Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Boris Palmer wie folgt: Die verminderten GVFG-Fördersätze gelten für alle Projektanträge, die nach dem 30. November 2003 in unserem Hause eingegangen sind. Ausnahmen gelten lediglich für ÖPNV-Vorhaben, bei denen vertragliche Zusagen über die Höhe des Fördersatzes gemacht worden sind.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Boris Palmer.

Herr Staatssekretär, was bedeutet diese Antwort konkret für das Projekt der Verlängerung der Linie S 1 nach Kirchheim, für die ein Projektantrag vom 8. Dezember 2003 vorliegt?

Dieser Fall befindet sich aufgrund seiner Besonderheit im Moment noch in der Prüfung. Eine definitive Klärung war in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass im Rahmen der Veränderung der Förderrichtlinie eine Kontingentierung der GVFG-Zuschüsse für einzelne Unternehmen und Regionen vorgesehen ist?

Nein.

Danke.

Bitte.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e r b e r t M o s e r S P D – N o v e l l i e r u n g d e s K o m m u n a l a b g a b e n g e s e t z e s

Bitte sehr, Herr Abg. Moser.

Frau Präsidentin, Herr Minister, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Bis wann wird die von der Landesregierung in der Fragestunde vom 14. November 2002 gemachte Ankündigung erfüllt, dem Landtag im ersten Quartal 2003 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen?

2. Was hat die Landesregierung bislang gehindert, diese Gesetzesvorlage im Landtag einzubringen?

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Frau Präsidentin! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Herrn Abg. Moser wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung kann nach derzeitigem Verfahrensstand im zweiten Quartal 2004 die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag von Baden-Württemberg erfolgen. Dies hängt allerdings entscheidend davon ab, ob zu diesem Zeitpunkt das unter der Federführung des Finanzministeriums geplante Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegt.

Bei der Antwort zu Frage 2 möchte ich etwas ausholen: Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Kommunalabgabengesetzes ist terminologisch und verfahrenstechnisch eng mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Gebührenrechts verzahnt, das derzeit noch überarbeitet wird. Vor allem soll der Gebührenbegriff im Landesgebührengesetz an neue Rechtsentwicklungen und Handlungsformen angepasst werden. Insofern ist die Neuregelung des Landesgebührengesetzes der Bezugspunkt für den Gebührenteil des Kommunalabgabengesetzes. Würden wir dem Landtag trotzdem den Entwurf für das Kommunalabgabengesetz vorab vorlegen, wäre nach Verabschiedung der Neufassung des Landesgebührengesetzes sofort eine Modifikation des Kommunalabgabengesetzes notwendig. Das macht unseres Erachtens keinen Sinn. Deshalb sollten beide Gesetzentwürfe zeitgleich beraten werden und auch zeitgleich in Kraft treten.

Bei der Anhörung zur Neuregelung des Landesgebührengesetzes wurden erhebliche Einwände erhoben, die das Finanzministerium veranlassten, die Anhörung Anfang dieses Jahres noch einmal durchzuführen. Als maßgebliche Gründe wurden vom Finanzministerium genannt: zum einen die ursprünglich vorgesehene Streichung der Gebührenbefreiung von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Als besonders streitig stellte sich zum anderen die Frage heraus, ob rückwirkende Gebührenerhebungen nach dem Fleischhygiene

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

gesetz überhaupt möglich sind. Hier ist das Justizministerium um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten worden, um die verfassungsrechtlichen Grenzen einer rückwirkenden Gebührenerhebung zu klären.

Vor diesem Hintergrund geht das Finanzministerium davon aus, dass der Ministerrat über die Neuregelung des Landesgebührenrechts in einem solchen zeitlichen Rahmen berät, dass der Entwurf, wie gesagt, im zweiten Quartal 2004 dem Landtag vorgelegt werden kann. Aufgrund dieser geschilderten Zusammenhänge kann der Ministerrat dann auch über die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes entscheiden und den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Abschließend möchte ich aber noch einmal darauf hinweisen – nicht als Entschuldigung, sondern als Feststellung –, dass bislang kein Bundesland das Erschließungsbeitragsrecht, das ja auch Teil des Kommunalabgabengesetzes werden soll, landesgesetzlich neu geregelt hat. Wir betreten hier absolutes Neuland. Nach wie vor wird Baden-Württemberg das erste Land sein, das von der ihm eingeräumten Zuständigkeit Gebrauch macht. Daran wird sich auch durch die leider bislang eingetretene Verzögerung nichts ändern.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Moser.

Herr Staatssekretär, kann ich aus der Nichtanwesenheit eines Vertreters des Finanzministeriums schließen, dass bei der Beantwortung dieser Frage der Termin der Vorlage mit dem Finanzministerium tatsächlich abgestimmt worden ist und dass man sich auf diesen Termin dann auch verlassen kann?

Die Antwort ist abgestimmt.

Und der Termin?

Im zweiten Quartal 2004.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Am Ende des Quartals!)

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Schmid.

Herr Staatssekretär, ist im Zusammenhang mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes auch daran gedacht, eine Regelung zu treffen, was die Verwendung von Erlösen aus Cross-Border-Leasing-Geschäften anbelangt?

Herr Staatssekretär.

Dies ist nach meiner Kenntnis des Gesetzentwurfs derzeit nicht geplant.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Moser.

Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob die lange Laufzeit, die das Gesamtverfahren jetzt hat, Auswirkungen auf konkret anhängige Fälle, wegen de

nen man das Kommunalabgabengesetz ändern will, haben wird oder nicht?

Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand ist das nicht der Fall. Sie erlauben uns, das nachzuprüfen. Ich würde Ihnen das gerne, bevor ich etwas Falsches sage, schriftlich nachreichen.

(Abg. Moser SPD: Danke!)

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abg. Schmid.

Können Sie uns Zusagen darüber machen, welche Auswirkungen diese Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf die Einnahmesituation der Kommunen in Baden-Württemberg haben wird?

Welche Leitlinien haben Sie, wenn Sie jetzt an die Überarbeitung dieses Gesetzes gehen?

Auch hierüber wird der Ministerrat noch befinden müssen. Ich kann deswegen im Augenblick noch keine abschließenden Aussagen treffen und bitte dafür um Verständnis.

Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Moser beantwortet.

Punkt 4 der Tagesordnung – Fragestunde – ist somit beendet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Anwendung und Umsetzung im Land erzielter Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bei der Brennstoffzellentechnologie zur Stärkung des Standorts Baden-Württemberg – Drucksache 13/1782

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erhält Herr Abg. Rivoir.