Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

was eine deutlich stärkere Belastung bedeuten würde?

Herr Staatssekretär, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der beiden Nachfragen von Frau Berroth.

Zum ersten Teil: Mir ist dieser Beschluss bekannt, und ich habe ja davon gesprochen, dass sich die Verhandlungen in einem fortgeschrittenen Stadium befinden. „Fortgeschritten“ impliziert ja, dass die Positionen aufeinander zu konvergieren. Insofern ist, glaube ich, auch nicht entscheidend, ob man den Beschluss kennt oder nicht, sondern wir arbeiten daran, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich nur sagen: Wenn ein Verband, der dafür gekämpft hat, dass er die Aufgabenträgerschaft bekommt, diese zurückgeben möchte wobei ich das gerade zum ersten Mal höre ,

(Abg. Schmiedel SPD: Ich auch!)

dann bin ich wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben mir nicht so sicher, ob das für das Land unbedingt schlecht wäre. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Verband dies nie tun würde.

Wir wollen, um es auf den Punkt zu bringen, eine Lösung gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart. Es wird aber keine fixe Beteiligung an den Regionalisierungsmitteln geben.

Zusatzfrage, Herr Abg. Hauk.

Herr Staatssekretär, welchen Anteil an den Regionalisierungsmitteln hat der Verband Region Stuttgart denn bereits heute, gemessen am gesamten Landesanteil?

Wo sehen Sie die Schwerpunkte beim Ausbau des ÖPNVNetzes im gesamten Land?

Herr Staatssekretär.

Wenn man die einzelnen Segmente des ÖPNV betrachtet, erkennt man, dass der Verband Region Stuttgart, auch über die Zeitschiene der letzten Jahrzehnte hinweg, einen deutlich überproportionalen Anteil hat. Im Bereich der Verbundförderung beispielsweise beträgt dieser Anteil über 60 %. In fast allen Bereichen ist dieser Anteil, gemessen an der Bevölkerung in diesem Raum, überproportional, vor allem über die letzten zwei bis drei Jahrzehnte betrachtet. Deshalb habe ich auch davon gesprochen, dass der Anteil an ÖPNV-Förderung für den Raum durchaus so hoch ist, dass sich die Region, glaube ich, nicht beschweren kann.

(Staatssekretär Mappus)

Trotzdem wollen wir, um Konflikte bereits im Vorfeld auszuräumen, eine einvernehmliche Lösung. Dahin gehen die Gespräche, die sich ich sagte es in einem fortgeschrittenen Stadium befinden. Aber ich sage auch und betone es nochmals: Einen fixen, auf Dauer ausgerichteten Anteil an Regionalisierungsmitteln kann und wird es mit der Landesregierung nicht geben.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Staatssekretär, welchen Anteil der Zusatzkosten von jährlich etwa 25 Millionen € für die projektierten Verbesserungen im S-Bahnnetz des Verbands Region Stuttgart wird das Land Baden-Württemberg auf der Grundlage des fortgeschrittenen Stadiums der Gespräche übernehmen?

Herr Kollege Palmer, das kann ich Ihnen dann sagen, wenn sich die Verhandlungen nicht mehr in einem fortgeschrittenen, sondern in einem abgeschlossenen Stadium befinden.

(Heiterkeit)

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D I n s o l v e n z e i n e s F e n s t e r b a u e r s i m S c h w a r z w a l d - B a a r - K r e i s

Herr Abg. Haas, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist die Pressemeldung vom 11. Juli 2002 zutreffend, dass die Insolvenz des Fensterbauers S. aus B. dadurch eingetreten ist, dass das Land Baden-Württemberg den Vertrag zur Lieferung von Glasfronten mit einem Auftragsvolumen von 1 Million € am Stuttgarter Musikhochschulneubau gekündigt hat, als bereits 60 % der Lieferung erfolgt und die Vorbereitungen zur Schlussmontage getroffen waren?

b) Seit wann liegen die Firma S. und das Land BadenWürttemberg im Rechtsstreit, um die ausgebliebenen Zahlungen des Landes von rund 800 000 € vertragsgemäß zu vollziehen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Rückert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage a: Dem Finanzministerium ist bekannt, dass die besagte Firma am 9. Juli 2002 und damit ein Jahr nach einer Vertragskündigung durch das Staatliche Vermögensund Hochbauamt Stuttgart einen Insolvenzantrag gestellt hat. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt. Das Verfahren ist aber noch nicht eröffnet.

In dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Zeitungsartikel wird berichtet, dass mehrere Ursachen zu Ausfällen geführt hätten, die letztendlich Anlass für dieses Insolvenzverfahren gegeben hätten.

Der Vertrag mit dem Land hier geht es um ein Vertragsverhältnis für das Haus der Geschichte und die Musikhochschule musste aus unserer Sicht gekündigt werden, weil die Firma im Verzug war. Die Leistungen sollten bis April 2001 erbracht sein. Die Firma war hierzu jedoch nicht in der Lage, sodass nach verschiedenen Fristsetzungen und mehreren Krisengesprächen der Vertrag zum 18. Juni 2001 also, wie gesagt, vor einem Jahr gekündigt wurde.

Aus Sicht des Landes war zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle ein Leistungsstand von ca. 27 % erbracht. Das hat die Prüfung einer Abschlagszahlung durch die Bauleitung ergeben. Die Firma geht jedoch von einem höheren Leistungsstand aus, weil sie vor allem Planungsleistungen und Bestellungen für Bleche bzw. Fenster geltend macht, die sie zum damaligen Zeitpunkt aber nicht liefern konnte.

Zu Frage b: Eine Einigung hinsichtlich der auf der Baustelle erbrachten Leistungen konnte mit der Firma nicht erzielt werden, obwohl der Firma mehrfach die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen angeboten wurde. Die Firma hat diese Angebote jedoch ausgeschlagen und stattdessen am 4. Juli 2001 ein gerichtliches Beweisverfahren beim Landgericht Stuttgart beantragt.

Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen liegt vor. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Firma auf der Baustelle 27,38 % der Leistungen erbracht hat. Weitere Leistungen für Planungen und gefertigte Teile werden mit 15,09 % bewertet, sodass insgesamt von einem Leistungsstand von 42,47 % auszugehen ist.

Mit dem Ergebnis dieses Gutachtens ist die Firma aber in keiner Weise einverstanden. Mit Klage vom 10. Dezember 2001, die am 7. Januar 2002 zugestellt wurde, hat sie einen Betrag in Höhe von 1 501 684,47 DM geltend gemacht, der allerdings mit Schriftsatz vom 4. Juni 2002 auf 1 291 169,76 DM reduziert wurde. Grund hierfür ist, dass das Land zur Schadensminderung über seine vertragliche Verpflichtung hinaus für das Bauvorhaben beschafftes und auf dem Betriebsgelände gelagertes Material gekauft und mit 201 347 DM bezahlt hat. Dieses Material wurde vom Vermögens- und Hochbauamt der zwischenzeitlich beauftragten Firma zur Verarbeitung beigestellt.

Nun ist Folgendes wichtig: In der Zwischenzeit hat bereits die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart stattgefunden, und zwar am 12. Juni 2002. Dabei hat das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach das Land noch einen Betrag in Höhe von 69 176,87 € bezahlen sollte. Auch nach den Berechnungen des Landes ist dieser Betrag noch an die Firma zu zahlen. Wegen der Mehrkosten, die durch die Beauftragung der Nachfolgefirmen entstanden sind, wurde dieser Betrag jedoch noch zurückbehalten.

Auf den Vergleichsvorschlag ist die Firma nicht eingegangen, da sie immer noch davon ausgeht, dass sie gegen das Land wenigstens Forderungen in Höhe von 1 291 169 DM belegen kann. Hinzu kommt, dass sie in einer im letzten

(Staatssekretär Rückert)

Schriftsatz angekündigten dritten Teilschlussrechnung noch entgangenen Gewinn und Schadenersatz geltend machen will.

Es ist festzuhalten: Da keine Einigung über den gerichtlichen Vergleichsvorschlag zustande kam, wird das Gericht voraussichtlich in einer Woche, am 26. Juli 2002, eine Entscheidung treffen.

Die einzelnen Maßnahmen und Schritte bis zur Vertragskündigung sind vom Vermögens- und Hochbauamt detailliert dokumentiert. Es würde zu weit führen und den zeitlichen Rahmen der Fragestunde sprengen, das vorzutragen. Ich stelle dem Fragesteller, Ihnen, Herr Kollege Haas, anheim, sich nach dem Gerichtstermin das ist ja schon in einer Woche bei einem Gespräch im Finanzministerium über die Einzelheiten zu informieren. Warten wir diesen Gerichtsentscheid in einer Woche bitte ab.

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Staatssekretär, ist die Presseinformation richtig, dass sich der Fensterbauer an den Herrn Ministerpräsidenten gewandt, aber der Herr Ministerpräsident keine Antwort gegeben habe, sondern auf Tauchstation gegangen sei, was der Fensterbauer für bedauerlich halte, weil er früher lange Zeit Kontakte zum Ministerpräsidenten gehabt habe?

Der Herr Ministerpräsident ist angeschrieben worden. Der Herr Ministerpräsident hat den zuständigen Ressortminister, Herrn Finanzminister Stratthaus, gebeten, sich der Sache anzunehmen, den Vorgang sachgerecht und wohlwollend zu prüfen und in seinem Namen zu antworten. Die Prüfung ist von der Oberfinanzdirektion und von unserer Vermögens- und Hochbauverwaltung sehr umfassend erfolgt und hat dann ihren Niederschlag in einem Schreiben vom 11. September 2001 gefunden, in dem von Herrn Finanzminister Stratthaus ausdrücklich festgehalten wird, dass er im Namen des Ministerpräsidenten antwortet.

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Ist diese Antwort dem Fensterbauer zugegangen?

Das Schreiben ist am 11. September 2001 an die Adresse des Fensterbauers abgegangen.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Danke schön!)

Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist diese Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D I n t e r r e g i o H ö l l e n t a l 2 2 1 6 / 2 2 1 7 ; h i e r : A n t w o r t d e r L a n d e s r e g i e r u n g i n d e r L a n d t a g s s i t z u n g v o m 2 0. J u n i 2 0 0 2 z u r E i n s t e l l u n g d e s I n t e r r e g i o s z u m F a h r p l a n w e c h s e l 1 5. D e z e m b e r 2 0 0 2 D r u c k s a c h e 1 3 / 1 0 0 2 Z i f f e r 3

Herr Abg. Haas, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.