Aber zunächst einmal haben wir die genannten Zahlen übermittelt bekommen. Um es noch einmal einfach zu sagen: Für Baumaßnahmen sollen wir im nächsten Jahr nach heutiger Einschätzung 225 Millionen € zur Verfügung haben.
Grundlage für die Mittelverteilung für den Neubau und die Erweiterung des Bundesfernstraßennetzes ist nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der vom Bundeskabinett am 2. Juli 2003 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan 2003. Für die jährliche Mittelverteilung würden sich jedoch – so das Bundesverkehrsministerium – die jeweiligen Länderanteile aufgrund wichti
ger Prioritätensetzung mit zeitlich vorgegebenen Finanzierungssätzen ändern. Man kann also nicht von einer durchgängigen Proportionalität über alle Jahre hinweg ausgehen. Im Moment sollen wir, wie gesagt, auf der Basis einerseits des Bundeshaushalts und andererseits des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans die genannten 225 Millionen € bekommen.
Die Frage b lautete: Welche Mittelzuweisung müssten wir bekommen, wenn der Bundesverkehrswegeplan in der Zeit bis 2015 jedes Jahr sozusagen in gleichen Raten zu finanzieren wäre? Die Antwort darauf: Der Bundesverkehrswegeplan 2003 enthält für Baden-Württemberg Bundesfernstraßenprojekte im vordringlichen Bedarf mit einem Volumen von insgesamt 6,016 Milliarden €. Auf die Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2015 gerechnet, würde dies für Baden-Württemberg eine Jahresrate von 401 Millionen € bedeuten.
Das Finanzvolumen für den vordringlichen Bedarf muss allerdings um die nicht finanzierte Planungsreserve – das waren ja die 30 %, von denen es ausdrücklich geheißen hat, sie seien nicht finanziert; sie stecken in den 6 Milliarden € als sozusagen mögliche Projekte, aber ihnen entspricht keine Finanzzuweisung – sowie die in den Jahren 2001 bis 2003 bereits verbauten oder noch zu verbauenden Mittel und die Refinanzierungsrate für die bereits realisierten Straßenbaumaßnahmen reduziert werden.
Schlussfolgerung: Für Baden-Württemberg stehen für Ausund Neubaumaßnahmen im Zeitraum zwischen 2004 und 2015 – wir blicken jetzt auf die Zukunft und lassen die Refinanzierung und die Planungsreserve weg – 3,9 Milliarden € zur Verfügung. Wer also behauptet, es gehe darum, dass im Bundesverkehrswegeplan Projekte für 6 Milliarden € angelegt seien, den muss man auf diese Abzugsposten verweisen. Es kann allenfalls um 4 Milliarden € – genau gesagt: um 3,9 Milliarden € – gehen.
Wenn man diesen Betrag durch die Zahl der zwölf Jahre von 2004 bis 2015 dividiert, wäre – das ist eine einfache Divisionsaufgabe – eine durchschnittliche Jahresrate von 330 Millionen € erforderlich, um die Projekte des vordringlichen Bedarfs während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans realisieren zu können. Wenn ich das mit dem vergleiche, was ich gerade gesagt habe – 291 Millionen € einschließlich der Refinanzierung stehen zur Verfügung –, erlaube ich mir, fast ein bisschen außerhalb der Tagesordnung auf die Wette zu verweisen, die ich einmal angeboten habe: Wenn wir bis 2006 auch nur einmal die erforderlichen 330 Millionen € bekommen, gehen Herr Scheuermann und ich eine Woche lang in den Straßenbau, und wenn es nicht der Fall ist, gehen Herr Drexler und Herr Göschel in den Straßenbau.
Das ist meine Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass wir diesen Betrag jemals bekommen werden. Das erste Jahr zeigt es ja schon: Im Jahr 2004 brauchen wir uns nicht auf unseren Einsatz im Straßenbau einzustellen.
Herr Minister, trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, Mittel für den Bundesfernstraßenbau anlässlich der Fußballweltmeisterschaft umzuschichten, ohne das Gesamtvolumen zu erhöhen? In welche Richtung würde die Umschichtung erfolgen, und wäre dann insbesondere für den ländlichen Raum, der fernab von größeren Fußballstadien liegt, mit Benachteiligungen bei dringend anstehenden Bundesfernstraßenvorhaben zu rechnen?
Ich kann die Frage nicht definitiv beantworten, weil man ja nicht weiß, welche Zahlen ohne den Aspekt der Fußballweltmeisterschaft ursprünglich möglicherweise zugrunde gelegen hätten. Ich kann nur sagen: Es gibt keinen Sondertopf, von dem man sagen könnte, die einzelnen Bundesländer erhielten soundso viel und diejenigen, bei denen die Fußballweltmeisterschaft ausgetragen wird, erhielten aus einem Extratopf noch etwas dazu. Das hat jedenfalls nicht stattgefunden, sodass die Wahrscheinlichkeit eigentlich sehr hoch ist, dass es sich hier lediglich um eine Verschiebung in der Reihenfolge handelt, aber nicht um mehr Geld.
Ich habe auch bisher vonseiten des Bundes oder von Bundespolitikern, die der Regierungskoalition in Berlin angehören, die These nicht vertreten gefunden, wir hätten jetzt zusätzliches Geld bekommen, sodass man davon ausgehen muss, dass mit der Begründung „Fußballweltmeisterschaft“ einzelne Projekte zulasten anderer Projekte entsprechend privilegiert worden sind.
Ob das richtig oder ob das falsch ist, sei dahingestellt. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir begrüßen jedes Straßenbauprojekt in Baden-Württemberg, das gemacht wird. Über die Frage, ob das jeweils die richtige Reihenfolge ist, würde ich mir dann Gedanken machen, wenn ich darüber mitzubestimmen hätte. Aber den Gedanken mit der Fußballweltmeisterschaft habe ich einmal mehr in der Zeitung gelesen. Mit uns ist nicht gesprochen worden.
Herr Minister, sehen Sie irgendeinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Bundesstraße 464, der Bundesstraße 14 und der A 8 einerseits und der Fußballweltmeisterschaft 2006 andererseits?
Das müsste man diejenigen fragen, die diese Projekte so begründet haben. Wie gesagt: Ich wende mich nicht gegen diese Projekte. Ich bin froh über alles, was hier gebaut wird. Wenn der Bund meint, er solle da bauen, dann soll er da bauen.
Was würde passieren, wenn ich sagen würde, dass mir etwas anderes lieber wäre? Er würde trotzdem an dieser Stelle bauen. Dann hätte ich die einen vergrätzt und die anderen vergrätzt. Deswegen: Ich stelle mich hinter jedes Projekt, das der Bund in Baden-Württemberg bauen will. Nur muss klar sein, wo die Verantwortung liegt. Die Begründung, die Auswahl hat er getroffen. Wie tragfähig diese Begründung ist, wird man sehen.
Ich bin auch gespannt, ob wir diese Projekte rechtzeitig abwickeln. Ein Projekt, das mit der Fußballweltmeisterschaft begründet wird, sollte möglichst auch vor der Weltmeisterschaft fertig sein.
(Abg. Rückert CDU: Wir haben aber auch die Champions League! – Heiterkeit – Beifall bei Ab- geordneten der CDU sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Heiderose Berroth FDP/DVP)
Nachdem sich der Begeisterungssturm gelegt hat, hat Herr Abg. Schebesta das Wort zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, würden die vom Bund vorgesehenen Mittel ausreichen, um alle laufenden Projekte zügig voranzutreiben und die öffentlich zugesagten neuen Maßnahmen zu beginnen?
Das kann man folgendermaßen beantworten: Einmal unterstellt, die 225 Millionen €, von denen ich vorhin gesprochen habe, kommen für nächstes Jahr, dann ist zunächst einmal festzustellen: 200 Millionen dieser 225 Millionen € brauchen wir ganz simpel, um die laufenden Baustellen weiter zu bedienen, und zwar nicht mit künstlicher Verzögerung, damit das Geld reicht, sondern sozusagen in normalem Tempo. Dann haben wir für die neuen Maßnahmen noch 25 Millionen € zur Verfügung.
Jetzt werden diese Projekte natürlich nicht in einem Jahr fertig gestellt. Man kann sie nur beginnen. Aber wenn Sie als versprochene Maßnahme beispielsweise die B 28 in Ergenzingen nehmen: Dafür sind im nächsten Jahr genau 1 Million € vorgesehen. Also, da muss man relativ spät im Jahr anfangen, um nicht zu früh schon wieder aufhören zu müssen.
Im Übrigen muss man sagen: Eine der konkret versprochenen Maßnahmen – es ist schon viel gesagt worden, aber es sind manchmal auch sehr konkrete Versprechungen gemacht worden, auch mit Jahreszahlen; die Jahreszahlen haben sich alle auf 2003 bezogen, während wir jetzt ohnehin nur über 2004 reden – war beispielsweise die A 8 bei Gruibingen, eine Maßnahme, die nun ein weiteres Mal verschoben wird, weil sie in diese zusätzlichen 25 Millionen € – das ist ja die Differenz, die für neu zu beginnende Maßnahmen überhaupt noch zur Verfügung steht: 225 Millionen minus 200 Millionen € für das, was man zum Fortbau braucht – nicht mehr reingepasst hat.
Insofern kann man sagen: Es werden eine Reihe von konkret versprochenen Maßnahmen begonnen, und zwar mit insgesamt maximal 25 Millionen €. Kriegen wir ein Pro
blem im Bundeshaushalt, kriegen wir ein Problem mit der Maut, sodass die 225 Millionen € möglicherweise gar nicht zur Verfügung stehen, dann könnte es selbst da noch einmal schwierig werden.
Ich will aber nicht unken. Ich halte mich gern an jeder Aussage des Bundes fest, die halbwegs nach Geld klingt. Ich will denen jetzt gar nicht unterstellen, dass wir das Geld nicht kriegen. Ich sage nur einmal: So völlig stabil ist das noch nicht.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass ungeachtet Ihrer differenzierten Kostenbetrachtung das Land Baden-Württemberg im Vergleich zu den übrigen Bundesländern und im Vergleich zu früheren Bundesverkehrswegeplänen beim Bundesverkehrswegeplan gut abgeschnitten hat?
Ich kann Ihnen gerne bestätigen, dass, wenn wir wirklich 225 Millionen € für Aus- und Neubaumaßnahmen bekommen, dies mehr sein wird, als wir in den meisten Jahren zuvor hatten.
Das gilt vor allem für die Zeit seit 1998, und es gilt auch für die zweite Hälfte der Neunzigerjahre, als wir wegen der deutschen Einheit relativ viel abzuliefern hatten. In den Jahren zuvor war die Situation allerdings deutlich anders. Insofern sollte sich Ihr Strahlen in Grenzen halten – wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.
Können Sie uns ergänzend noch mitteilen, wie viel die Maßnahme in Ergenzingen, die Sie gerade beispielhaft erwähnt haben, denn im Ganzen kostet, damit man einschätzen kann, welchen Anteil diese Million in etwa ausmacht?
Das habe ich jetzt nicht genau im Kopf, aber so Pi mal Daumen würde ich schätzen: irgendwo zwischen 15 und 20 Millionen €. Das weiß ich jetzt aber nicht genau. Ich schätze es nur auf der Grundlage der Streckenlänge.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R u t h W e c k e n m a n n S P D – A u s n a h m e g e n e h m i g u n g e n n a c h § 4 8 d e r S t r a ß e n v e r k e h r s o r d n u n g ( S t V O ) f ü r P f l e g e d i e n s t e
a) Trifft es zu, dass in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine fehlende Rechtsverordnung über Ausnahmegenehmigungen nach § 48 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu einer sehr uneinheitlichen Situation geführt hat und in der Landeshauptstadt Stuttgart zum Beispiel für ambulante Pflegedienste keine Ausnahmegenehmigungen vom Parkverbot erteilt werden?
b) Ist die Landesregierung bereit, eine solche ergänzende Verordnung für Pflegedienste zu erlassen, mit der die Pflegedienste gleichgestellt werden zum Beispiel mit Handwerkernotdiensten und dem Südwestrundfunk?