Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gegenstand der Debatte ist die Erste Beratung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, das auf der Grundlage des Berichts des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten erstellt ist.
Der Präsident legt ausführlich dar, auf welcher Basis die Erhöhungen geschehen sollen, nämlich unter Zugrundelegung der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Tarifabschlüsse 2003/2004. Demnach sieht der Gesetzentwurf in einem ersten Teil eine Erhöhung um 1,8 % vor, jedoch nicht ab August 2004, sondern erst ab Februar 2005. Damit reduziert sich die Erhöhung, umgerechnet auf zwölf Monate, auf 0,9 %.
Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen ergibt, dass dies in etwa der Besoldung eines 45-jährigen Oberstudienrats
Bei einem Vergleich mit anderen Bundesländern – gemeint sind die Flächenländer der alten Bundesrepublik – liegen wir am unteren Ende der Skala. Ich denke daher, dass die Anhebung durchaus zu rechtfertigen ist.
In einem zweiten Teil, über den zu beschließen ist, werden die steuerfreien Aufwandsentschädigungen angehoben. Sie sind ein Ausgleich für die mandatsbedingten Kosten und gehören nicht zu den Diäten. Sie bestehen aus der allgemeinen Kostenpauschale, der Tagegeldpauschale und der Reisekostenpauschale. Die allgemeine Kostenpauschale soll um 2,5 %, die Tagegeldpauschale um 1,5 % und die Reisekostenpauschale um 3,5 % erhöht werden. Dazu muss gesagt werden, dass im vorigen Jahr 2003 keinerlei Anpassung vollzogen worden ist, sondern eine Nullrunde stattgefunden hat.
Wer die Kosten für das Betreiben eines Büros kennt, weiß, dass die vorgesehenen 911 € in der Tat nicht zu hoch sind. Denn allein die Miete für ein Büro ist zum Teil schon exorbitant hoch. Dazu kommen die Kosten für Strom und Wasser. Vor allem ist der Abgeordnete in seinem „Beruf“, der auf Kommunikation angelegt ist, auf alle möglichen Kommunikationsmittel wie Fax, EDV, Internet, Telefon usw. angewiesen, die natürlich auch zur Kostensteigerung beitragen.
Was die Reisekostenpauschale angeht, so bemängelt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Herr Däke, dass auch der Bürger fahren müsse und dass auch er somit von hohen Benzinpreisen betroffen sei. Das ist ganz sicher richtig. Aber der Bürger kann für seine Fahrten zumindest einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen, und er kann sich prinzipiell seinen Wohnort aussuchen, sodass er im Grunde am Ort seiner Arbeit wohnen kann, wenn er das will. Der Abgeordnete aber muss im Wahlkreis herumfahren können und flexibel und beweglich sein.
In einem dritten Teil des Gesetzentwurfs sind Verschärfungen bei der Altersvorsorge vorgesehen. Als Wesentlichstes nenne ich, dass die Mindestdauer für die Anwartschaft von bisher acht auf zehn Jahre verlängert wird. Das Mindestalter für den Empfang der Versorgungsbezüge wird von 60 auf 63 Jahre angehoben. Dies entspricht im Allgemeinen der Entwicklung bei den staatlich finanzierten oder staatlich bezuschussten Systemen.
Wir sehen in der Erhöhung der Bezüge überhaupt keinen Grund, uns zu schämen. Dennoch möchte ich sagen, dass die jährliche Diskussion, die gelegentlich auch in gewissen Medien nicht ganz fair geführt wird,
weder dazu angetan ist, das Ansehen des Parlaments zu steigern, noch dazu, den Eifer potenzieller Kandidaten für ein politisches Mandat zu beflügeln. Deshalb will der Landtag in der nächsten Legislaturperiode das Verfahren ändern,
was allerdings nicht so leicht ist, weil hier unter Umständen verfassungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen.
Zunächst soll geprüft werden, ob die Entscheidung über die Festsetzung und Anpassung der Entschädigung einem externen Gremium übertragen werden kann, dem keine Abgeordneten angehören. Sollte dies nicht möglich sein, so sieht eine Alternative vor, sich an die bereits in Bayern und Niedersachsen praktizierten und bewährten Verfahren anzulehnen. Das würde bedeuten, dass ab dem 1. August eines jeden Jahres die steuerpflichtige Entschädigung und die steuerfreien Pauschalen an die Einkommens- und Preisentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres angepasst werden. Diese beiden Durchschnittswerte werden vom Statistischen Landesamt ermittelt und dem Präsidenten mitgeteilt. Der Präsident wird dann bei nötig werdenden Anpassungen die entsprechenden Beträge veröffentlichen.
Ein weiterer Punkt, der zur Befriedung der öffentlichen Auseinandersetzungen beitragen dürfte, ist die Absicht, bis zum Sommer 2005 eine Überprüfung des gegenwärtigen Systems der Entschädigung und der Abgeordnetenversorgung sowie deren wechselseitiger Abhängigkeit vorzunehmen. Dies soll auch durch eine externe Diätenkommission geschehen. Das Ziel soll sein, die Altersversorgung für die Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament in die Hand des Abgeordneten selbst zu legen.
(Abg. Wieser CDU: Ja sollen dann die Zeitungs- leser bestimmen, wie hoch das Gehalt des Redak- teurs ist? – Gegenruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)
Das sind keine Zeitungsleser, Herr Abg. Wieser, sondern das ist eine externe Kommission, der allerdings auch wiederum keine Abgeordneten angehören sollen.
Das hat den Vorteil, dass diese unsägliche Diskussion einmal vom Landtag und von den Abgeordneten wegkommt und dass damit in der Öffentlichkeit insgesamt vielleicht auch etwas mehr Akzeptanz erreicht wird.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD, der FDP/DVP und der Grünen – Abg. Wieser CDU: Im Grunde ist jetzt alles geschwätzt! Das war eine sehr profunde Rede!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Kollege Wieser sagt, im Grunde sei alles geschwätzt, dann könnte man ihm eigentlich Recht geben. Aber Sie wissen genau, dass dieses Thema die Stellungnahmen der Fraktionen erforderlich macht. Deshalb werde ich zwar sehr vieles von dem, was die Kollegin Vossschulte gesagt hat, nicht wiederholen, aber ein paar Fakten noch einmal unterstreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Vizepräsident, Kollege Birzele, hat in den zurückliegenden Jahren jeweils die Stellungnahme unserer Fraktion zu Änderungen des Ab
geordnetengesetzes und zu den Diätenerhöhungen abgegeben. Ich möchte das betonen: Er verglich dabei jeweils die Diäten und Entschädigungen mit den durchschnittlichen Einkommen verschiedener Berufsgruppen wie zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte in den Behörden, Beamte und speziell im letzten Jahr mit dem Einkommen der Journalisten. Er wollte damit belegen, dass sich die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg bei der Zuteilung von Diäten nicht über Gebühr bereichern, sondern sich bewusst im Rahmen des Vertretbaren und Finanzierbaren halten. Diese Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich nicht geändert. Ich glaube, sie ist noch heute gültig.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Landtag als Gesetzgeber die Höhe von Entschädigungen selbst beschließen muss.
Dazu möchte ich wie die Kollegin Vossschulte später noch einmal Ausführungen machen. Wir stellen uns selbstverständlich dieser Verantwortung zu dem gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung. Ich darf deshalb wie folgt die Stellungnahme für unsere Fraktion abgeben:
Um die Erhöhung der Diäten festzulegen, hat der Präsident eine umfangreiche Erhebung angestellt. Dies ist auch in den Unterlagen begründet. Zum Beispiel ging es um einen Vergleich mit den Verdiensten im produzierenden Gewerbe, im Handel, im Kreditwesen und im Versicherungswesen. Dort sind im Jahr 2003 immerhin Erhöhungen zwischen 1,9 % und 4,0 % angefallen. Die Vergütung für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist im Jahr 2004 um 1 % gestiegen, nachdem es im Jahr zuvor immerhin eine Erhöhung um 2,4 % gegeben hatte. Die Vergütung der Beamten ist zum 1. Juli 2003 um 2,4 % und zum 1. April 2004 noch einmal um 1,0 % angehoben worden. Deshalb glauben wir, dass die Höhe, die wir heute beschließen, mit einer Steigerung von insgesamt 1,8 % und dem Inkrafttreten ab 1. Februar 2005 – damit beträgt die Steigerung praktisch nur 0,9 % –, vertretbar ist. Dem wird deshalb auch von unserer Seite Zustimmung erteilt.
Ich möchte jetzt gerade in der Öffentlichkeit daran erinnern, dass sich der Landtag in den letzten Jahren insgesamt fünf Nullrunden „gegönnt“ hat, wenn man das so sagen darf. Das wird in der Öffentlichkeit komischerweise nie wahrgenommen und vor allem nie erwähnt. Das sollte man hier auch noch einmal ansprechen.
Auch zur steuerfreien Aufwandsentschädigung wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt. Kostensteigerungen gab es zum Beispiel im Einzelhandel, bei den Kraftfahrzeugen, bei den Beherbergungskosten und bei den Gaststätten. Diese Anhebungen muss man kennen. Auch hier wurde in den letzten zwei Jahren nichts getan. Deshalb halten wir die Erhöhung, die ab 1. August dieses Jahres in diesem Bereich vorgesehen ist, mit einer Steigerung um 2,5 % bei der allgemeinen Kostenpauschale, um 1,5 % bei der Tagegeldpauschale und um 3,5 % bei der Reisekostenpauschale für angebracht. Wir werden diesem Verfahren zustimmen.
Herr Kollege Fischer, kennen Sie eine Berufsgruppe, die ihr Gehalt selbst bestimmen kann und die in den letzten fünf Jahren ihr Gehalt so maßvoll erhöht hat?
Ich kenne überhaupt keine Berufsgruppe, die ihr Gehalt selbst bestimmt. Eventuell können das Geschäftsführer in großen Unternehmen.
Ich darf aber auch hier einen kurzen Vergleich mit den anderen Bundesländern anstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar in folgende Richtung: Wir in Baden-Württemberg liegen unter den von ihrer Größe her vergleichbaren Flächenländern an sechster Stelle und unter den großen Flächenländern an unterster Stelle. Wenn ich sehe, dass Brandenburg, das Saarland und Sachsen, also kleine Bundesländer, nur 200 bis 300 € unter dem liegen, was wir hier in Baden-Württemberg bekommen, dann meine ich, dass das, was wir als Grundsalär bekommen, richtig ist.
Der nächste Punkt: Abgeordnetenentschädigung und -versorgung. Dazu möchte ich das, was die Kollegin Vossschulte gesagt hat, nochmals unterstreichen. Die Einschnitte, die hier vorgesehen sind, beweisen, dass wir wissen, wohin der richtige Weg geht. Wir wollen uns der Verantwortung stellen, dass, wenn bei Rentnerinnen und Rentnern eingegriffen wird, auch wir Opfer bringen müssen. Gerade deshalb nehmen wir auch in der Altersversorgung Einschnitte vor. Die Zeit, bis jemand in den Genuss einer Anwartschaft kommt, erhöhen wir von acht auf zehn Jahre. Dies bedeutet immerhin – und das möchte ich deutlich sagen – für die Kolleginnen und Kollegen, die einen Sprung von acht auf zehn Jahre machen müssen, einen Verlust von rund 8 000 € in diesen zwei Jahren. Das sollte man hier auch erwähnen. Deshalb kann man das nicht einfach abtun.
Der nächste Punkt: Erhöhung des Mindestalters für den Bezug der Abgeordnetenversorgung von 60 auf 63 Jahre bzw. die Erhöhung vom 55. auf das 58. Lebensjahr, die Absenkung der Witwenrente von 60 % auf 55 % und zugleich der Wegfall des Sterbegeldes. Dies alles sind Summen, die den Haushalt des Landes Baden-Württemberg natürlich entlasten. Deshalb ist dies auch ein Beitrag, den die Abgeordneten zur Haushaltsentlastung leisten.
Die Kommissionen, die eingesetzt werden, brauche ich im Einzelnen nicht noch einmal anzuführen. Wir stehen dazu, dass überprüft wird, ob es möglich ist, unsere Diäten von Kommissionen festsetzen zu lassen.
Einen ganz wichtigen Punkt sehen wir darin, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, die die Angemessenheit der Entschädigung bzw. der Altersversorgung überprü
fen soll. Wir sind uns einig, dass dies nicht Aufgabe der Verwaltung sein kann. Dieses Thema ist so vielfältig und schwierig, dass es bestimmt gut tut, wenn eine außen stehende Expertengruppe eingeschaltet wird.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich darf zusammenfassen: Die Erhöhungen im Bereich der Diäten und der Aufwandsentschädigung sind der Höhe nach vertretbar. Bei der Altersversorgung gibt es, wie schon erwähnt, erhebliche Einschnitte. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich bei den Gesetzesvorschlägen um ein Gesamtpaket aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen. Deshalb gleich vorneweg: Auch die FDP/DVPLandtagsfraktion stimmt dem zu.
Frau Vossschulte und Kollege Fischer haben alle wichtigen Dinge gesagt. Es handelt sich um eine maßvolle Erhöhung mit zeitlicher Verzögerung. Es handelt sich um eine Erhöhung der Pauschalen, die sich zum Beispiel bei der Fahrtpauschale durch den Anstieg der Benzinpreise rechtfertigen lässt.