Protokoll der Sitzung vom 01.07.2004

Ich habe zwei oder drei Briefe von Bundesminister Trittin – –

(Abg. Walter GRÜNE: Was er aus Brüssel be- kommt, muss er doch machen! Ihr habt doch jahre- lang geschlafen!)

(Minister Stächele)

Entschuldigung, die „freundlichen“ Schreiben, die Herr Trittin an uns gerichtet hat, haben ganz konkret gelautet: Entweder ihr spurt, oder es ist ein Strafgeld von 700 000 € pro Tag fällig, und das wird auf die Länder verteilt, die nicht rechtzeitig nachgemeldet haben. Das war es. Ich kann nichts dafür, dass er so unfreundlich mit uns umgeht. Das müssen Sie mit ihm besprechen.

(Lachen bei der SPD – Abg. Kiefl CDU: Der ist so! Der kann nicht anders!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung,

(Abg. Seimetz CDU: Nein!)

dass das Land Baden-Württemberg schon bei der ersten Tranche, also bei der Meldung der ersten Gebiete, jahrelang das Gebot, diese Gebiete zu melden, verschlafen hat und gerade noch im letzten Moment und dann unzureichend gemeldet hat und dass auch bei der zweiten Tranche Sanktionen der EU in Millionenhöhe bevorstanden, bevor das Land Baden-Württemberg endlich zur Tat geschritten ist?

Ich bin keineswegs mit Ihnen der Meinung, dass in Baden-Württemberg irgendjemand in verantwortlicher Position geschlafen hat. Dazu ist der Job viel zu unruhig, als dass man zum Schlafen käme. Nein, Herr Dr. Caroli. Genau in diese Richtung ging meine Nachfrage öfters: Was hat sich zwischen 1992 und 1998 abgespielt? In der Tat sind viele Eckdaten der dann 2001 erfolgten Meldung von der Kommission erst weit in den Neunzigerjahren geliefert worden. Man kann sich also nie auf das Jahr 1992 beziehen, sondern man muss sich auf die Zeit beziehen – ich glaube, 1997 oder 1998 –, in der die Kommission konkret vorgegeben hatte, wie solche Meldungen zu erfolgen haben.

2001 – das war damals übereinstimmend der politische Wille, möglicherweise könnte ich noch nachweisen, dass sich auch der Kollege Dr. Caroli engagiert hat – hat man sicherlich im Gefühl einer politischen Souveränität gemeldet, wie man es entsprechend der Entwicklungsplanung des Landes für vernünftig hielt. Zugegeben, damals war die eine oder andere Gebietsmeldung nicht drin, die zum Beispiel von Naturschutzverbänden vorweg schon nach Brüssel gegangen ist.

Das heißt also, man hat nach bestem Wissen und Gewissen gemeldet und hat viele Belange der Kommunen berücksichtigt. Dann kam, wie gesagt, Ende 2002 das Votum seitens der Kommission, dass dies nicht ausreiche. Es sind ja alle Bundesländer zur Nachmeldung verpflichtet worden.

Das Wort für eine Zusatzfrage erteile ich Frau Abg. Kipfer.

Herr Minister, war Ihre Eingangsbemerkung so zu verstehen, dass Landräte üblicherweise umfangreiches Material der Landesregierung nicht lesen, es sei denn, es folgt eine Informationsveranstaltung?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Und wie bewerten Sie dies vor dem Hintergrund der umfangreichen Aufgaben, die die Landräte im Zuge der Verwaltungsreform übernehmen müssen?

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Ich bin mir ganz sicher, Frau Kollegin, dass insbesondere Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister Broschüren der Landesregierung geradezu als Pflichtlektüre behandeln.

(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU)

Deswegen bin ich mir sicher, dass das gelesen wurde. Klar ist aber: Es gibt viele Beteiligte, und da und dort ist vielleicht im Detail das eine oder andere Unwissen vorhanden. Das gilt es jetzt aufzuklären.

(Lachen bei der SPD – Abg. Regina Schmidt-Küh- ner SPD: Oje, oje!)

Das Wort für eine Zusatzfrage erhält Frau Abg. Dr. Gräßle.

Herr Minister, wenn die Anmeldung der Gebiete und der schützenswerten Arten bestritten wird, was muss dann vorgelegt werden, um ein Gebiet aus der jetzigen Meldung herauszubekommen, Stichwort: Gutachten ja oder nein?

Die Meldungen haben eine Grundlage, die aus dem naturschutzfachlichen Bereich kommt. Das heißt, ich muss dann widerlegen.

(Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Wie?)

Ich kann aber auch bei der Verträglichkeitsprüfung widerlegen, wenn es ganz konkret darum geht, in der Abwägung Wertigkeiten festzulegen. Das wird sogar in den allermeisten Fällen erst dann konkret werden. Wir hatten ja dieses Mal die Auflage – das war auch eine Auflage für die zweite Meldung, für die Nachmeldung –, großflächiger zu melden.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das war vor- her auch schon!)

Das heißt, wir dürfen keinen Schweizer Käse machen – so will ich es einmal formulieren –, sondern wir müssen großflächig melden.

(Abg. Walter GRÜNE: Käse habt ihr schon immer gemacht!)

Aber die große Fläche hat dann wiederum den Nachteil, dass schutzwürdige Belange unter Umständen nur vereinzelt vorkommen. Es ist also durchaus möglich, in einem Gebiet eine bestimmte Nutzungsabsicht zu verwirklichen, wenn sich bei der konkreten Verträglichkeitsprüfung herausstellt, dass der konkrete Schutzzweck von der beabsichtigten Nutzung überhaupt nicht berührt wird.

Das Wort für eine Zusatzfrage erhält Herr Abg. Alfred Winkler.

Herr Minister, in der Logik Ihrer Antwort frage ich: Wenn Sie sagen, dass Landräte und Bürgermeister die Mitteilungen der Landesregierung aufmerksam lesen und gelesen haben, kann es dann sein, dass sie sie nicht verstanden haben?

(Heiterkeit bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Lieber Herr Kollege Winkler, es ist immer gefährlich, anderer Leute intellektuelles Niveau zu unterschätzen. Ich gehe davon aus, dass sie gleichermaßen alle in der Lage sind, solche Broschüren zu verstehen, wie wir uns das hier in diesem Plenarsaal zumuten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Kiefl CDU: Sehr gut!)

Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – D i e k ü n f t i g e F i n a n z i e r u n g d e s W e h r g e s c h i c h t l i c h e n M u s e u m s R a s t a t t G m b H

Bitte sehr, Herr Abg. Kaufmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist die Landesregierung bereit, die landes- und wehrhistorische Bedeutung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt GmbH neu zu beurteilen und sich vor dem Hintergrund dieser Beurteilung weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen?

b) Trifft es zu, dass die Stadt Rastatt dem Land unter Kündigung des Museumsvertrags ein weiteres Mitfinanzierungsangebot unterbreitet hat, und bis wann und wie wird die Landesregierung gegebenenfalls darauf reagieren?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Sieber.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Gunter Kaufmann wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung hält an der bisherigen Beurteilung der landes- und wehrhistorischen Bedeutung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt unverändert fest.

Zu b: Die Landesregierung beabsichtigt, sich weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen.

Was die Stadt Rastatt betrifft, hat diese die Grundvereinbarung gekündigt, die zwischen Land, Bund und Stadt auch die Finanzierung des Museums regelt. Allerdings hat die Stadt inzwischen erklärt, dass sie zum Abschluss einer neuen Grundvereinbarung bereit ist. Grundlage dafür ist ein im

Dezember 2002 vom Aufsichtsrat des Wehrgeschichtlichen Museums gebilligtes Konzept. Zwischen Stadt und Land besteht also Einvernehmen über die Weiterfinanzierung und über den Abschluss einer neuen Grundvereinbarung.

Seit ein paar Tagen haben wir allerdings eine völlig neue Situation. Am 7. Juni 2004 hat uns ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums erreicht, in dem der Bund den Ausstieg aus der gemeinsamen Finanzierung des Museums erklärt. Für das Museum hat das folgende Konsequenzen:

Erstens: Der Bund wird die ihm gehörenden Exponate aus Rastatt abziehen. Das sind rund 30 % der gesamten Sammlung.

Zweitens: Der Bund wird zwei Mitarbeiter des Museums, die bisher von seiner Seite bezahlt wurden, abziehen.