Nach diesem vergangenen und möglicherweise künftigen Kreuzberger Anwendungsbeispiel des kommenden Gesetzes nenne ich Ihnen noch ein paar weitere Punkte zur Förderung des Fußverkehrs, die Sie völlig vergessen haben: Erstens fehlen nahezu alle Definitionen und geplanten Verbesserungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Gesetz. Die Inklusion wird in unserer Stadtgesellschaft von Rot-Rot-Grün erst einmal nicht weitergedacht und nicht weitergemacht – das bleibt festzuhalten.
Zweitens will die Koalition im Grundsatz dem Fußverkehr die absolute Priorität einräumen. Wie soll das aber konkret auf den Autobahnen, Stadthauptstraßen und den Straßenbahnschienen geschehen? – Der Gesetzestext ist hier nur schwammig, und das wird ihn für die Planungsbehörden in den Senatsverwaltungen und in den Bezirken auch so unbestimmt und gefährlich machen.
Ja, gern eine ehrliche Antwort! Zu dem Gesetzentwurf: Mehr Priorität für den Verkehr für alle kann man gar nicht formulieren. Lesen Sie sich das bestehende Mobilitätsgesetz doch einmal durch,
Recht herzlichen Dank, Herr Abgeordneter! Ich glaube, das waren zwei Fragen in einem Konglomerat einer linken Aussage. Ich möchte darauf sehr gerne antworten: Wissen Sie, ich habe den Entwurf des Mobilitätsgesetzes,
der bei Ihnen in der Koalition ein gutes halbes Jahr als Referentenentwurf geschmort hat und dann, vor ungefähr einer Woche oder zwei Wochen, überhaupt erst ins Parlament gegangen ist, selbstverständlich gelesen. Deswegen gebe ich Ihnen zwei weitere Punkte an die Hand, die Sie vergessen haben; ich war noch nicht fertig mit meiner Aufzählung.
Ich komme zu drittens: Bei der Beleuchtung von Gehwegen wollen Sie vieles verbessern. Sie bleiben in Ihrem Gesetzesentwurf aber absolut vage. Sie definieren nicht klar umweltschonenden Beleuchtungsverfahren, beispielsweise durch LED-Leuchtmittel und Bewegungsmelder. Sie sagen auch nicht, dass Sie mehr Leuchtmittel aufstellen oder errichten müssen in den Straßen. – All das definieren Sie nicht klipp und klar in Ihrem Gesetz.
Viertens: Was ist eigentlich mit den Menschen, die mobilitätsbedingt weder laufen noch mit der BVG, der S-Bahn und der Deutschen Bahn fahren können? – Diese Menschen müssen mit dem Auto in die Stadt fahren. Auch Sie müssen ein Recht auf Teilhabe haben, ähnlich wie Fußgänger. Diese Menschen – das sind Zehntausende in Berlin – vergessen Sie auf sträfliche Weise.
Die CDU-Fraktion sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und kritisiert nach wie vor, dass Sie nicht alle Berliner mit auf den Weg zu Ihrer linken Verkehrswende nehmen wollen. Bisher haben Sie nur Fahrradpolitik gemacht. Nun wollen Sie endlich auch etwas für die Fußgänger tun. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber es reicht eben nicht für die wachsende Stadt Berlin, in der sich täglich 80 Prozent mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Auto bewegen. Und ich wiederhole: Diese Menschen kommen absolut nicht im Mobilitätsgesetz vor, so wie Sie es jetzt auch im zweiten Teil verfasst haben.
Daher werden wir als CDU das Vorhaben weiter kritisch begleiten müssen. Sie können sich freuen auf einige Änderungsanträge genau zu diesen Sachverhalten, die Sie vergessen haben. Da bin ich mal gespannt, wie Sie sich im Parlament verhalten werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob groß, ob klein, mobil sein fängt mit dem Gehen an. Auf den Gehwegen unserer Stadt begegnen sich Menschen jeden Alters, Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Familien mit Kinderwagen, Seniorinnen und Senioren mit und ohne Gehhilfen und sogar Kinder mit dem Rad auf dem Weg zur Schule. – All diese Menschen, unabhängig vom Alter oder von möglichen Einschränkungen haben ein Anrecht auf gesellschaftliche Teilhabe. Um diese Teilhabe aktiv leben zu können, müssen alle Berlinerinnen und Berliner auch die gleiche Möglichkeit auf Mobilität haben. Wie werden wir den Interessen aller gerecht? Wie gewährleisten wir die größtmögliche Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt? Wie schulen wir die Kinder und Jugendlichen wirksam in ihrem Verkehrsverhalten? – Diesen Fragen begegnen wir mit den jetzigen Änderungen zum Mobilitätsgesetz.
Die Förderung der Mobilitätsbildung ist ein wichtiger Baustein, denn wir wollen früh unseren Schulkindern die Gefahren des Straßenverkehrs lehren. Wir alle kennen die Unfallstatistiken mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der müssen wir schnellstmöglich wirksame Maßnahmen entgegensetzen. An allen Schulen, an denen Probleme mit der Schulwegsicherheit auftreten, sollen sich die bestehenden oder neue Gremien mit dem schulischen Mobilitätsmanagement auseinandersetzen, sich vernetzen und wichtige Akteure wie Verwaltung, Polizei, Politik einbinden. Das Wichtigste ist und bleibt für mich, dass die Einrichtung von Zebrastreifen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Beispiel vor Schulen nicht eine halbe Ewigkeit dauern dürfen: 18 Verwaltungsschritte dafür sind definitiv zu viele.
Dieser Entwurf wird dazu beitragen, konkrete und spürbare Verbesserungen für den Fußverkehr zu schaffen, und zielt durch verschiedene Maßnahmen auf längere Grünphasen für zu Fuß Gehende, Aufenthaltsqualität und verbesserte Barrierefreiheit ab. Das Queren von Straßen und Kreuzungen soll erleichtert und die Sicherheit erhöht werden. Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Straßen sollen sich vermehrt im Stadtbild wiederfinden. Fußwege sollen künftig besser beleuchtet und vor allem schlaglochfrei werden.
Wir setzen damit erstmalig und deutschlandweit Standards zur Aufwertung des Fußverkehrs. Dieser Entwurf stellt den Fußverkehr nun auf eine Stufe mit dem ÖPNV und Radverkehr, und diese Aufwertung ist dringend notwendig. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass der Fußverkehr der wichtigste Zubringer zum ÖPNV ist und die Berlinerinnen und Berliner – was der Kollege Moritz auch gesagt hat – etwa ein Drittel ihrer Wege zu Fuß zurücklegen.
Lassen Sie uns von daher gemeinsam – und da fordere ich auch die CDU und vor allem meinen durchaus geschätzten Kollegen Friederici auf – dafür Sorge tragen, dass die Mobilität für alle Menschen in dieser Stadt erschwinglich, praktisch, umsetzbar, barrierefrei und vor allem eins – sicher wird!
Lieber Kollege Friederici! Ich muss dem Kollegen Moritz recht geben: Wer lesen kann, ist besser dran!
Der ÖPNV-Teil ist nämlich bereits Bestandteil des Mobilitätsgesetzes, und zwar seit Juni 2018. – So viel dazu; herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Nachdem ich mich ausgiebig mit der Vorlage beschäftigt habe, stelle ich fest, dass Sie auch dieses Mal – genauso wie schon beim ersten Teil des sogenannten Mobilitätsgesetzes – im Text wieder eine Reihe von sehr allgemeinen Begrifflichkeiten verwenden: Da ist die Rede von geeigneten Straßen und Plätzen, ausreichender Beleuchtung von Gehwegen, möglichst konfliktarmer Ausführung von Radverkehrsanlagen, grundsätzlich ausreichenden Flächen und so weiter, und so weiter. – Im Ganzen erweckt das alles eher den Eindruck, es soll eine Richtlinie oder ein Leitfaden sein, aber kein Gesetzestext. Gewisse Spielräume finden sich immer mal in Gesetzen. Aber dennoch sollten Gesetze unmissverständlich und sauber ausgearbeitet sein, und beides kann ich bei dieser Vorlage nicht erkennen.
Unabhängig von dieser schlampigen und handwerklich einfach schlecht gemachten Ausführung findet sich auch inhaltlich wieder das erwartete rot-rot-grüne Ideologiepaket. Getarnt als Mobilitätsgesetz beschränkt sich der gesamte Inhalt auf ein Kernziel: eines der Hauptmobilitätsmittel der Berliner, das Auto, immer weiter zu verdrängen. Das Auto und den Autofahrer zu diskriminieren und zu stigmatisieren, darum geht es auch im heute zu besprechenden Fußverkehrsteil.
Im neu eingefügten § 17 mit der Überschrift „Schulisches Mobilitätsmanagement“ verankern Sie sogar Ihre autofeindliche Ausrichtung als Bildungsziel schon bei Grundschülern. Unter anderem heißt es dort, es sollen Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern definiert und umgesetzt werden.
Genau! Ich finde es schon sehr erstaunlich, in einem Verkehrsgesetz konkrete Vorgaben zur schulischen Bildung von Kindern vorzufinden. Das allerdings zeigt schon klar auf, dass es Ihnen mit Ihrem Rad- und Fußverkehrsgesetz letztlich nur zweitrangig um die Gewährleistung von sicherer Teilhabe und Mobilität geht. Das sogenannte Mobilitätsgesetz zielt vielmehr darauf ab, Ihr ideologisches Gedankengut weiter zu zementieren und zu verfestigen. Deutschlands Hauptstadt – das Umerziehungslager Berlin.
Hier soll ein wesentlicher Grundstein für eine komplett andere Mobilität gelegt werden: weg von der individuellen, freien Mobilität hin zum reglementierten Kollektivverkehr. – Das unterstreichen auch andere Paragraphen, in denen die Rede vom Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr ist, Vorrang bei der Straßenraumaufteilung oder angemessenem Anteil am Straßenraum bei der Neuanlage und Umgestaltung von Straßen und Plätzen. Übersetzt bedeutet das, dass alle nur erdenklichen Maßnahmen angestrebt werden, das Auto weiter komplett zu verdrängen durch Wegnahme von Fahrspuren, Wegnahme von Parkplätzen und bewusst verkehrsunfreundlichen Ampelschaltungen. Das Autofahren so unbequem und langwierig wie nur eben möglich zu machen – das ist ein ganz wesentlicher Teil Ihres Gesetzes. Ideologische Umerziehung einer ganzen Stadt und darüber hinaus – das verfolgen Sie, und dem stimmen wir in dieser Form mit Sicherheit nicht zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rot-Rot-Grün hat das erste Mobilitätsgesetz beschlossen und damit bundesweit Geschichte geschrieben. Wir haben damit in Berlin endlich dem Umweltverbund jenen Vorrang eingeräumt und die gesetzmäßige Bedeutung gegeben, die notwendig ist, um den Klimaschutz voranzutreiben und das Umsteigen der Berlinerinnen und Berliner vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund zu fördern.
Dafür brauchen wir attraktive öffentliche Verkehrsmittel. Wir brauchen sichere Radwege, und wir brauchen auch vernünftige Wege für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Doch dieser wesentliche Teil des Umweltverbunds, der Fußverkehr, fehlt bislang im Mobilitätsgesetz, und in der Politik und Verwaltungspraxis spielt er eine zu geringe Rolle. Dabei sollte das doch eigentlich das Thema
Nr. 1 sein, schon im Interesse von uns allen, denn wir alle – ob mit oder ohne Handicap, ob jung oder alt, Autofahrer, Radfahrer, ÖPNV-Nutzer – nehmen am Fußverkehr teil. Daher ist die Ergänzung des Mobilitätsgesetzes mit diesem Abschnitt ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Bedeutung und der Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Verbesserungen der Bedingungen für den Fußverkehr.
Ich bin sehr dankbar, dass es Vereine gibt wie FUSS e. V. oder auch die Seniorenvertretungen – aus MarzahnHellersdorf kenne ich das sehr gut –, die bei diesem Thema nicht locker lassen und immer wieder den Finger in die Wunde legen. Das ist gut so, und dafür gebührt ihnen unser aller Dank.
Wir als Linksfraktion haben seinerzeit bei der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes sehr wohl die Kritik verstanden, dass wir den Radverkehr drin hatten und zum Fußverkehr kein eigener Teil verabschiedet wurde. Wir mussten als Koalition beim Radverkehr liefern, und wir hatten nicht die Zeit, im gleichen Atemzug den Fußverkehr in gleichem Tempo bearbeiten zu können. Umso intensiver, gut vorbereitet, detailliert und kenntnisreich wurde dieser Gesetzesentwurf partizipativ über zwei Jahre etwa bearbeitet, und daher möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion zunächst ganz ausdrücklich bei all den Personen, Vereinen, Verbänden und Initiativen bedanken, die seit Anfang 2018 ihre Erfahrungen und ihre Expertise hier eingebracht haben. – Vielen Dank!
Nun liegt es an uns, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen und mit einer Anhörung sicherlich auch kritisch zu prüfen, zu schärfen und zu konkretisieren. Ich will hervorheben: Der Referentenentwurf, der veröffentlicht wurde, hat bereits einige positive Veränderungen erfahren – das wurde hier bereits erwähnt. Ein großes Anliegen war es, dass wir beim Fußverkehr genauso wie beim Radverkehr den Bezirken im Gesetz festgeschrieben zwei Personalstellen zur Verfügung stellen und hier verankern. Das ist ein sehr wichtiger Schritt und zeigt auch, dass wir es ernst meinen bei der Förderung des Fußverkehrs.