Geben Sie den privaten Schulen das, was die öffentlichen Schulen auch kriegen! Die privaten Schulen haben es genauso verdient wie die öffentlichen.
Sie dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie in diesem Land Baden-Württemberg selber initiativ geworden sind. Kommen Sie endlich in die Gänge!
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3360, und den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3410, an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Die Fraktionen sind überdies übereingekommen, auch den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3106, und den hierzu gestellten Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3443, an den Schulausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
(Unruhe – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ab- stimmen! – Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Ver- weisen an den Schulausschuss! – Weitere Zurufe)
Darf ich die Fraktionen um Stellungnahme bitten? Mir wurde mitgeteilt, dass beide Anträge an den Schulausschuss überwiesen werden sollen. Wird eine Abstimmung gewünscht? – Es ist Einvernehmen darüber hergestellt, dass der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3106, und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3443, ebenfalls an den Schulausschuss überwiesen werden.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich noch bekannt, dass die Fraktionen einvernehmlich übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 abzusetzen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – Z u s a m m e n l e g u n g d e r P o l i z e i d i r e k t i o n e n R a s t a t t u n d B a d e n - B a d e n
a) Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer endgültigen Entscheidung der Landesregierung über den Sitz der zusammenzulegenden Polizeidirektionen Rastatt und BadenBaden zu rechnen, nachdem diese Entscheidung vor eini
gen Monaten bereits für Juli 2004 und in zeitlicher Nähe zur Verabschiedung der Verwaltungsreform angekündigt wurde?
b) In welchem Zusammenhang mit der geplanten Zusammenlegung der Polizeidirektionen Rastatt und Baden-Baden stehen die Anträge des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamts Pforzheim an die Städte Rastatt und Baden-Baden auf Bauvorbescheide gemäß § 57 der Landesbauordnung zur Erweiterung bisher von der Polizei genutzter Gebäude in den beiden Städten?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren Kollegen! Herr Kollege Kaufmann, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu Buchstabe a: Der Ministerrat hat am 21. Oktober 2003 im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsreform im Polizeibereich unter anderem beschlossen, die Polizeidirektionen Rastatt und Baden-Baden zusammenzulegen und den Standort der künftigen Polizeidirektion unter Berücksichtigung von Kostenaspekten festzulegen. Die Städte BadenBaden und Rastatt haben verschiedene Objekte und Liegenschaften benannt, die aus dortiger Sicht für den künftigen Standort der neuen Polizeidirektion besonders geeignet erscheinen.
Das Innenministerium hat stets betont, dass die Zusammenlegung der beiden Polizeidirektionen nicht als Prestigefrage zwischen den beiden Städten verstanden werden dürfe. Vielmehr müsse die Diskussion um den künftigen Standort unter objektiven Voraussetzungen geführt werden. Entscheidend seien in erster Linie polizeifachliche und polizeitaktische Gesichtspunkte. Die mit der Zusammenlegung angestrebten Effizienzpotenziale müssten realisierbar sein. Der neue Standort müsse eine günstige Lage aufweisen. Sollten diese Voraussetzungen von mehreren Standorten erfüllt werden, sei die kostengünstigste Lösung umzusetzen.
Das zuständige Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Pforzheim prüft, welche Unterbringungsalternativen in Betracht kommen. In die Untersuchungen sind auch Lösungen unter Einbeziehung des Bestands sowohl am Standort Rastatt als auch am Standort Baden-Baden einbezogen worden.
Eine Entscheidung kann und wird getroffen werden, sobald die an beide Städte gerichteten Bauvoranfragen beantwortet sind. Jetzt könnte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass diese Bauvoranfragen bald beantwortet sind. Aber ich kenne den Stand des Prüfverfahrens nicht so genau, als dass ich Ihnen jetzt ein Datum nennen könnte. Doch nach allem, was ich höre, können wir in den nächsten Wochen damit rechnen.
Zu Buchstabe b: Eine Bestandslösung erfordert sowohl am Standort Rastatt als auch am Standort Baden-Baden eine bauliche Erweiterung. Deshalb wurden vom Staatlichen Vermögens- und Hochbauamt Pforzheim Bauvoranfragen eingereicht, um die baurechtliche Realisierbarkeit zu klären. Die Standortentscheidung wird dann unter polizeitaktischen und finanziellen Gesichtspunkten zu treffen sein.
Herr Minister, es gab unter der Leitung des Präsidenten der Landespolizeidirektion Karlsruhe eine Projektgruppe, die Empfehlungen für die Unterbringungsmöglichkeiten der neuen Polizeidirektion erarbeitet hat. Kann man davon ausgehen, dass diese Vorschläge vom Tisch sind, wenn das mit den Bauvoranfragen geplante Vorhaben zum Tragen kommt?
Das wird abzuwägen sein. Ich kann gegenwärtig nicht sagen, dass irgendein Vorschlag vom Tisch ist, solange ich das Ergebnis der Bauvoranfragen und die Antwort auf die Frage der Realisierbarkeit innerhalb einer Bestandslösung noch nicht kenne.
Herr Minister, handelt es sich bei den Bauvoranfragen für Rastatt und Baden-Baden um Alternativen, oder wären aus polizeilicher Sicht beide Lösungen möglich?
Herr Minister, wird es eine Übergangslösung geben, falls die Möglichkeit eintreten sollte, dass bis zum 1. Januar 2005 keine Entscheidung getroffen sein wird? Welche Übergangslösungen stellt sich die Regierung vor? Wie wird die Abwicklung dieser Dienststelle vorgenommen werden?
Herr Kollege Fischer, auch über Übergangslösungen können wir erst reden, wenn es ein Ergebnis zu den Bauvoranfragen gibt. Denn Übergangslösungen sind bei dem einen oder dem anderen Gebäude, an dem einen oder dem anderen Standort denkbar. Sie sind auch an beiden Standorten denkbar.
Aber diese Fragen kann ich Ihnen im Vorhinein nicht beantworten. Zunächst müssen klare Ergebnisse zu den Bauvoranfragen auf dem Tisch liegen. Vielleicht kann ich Sie damit beruhigen: Ich gehe davon aus, dass wir das Ergebnis sehr zeitnah, aber zumindest bis zum 1. Januar 2005 haben werden.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. B o r i s P a l m e r G R Ü N E – K e n n t n i s s e d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u K o s t e n s t e i g e r u n g e n b e i d e r N e u b a u s t r e c k e W e n d l i n g e n – U l m
a) Trifft es zu, dass die Landesregierung, wie von der SPDBundestagsabgeordneten Ute Kumpf behauptet, präzise Informationen über Kostensteigerungen von 57 % bei der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm besitzt?
b) Wird die Landesregierung ihre Zusage zur Vorfinanzierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm auf das bisher angesetzte Volumen beschränken, oder wird sie diese auch auf Gesamtkosten von über 2,3 Milliarden € ausdehnen?