Beraten Sie es in den Fraktionen, stimmen Sie zu! Dann hört in diesem Haus das ganze Herumeiern auf, und wir müssen diese Diskussion nicht jedes Mal neu führen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Fischer, wenn Sie wollen, dass der Haushalt des Landtags früher beraten wird, stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Es liegt aber in der Hand des Parlaments, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen.
(Abg. Birzele SPD: Herr Kleinmann, Sie wissen, dass die FDP/DVP die Inkompatibilität schon mal über mehrere Legislaturperioden beantragt hat!)
Wir sind gerade bei der Beratung des Haushalts des Landtags und der Frage, wann er beraten werden soll.
Herr Fischer, Sie reden von einer Seifenblase, die hochgegangen sei. In der Regel gehen Seifenblasen immer hoch; das ist richtig. Wohin sollen sie denn sonst gehen?
Herr Dr. Goll hat hinzugefügt – das hätten Sie bei genauem Lesen sicher nicht überlesen –, dass dies nur möglich ist, wenn man die einzelnen Gebäude tatsächlich vermarkten und entsprechende Einnahmen erzielen kann.
(Abg. Fischer SPD: Man weiß, dass das momentan nicht möglich ist! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Sie stellen dies so dar, als wolle er quasi auf die grüne Wiese Stuttgart 21 bauen, ohne zu überlegen, was das Ganze kostet. Dies ist nicht der Fall.
Die Wahlkreisreform ist in der Tat ein Reförmchen. Wir sind den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs nachgekommen und haben die Wahlkreise, die vom Normalniveau um über 25 % abweichen, entsprechend korrigiert. Meine Damen und Herren, dass dies nicht das letzte Wort sein kann, ist klar.
Ich komme nun zum Haushalt des Landtags selbst. Auch der Landtag hat einen kleinen Sparbeitrag geleistet, indem spezielle und nicht allgemeine globale Minderausgaben von jeweils 100 000 € pro anno festgelegt worden sind.
Meine Damen und Herren, wir haben auch kleine Kürzungen bei den Fraktionszuschüssen vorgenommen und einige Stellen gestrichen. Auch hier ist ein bestimmter Beitrag geleistet worden, um den finanziellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Sie sprechen in Bezug auf die Versorgung und all die anderen Dinge das Bruttokostenmodell an, das in NordrheinWestfalen zurzeit diskutiert wird. Meine Damen und Herren, mit den Liberalen können Sie darüber problemlos reden.
Herr Fischer, nicht „Aha!“. Herr Kollege Hofer hat schon vor vier Jahren gesagt, eigentlich wäre es ihm das Liebste, wenn die Altersversorgung – das haben Sie, Herr Kollege Fischer, angesprochen – so geregelt werden könnte, dass sie jeder selber auf seine Kappe nimmt und die Diäten entsprechend angehoben werden. „Bruttomodell“ bedeutet also konkret: Grunddiäten plus Pauschale für Reisekosten im Wahlkreis plus Entfernungspauschale plus pauschale Aufwandsentschädigung plus Versorgungspauschale für die Altersversorgung und dann schauen, wie hoch die Summe ist. Dann zahlt jeder davon seine Steuern und erledigt seine Dinge selber, und alles ist auf diese Art und Weise geregelt.
Meine Damen und Herren, ich möchte es kurz machen. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses.
Herr Präsident, mir gefällt vor allem nicht, dass in den Ausschusssitzungen die Leute ihre Post durchschauen und diese
dann zerreißen und einfach vorne hinlegen. Ich bin insofern von meinen Eltern anders erzogen worden. Gewöhnlich wirft man dies in den Papierkorb. – Aber ausdrücklichen Dank!
Zwei besonders schöne Dinge möchte ich noch erwähnen: Für die ökumenische Andacht gibt es demnächst eine neue Orgel, finanziert zu je einem Drittel durch die katholische Kirche, die evangelische Kirche und den Landtag. Und morgen startet das Projekt „Landtagschor“. Dieses Projekt ist eine Idee des Finanzausschusses, die während unseres Aufenthalts in Portugal und Spanien geboren wurde. Wir denken, dass wir am Tag der offenen Tür das erste Mal auftreten können.
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern darin zu, dass wir – hinsichtlich des Landtags – einen bescheidenen Haushalt haben und dass wir in keiner Weise irgendeinen Grund haben, zu sagen, wir müssten noch Streichungen vornehmen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt dem Einzelplan 01 daher zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Beratung des Einzelplans des Landtags zum Anlass nehmen, nicht nur über unseren einvernehmlich eingebrachten Änderungsantrag zu reden, sondern auch über die Form der Abgeordnetenentschädigung und über die Form der Nebeneinkünfte.
Zum Thema Stuttgart 21 – „Regierungsviertele“ – hat der Kollege von der SPD schon das Richtige gesagt. Es gibt ein paar Luftballons, die immer wieder steigen gelassen werden.
Kollege Döring hat es auch schon einmal vorgebracht. Ich glaube, genauso schnell, wie das seinerzeit im Orkus verschwunden ist, wird es auch jetzt wieder im Orkus verschwinden.
Die ausgewiesenen Gesamtausgaben des Einzelplans des Landtags belaufen sich im Jahr 2005 auf 40,5 Millionen € und im Jahr 2006 auf 42,8 Millionen €. Das ist, wie auch meine Vorredner schon gesagt haben, eine leichte Erhöhung, die natürlich vor allem in den Personalkosten und den gestiegenen Versorgungsbezügen begründet ist.
Auch der Landtag und die Fraktionen beteiligen sich jedoch an der Haushaltskonsolidierung. So wurde auch in den Einzelplan des Landtags eine globale Minderausgabe eingestellt, und die Fraktionen leisten ebenfalls ihren Einsparungsbeitrag.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das für die kleineren Fraktionen und für die Oppositionsfraktionen natürlich größere Einschnitte als für die Regierungsfraktionen
(Abg. Hauk CDU: Wir doch auch nicht! Sie haben schlichtweg weniger Wählerstimmen! Weniger Wähler bedeutet weniger Mitarbeiter! – Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)
Doch, die Regierungsfraktionen können davon partizipieren. Ich will nur sagen, dass das für uns, für die Oppositionsfraktionen, natürlich ein noch härterer Einschnitt ist als für die Regierungsfraktionen.
Den Vergleich mit den Verwaltungskosten der Parlamente in den anderen Ländern möchte ich mir schenken. Ich finde es eher angebracht, Vergleiche mit den Parlamenten in den anderen Ländern zu ziehen, wenn es um die Altersversorgung und die Art der Alimentierung der Abgeordneten geht. Da wird es nämlich erst spannend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im letzten Jahr einen gemeinsamen Antrag zur Abgeordnetenentschädigung beschlossen, der unter anderem die Einberufung einer externen und unabhängigen Diätenkommission vorsah. Diese externe Diätenkommission gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt nicht. Es wurde auch noch keine Anstrengung unternommen, diese Diätenkommission ins Leben zu rufen. Da lobe ich mir Nordrhein-Westfalen, wo die Abgeordneten einvernehmlich beschlossen haben, vor der nächsten Landtagswahl ihre Abgeordnetenentschädigung auf Bruttodiäten umzustellen. Das wurde vorhin schon angesprochen. Dies wird dort von allen Fraktionen mitgetragen.
Auch wir Grünen wollen einen solchen Systemwechsel in dieser Wahlperiode vollziehen, damit die Reform für den 14. Landtag von Baden-Württemberg wirksam werden kann.
Was heißt „Bruttodiäten“ nun konkret? Die Umstellung auf Bruttodiäten hat natürlich zunächst zur Folge, dass sich die Diäten in etwa verdoppeln bei gleichzeitigem Wegfall aller steuerfreien Zulagen. Aus den dann ausbezahlten Diäten müssen die Parlamentarier nicht nur für die Steuer, sondern auch für ihre Altersversorgung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung selbstständig aufkommen. Darüber hinaus müssen Abgeordnete dann wie alle Steuerzahler ihre mandatsbedingten Auslagen gegenüber dem Finanzamt durch entsprechende Belege als Werbungskosten nachweisen.
Mit der Einführung von Bruttodiäten wird somit eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge hergestellt und die Gleichbehandlung mit allen Steuerbürgerinnen und -bürgern herbeigeführt. Daher muss schnellstens eine Diätenkommission des Landtags den Auftrag erhalten, ein solches Bruttokostenmodell zu berechnen und vorzulegen. Das darf nicht länger ausgesessen werden.
Was ebenfalls nicht länger ausgesessen werden darf, ist eine Neuregelung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Tätigkeiten von Abgeordneten sind wir zu dem Ergebnis ge
kommen, dass unsere Regelungen in Baden-Württemberg im Abgeordnetengesetz wie auch in der Geschäftsordnung des Landtags nicht ausreichend sind.