Wir wollen ein konsequentes Rauchverbot in allen Gesundheitseinrichtungen, aber wir sagen auch ganz klar: Da, wo Menschen nicht freiwillig sind, wie z. B. in der Psychiatrie oder in einer Haftanstalt, kann man natürlich kein konsequentes Rauchverbot durchsetzen.
Nein, man kann Leuten, die im Knast sitzen, kein Rauchverbot auferlegen. Für diese würden wir wirklich Ausnahmen zulassen. Bei dem, was wir fordern und was heute zur Abstimmung steht, geht es um ein konsequentes Rauchverbot in öffentlichen Räumen und in Gaststätten, Bars und Kneipen sowie in Schulen und Gesundheitseinrichtungen. Das wollen wir durchsetzen. Wenn Sie dem folgen wollen, dann stimmen Sie bitte diesen Anträgen zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 14/28. Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 14/28 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben noch über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/585, und über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/719 Abschnitt II, zu befinden.
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/585, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer dem Abschnitt II des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/719, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger – Drucksache 14/551
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 vorsieht, gilt bekanntermaßen nicht für Beamte und Richter, sondern nur für Angestellte und Arbeiter.
Um einen Gleichklang mit dem Tarifbereich zu erreichen, hat die Landesregierung deshalb den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, als Einmalzahlung an aktive Beamte und Richter im Jahr 2006 300 € und in diesem Jahr 200 € zu gewähren. Anwärter sollen jeweils 100 € erhalten. Für die Versorgungsempfänger sollen entsprechend den jeweiligen Ruhegehaltssätzen bzw. den Anteilssätzen für das Witwen- und Waisengeld Einmalzahlungen erfolgen. Das Gesetz gilt für die Landesbeamten, die Landesrichter, die Kommunalbeamten sowie für die übrigen Beamten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Unter dem Vorbehalt der heutigen Entscheidung sind mit den Septemberbezügen die Einmalzahlungen für 2006 bereits erfolgt. Diese Mehrausgaben lagen bei rund 62 Millionen €. In diesem Haushaltsjahr werden im Gehaltszahlungsmonat Mai Personalmehrausgaben von rund 42 Millionen € anfallen, die durch die Haushaltsansätze gedeckt sind. Die Kommunen und sonstigen Einrichtungen sind 2006 mit 9,6 Millionen € Mehrausgaben belastet worden und werden im Jahr 2007 weitere Kosten in Höhe von 6,4 Millionen € zu finanzieren haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewährung von Einmalzahlungen, auch an die Versorgungsempfänger, ist eine bewusste politische Entscheidung und entspricht der Vereinbarung, die der Herr Ministerpräsident am 9. November 2006 mit dem Beamtenbund getroffen hat und wonach bis zum Jahr 2011 keine weiteren Eingriffe im Besoldungs- und Versorgungsbereich mehr vorgenommen werden sollen.
Versorgungsempfänger haben in der Vergangenheit bereits erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen. Ich darf Sie an die zweimalige Kürzung des Weihnachtsgelds – ab dem nächsten Monat auf 30 % –, die Nullrunden bei den Versorgungsleis tungen von 2005 bis 2007 und die Einführung eines pauschalen Selbstbehalts bei der Beihilfe erinnern. Hinzu kommt, dass der Höchstruhegehaltssatz schrittweise von 75 % auf 71,75 % gesenkt wird.
Wenn Sie also, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, insbesondere Herr Metzger, bei Ihren nachfolgenden Äußerungen, wie ich vermute, wieder einmal den Verzicht auf Einmalzahlungen bei den Pensionären einfordern, dann denken Sie bitte auch an deren Leistungen und würdigen Sie die se entsprechend. Wir haben es nämlich auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, dass wir seit über 50 Jahren eine überdurchschnittlich gut funktionierende Verwaltung haben, eine flexible und leistungsstarke Verwaltung, und zwar sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene.
Abschließend möchte ich noch besonders hervorheben, dass der Herr Ministerpräsident, die Minister, die Staatssekretäre sowie die Pensionäre aus diesen Ämtern keine Einmalzahlungen erhalten.
Für die CDU-Fraktion ist es insoweit nur richtig, sozial ausgewogen und verantwortbar, dem vorliegenden Gesetzentwurf uneingeschränkt, also für alle Beamten, zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf der Landesregierung über Einmalzahlungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Land Baden-Württemberg nicht zustimmen. Wir haben schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt, dass wir uns gewünscht hätten, dass sich die Erhöhung der Besoldung der Beamten in den Jahren 2006 und 2007 an den Tarifabschlüssen im öffentlichen
Dienst orientiert. Ich habe für die heutige Debatte die Unterlagen noch einmal herausgesucht. Bei den Tarifabschlüssen für die Angestellten des Landes Baden-Württemberg war es so, dass die Empfänger niedriger Einkommen einen wesentlich höheren Pauschalbetrag erhalten haben. Im Jahr 2006 waren es 150 € für die Stufen entsprechend A 2 bis A 8, 100 € für die Stufen entsprechend A 9 bis A 12 und 50 € für die höheren Entgeltgruppen. Für das Jahr 2007 haben sich die Beträge noch deutlicher gespreizt. Für die Entgeltgruppen entsprechend A 2 bis A 8 sind es 760 €, für die Entgeltgruppen entsprechend A 9 bis A 12 sind 510 € zugesagt, und für die höheren Entgeltgruppen werden es nur noch 160 € sein.
Wir haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs bereits über das Thema Leistung diskutiert. Es zeigt sich in der gesamten Debatte über die Besoldung von Beamten immer wieder, dass es Beamte im Staatsdienst in Baden-Württemberg gibt, die ein sehr geringes Einkommen haben, die jedoch tagtäglich im Kreuzfeuer stehen. Ich erwähne hier nur die Polizeibeamten. Es ist ja auch ganz nett, wenn unser Herr Minis terpräsident Oettinger durch die Lande reist und erzählt, dass es eine Ballungsraumzulage geben soll. Da stellt sich ja wirklich die Frage, wie ihre Vergabe gerecht gehandhabt werden kann.
Da, wo es darum geht, Gesetze zu verabschieden, wie heute hier, haben Sie den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit nicht berücksichtigt. Wir gehen ja nun beim Beamtenrecht in die Umsetzung der Föderalismusreform I. Es sind große Töne, die hier gespuckt werden, auch was den zeitlichen Ablauf betrifft. Der erste Entwurf war für April vorgesehen; das ist jetzt meines Erachtens schon bis in den Herbst hinein verschoben. Der Herr Ministerpräsident äußert sich mit einzelnen, wenigen Punkten, die meines Erachtens überhaupt nicht durchdacht sind. Daher habe ich die Sorge, dass man sich, ähnlich wie bei diesem Gesetzentwurf hier, auch dabei nicht sehr viel Mühe macht und dass dann ein Gesetz gestrickt wird, das nur dazu dient, die Kassen des Landes zu füllen. Meine Fraktion und ich denken, dass die Beamtinnen und Beamten, die hier tagtäglich ihren Dienst versehen, eine solche Behandlung nicht verdient haben. Wir machen das mit unserer Ablehnung des Gesetzentwurfs deutlich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Prinzip zwei Bestandteile, was die Einmalzahlungen anbelangt: Zum einen betreffen sie die aktiven Beamten und zum anderen die Versorgungsempfänger.
Ich kann, wie es schon die Kollegin Rudolf getan hat, vorwegnehmen, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen werden – allerdings mit einer anderen Begründung.
Kollege Groh, ich muss Sie leider enttäuschen, was Ihre Aussage zum Kollegen Metzger anbelangt. Die Fraktion hat mir