Zweite Zusatzfrage: Warum werden Landesforstmaschinen rücksichtslos zulasten der privaten Forstunternehmer eingesetzt, obwohl der Finanzminister in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts klar gesagt hat – ich zitiere –: „Der Staat hat sich als Arbeitgeber zurückzuhalten“?
Zunächst zur ersten Frage: Ich schlage vor, dass Sie genau benennen, was angeblich nicht mehr mit der Auskunft vom August dieses Jahres übereinstimmen soll, und dass Sie dann am besten auch gleich die Quelle benennen, durch die Sie da informiert wurden. Möglicherweise sind das Missverständnisse oder ist das Unkenntnis, die wir schnell ausräumen können. Fest steht, was ich Ihnen jetzt sage, dass mit Wirkung vom Oktober zusätzlich eine Maschine geleast wurde, die eine im Regiebetrieb eingesetzte Maschine ersetzen soll. Ich bin aber gern bereit, zu veranlassen, dass wir das noch einmal aufklären, sofern ein Dissens zu dem besteht, was im August gesagt wurde, und zu dem, was Ihnen gesagt wurde. Sofern dieser Dissens wirklich vorhanden ist, können wir das noch einmal aufklären. Vielleicht können wir das bilateral vornehmen.
Zum Zweiten: Auch das war Gegenstand der Beantwortung Ihrer Frage im August. Man muss sehen, dass der Anteil der Unternehmermaschinen bei der Holzaufarbeitung bei über 95 % liegt. Wir haben in Baden-Württemberg 150 Harvester im Einsatz. Die Landesforstverwaltung verfügt über fünf regieeigene und einen geleasten. Schon an diesen Zahlen sieht man, dass wir wirklich dem Grundsatz treu bleiben, dass die Privatunternehmer tätig sein sollen.
Unsere Maschinen werden naturgemäß schwerpunktmäßig im Staatswald eingesetzt. Das heißt, von 500 000 Festmetern Holz sind dort bei 100 000 Festmetern Regiemaschinen im Einsatz. Das entspricht etwa 20 %. Im Kommunal- und Privatwald sind fast ausschließlich private Unternehmer tätig. Das ist die Wirklichkeit.
Dabei muss man wissen: Man hat natürlich gewisse Anforderungen an die Flexibilität und auch an den Ausgleich von Arbeitsspitzen. Da macht es schon Sinn, dass wir ein gewisses Quantum eigener Maschinen im Einsatz haben. Aber – nochmals gesagt – insgesamt kann man von einem Anteil von 95 % reden, der von Privatunternehmern durchgeführt wird. Es gibt einen größeren staatlichen Anteil beim Staatswald, aber überwiegend Privatunternehmer beim Kommunal- und Privatwald.
(Abg. Teßmer SPD: Das ist aber regional sehr un- terschiedlich! Das wissen Sie auch! – Gegenruf des Abg. Kiefl CDU: Das weiß er! – Abg. Wieser CDU: Der Minister weiß alles!)
Herr Minister, trifft es zu, dass in einem kleinen Stützpunktforstamt eine 13 Jahre alte Forstmaschine, die gerade einmal 6 000 Betriebsstunden auf dem Buckel hatte, was einer Jahresleistung von nur 1 200 Festmetern Rückevolumen entspricht, nicht durch eine Ersatzbeschaffung, nämlich einen Standardschlepper mit Seilwinde und einem kleinen Rückekran für 120 000 € ersetzt werden durfte,
sondern nur die Genehmigung für eine weitaus größere Forstspezialmaschine mit Knicklenker und allerlei technischen Raffinessen für etwa 220 000 € erteilt wurde, obwohl schon die alte Maschine nicht ausgelastet werden konnte?
Lieber Kollege Haas, ich habe als Minister natürlich nicht sämtliche Details über Baumsägen im Kopf. Diesbezüglich kann ich Ihnen jetzt keine spontane Antwort geben.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Frage, die hochinteressant ist und mich höchstpersönlich interessiert, zustellen würden.
Aber ich bin Ihnen allen Ernstes dankbar. Geben Sie mir das herüber. Ich werde es prüfen lassen. Ich kann die Frage im Moment wirklich nicht aus dem Stand heraus – bitte sehen Sie mir das nach – im Detail beantworten.
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass rund 95 % privat sind und nur 5 % Landesforst, können Sie uns erklären, warum diese 5 % noch notwendig sind?
Ich habe schon versucht, das anzudeuten bzw. anzureißen. Es gibt natürlich immer wieder Fragen der betrieblichen Flexibilität und des Ausgleichs von Arbeitsspitzen. Wir haben darüber hinaus auch die Entwicklung von Qualitätsstandards. Es geht auch um die Entwicklung von Techniken und Arbeitsverfahren. Wenn man Eigentümer von 320 000 Hektar Staatswald ist, dann ist es geradezu geboten, dass man zumindest in einem kleinen Bereich selbst Er
Wenn wir in diesem hohen Grade Privatisierung haben, dann kann ich allen anderen Bereichen nur empfehlen: Geht hin und tut das Gleiche.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. I n g e G r ä ß l e C D U – S c h e i t e r n d e r R e g i e r u n g s k o n f e r e n z z u m E U - V e r f a s s u n g s e n t w u r f
a) Welche Auswirkungen auf den weiteren europäischen Prozess sieht die Landesregierung nach dem Scheitern der Regierungskonferenz vom vergangenen Wochenende?
b) Wie bewertet die Landesregierung die Chancen, dass es doch noch zu einer Einigung über den europäischen Verfassungsentwurf kommen kann?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte namens der Landesregierung zu den Fragen a und b im Zusammenhang Stellung nehmen.
Die Landesregierung bedauert nachdrücklich das Scheitern der Regierungskonferenz am vergangenen Wochenende. Die große Chance, Europa mit 25 und mehr Mitgliedsstaaten handlungsfähig zu machen, ist vorläufig gescheitert. Der Europäische Rat hat der irischen Präsidentschaft keinen Auftrag erteilt, neu zu verhandeln, sondern die Präsidentschaft lediglich gebeten, die Möglichkeiten für weitere Entwicklungen auszuloten. Das heißt nicht viel. Auch die Schlusserklärung des italienischen Vorsitzes sagt lediglich, dass es einen unbestreitbaren Verhandlungsbesitzstand gebe, ohne dessen Status oder Schicksal weiter zu präzisieren. Ein geringeres Ergebnis war für diesen Gipfel kaum denkbar gewesen.
Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass das ehrgeizige europäische Projekt damit in einer schwierigen Situation, ja in einer ernsten Krise ist. Die zentrale Frage lautet: Wie soll das Europa der 25 ab 1. Mai 2004 unter den Bedingungen von Nizza und den anderen Verträgen eigentlich funktionieren? Natürlich wird die Union weiterarbeiten. Aber die Er
gebnisse dieser Politik werden für die Menschen unbefriedigend sein, weil wir nicht die institutionellen Vorkehrungen haben, um Kompetenzausübung und Kompetenzabgrenzung befriedigend zu bewerkstelligen. Das Signal, das vom Gipfel ausging, ist verheerend, gerade im Erweiterungsjahr 2004.
Das Scheitern, Frau Kollegin Gräßle, hing in erster Linie an der Frage der doppelten Mehrheit. Wir halten es für richtig, dass die Bundesregierung in dieser entscheidenden Frage nicht nachgegeben hat und den Konventvorschlag verteidigte. Dieser trägt dem Grundgedanken der Union als einer Union der Staaten und als einer Union der Bürger Rechnung und war deshalb richtig.
Allerdings muss auch festgehalten werden, dass der Bruch des Stabilitätspakts durch Deutschland und Frankreich und die Verhinderung korrigierender Maßnahmen das Vertrauen in die großen Mitgliedsstaaten und gerade auch in die deutsche Politik massiv beschädigt hat. Jeder, der bei der Regierungskonferenz dabei war, hat spüren können, wie diese Entscheidung im ECOFIN-Rat – der Bruch des Stabilitätspakts – die gesamte Atmosphäre der Verhandlungen so beeinträchtigt hat, dass eine einseitige Schuldzuweisung an die Adresse Polens oder Spaniens für das Scheitern des Gipfels nicht zutreffend ist. Auch die Bundesregierung hat einen Gutteil Anteil am Scheitern der Regierungskonferenz, auch wenn sie diesen Anteil herunterspielen möchte.
Wie geht es nun weiter? Das primäre Ziel der deutschen Länder muss es bleiben, die Erfolge des Konvents zu erhalten. Die Regierungskonferenz hat darüber hinaus einige weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Wir sollten uns deshalb bemühen, diesen Besitzstand – Konvent plus Ergebnis der Regierungskonferenz – in den nächsten Monaten zu erhalten.
Die Bundesregierung sollte jetzt alles dafür tun, dass der Verfassungsentwurf kein historisches Dokument wird oder nur noch als Steinbruch für vereinzelte Änderungen verwendet wird. Denn eines ist klar: Der Verfassungsentwurf muss in seinen wesentlichen Teilen als Gesamtwerk erhalten bleiben. Nur so kann das Ziel – Handlungsfähigkeit, Demokratie und Bürgernähe – erreicht werden.
Zu der Frage, in welchem zeitlichen Verlauf, in welcher zeitlichen Perspektive sich dieses Ziel umsetzen lässt, Frau Kollegin Gräßle, wage ich keine Prognose – vermutlich aber nicht im ersten Halbjahr 2004 vor der Europawahl. Personen, die mehr Kenntnis haben, gehen davon aus, dass die Diskussion über das Verfassungsdokument eher im zweiten Halbjahr 2004 oder im ersten Halbjahr 2005 wieder aufgenommen wird.
Nachdem dieses Ergebnis unter der Verhandlungsführung des Bundeskanzlers so negativ war, frage ich Sie: Sehen Sie, Herr Minister, Möglichkeiten, dass unser baden-württembergisches Konventsmitglied, Ministerpräsident Teufel, noch wirken kann, um die Sache in die richtige Richtung zu bringen?