Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Boris Palmer wie folgt:
Zu Buchstabe a: Herr Kollege Palmer, die Kosten wurden auf der Basis des Preisstands des Jahres 1998 ermittelt. Demnach belaufen sich die Kosten für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm auf 1,478 Milliarden €. Die DB Projektbau GmbH ermittelt derzeit den aktuellen Kostenstand. Dabei werden neben der aktuellen Preisentwicklung unter anderem geänderte gesetzliche Grundlagen und Erkenntnisse aus den Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Diese Kostenermittlung ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über das Ergebnis dieser Kostenaufstellung.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir dazu heute einen Bericht im „Reutlinger General-Anzeiger“ lesen konnten. Aus diesem Bericht ergibt sich deutlich, dass der Konzernbeauftragte der DB AG für Baden-Württemberg, Herr Schnell, das genauso sieht. Er hat in dem Interview die entsprechende Antwort gegeben.
Zu Buchstabe b ist auszuführen: Die Kosten der Vorfinanzierung sind neben dem vorzufinanzierenden Betrag insbesondere auch von der Höhe der Zinsen, dem Baubeginn und der Bauzeit abhängig. Wegen dieser Faktoren sieht die Landesregierung vor der endgültigen Entscheidung über das Projekt keine Veranlassung, die vereinbarten Bedingungen der Vorfinanzierung zu ändern. Dies gilt erst recht vor dem Ergebnis der Kostenermittlung.
Herr Staatssekretär, bedeutet Ihre Auskunft, dass Ihnen seitens der DB Projektbau GmbH keine Zahlen über zu erwartende Kostensteigerungen genannt wurden?
Herr Staatssekretär, ist Ihre Auskunft dahin gehend zu interpretieren, dass das Vorfinanzierungsangebot des Landes auf 1,5 Milliarden € gedeckelt ist und nicht um eventuell eintretende Preissteigerungen ergänzt werden kann?
Das Vorfinanzierungsangebot ist nicht gedeckelt, sondern es wird zu gegebener Zeit entsprechend der Kostenhöhe angepasst werden.
Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Informationen darüber, dass auch die Kosten für den Teil von Stuttgart 21, der die Tieferlegung des Hauptbahnhofs betrifft, erheblich über den zunächst geplanten Kosten liegen sollen?
aber aufgrund von Hinweisen kann keine seriöse Antwort gegeben werden. Eine solche erwarten Sie doch von uns.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r C a r o l i S P D – A u f g a b e n d e s H o c h w a s s e r s c h u t z e s a m S t a n d o r t L a h r
a) Trifft es zu, dass die Landesregierung bereits einen Tag nach der Verabschiedung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes die Räumlichkeiten der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein in Lahr gekündigt hat, und gegebenenfalls aus welchen Gründen und mit welcher Zielrichtung?
b) Soll eine Dienststelle in Lahr zur sinnvollen Strukturierung des Hochwasserschutzes das Integrierte Rheinprogramm reibungsfrei fortführen und mit diesen Aufgaben der bisherigen Gewässerdirektion betraut werden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Caroli wie folgt:
Zu Frage a: Die Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/ Hochrhein hat mit Schreiben vom 1. Juli 2004 den bis zum 31. Dezember 2004 befristeten Mietvertrag für das Gebäude Lotzbeckstraße 12 in Lahr gekündigt. Diese Kündigung ist, wie ich soeben gehört habe, seitens des Vermieters akzeptiert worden.
Im Zuge der Verwaltungsreform wird die Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein ab dem 1. Januar 2005 zum Teil in die unteren Verwaltungsbehörden, zum anderen Teil in das Regierungspräsidium Freiburg eingegliedert. Der Mietvertrag enthält die Klausel, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben wurde dem Vermieter fristgerecht persönlich gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Die Kündigung war zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um finanziellen Schaden vom Land abzuwenden. Wie gesagt, in der Zwischenzeit ist das Kündigungsschreiben akzeptiert worden.
Zu Frage b: Die Aufgaben des Integrierten Rheinprogramms werden künftig federführend vom Regierungspräsidium Freiburg sowie für die Maßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe vom Regierungspräsidium Karlsruhe wahrgenommen.
Herr Staatssekretär, ist für die Stadt Lahr, die bei der Bewältigung ihrer schwierigen Konversionsaufgabe weitgehend auf sich allein gestellt bleibt, eine Kompensation für den Wegfall der Institution der Gewässerdirektion vorgesehen?
Herr Staatssekretär, gibt es noch weitere Immobilien, die bislang dem Dienstbetrieb der Gewässerdirektion gedient haben und deren Mietverträge ebenfalls gekündigt worden sind?
Auch diesbezüglich bitte ich, mir nachzusehen, dass ich den Überblick über das gesamte Land noch nicht habe und deshalb noch nichts Konkretes dazu sagen kann.
Gestatten Sie die Nachfrage, zu welchem Zeitpunkt Sie auf der Höhe der Zeit sein werden und wir das erfahren.
Ich glaube, diese Frage besprechen wir einmal unter vier Augen. Ich würde Sie gerne richtig und korrekt informieren. Die Zahl der Fälle ist landesweit einfach zu groß, um darauf eine korrekte Antwort geben zu können. Bevor ich hier irgendetwas in die Welt setze, was dann unter Umständen doch nicht ganz stimmt, ist es mir sehr viel lieber, wenn wir das unter vier Augen ausmachen. Sie werden vollständig informiert.
(Beifall bei der CDU – Abg. Capezzuto SPD: Ha- ben Sie Ihr Amt schon angetreten, Herr Staatsse- kretär? – Gegenruf des Abg. Blenke CDU: Herr Capezzuto, das ist selbst unter Ihrem Niveau! – Unruhe – Abg. Capezzuto SPD: Der hat noch gar nichts geschafft! – Weitere Zurufe)
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/ DVP und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/3405
b) Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE – Abgeordnetenentschädigung und -versorgung – Drucksache 13/3406