: Sie wollen Prostitution aus den Augen der Öffentlichkeit verbannen, ohne die vorhandenen Problemlagen wirklich anzugehen, und zwar auf Kosten der betroffenen Menschen, egal welchen Geschlechts.
(Jeannette Auricht)
Glauben Sie wirklich, dass ein Verbot von Straßenprostitution dazu führt, dass Sexarbeiterinnen und -arbeiter plötzlich unter Idealbedingungen arbeiten? – Nein! Die Straßenprostitution verlagert sich dann auf Hinterhöfe, Parkplätze oder Ausfallstraßen.
Die Umstände, vor denen Sie die meist weiblichen Prostituierten schützen wollen, würden sich dramatisch verschlechtern. Weder Polizei noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gesundheitsämtern und Beratungsstellen oder Streetworker/-innen hätten dann noch Zugriff auf Betroffene und Örtlichkeiten. Wer Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor Gewalt und Missbrauch schützen will, darf sie nicht ins Abseits drängen. In Zeiten des Internets wäre es nur eine Frage von Tagen, bis illegale Hotspots stadtweit entstehen würden, unkontrolliert, ohne Sicherheitsnetz oder Beratungsangebote.
Natürlich ist Straßenprostitution ein Problem. Die Herausforderungen sind bekannt. Es ist in erster Linie ein Problem der Frauen, für die wir als Regierung und als Menschen da sein müssen.
Wir müssen Rechtspositionen stärken und Hilfsangebote ausbauen. Dies schaffen wir nicht durch Verbote, die Illegalität fördern und die Erreichbarkeit von hilfsbedürftigen Menschen einschränken. Es braucht stattdessen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Betroffenen über Sozialarbeit vor Ort.
Mit dem Runden Tisch Sexarbeit haben wir bereits einen Austausch initiiert, der Vertreterinnen und Vertreter des Berliner Senats, der Bezirksämter, der Polizei sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von verschiedenen Beratungsstellen mit Sexarbeiterinnen und -arbeitern und ihren Vertreterinnen und Vertretern zusammenbringt. Es wurden auch Anwohnerinnen und Anwohner in den Prozess mit einbezogen.
Das denken Sie! – Der Zugang zu Gesundheits- und Sozialberatungen, die hygienischen Gegebenheiten und die Sicherheit vor Ort werden unter anderem durch die dort entwickelten Maßnahmen verbessert. Hierfür stehen bereits 500 000 Euro zur Verfügung. Konkret wird dieses Geld unter anderem investiert für mehr Toiletten, längere Öffnungszeiten des Frauentreffs Olga, die Förderung muttersprachlicher Sozialarbeit, die Hilfe bei Drogensucht, den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von bestehenden Hilfsstrukturen und für mehr Straßenreinigung. Die Vielzahl verschiedenster notwendiger Maßnahmen zeigt uns: Einfache Lösungen helfen selten bei komplexen Problemen. Fordern Sie daher keine Verbote, die Menschen kriminalisieren und ins Abseits drän
gen, denn Ihr Vorschlag wird die Probleme eher verschlimmern als eine Verbesserung herbeiführen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Vielen Dank, Frau Jasper-Winter, für diesen Tagesordnungspunkt! Ich denke, wir sind uns fast alle einig, dass die aktuelle Situation unbefriedigend ist und auch Richterinnen in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes fallen sollten. Klar sollte auch sein, dass niemand in dieser Koalition den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes im Hinblick auf Richterinnen hinterfragt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass auch Richterinnen eine Beschäftigungsvert
(Dr. Maren Jasper-Winter)
retung zusteht, die sich für die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einsetzt und frauenrechtliche Belange durchsetzt. So war es auch bis zuletzt Rechtsanwendungspraxis. Die Gerichte sind der ursprünglichen und heutigen Intention nicht gefolgt, hier haben wir nun dringenden Nachbesserungsbedarf.
Um den Berliner Richterinnen auch weiterhin eine Vertretung zu gewährleisten, die auf frauen- und gleichstellungsrechtliche Belange spezialisiert ist, liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die wir zurzeit beraten. Es gibt verschiedene Lösungsansätze wie beispielsweise eine Änderung des Richterinnengesetzes oder aber auch eine Ergänzung des Landesgleichstellungsgesetzes. Ich bin mir sicher, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber gewollte Berücksichtigung der Richterinnen in Hinblick auf eine Interessenvertretung im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes bald rechtssicher hergestellt sein wird und freue mich auf die konstruktive Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist uns erneut gelungen, den Haushalt für Frauen und Gleichstellung substanziell zu verstärken. Der Großteil darin sind Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen: Frauenhäuser, Beratungsstellen, Zufluchtswohnungen. Es geht also hauptsächlich darum, Schutzräume zu schaffen und das Hilfesystem auszubauen. Immer mehr Mittel für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind notwendig. Dies sollte uns alle nachdenklich stimmen.
Unsere Gesellschaft hat ein ernsthaftes Problem mit Gewalt gegen Frauen. Fast die Hälfte der in Deutschland getöteten Frauen wird von ihrem Lebensgefährten ermordet. 2018 wurde jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht. Die Anzahl der bekannten Fälle von partnerschaftlicher Gewalt gegen Frauen liegt jährlich im sechsstelligen Bereich. Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, Bedrohungen, Freiheitsberaubung – all dies geschieht tagtäglich. Der Großteil der Taten wird in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. In die überregionale Berichterstattung schaffen es meistens nur die Fälle, bei denen die vermeintliche Herkunft des Täters polarisiert.
Nein, bitte nicht! – Die Realität zeigt jedoch, dass Gewalt gegen Frauen in allen Gesellschaftsschichten vorkommt. Bildungsgrad oder soziale Schicht machen keinen Unterschied. Wer nur dann den Mund aufbekommt, wenn das soziale Umfeld in die Propaganda passt, macht sich mitschuldig an der Verharmlosung der Gesamtproblematik. Dies ist einer der Gründe, warum der Frauentag als gesetzlicher Feiertag wichtig ist. Es braucht diesen Tag, um auf Problemlagen aufmerksam zu machen.
Es gibt aber auch in unserer aufgeklärten und modernen Zeit unheimlich viele Missstände, die es zu beseitigen gilt. Wir müssen eingreifen, finanziell unterstützen, Regeln aufstellen und strukturelle Hindernisse überwinden. Dies funktioniert nur mithilfe der unzähligen Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Menschen im Antigewaltbereich, denen ich von dieser Stelle aus abschließend meinen Dank ausrichten möchte. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hat das Thema „Zwangsverheiratung bekämpfen“ heute auf die Tagesordnung gesetzt und dazu einen Antrag eingebracht. Zunächst – und ich denke, da sind wir uns alle hier im Hause einig –: Zwangsverheiratung darf es nicht geben. Zwangsverheiratungen sind menschenverachtend.
Wir müssen alles tun, damit kein Mensch gegen seinen Willen in eine Ehe gezwungen wird, egal in welchem Alter, egal welcher Herkunft, egal welchen Geschlechts. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht so weit kommt. Gleichzeitig müssen wir den Opfern helfen, wenn es leider schon geschehen ist. Genau darauf liegt mein Fokus als Sprecherin für Gleichstellung, auf dem Schutz, auf der Prävention und auf der Hilfe. Mir geht es um die betroffenen Menschen, um die Unterstützung für diese Menschen. Leider gibt es zu viele Betroffene. Jede und jeder einzelne Betroffene ist einer zu viel. Und jeder und jedem muss geholfen werden, möglichst schnell, möglichst individuell und angepasst an die jeweilige Lebenssituation. Solche Unterstützungsangebote gibt es glücklicherweise in Berlin. Mein politischer Fokus liegt darauf, diese Hilfs- und Präventionsangebote zu stärken, diese zu sichern und, soweit es politisch möglich ist, ihre Arbeit zu unterstützen, damit den Menschen geholfen werden kann.
Der AfD-Antrag möchte Daten. Gegen genauere Daten habe ich erst mal nichts. Um konkrete Maßnahmen oder Problemlösungen geht es im Antrag aber nicht. Als Koalition beschäftigen wir uns aber schon längst mit der
(Jeannette Auricht)
Problemlösung. Ich sage es noch mal: Viel wichtiger als die Zahlen sind die Menschen. Die kommen in Ihrem Antrag deutlich zu kurz. Denn wir haben bereits Zahlen. Ein Beispiel haben Sie sogar in Ihrer Begründung erwähnt: die Informationen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung aus dem letzten Jahr. Die Zahlen, die ich habe, sind wichtig, aber mindestens genauso wichtig sind Gespräche mit den Menschen, mit Betroffenen und den engagierten Helferinnen und Helfern in den Projekten. An dieser Stelle ein riesiges Dankeschön an die Teams von Papatya e.V., vom Treff- und Informationsort – TIO – e. V., von Elişi Evi, vom Türkischen Frauenverein und von Beraberce e. V. und an all die vielen anderen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Engagierten!
Danke an alle, die sich gegen Zwangsverheiratung starkmachen! Danke, dass ihr Menschen helft!
Die Zahlen, die ich habe, zusammen mit den zahlreichen Gesprächen, die ich regelmäßig führe, sind für mich eine ausreichende Grundlage, um gegen Zwangsverheiratung politisch vorzugehen. Das sind keine leichten Gespräche, das sind schwierige Gespräche, harte Schicksale und oft leider verzweifelte Menschen. Deswegen noch mal: Mein Fokus in diesem Bereich liegt auf den Maßnahmen und Hilfen, also auf den Menschen und nicht auf den Statistiken. Die Haushaltsmittel, die wir zur Verfügung haben, investieren wir an dieser Stelle lieber in Hilfe statt in Statistik. Deswegen lehne ich Ihren Antrag ab.
Diese Maßgabe, eine Politik zu machen, die den Menschen direkt und schnell hilft, zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch die Gleichstellungspolitik der Koalition. Das ist Ihnen ja auch bekannt. Nicht zuletzt in den Ausschussberatungen zum Haushalt in den letzten Wochen wurde dies ja auch deutlich. Im Haushalt setzen wir uns ganz besonders für genau die Menschen ein, die von Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht sind. Konkret gaben die verschiedenen Senatsverwaltungen in diesem Jahr über 1 Million Euro für präventive und helfende Maßnahmen gegen Zwangsverheiratung aus, darunter zum Beispiel auch das Onlineberatungsprojekt Sibel, das wir bewusst weiterhin fördern, ein Projekt, das weit über Berlin hinaus wirkt.
Ich komme nun zum Schluss: Wir haben keinen Erkenntnismangel, sondern einen klaren Auftrag zu helfen und zu schützen. Genau dafür geben wir unser Geld aus, und das bleibt unser Ziel. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau JasperWinter! Wir haben alle diesen Antrag für die Onlineberatung eingebracht. Das war also parallel, nicht nur aufgrund der Opposition. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Dieses Projekt ist ein kofinanziertes Projekt gewesen, wo Berlin bei der Finanzierung von Anfang an dabei war. Die Bundesfördermittel werden zum Ende des Jahres auslaufen. Alle anderen Bundesländer, die noch dabei waren, sind ausgestiegen. Wir als Berlin haben das sozusagen abgefangen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle betonen: Dieses Projekt ist uns besonders aus Berliner Sicht wichtig, und das ist der Grund, wieso wir dieses Projekt verlängert und unterstützt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Vorteile sieht der Senat in der geplanten Umwandlung der Ausländerbehörde in eine Einwanderungsbehörde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Vogel! Dass Gleichstellung bei Ihnen und Ihrer Fraktion nicht angekommen ist, sieht man an den Reihen Ihrer Partei.
Berlin hat mit der Einführung des Frauentags ein starkes politisches und gesellschaftliches Signal gesetzt. Es gibt einen Feiertag, der die Verdienste rund um die Gleichstellung würdigt.
Er weist aber zugleich auf bestehende Probleme hin. Er ist aktuell ein Symbol dafür, dass wir von wahrer Gleichstellung noch weit entfernt sind. – Keine Zwischenfragen, grundsätzlich nicht! – Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde ist ein gutes Sinnbild dafür. Ja, wir sind auf dem richtigen Weg, aber nein, wir sind noch lange nicht am Ziel. Lassen Sie uns Erreichtes feiern, lassen Sie uns aber nicht die Aufgaben vergessen, die noch vor uns liegen!
Gute Tarifabschlüsse sind erstrebenswert, aber solange bessere Bezahlung in zuvor viel zu schlecht bezahlten Branchen wie Pflege und Erziehung als Frauenförderung wahrgenommen werden, ist die Gleichstellung nicht erreicht. In diesem Kontext darf gar nicht mehr über Frauenberufe gesprochen werden.
Die derzeit noch typischen Frauenberufe sind im Schnitt deutlich schlechter bezahlt, obwohl viele dieser Berufe die Stütze unserer Gesellschaft sind. Es gibt Besserungen; das ist es, wofür wir als Regierungskoalition täglich kämpfen. Zu diesem Kampf gehört auch der unermüdliche Hinweis auf Missstände. Ohne dass auf eben diese seit Jahrzehnten unermüdlich hingewiesen worden wäre, gäbe es die heutigen Verbesserungen nicht. Ohne dass wir weiterhin auf Missstände hinweisen, wird es niemals tatsächliche Gleichstellung geben.
Zu diesen Missständen zählt auch der Frauenanteil in diesem Hause. Strukturelle Benachteiligung von Frauen darf nicht zu fehlender Partizipation führen. Gleichberechtigte Teilhabe in den Berliner Parlamenten sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Daher diskutieren und prüfen wir derzeit einen ersten Gesetzentwurf für ein Berliner Paritätsgesetz.
Die angesprochenen Gehaltsunterschiede, die Schere zwischen Männern und Frauen, ziehen sich durch das ganze Leben bis hin zur Rente. Mütter verdienen nach der Geburt deutlich weniger als die dazugehörigen Väter, und zwar nicht nur in den ersten zwei bis drei Jahren. Der
Verdienstunterschied nimmt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes nicht mehr ab.
Die Folgen – niedrige Renten und damit verbundene Altersarmut – sind bekannt. Wer Angehörige pflegt oder Kinder erzieht, den Job zurückfährt, um sich um andere Menschen zu kümmern, gehört gleichgestellt in Ansehen, Respekt und, ja, auch auf dem Konto.
Die alleinerziehende Mutter verdient mindestens den Respekt, den eine Managerin oder ein Manager verdient, die oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brot und Lohn hält. Lassen Sie uns den Frauentag gemeinsam als den Tag begehen, für den wir ihn eingeführt haben! Lassen Sie ihn uns feiern! Lassen Sie uns den Frauen Respekt zollen, aber lassen Sie uns nicht vergessen, dass wir noch ein hartes Stück Arbeit vor uns haben! – Vielen Dank!
Sehr geehrt Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Heute ist ein guter Tag für alle Berlinerinnen und Berliner.
Mit dem Frauentag am 8. März bekommen wir einen lange verdienten und zur Stadt passenden Feiertag.
In diesem Jahr wird der Frauentag zum 119. Mal begangen. Der 8. März steht nicht nur für die Frauen- und Gleichstellungspolitik, sondern für Werte wie Gleichberechtigung, Toleranz, Respekt und Antidiskriminierung. Er wird international gefeiert, über die Grenzen von Nationen und Religionen hinweg. Er ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Welttag.
Nach wie vor gibt es aber frauenverachtende Zustände und gravierende Missstände bei uns vor der Tür und weltweit. Frauenrechte sind Menschenrechte, und dennoch gibt es jeden Tag Verbrechen gegen Frauen. Wenn Frauenrechte in Gefahr sind oder nicht existieren, steht es schlecht um Demokratie und Menschlichkeit.
Gleichstellung wie es das Grundgesetz fordert, ist noch lange nicht erreicht. Gleichberechtigung ist kein Selbstläufer, Gleichberechtigung muss erkämpft werden. Trotz formaler Rechte sind wir nach wie vor weit von gleicher Teilhabe entfernt. Dies sieht man auch an dem Frauenanteil in diesem Hause.
In Berlin und bundesweit wird der Frauentag schon jetzt mit zahlreichen Veranstaltungen gefeiert. Tolle und engagierte Menschen organisieren Feste, Demonstrationen und politische Veranstaltungen. Sie stehen selbstlos gegen Ungerechtigkeiten ein. Fachleute der Gleichstellungspolitik, Kämpferinnen für eine gerechtere Welt und geschätzte Expertinnen der Thematik sind am 8. März fester Bestandteil des Stadtlebens.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Entscheidung für den Frauentag keine Entscheidung gegen die Wichtigkeit der anderen diskutierten Vorschläge für einen neuen Berliner Feiertag ist.
(Stefan Evers)
Der Gesetzesantrag sieht daher vor – das hat Ines Schmidt eingangs auch erwähnt –, den 8. Mai 2020 einmalig zum Feiertag zu machen. Dem 75. Jahrestag der Befreiung vom nationalsozialistischen Regime zu gedenken, sollte allen in diesem Haus ein Anliegen sein.
Ferner bekommt die Stadt weitere wichtige Gedenktage, die Ihnen aus dem Entwurf bekannt sind.
Die Diskussion zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage hat mich vor diesem Hintergrund zum Teil überrascht. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass auch andere Tage von enormer Bedeutung für diese Stadt sind und sich daher als Feiertage eignen. Mit Blick auf die Opposition wundert es mich, dass es tatsächlich großer Gegenrede bedarf, wenn wir Berlin einen zusätzlichen Feiertag geben wollen – ein Feiertag, der neben der wichtigen Symbolik auch internationale Strahlkraft hat.
Noch mehr wundern mich im Zuge der Diskussion Aufzählungen ehemaliger Ostblockstaaten und die Rede vom nicht verdienten Luxusfeiertag aus den Reihen der Opposition.
Liebe CDU! Liebe AfD! So polemisch Ihre Argumentation ist, so falsch ist sie. Der internationale Frauentag wurde 1910 von einer deutschen Sozialistin in Kopenhagen vorgeschlagen.
Das Ganze ist aus einer Idee in den USA erwachsen. Dort stritten unter anderem bürgerliche Frauenrechtlerinnen für das Wahlrecht der Frau. Die Herkunft aus den USA lässt mich keine kommunistische Grundidee erkennen.
Mit dieser Argumentation könnten wir übrigens auch Silvester abschaffen. Silvester wird schließlich auch in Nordkorea und Russland gefeiert.
Kommen wir kurz zu den wirtschaftlichen Aspekten. Berlin blüht, die Wirtschaft wächst, die Stadt ist attraktiv wie nie. Die Argumentation, dass Bayern sich als Geberland im Länderfinanzausgleich schließlich vier Tage mehr leisten kann, ist nicht schlüssig. Bayern war bis 1986 selbst Nehmerland. Trotz der vielen Feiertage wur
de es Geberland. Sie zeigen gut 1,5 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Berlin die kalte Schulter. Sie sagen: Ihr habt nicht genug gearbeitet. Ihr habt keinen zusätzlichen Feiertag verdient. – Sie argumentieren nicht für die Bürgerinnen und Bürger. Sie argumentieren, als stünden Sie in Bayern und gönnten der armen Hauptstadt nicht die Butter auf dem Brot.
Rot-Rot-Grün ist im Gegensatz zu Ihnen in dieser Stadt angetreten, um gleiche Lebensbedingungen für alle Menschen in der Stadt zu schaffen. Frauen sind strukturell benachteiligt. Somit hat dieser Feiertag nicht nur einen historischen, sondern einen brandaktuellen Bezug zur Lebenswirklichkeit der Stadt, denn sie wird zur Hälfte von Frauen bewohnt.
Zum Abschluss möchte ich meiner Kollegin Iris Spranger danken, die mit ihrer Initiative diese zukunftsweisende Idee ins Parlament gebracht hat, die heute ihren verdienten Abschluss findet.
Ich ende mit meinem letzten Satz, auf die Minute genau: Lassen Sie uns den 8. März gemeinsam begehen! Sie werden merken, es tut nicht weh, und die Berliner Wirtschaft wird nicht implodieren. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vogel! In Ihrer Rede haben Sie gerade gezeigt, dass Sie und Ihre Fraktion nicht sehr viel
für Gleichstellung übrighaben. Das finde ich sehr traurig an dieser Stelle, denn das ist schon ein sehr wichtiges Thema in unserer Stadt, das die Menschen interessiert und berührt.
Für Sie lächerlich! – Die Gleichstellung ist im Grundgesetz verankert und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit sicherzustellen, müssen Frauen die Zukunft mitgestalten. Dies betrifft neben der Digitalisierung vor allem auch die technischen Berufe als zentralen wirtschaftlichen Innovationssektor.
Berlin ist in Sachen Gleichstellung bundesweit Vorreiter. Viele der geschaffenen gleichstellungspolitischen Instrumente wie z. B. das Gender-Budgeting-Verfahren bei der Haushaltsplanung zeigen Wirkung und sind erfolgreich. In den landeseigenen Unternehmen sind Führungspositionen mit hervorragenden Kolleginnen besetzt, die diese Betriebe erfolgreich führen. Im Ausbildungsbereich gibt es allerdings noch Handlungsbedarf. Die Bewerbungsquote von jungen Frauen für technische Ausbildungsplätze, die bei lediglich 15 Prozent stagniert, ist einfach zu gering.
Im Landesgleichstellungsgesetz ist seit vielen Jahren festgehalten, dass Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu den gut bezahlten technischen Ausbildungsberufen erhalten sollen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, mithilfe eines Maßnahmenpakets den Frauenanteil in technischen Berufen zu steigern. Viele junge Mädchen denken leider immer noch, dass ihnen nur die klassischen Frauenberufe offenstehen. Warum ist das so?
Werbekampagnen transportieren kaum die komplette Vielfalt der technischen Arbeitsbereiche. Informationen über technische Berufe haben eine eher auf Männer ausgerichtete Ansprache und sehen diese mehr als ihre Zielgruppe. Zum Teil ist es aber einfach die Sorge, das einzige Mädchen in der Klasse zu sein. Sorgen und Berührungsängste dieser Art gilt es abzubauen. Eine offen ausgesprochene Einladung an junge Frauen wird dabei helfen. Viele Maßnahmen, wie z. B. Kooperationen mit Schulen und Social-Media-Kampagnen werden ihren Teil dazu beitragen, dass vor allem junge Mädchen sich willkommener fühlen. Der Grundstein gegen tradierte Geschlechterrollen muss bereits in Schulen und Familien gelegt werden. Frauen sollen sich frei für einen Beruf entscheiden – weg von den Klischees und den damit verbundenen Hemmschwellen und hin zu den eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss das Potenzial von Frauen in den technischen Berufen besser genutzt werden.
(Katrin Vogel)
Die damit einhergehende Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit vermeidet Altersarmut, denn technische Berufe sind zukunftssicherer. Zudem dient all das der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Männer wollen immer mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen. Dafür müssen auch Frauen in gut bezahlten und sicheren Berufen arbeiten, damit das klassische Rollenbild durchbrochen werden kann und nicht vom Job abhängt.
Nein, ich bin auch gleich zu Ende.
Wir brauchen endlich einen Kulturwandel, auch in den Köpfen der Männer. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Ich frage den Senat: In welchen Bezirken werden die neuen Anlaufstellen für Alleinerziehende eröffnet – Anlaufstellen, wo die Alleinerziehenden zu Fragen des täglichen Lebens wie Wohnen, Arbeit, Verschuldung, Kinderbetreuung und weiteren Themen beraten werden und wo auch Angebote vermittelt werden? Wie bewertet der Senat das Konzept?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über den Haushalt der kommenden zwei Jahre. Wir haben in den vergangenen Wochen Weichen gestellt, wie wir die wachsende Stadt gestalten werden. So, wie wir es unseren Wählerinnen und Wählern versprochen haben, wird sich der Wille zur Gestaltung auch in den Projekten der Gleichstellung wiederfinden. Aus Wünschen werden konkrete Maßnahmen; dies werden viele Menschen in der Stadt spüren, und das wird vielen Menschen helfen.
Das alles funktioniert nur mit willigen Akteurinnen und Akteuren. Diesen möchte ich Danke sagen – angefangen bei meinen Sprecherkolleginnen Anja Kofbinger und Ines Schmidt.
Mit euch können wir auch auf Ressortebene zeigen, wie stark und gestaltend unsere rot-rot-grüne Koalition ist. Danke für die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Ebenso danke ich Senatorin Dilek Kolat und der zuständigen Staatssekretärin Barbara König für die konstruktive und zielführende gemeinsame Arbeit, durch die bereits vieles erreicht und umgesetzt wurde.
Ich danke auch allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Interessenvertretungen und Organisationen, die tagtäglich für ein besseres Leben für die Menschen in unserer Stadt da sind – seien es die Trägerorganisationen der Frauenhäuser, Beratungsstellen oder aber auch jede einzelne Pflegekraft. Danke für den Input, der uns gegeben wurde, damit wir gute Anträge und Projekte anstoßen können, die Realitäten und Probleme der Stadt anzuerkennen!
Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe und findet sich in allen Bereichen des täglichen Lebens und der Politik. Es gibt aber auch besondere Problematiken, die wir angehen. Insbesondere die Bekämpfung von Gewalt, ob im häuslichen Bereich oder im Netz, wird mit knapp 30 Prozent mehr Haushaltsmitteln ausgestattet. Das sind deutlich über 2 Millionen Euro. Unter anderem können wir damit 30 dringend benötigte Plätze in Frauenhäusern einrichten und zusätzliche Angebote schaffen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu gewährleisten.
Diese greifen frühzeitig, damit Frauen nicht erst zu Opfern werden. Zudem helfen wir Mädchen und Frauen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Über speziell ausdifferenzierte Programme können wir eine individuelle Betreuung sicherstellen. – Im nächsten Jahr wird der Runde Tisch Sexarbeit helfen, die Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und -arbeitern zu verbessern. Wir werden nicht mehr über die Betroffenen sprechen, sondern mit ihnen. Die Einrichtung der Geschäftsstelle zur Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt wird unsere Handlungen verknüpfen. Unsere Angebote werden Hand in Hand mit dem Opferschutz gehen. So schafft Berlin eine hervorragende Basis, um Opfer zu schützen und präventiv Gewalt zu verhindern.
So gut die Ergebnisse sind, so viel ist noch zu tun. Wir haben einen gemeinsamen Weg vor uns, den Herausforderungen der wachsenden Stadt zu begegnen. Wir müssen weitere Schutzräume schaffen, Hilfssysteme ausbauen und weiterhin zuhören. Sexuelle Gewalt findet selten im öffentlichen Raum statt, deshalb müssen wir
den Opfern die Möglichkeit geben, sich jederzeit aus dem Privaten zu trauen, und sie dabei bestmöglich unterstützen.
Wir müssen Bürgerinnen und Bürger, Frauen und Männer, alte und junge sowie körperlich und geistig eingeschränkte Menschen gleichermaßen schützen. Alle Menschen müssen in Würde und frei von Gewalt oder Angst hiervor leben können. Diesen Herausforderungen stellt sich Rot-Rot-Grün. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Am 25. November 2017 war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Was tut der Senat, um die Antigewaltarbeit quantitativ und qualitativ zu stärken und weiterzuentwickeln?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit nunmehr 20 Jahren beschäftigt das Thema Grundwassermanagement im Rudower und Buckower Blumenviertel die Landespolitik, die Verwaltung und vor allem die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Als Wahlkreisabgeordnete ist es mir ein besonderes Anliegen, eine langfristige und nachhaltige Lösung für die Problematik zu finden. Der von der CDU eingebrachte Antrag gehört aber nicht dazu.
Augenscheinlich wäre der senatsfinanzierte Weiterbetrieb der Brunnengalerie der einfachste Weg.
Wie bei dem Thema Tegel werden hier für Stimmen im Wahlkampf einfachste populistische Forderungen formuliert, Kosten und rechtliche Risiken allerdings komplett ausgeblendet.
Andere betroffene Gebiete in unserer Stadt würden ebenfalls umgehend Grundwasserregulierung als kostenfreie Lösung einfordern. Warum?
Deswegen reden nicht die örtlichen Abgeordneten. Die Brunnenanlage wird oft fälschlicherweise als Teil eines städtischen Grundwassermanagements dargestellt. Die Genehmigungsgrundlage hatte allerdings von Beginn an provisorischen Charakter, die durch den damaligen Senat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Grundwasserregulierung geschaffen wurde. Städtisches Grundwassermanagement wird lediglich im Rahmen der Trinkwassergewinnung durchgeführt. Es würden plötzlich Verpflichtungen und Tatsachen für ganz Berlin geschaffen, deren Tragweite niemand abschätzen kann.
Ich stehe mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bereits seit Langem im regelmäßigen Austausch.
Die Betroffenen sind bereit, für einen rechtssicheren Weiterbetrieb der Brunnenanlage eine geringe jährliche Umlage zu zahlen. Diese Umlagefinanzierung könnte
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
auch als Modellprojekt für ähnliche Problematiken in der Stadt dienen.
Dann gehen Sie mal dorthin zu den Bürgerinnen und Bürgern! – Eine Vereinslösung, die derzeit von der Verwaltung geprüft wird, wird verständlicherweise aber von vielen Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt. Nicht nur für die Stadt muss Rechtssicherheit gelten, sondern besonders die Menschen in den betroffenen Gebieten dürfen nicht mit ungeklärten Haftungsrisiken alleingelassen werden, indem sie ein hochkomplexes Pumpwerk quasi in Eigenregie betreiben.
Ich verstehe mich als Interessenvertreterin aller Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel. Daher prüfen wir aktuell mit allen Beteiligten, ob und wie der umlagefinanzierte Weiterbetrieb der Brunnengalerie ermöglicht werden kann. Verwaltung, Regierung und die Berliner Wasserbetriebe werden Hand in Hand arbeiten, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Liebe CDU-Fraktion! Ich lade Sie herzlich ein, sich sinnvoll und nachhaltig an dieser Lösungsfindung zu beteiligen. Daseinsvorsorge sowie der Schutz von Gesundheit und Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern sollte ein parteiübergreifender Konsens sein.
Niemand möchte und wird das Blumenviertel absaufen lassen und dadurch Wohnraum zerstören, wie es Ihre Parteikolleginnen und -kollegen dauernd wiederholen. Missbrauchen Sie nicht den verständlichen Ärger Tausender Anwohnerinnen und Anwohner zu Wahlkampfzwecken, ohne Lösungen aufzuzeigen! Hören Sie bitte auf, die Menschen zu verunsichern!
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Christian Gräff (CDU): Sie haben die Menschen verunsichert! Sie wollen die Anlage abschalten! – Zurufe von Georg Kössler (GRÜNE) und Anja Kofbinger (GRÜNE)]
Ich erwarte, dass die Brunnenanlage über den 31. Dezember 2017 hinaus weiter betrieben und zeitnah eine nachhaltige, sinnvolle für alle Seiten rechtssichere Lösung gefunden wird.
Abschließend möchte ich mich für die Dialogbereitschaft der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedanken. Auch möchte ich hervorheben, wie unermüdlich sie seit Jahrzehnten mit Politik und Verwaltung im Gespräch waren. Es wird Zeit, dass diese Mühen endlich Früchte tragen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Mal debattieren wir heute den Antrag der AfD-Fraktion über die Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes. Neben den schon vorgebrachten Argumenten, das wir keine schlecht ausgebildeten und vorbestraften Freizeitpolizisten auf Berlins Straßen haben wollen, hat sich in der Diskussion im Ausschuss gezeigt, dass selbst der antragstellenden Fraktion nicht klar ist, wie der Freiwillige Polizeidienst ausgestaltet werden soll. Fragen nach genauen Befugnissen sowie einer eventuellen Bewaffnung konnten nicht abschließend beantwortet werden. Richtige und wichtige grundgesetzliche Einschränkungen, hoheitliche Aufgaben, werden leichtfertig weginterpretiert.
Nein! – Lediglich – und ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll – bekämen Bürgerinnen und Bürger „das Gefühl von mehr Polizeipräsenz vermittelt“. Ein Ge
(Marc Vallendar)
setzesantrag, der nur positive Gefühle zum Ziel hat, ist Symbolpolitik und hat mit bürgernahen Lösungen wenig zu tun.
Die Koalition möchte genauso wenig gefühlte Ängste wie Scheinsicherheit. Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher in dieser Stadt bewegen können. Dies erreichen wir nicht mit Hilfspolizisten. Wir brauchen eine bessere personelle und materielle Ausstattung unserer Polizei. Dies ist der einzige Weg, der die sicherheitspolitischen Anforderungen der wachsenden Stadt berücksichtigt. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen und weiter an sinnvollen Konzepten arbeiten, Konzepten, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Polizistinnen und Polizisten gerecht werden, auf Rechtstaatlichkeit bauen und echte Sicherheit versprechen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Solange es einen Weltfrauentag geben muss, um auf geschlechterspezifische Benachteiligungen aufmerksam zu machen, muss Gleichstellung als ressortübergreifendes Thema betrachtet werden. Das Thema Gleichstellung ist kein ideologisches Thema mehr, es ist ein Thema von Lebenswirklichkeiten. Politik darf sich nicht in private Entscheidungen einmischen: Wie viele Kinder sind gut? Steht der Mann in der Küche oder doch lieber die Frau? Mit wem will ich meine Kinder großziehen, und
mit wem lebe ich zusammen? – Dies sind alles Entscheidungen, die die Politik nur in einer Sache beschäftigen dürfen: Alles muss dafür getan werden, dass Menschen diese Entscheidungen treffen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen, nicht im Job, im Privaten oder in der Gesellschaft.
Die Gleichstellungspolitik ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und unseres Grundgesetzes. Wie kann ein Mensch in Würde leben, wenn er aufgrund seines Geschlechts Nachteile zu erwarten hat, weil er als schwach und wenig belastbar angesehen wird? Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung ist erst seit 1994 im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Solange über Frauenquoten diskutiert und in Männer- und Frauenberufe unterschieden wird, muss das Thema einen dauerhaften Platz auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda haben. Vorurteile und damit verbundene Nachteile müssen abgebaut werden. Der Gleichstellungspolitik wird häufig vorgeworfen, Frauen bevorzugen zu wollen. Gleichstellungspolitik bedeutet aber, eine gleiche gesellschaftliche Teilhabe für beide Geschlechter zu ermöglichen.
Die zweite Welle der emanzipatorischen Bewegung der Sechzigerjahre hat dazu beigetragen, Themen wie sexuelle Selbstbestimmung auf die Tagesordnung der Gesellschaft zu setzen, Themen, die wieder beim Grundgesetz und bei der Würde ansetzen und nichts mit der Angst mancher Männer zu tun haben. Gleichstellung ist kein Machtverlust und kein Umsturzversuch. Gleichstellung ist Menschenrecht.
Berlin ist bundesweit Vorreiter: Mit dem Landesgleichstellungsgesetz wurden Instrumente geschaffen, Gleichstellung politisch durchzusetzen. Diese Instrumente zeigen Wirkung und sind erfolgreich. Wir konnten Führungspositionen in Verwaltung und landeseigenen Betrieben mit hervorragenden Kolleginnen besetzen, die diese Betriebe zum Erfolg geführt haben. Auch an unseren Hochschulen können wir prozentual mehr Professorinnen begrüßen als alle anderen Bundesländer.
Berlin ist das erste Bundesland, das mit der Einführung von Gender-Budgeting in Senats- und Bezirksverwaltungen begonnen hat. Bei dem Gender-Budgeting-Verfahren zur systematischen Analyse und Gestaltung der öffentlichen Haushaltspolitik werden alle haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Gesetze sowie die Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft. Die Haushaltsplanung ist ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument. GenderBudgeting basiert auf der Annahme, dass es keine geschlechtsneutrale Haushaltspolitik gibt und jeder öffentli
che Haushalt geschlechtsspezifische Auswirkungen hat. Hier zielt Gender-Budgeting darauf ab, für Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen den gleichen Zugang zu den öffentlichen Haushaltsmitteln sicherzustellen.
So groß unsere Erfolge sind, so weit ist aber auch in Berlin noch der Weg, den wir gemeinsam gehen müssen. Besonders Frauen werden immer wieder Opfer von Gewalt. Der heute von der Regierungskoalition eingebrachte Antrag fordert den Senat auf, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Der Bedarf der wachsenden Stadt muss berücksichtigt werden, und neue Formen psychischer Gewalt im Netz müssen ebenso bekämpft werden wie häusliche Gewalt.
Jedes Jahr wächst Berlin um eine mittelgroße Stadt. Unsere Frauenhäuser sind jetzt schon am Rande der Belastungsgrenze. Flankierende Angebote, nämlich Projekte, die vorher ansetzen, und Hilfsprogramme, die Frauen aus dem Frauenhaus heraus in ein selbstbestimmtes Leben begleiten, sind genauso wichtig wie ausreichend Platz in den Frauenhäusern in unserer Stadt.
Unser Antrag ermöglicht es, den Herausforderungen dieser wachsenden Stadt zu begegnen, das bestehende Hilfesystem weiter zu verbessern, ausreichend Schutzräume zu schaffen sowie den betroffenen Frauen und ihren Kindern mit einer angemessenen Infrastruktur zu helfen.
Wenn eine Frau in ein Frauenhaus muss, dann ist es bereits zu spät. Beratung, ambulante Angebote und Begleitung sind der Schlüssel, um den durch Gewalt zerstörten Familien eine Zukunft zu geben. Von realer physischer und psychischer Gewalt haben wir alle mehr oder minder eine konkrete Vorstellung. Ein eher abstraktes, aber sehr reales Problem ist die psychische Gewalt im Internet. Diese trägt viele Namen: Cybermobbing, Cybergewalt, Cybersexismus. Gefahren, die tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und deren Opfer zu 80 Prozent Frauen sind, anonyme Drohungen, die ängstigen und plötzlich den Alltag bestimmen, Verletzung der Privatsphäre durch heimlich aufgenommene oder unberechtigt veröffentlichte sehr private Bilder und die Angst, durch Job oder Freunde die gesellschaftliche Anerkennung zu verlieren, führen nicht selten in einen psychologischen Beratungsbedarf, bis hin zu dokumentierten Suiziden.
Die Möglichkeit, das Leben von Menschen anonym vom PC aus zu zerstören, ist keine abstrakte Phantasie aus einem Film, sondern tägliche Realität, auf Schulhöfen, im Job und im Alltag. Diese neue Form von Gewalt benötigt neue Antworten. Die Medienkompetenz muss durch die Schulen ebenso gestärkt werden wie das Beratungsangebot für betroffene Frauen.
Hierzu zählen die Vernetzung, die Gremienarbeit sowie die Schulung von Multiplikatoren. Betroffene müssen durch gezielte Angebote darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie nicht allein sind, sondern dass es Hilfe gibt und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Unser Antrag sichert die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen, die zu Opfern werden. Er sorgt für Selbsthilfe, aber verbessert gleichzeitig auch die konkreten Hilfsangebote. Weiterhin zeigt der Antrag, dass das Internet als reale Gefahrenquelle für Gewalt und Mobbing anerkannt wird und konkrete Maßnahmen getroffen werden. So stellen wir sicher, dass Berlin weiterhin eine lebenswerte Stadt bleibt, und wir alles dafür tun, Gewalt- und Mobbingopfer zu schützen und ihnen ins Leben zurückzuhelfen. Dieser Antrag ist der erste Schritt des Weges, den Berlin weiter für ein gerechtes Zusammenleben gehen wird.
Wir werden das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm neu auflegen und auch die Belange jüngerer und älterer Generationen in den Blick nehmen. Wir werden weiter daran arbeiten, dass es eine reale Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt gibt, und zwar nicht nur in der Verwaltung und in den landeseigenen Betrieben, sondern auch in der Privatwirtschaft. Wir werden geeignete Maßnahmen installieren, um der Mehrfachdiskriminierung wirksam entgegenzuwirken, und wir werden das Verbandsklagerecht im Landesgleichstellungsgesetz verankern.
Wir zeigen uns solidarisch mit den Frauen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind. Hierfür werden wir ein Hilfesystem sowie ein ausdifferenziertes Angebot schaffen.
Mit diesen und vielen anderen Maßnahmen wird Rot-RotGrün weiterhin dafür sorgen, dass Berlin noch gerechter, noch offener und noch lebenswerter wird. „Die Hälfte der Macht den Frauen!“ – so steht es im Koalitionsvertrag, und diesen Titel nehmen wir wörtlich. Rot-Rot-Grün wirkt! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir also über ein weiteres Lieblingsthema der AfD. Sie will in Berlin einen Freiwilligen Polizeidienst einführen. Heute Morgen hat der AfD
(Marc Vallendar)
Vorsitzende davon geschwärmt, andere würden von ihm abschreiben. Keine Sorge! Selbst wenn wir bei Ihnen abschreiben wollten, müsste man sich das in dem Fall sehr gut überlegen. § 12 doppelt, § 13 fehlt, § 14 da, § 15 fehlt, die §§ 16 und 17 folgen auf § 19.
Verwirrend, aber der Antrag zeigt einmal mehr: Ohne Vorbereitung und Ausbildung ist es schwer, gute Arbeit zu leisten.
Nicht nur parlamentarische Arbeit, sondern insbesondere Polizeiarbeit ist etwas für Profis. Das war bereits 2002 das entscheidende Argument für die Auflösung des Freiwilligen Polizeidienstes, denn hoheitliche Aufgaben, die mit dem Eingriff in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verbunden sind, sollten nur durch sorgfältig ausgebildete Kräfte wahrgenommen werden. Eine gute Ausbildung ist in allen Bereichen wichtig, notwendig und normal.
Auch die AfD-Fraktion zeigt sich sehr anspruchsvoll. Ihre Fachreferentinnen und -referenten, die Sie derzeit suchen, sollen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder beide Staatsexamen als Volljuristinnen und Volljurist besitzen. Genau wie Ihre politische Arbeit erfordern die aktuellen Gefahrenlagen und Einsatzgebiete geschultes und professionelles Personal. Hobbypolizistinnen und -polizisten sind den Aufgaben aber nicht gewachsen. Laien auf Streife zu schicken, ist ein Sicherheitsrisiko für Einzelne und uns alle.
Außerdem können Freizeitpolizistinnen und -polizisten mit Wochenendseminar keine hoheitlichen Aufgaben erledigen. Nur eine qualifizierte Ausbildung garantiert den korrekten rechtsstaatlichen Umgang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Eingriffe in unsere Grundrechte brauchen eine professionelle Grundlage, und das können nur die leisten, die entsprechend ausgebildet sind.
Zum besseren Verständnis: Die Ausbildung allein für den Objektschutz dauert 16 Wochen. Bei der Polizei sind es zweieinhalb Jahre und mehr. Ihre Anforderungen an die Ausbildung des Freiwilligen Polizeidienstes sind genauso minimal wie die Anforderungen an die zu rekrutierenden Freizeitpolizisten. Niemand, der die Sicherheit wirklich ernst nimmt, kann verstehen, wieso Sie bei den Einstellungsvoraussetzungen nicht den Maßstab nehmen, der für unsere Polizisten gilt.
Wollen Sie ernsthaft kriminelle Männer und Frauen, die schon im Gefängnis saßen, zum Schutze von Bürgerinnen und Bürgern auf die Straße schicken?
Bürgerliches Engagement findet in vielfältiger Form statt. Feuerwehr, Rettungsdienste, soziale Einrichtungen und verschiedene Präventionsstrukturen sind auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, und für den Einsatz und die Unterstützung sind wir sehr dankbar. Unsere Gesellschaft braucht das Ehrenamt. Wir brauchen das Ehrenamt aber nicht bei der Polizei, denn es gibt eine klare Grenze zwischen hoheitlicher Staatsgewalt und bürgerlichem Engagement. Diese Grenze darf nicht verwischt werden. Wir wollen keine Hobbypolizisten in Uniform, um den Bürgerinnen und Bürgern ein falsches Sicherheitsgefühl vorzugaukeln, sondern wir wollen echte und mehr Sicherheit. Wir werden die gut und hart arbeitenden Polizistinnen und Polizisten besser für ihre schwierigen Arbeiten ausrüsten. Mit unserer Sicherheitspolitik sorgen wir weiterhin dafür, dass mehr Polizei auf den Straßen präsent sein wird. Auch deshalb ist ein Freiwilliger Polizeidienst überflüssig. – Vielen Dank!