Egal ob es Ihnen gefällt oder nicht, die Art und Weise, wie Sie sich über das Thema echauffieren, zeigt nicht nur, wie reaktionär Sie sind, sondern vor allem, wie verklemmt Sie sind.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Johlen bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD]
Dass uns die Themen Armutsbekämpfung und ein Leitbild Beteiligung wichtig sind, hebe ich mir für die nächste Rede auf. Ich sage Ihnen nur eines: Berlin ist nicht nur eine geniale Stadt, Berlin ist einzigartig, quirlig und wunderschön. Und diese Koalition wird einen echten Aufbruch, wird einen echten Fortschritt für diese Stadt bedeuten.
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache zu den Richtlinien der Regierungspolitik abgeschlossen.
Ich komme zur Abstimmung. Wer nun der Beschlussvorlage Drucksache 18/0073 gemäß Artikel 58 Abs. 2 der Verfassung von Berlin seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank! Wer stimmt gegen diese Beschlussvorlage? – Vielen Dank! Damit sind die Richtlinien beschlossen mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition und des Fraktionslosen. – Vielen Dank! Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen einer Runde in der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf. – Frau Radziwill, bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Wie viele geflüchtete Menschen konnten seit Beginn dieser Legislaturperiode mit welchen rechtlichen Mitteln aus den Turnhallen in bessere Unterkünfte umziehen, und ab wann können diese Sporteinrichtungen wieder als Turnhallen benutzt werden?
Vielen Dank! – Frau Kollegin Radziwill! Es gab einen Senatsbeschluss – wie Sie vielleicht wissen – Anfang Dezember. Er entstand auf Grundlage einer Initiative des Finanzsenators und mir. Er hat vorgeschlagen, und es wurde beschlossen, dass die Turnhallen schnellstmöglich geräumt werden.
Die Situation in den Turnhallen hat sich in der Zwischenzeit noch weiter verschlimmert. Es sind elende Un
terbringungsmöglichkeiten für die Geflüchteten, und dieses Elend wollten wir beenden. Deshalb haben wir beschlossen, dass wir die Turnhallen auf Grundlage des ASOG räumen, und das haben wir eine Woche vor Weihnachten gemacht. Es wurden zehn Turnhallen freigezogen, und damit konnten um die 850 Menschen in neu gebauten Tempohomes z. B. in der Wollenbergstraße, in einer leer stehenden Unterkunft in der Heerstraße und teilweise auch in einem Tempohome in der Siverstorpstraße untergebracht werden.
Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Organisation dieser Umzüge, dieser Freizüge ausgesprochen schnell erfolgen musste, und es war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Senatsverwaltung sowie des BIM und auch des LAF eine große Herausforderung und ein echter Kraftakt. An dieser Stelle möchte ich dafür auch einmal Dankeschön sagen, dass Sie das so schnell organisiert haben. Ich bin sehr froh, dass dieser Senat endlich in so kurzer Zeit dann auch den Anfang machen konnte und damit gezeigt hat: Wir stehen für eine andere Flüchtlingspolitik. Wir stehen für eine Willkommenskultur, und wir nehmen Integration ernst.
Vielen Dank! – Ich würde gerne wissen, wie viele Turnhallen noch als Notunterkünfte genutzt werden und wie der Zeitplan für den weiteren Auszug vorgesehen ist.
Wir haben jetzt noch 16 Turnhallenstandorte, die noch mit geflüchteten Menschen belegt sind. Dort müssen derzeit noch rund 1 400 Menschen leben. Wenn jemand von mir Termine wissen will, ist das immer eine schwierige Sache. Der Turnhallenfreizug erfolgt jetzt so, dass wir sukzessive Turnhallen freiziehen. Das heißt, die Unterkünfte, die zur Verfügung stehen, müssen tatsächlich fertiggestellt sein. Sie müssen übergeben werden. Sie müssen abgenommen werden, und sie müssen noch eingerichtet werden. Dann sind sie bezugsfertig, und dann können wir jeweils die Turnhallen freiziehen. Bei den einzelnen Unterkünften steht noch nicht fest, dass es da keine Probleme gibt, aber wir gehen fest davon aus, dass wir im ersten Quartal alle Unterkünfte freigezogen haben werden. Wir werden Ende des Monats weitere Freizüge durchführen.
Jetzt kommen wir zur Fragemöglichkeit für die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Rissmann, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie stellt der Senat, insbesondere der die Fach- und Rechtsaufsicht ausübende Senator, sicher, dass im Fall des Staatssekretärs Holm keine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen erfolgt, die infolge von falschen, fehlenden oder unvollständigen Angaben bei der Anstellung in den Dienst des Landes Berlin entlassen worden sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Rissmann! Ich bin die Senatorin, die André Holm zum Staatssekretär ernannt hat, nachdem der Senat einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.
Ich habe von Anfang an gesagt, und das gilt immer noch, dass wir eine einzelfallbezogene, differenzierte Gesamtbewertung vornehmen werden und dass ich nach Vorliegen einer Stellungnahme der Humboldt-Universität unter Berücksichtigung aller dann vorliegenden Informationen eine Entscheidungsempfehlung geben werde.
Teilt der Senat von Berlin meine Auffassung, dass für die Rechts- und Fachaufsicht der Humboldt-Universität zu
Und wenn der Senat von Berlin diese Auffassung teilt, frage ich den Senat darüber hinaus, ob er davon überzeugt ist, dass der Staatssekretär Holm jederzeit Gewähr dafür bietet, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzusetzen, und wie in diesem Zusammenhang die Feststellung des Bundesgerichtshofes bewertet wird, dass an der linksextremistischen Einstellung dieses Staatssekretärs kein Zweifel bestehe.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Rissmann! Es ist richtig. Die Rechtsaufsicht für die Humboldt-Universität bin ich in meiner Eigenschaft als Wissenschaftssenator. Danach haben Sie gerade gefragt. Darüber hinaus haben Sie noch mehrere andere Fragen gestellt. Dazu haben wir uns verhalten, sowohl im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung als auch durch die Antwort von Frau Lompscher. Wir sind in einem Prüfungsverfahren, und das wird abgeschlossen. Dann werden wir sehen, wie wir mit dieser Personalie umgehen.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben jetzt nicht auf die Frage geantwortet, wie Sie zu den Formulierungen des Bundesgerichtshofes stehen, dass es eine klar linksextremistische Einstellung gibt. Deswegen hier noch einmal die klare Frage: Wie stehen Sie dazu? Diese Frage können Sie gerne mit Ja oder Nein beantworten. Klarheit ist vonnöten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Melzer! Genau Ihre Frage ist überhaupt nicht mit Ja oder Nein zu beantworten!
Noch einmal: Es bleibt dabei; wir befinden uns im Moment in einem Prüfungsverfahren, das durch die HU durchgeführt wird. Selbstverständlich wird es danach auch eine entsprechende Rückkoppelung geben, wie wir die Prüfungsergebnisse bewerten. Sie können sicher sein, dass das ein völlig neutrales und unabhängiges Prüfungsverfahren ist, welches da gerade durchgeführt wird.