Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Es ist so, man kann diese Papiere lesen, oder man kann sich mit der Materie auch ein bisschen intensiver befassen. Zuletzt gab es in Berlin den Kongress „Digitaler Staat“. Da gab es z. B. einen Workshop zu FITKO und zu dem Vorlauf, da konnte man sich mit ein paar der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die da, wie ich finde, einen tollen Job machen, auseinandersetzen und mit ihnen in einen Diskurs kommen. Das ist ganz spannend. Wir haben Digitalisierung nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern und anderen Kommunen. Wir haben in Berlin den Vorteil mit Land und Bezirken, dass wir noch nah beieinander sind, aber in anderen Bundesländern hat jede einzelne Kommune dieselben Herausforderungen, und da Strukturen zu schaffen und voneinander zu profitieren und unnötigerweise nicht alles neu zu erfinden, ist genau das Richtige.
Vieles wurde zum Staatsvertrag gesagt. Mein Eindruck aus den Runden mit den Kolleginnen und Kollegen war, dass es nicht nur um Koordination geht, sondern tatsächlich um manche Projekte, an denen man gemeinsam arbeitet. Ich habe das Arbeitsklima so erlebt, dass es darum geht, sich gemeinsam zu Projekten zusammenzuschließen und dann zu sagen: Die drei Bundesländer machen bei dem Projekt federführend mit und bringen da auch Ressourcen ein. Insofern wäre mein wichtigster Punkt heute gar nicht, zu sagen, wir bezahlen 2 Millionen Euro pro Jahr, und dann haben wir uns da freigekauft, sondern ich wünsche mir, dass das Land Berlin auch mit Know-how und Initiativen in diese Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern reingeht und sich einbringt. Ich bin überzeugt, dass das auch die IT-Staatssekretärin und der Senat so machen, denn sonst funktioniert diese Kooperation nicht. Da bin ich zuversichtlich. Ich finde, wir sollten uns das mal in absehbarer Zeit angucken, wie das losgegangen ist und was Berlin gegebenenfalls noch mehr machen kann. Ich glaube, auch andere Bundesländer können von Berlin etwas lernen, genau wie wir andersherum etwas lernen können. Das sollten wir tun. – Insofern vielen Dank für die Debatte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit es ganz deutlich wird: Wir werden natürlich dem vorliegenden Entwurf ganz klar zustimmen. Wir werden ihm zustimmen, weil wir mit der Gründung der übergreifenden Anstalt des öffentlichen
Rechts FITKO die Hoffnung verknüpfen, dass dadurch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung flächendeckend in ganz Deutschland an Fahrt gewinnt, dass dadurch unsere Vorstellung von einer serviceorientierten, einer bürgerfreundlichen, einer smarten und einer digitalen Verwaltung Kontur gewinnt und dass dadurch eine Kultur der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland in IT-Angelegenheiten geprägt wird, die dem rot-rot-grünen Senat in Berlin manchmal zu fehlen scheint.
Die Querschüsse bei der Diskussion um eine einheitliche Verwaltungsstruktur der Berliner Bezirksämter sind hierbei nur ein Beispiel für fehlende Zusammenarbeit, aber auch das fehlende fachliche Gespür bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Berlin und den damit zusammenhängenden, unbedingt notwendigen Standardisierungsaufgaben. Ich würde mir im Rahmen des Zukunftspakts auch sehr wünschen, dass die verantwortlichen Akteure in Berlin, aber insbesondere die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, die Stadträte und Führungskräfte der öffentlichen Stellen mit ihren jeweiligen zum Teil nicht nachvollziehbaren Eigeninteressen sich an der Grund- und Gründungsidee von FITKO ein Beispiel nehmen. Sich zur selben Zeit mit Blick auf dasselbe Ziel auszurichten und eine Mehrheit für mutige und zügige Entscheidung zu organisieren, das ist die entscheidende Aufgabe des Senats und der Bezirke in Fragen der Digitalisierung.
Das ist die Aufgabe, an der wir den Senat auch messen werden in unserer Rolle als Oppositionsfraktion. – FITKO möchte vernetzen, ebenenübergreifende Kooperationen fördern, Projekte steuern und den Austausch guter und bester Ideen anregen. Wir müssen in Berlin – wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon sagten – das Rad deshalb nicht immer neu erfinden, manches gibt es schon, und wir können von vielen guten Ideen profitieren. – ELFE aus dem Bundesland Bremen ist ein gutes Beispiel. Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen. Ein digitaler Service rund ums Kind. Ein Klick, und ich erhalte bei der Geburt meines Kindes alle Dokumente und alle Leistungen, die ich brauche.
Im Übrigen glaube ich fest daran, dass nur durch Überwinden des Föderalismus durch konstruktive Zusammenarbeit die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland funktionieren kann – mithilfe eines ebenenübergreifenden Portalverbunds, durch einen einheitlichen Zugang zu allen deutschen Verwaltungsdienstleistungen, durch konsequente Standardisierung und Interoperabilität öffentlicher Systeme. Nur durch nahtlos ineinandergreifende Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen, gerade auch für und im Bundesland Berlin, wird dies möglich sein.
Der IT-Planungsrat allein und auch nicht FITKO werden aus sich heraus in der Lage sein, den notwendigen Inno
vationsschub für die Digitalisierung in Berlin leisten zu können. FITKO ist lediglich ein Modernisierungsinstrument im Dickicht unklarer Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche. Innovativ wird FITKO selber nicht sein. Dutzende, ja hunderte Gremien und Arbeitsgruppen in ganz Deutschland ringen um das Thema Verwaltungsdigitalisierung. Dieses Wirrwarr macht auch in Berlin und vor Berlin nicht halt. Wer ist beispielsweise in diesem Bundesland federführend verantwortlich für das WLAN? Wer kümmert sich um Glasfaser und schnelles Internet bis in die Schule hinein? Wer sichert im Schulbereich eine einheitliche technische Grundstruktur, einheitliche technische Standards und passende Schnittstellen? Wer integriert digitale Informations- und Medienkompetenz in die Laufbahnausbildung der Beamtenanwärter? Vieles ist unklar verteilt und fragmentiert, gerade in Berlin. Verlässlich bleiben nur unsere Innovatoren, die Ideenträger in der Stadt. Sie müssen wir gewinnen, aber das wird auch nicht leicht sein. Eines bleibt letzten Endes auch offen: Warum Frankfurt und nicht das wunderbare Berlin? – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin – OZG Bln)
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Herr Kollege Schrader, Sie haben das Wort!
[Beifall von Anne Helm (LINKE) und Lars Düsterhöft (SPD) – Frank-Christian Hansel (AfD): Überzeugend!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin und Brandenburg sind ein Wirtschaftsraum, ein sozialer Lebensraum, und meistens sind die Grenzen zwischen diesen zwei Bundesländern auch vollkommen irrelevant. Viele Tausend Berlinerinnen und Berlin arbeiten in Brandenburg, viele Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger in Berlin. Das ist auch kein Problem, es sei denn, und jetzt kommt der Staatsvertrag ins Spiel, über den wir heute reden, sie engagieren sich ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr oder Organisationen des Katastrophenschutzes, denn da gibt es ein Problem, das das ehrenamtliche Engagement behindert, und dieses Problem müssen wir dringend beseitigen, und das tut dieser Staatsvertrag.
Jede und jeder Ehrenamtliche bei den Berliner Freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz hat Anspruch auf eine Freistellung beim Arbeitgeber für diese Tätigkeit und hat auch Anspruch auf Weiterzahlung der Arbeitsentgelte für die Zeit der Freistellung. Die Arbeitgeber sind zur Freistellung verpflichtet und haben ihrerseits dann auch einen Anspruch auf Erstattung der Leistung, die sie dann weiterführen müssen. Das ist in Berlin so, das ist in Brandenburg so, das ist in anderen Bundesländern so, weil es in den jeweiligen Landesgesetzen so festgeschrieben ist. Nur, wenn dann der Arbeitgeber zufällig in einem anderen Bundesland ist, so wie Berlin oder Brandenburg, dann gilt diese Regelung auf einmal nicht mehr. Das heißt, Brandenburger, die bei einer Brandenburger Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, werden nicht freigestellt, wenn sie in Berlin arbeiten, und umgekehrt. Das ist geradezu absurd und ungerecht, gerade in Zeiten, in denen die Freiwilligen Feuerwehren und andere Organisationen händeringend nach Nachwuchs suchen. Da ist es natürlich ein Hindernis, das unbedingt beseitigt werden muss.
Ich finde, es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass der Senat mit der brandenburgischen Landesregierung diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat, der genau dies ändert. Es zeigt sich einmal wieder, dass die Aufteilung dieser Region in vielen Fällen nicht hilfreich ist, aber solange nicht wieder ernsthaft über eine Länderfusion nachgedacht wird, müssen solche Absurditäten eben über Staatsverträge gelöst werden. Ich bin froh, dass wir mit diesem Regelwerk einen weiteren großen Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes in Berlin gehen können. Insofern lassen Sie uns diesen Staatsvertrag zügig im Innenausschuss behandelt, denn dorthin soll er ja überwiesen werden, und das Zustimmungsgesetz beschließen und damit das ehrenamtliche Engagement in Berlin und Brandenburg bestärken. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Lieber Abgeordneter Lux! Sie wünschen sich einen anderen Redner. Diesen Wunsch werde ich Ihnen nicht erfüllen, aber ich kann Ihnen eines sicher sagen: Dieser Staatsvertrag ist richtig und wichtig
und ein ganz klares Signal an die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, aber auch an die Helfenden im Katastrophenschutz. Deswegen unterstützen wir als CDUFraktion genau dieses.
[Beifall bei der CDU und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)]
Dieser Staatsvertrag schafft Rechtssicherheit und ist auch wichtig für die Arbeitgeber, die offensichtlich noch nicht den Wert von ehrenamtlichem Engagement verstanden haben und von Hause aus gern freistellen, sondern hier der Verweis auf einen Staatsvertrag offensichtlich notwendig wird, um dann auch zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg diese Möglichkeit zu haben, dass also freiwillig Leistende aus Berlin in Brandenburg arbeiten können und hier helfen und anders herum. Das unterstützen wir explizit, das habe ich bereits deutlich gemacht.
Zugleich entbindet aber auch solch ein Staatsvertrag den Senat nicht davon, wertschätzend und anerkennend für