Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 1. April 2019 Drucksache 18/1824
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrages. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzesantrages und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und der FDP – die Ablehnung des Gesetzesantrages. Wer dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0763 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen – Enthaltungen? – und Enthaltungen der CDU-Fraktion sowie der FDP-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des ITPlanungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Abgeordnete Schulze!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber reden wir jetzt hier eigentlich? Es geht um die Einrichtung der FITKO. Ich weiß nicht, wer von Ihnen weiß, was die FITKO ist – wahrscheinlich kaum jemand, außer denen, die jetzt gleich reden müssen. Die FITKO ist die Föderale IT-Kooperation, und es geht dort um die Frage, wie Bund, Länder und Kommunen ihre gemeinsamen E- Government-Vorhaben miteinander bündeln.
Um das mal an einem Beispiel deutlich zu machen: Wenn man sein Auto in Zukunft nur noch per Handy an- und ummelden möchte, dann muss man dazu verschiedene Schnittstellen anzapfen, weil die Kfz-Zulassung natürlich eine Bundesangelegenheit ist und wir das trotzdem mit den Ämtern vor Ort verknüpfen müssen. Diese Schnittstellen müssen zur Verfügung gestellt werden, und das muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen vernünftig koordiniert werden. Um diese Prozesse im Internet zu gestalten, ist eine Koordination zwischen den drei Ebenen dringend notwendig, und die Föderale IT-Kooperation, die wir mit diesem Staatsvertrag einrichten wollen, die derzeit beim hessischen Finanzministerium aufgebaut wird, wird mit diesem Staatsvertrag besiegelt und auch finanziert. Sie ist nicht zu üppig finanziert, das muss man auch sagen; wir schauen mal, ob das dann zum Schluss reicht, was wir da jetzt anschieben.
Klar ist aber: Wenn wir das Online-Zugangsgesetz umsetzen wollen – und das Online-Zugangsgesetz sieht vor, dass wir bis 2022 alle Dienstleistungen der Verwaltung digitalisieren und keine Ämtergänge mehr brauchen –, dann müssen wir uns vernünftig koordinieren und brauchen diese gemeinsame Koordination auf Bundesebene.
Der Herr Schlömer klatscht, das finde ich gut – der weiß, wovon die Rede ist. – Im Ausschuss wurde gefragt, wann wir denn endlich per Handy mit unseren Verwaltungen kommunizieren können. Ich kann Ihnen die freudige Botschaft übermitteln, dass wir das schon heute können – Herr Laatsch hatte gefragt, oder? Nehmen Sie mal Ihr Handy zur Hand, installieren Sie die Berlin Service-App, und schauen Sie mal, was da schon alles geht, da geht nämlich schon einiges. Wir haben eher das Problem, dass viele Menschen das noch gar nicht wissen. Man kann das dort ausprobieren, man kann seinen Kita-Gutschein schon digital beantragen, man kann die Parkvignette – für die Autofahrer unter uns, bei der AfD sollen ja einige sein – schon digital beantragen. Das alles geht heute schon, und es werden Stück für Stück weitere Anwendungen dazukommen, sodass wir Ende 2022 das komplette Repertoire der digitalen Verwaltungsdienstleistungen haben werden. Darauf stellt dieser Staatsvertrag ab. Er ist ein Schritt in
die richtige Richtung, damit wir das mit Bund und Ländern verzahnen können, und ich hoffe, wir werden als Berlin ein guter Teil dieses gesamten IT- und E-Governmentnetzwerks sein. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des bestehenden Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der IT-Technologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Konkret geht es um die Gründung der Föderalen IT-Kooperation – FITKO. Was das soll, hat der Kollege von der Linkspartei schon vorgetragen. Der Planungsrat, der ja bereits besteht, hat eine besondere Verantwortung für die IT und arbeitet bereits seit einiger Zeit mit Erfolg.
Es fehlt allerdings bislang eine Stelle für die Koordination, und diese Stelle – insbesondere in Bezug auf die Verwendung der personellen und finanziellen Ressourcen – soll hiermit geschaffen werden. Wir begrüßen das ausdrücklich, denn das Bedürfnis nach Koordination und Austausch soll mit der Schaffung der FITKO jetzt befriedigt werden. Wir schließen eine Lücke, und sehen hier einen weiteren Schritt zur deutschlandweiten Fortentwicklung unserer öffentlichen IT-Struktur. Insbesondere der länderübergreifende Transfer von Know-how in diesem Bereich ist sicherlich von Vorteil für uns alle, und gerade Berlin kann in dieser Hinsicht sehr stark profitieren. Dass Berlin in diesem Bereich von andern Ländern sehr viel lernen kann, dürfte unstrittig sein. Auch vom Bund können wir einiges lernen, und jetzt ist eben auch institutionell verankert, dass das geht.
Dass wir etwas lernen müssen, wird bei meinem Lieblings-IT-Dauerthema immer wieder deutlich. Ich möchte nicht versäumen, hier etwas zu den Dokumentenprüfgeräten zu sagen, denn das ist eine Sache, die in Berlin nicht, aber in anderen Bundesländern gut funktioniert. Das heißt, wir haben jetzt auch direkt einen guten Anwendungsfall, der zeigt, wie Berlin von den Erkenntnissen der anderen Bundesländer, die es im Gegensatz zu uns geschafft haben, diese Geräte an den Start zu bringen und erfolgreich einzusetzen, zu profitieren. Ich hoffe, dass wir von den Erkenntnissen anderer Bundesländer profitieren. Wenn es denn Bereiche gibt, wo wir vorne sind, dann sollen die anderen auch von uns profitieren.
Ich bin froh, dass wir hier einen Schritt weiter kommen, dass wir eine Einrichtung schaffen, die den Transfer ermöglicht. Wir haben das als CDU-Fraktion immer unterstützt. Es ist auch ein Anliegen, das eine gewisse Zeit gebraucht hat, bis es verwirklicht worden ist. Wir haben das am Anfang selbst mit auf die Beine gestellt. Kurz gesagt: Wir sind dafür. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir hoffen, dass es ein erfolgreiches Projekt wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lenz! Ich habe gute Nachrichten: Ich habe gerade gehört, dass die Dokumentenprüfgeräte bestellt sind.
Zum Thema: Der vorliegende Gesetzentwurf zum ersten IT-Änderungsstaatsvertrag ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung. Er regelt die Grundlagen für den Einsatz von IT-Technologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Das Gesetz ist wichtig, weil der Einfluss der Bundesländer an der Beteiligung von Aufgaben erhöht und in Kooperation untereinander gestärkt und verbindlicher gemacht wird. Dazu wird zum 1. Januar 2020 die FITKO – die Föderale ITKooperation – errichtet, die eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist und die vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen wird. Sie löst die Geschäftsstelle beim Bundesinnenministerium ab. Die FITKO wird den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch den Staatsvertrag organisatorisch wie fachlich unterstützen, indem personelle als auch finanzielle Ressourcen besser gebündelt werden sollen, um Fachkompetenzen für Querschnittsaufgaben, wie etwa den Aufbau der Projektsteuerung, bereitzuhalten.
Ebenfalls gefragt sind Bund und Länder bei der gemeinsamen Finanzierung. Jeder trägt seinen verpflichtenden Anteil, dem IT-Planungsrat ein Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro für 2020 bis 2022 bereitzustellen. Der föderale Ansatz beim Digitalisierungsbudget, die gemeinsame strukturelle wie finanzielle Bund-Länder-Absicherung ist richtig, damit Projekte und Produkte bei der Digitalisierung Verwaltungsdienstleistungen, die nicht zuletzt Dienst an der Bürgerin und dem Bürger sind, im gemeinsamen Interesse vorangebracht werden. – Das hat eben mein Kollege Schulze von den Linken beispielhaft aufgeführt. – Das Land Berlin wird die entsprechenden Mehrbedarfe bei der Haushalts
planaufstellung berücksichtigen. Beim Digitalisierungsbudget geht es um einen Betrag von rund 2 Millionen Euro.
Alles in allem: Digitalisierung und Föderalismus bilden beim IT-Änderungsstaatsvertrag ein Team, indem die Kooperation vom Bund und den Ländern durch den Staatsvertrag finanziell, personell und strukturell abgesichert wird. – Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nach der Beratung im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und im Hauptausschuss zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns in der Sache einig. Deutschland muss beim Thema Digitalisierung einen Zahn zulegen und schneller vorankommen, weil wir im europaweiten Vergleich etwas ins Hintertreffen geraten sind. Ja, wir wünschen uns alle ein Onlinebürgerportal, wo die Bürger Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen und Dinge online erledigen können, für die sie früher einen Behördengang brauchten. Onlinezugänge sollen Behördengänge ersetzen.
Natürlich haben wir in Deutschland das Problem, dass es 16 Bundesländer mit ganz unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften gibt. Das muss alles irgendwie standardisiert werden. Wir erleben ja schon in unserer eigenen Stadt, dass die Bezirke noch nicht einmal nach den gleichen Regeln funktionieren, und so ist das mit 16 Bundesländern dann erst recht schwierig. Deswegen brauchen wir eine neue Behörde, wie sie hier geplant wird. Deswegen erscheint mir dieser vorliegende Staatsvertrag ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Es scheint auch richtig zu sein, dass das aus einem Ministerium oder einer Staatskanzlei ausgegliedert wird, damit die ministeriellen Scheuklappen wegfallen. So kann sich eine Anstalt öffentlichen Rechts ganzheitlich mit allen Lebensbereichen beschäftigen.
Ich habe aber auch Fragen. Ich frage mich, warum gleich 170 neue Leute eingestellt werden müssen. Und wichtiger noch: Sind das alles nur Quatschköpfe? Oder anders gefragt: Wie viele ITler sind dabei, die wirklich arbeiten? Und wie viele Genossen sind da, die nur mit einem neuen Posten versorgt werden müssen?
Das sind Fragen, die geklärt werden müssen. Bei neuen Behörden sind wir von der AfD ja immer eher kritisch. Trotzdem müssen wir uns in dem Zusammenhang natürlich auch die Gegenfrage stellen: Was wäre, wenn wir das nicht machen? Kann Berlin eine Insellösung schaffen? Könnten wir unser eigenes bundesweites Portal machen? – Wir wissen alle, dass das nicht funktionieren würde. Der Senat ist bei der Umsetzung des E-GovernmentGesetzes schon jetzt im Zeitlupentempo unterwegs. Deswegen ist diese mögliche Hilfe, die Kooperation mit anderen Bundesländern sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, der uns vielleicht doch hilft, die Sache in unserer Stadt zu beschleunigen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Gläser! Sie sprachen eben von „Quatschköpfen“. Mir ist nicht bekannt, dass das ein neues Berufsbild in der Verwaltung ist. Vielleicht können Sie mir dazu Näheres sagen.
Wir können ja im Ausschuss darüber sprechen, wer da genau eingestellt werden muss. – Mich interessiert aber wirklich, wie viele ITler an die Arbeit gehen und sich mit den Aufgaben beschäftigen werden, die vorgesehen sind, und wie viele nur quatschen und nicht an die Arbeit gehen werden. Das ist eine ganz wichtige Frage. Wenn Sie 170 Leute einstellen müssen, wäre es schön zu hören, dass möglichst 99 Prozent gleich mit der Arbeit loslegen.