Protokoll der Sitzung vom 24.05.2007

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Ich gehe davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überweisen.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Ja!)

Es gibt keinen Widerspruch. – Dann ist es so beschlossen.

Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.

Wir haben ursprünglich vorgehabt, vor der Mittagspause noch den nächsten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Dies ist jetzt aber aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

Wir treten in die Mittagspause ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch etwas ergänzen, bevor ich die Sitzung unterbreche. Herr Kollege Oelmayer hat darauf hingewiesen, dass der zuletzt beratene Gesetzentwurf der erste ist, den wir aufgrund der Föderalismusreform beschließen. Vielleicht sollten wir im Präsidium künftig darauf achten, für die Behandlung derartiger Ge

setzentwürfe von vornherein eine längere Redezeit zu vereinbaren. Ich habe heute erhebliche Überschreitungen der festgelegten Redezeiten zugelassen; denn solche Initiativen sind eigentlich wichtiger als jeder Antrag.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)

Längere Redezeiten würden der Bedeutung solcher Gesetzentwürfe eher gerecht. Vielleicht sollten wir uns daran zukünftig alle erinnern, wenn es um die Festlegung von Redezeiten geht.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Karl Zimmer- mann CDU: So ist es! Ganz genau! Danke!)

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:54 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Fragestunde – Drucksache 14/1295

Ich rufe die einzige Mündliche Anfrage auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J ü r g e n W a l t e r G R Ü N E – E i n b i n d u n g d e r M u s i k h o c h s c h u l e S t u t t g a r t i n d i e A k a d e m i e f ü r D a r s t e l l e n d e K u n s t

Herr Abg. Walter, ich darf Sie bitten, Ihre Frage an die Landesregierung zu stellen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Gründe sind der Landesregierung für den Beschluss

des Hochschulrats der Musikhochschule Stuttgart bekannt, sich aus der Kooperation mit dem Land, der Filmakademie, der Stuttgarter Kunstakademie und der Stadt Ludwigsburg zurückzuziehen und auch eine Beteiligung als Gesellschafter an der geplanten Theaterakademie abzulehnen?

b) Aus welchen Gründen wurde Frau Kötz entgegen der Stellenausschreibung, nach der die Akademieleitung und die Leitung der Schauspielschule an der Musikhochschule in einer Hand liegen sollten, als neue Leiterin nur der Schauspielschule berufen, und welche Gremien waren an dieser Personalentscheidung beteiligt?

Zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage durch die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Birk das Wort.

Herr Präsident! Die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Walter möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Buchstabe a: Es trifft zu, dass der Hochschulrat der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst am 14. Mai 2007 beschlossen hat, eine Kooperation mit der künftigen Akademie für Darstellende Kunst nicht einzugehen und auch nicht Gesellschafter in der zu gründenden GmbH zu werden. Der Hochschulrat hat dies mit aus seiner Sicht unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren begründet. So stand es auch in dem Beschluss.

Von Landesseite aus besteht nach wie vor großes Interesse an einer Beteiligung der Musikhochschule an der Akademie für Darstellende Kunst. Deshalb wird derzeit nachdrücklich versucht, die Musikhochschule doch noch hierzu zu bewegen. Auch wenn es zu keiner Einigung kommt, wird das Land an der Gründung der Akademie für Darstellende Kunst festhalten. Alternativlösungen für diesen Fall werden derzeit gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen geprüft.

Zu Buchstabe b: Ursprünglich war nur die Stelle des Nachfolgers/der Nachfolgerin von Professor Canaris als Leiter der Schauspielschule der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ausgeschrieben. Da sich die Kooperationspartner der Akademie im Zuge der Erarbeitung der Konzeption auf das Modell der Übernahme der Leitung der Akademie und der Schauspielschule in Doppelfunktion verständigten, wurden die Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der Schauspielschule schriftlich über die Ausweitung der Ausschreibung informiert und gefragt, ob unter diesen Bedingungen die Bewerbung aufrechterhalten wird. Dies war bis auf zwei bei allen Bewerberinnen und Bewerbern der Fall.

Der für das Berufungsverfahren eingesetzten Berufungskommission haben neben den Mitgliedern der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auch der Direktor der Filmakademie in Ludwigsburg und ein Professor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart angehört. Auf einen entsprechenden Vorschlag dieser Berufungskommission hat der Rektor der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst um das Einvernehmen zur Berufung der auf Platz 1 der Berufungsliste stehenden Bewerberin gebeten.

Bevor das Einvernehmen erteilt wurde, hat die Bewerberin ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen auf die Leitung der Schauspielschule beschränkt und uns mitgeteilt, dass sie für eine Doppelfunktion nicht zur Verfügung stehe. Mit dieser Entscheidung der Bewerberin wurde nach dem Verständnis der Kooperationspartner die Doppelfunktion – also Leitung der Schauspielschule und Leitung der Akademie – aufgelöst.

Der Hochschulrat der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst hat in seinem Beschluss vom 14. Mai beschlossen, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu bitten, sein Einvernehmen zur Berufung der Bewerberin als Leiterin der Schauspielschule Stuttgart zu erteilen. Dieses Einvernehmen wurde am darauffolgenden Tag erteilt.

Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Walter.

Herr Staatssekretär, Sie haben von unüberbrückbaren Differenzen gesprochen, die zum Beschluss des Hochschulrats der Musikhochschule Stuttgart geführt haben. Worin liegen denn diese unüberbrückbaren Differenzen?

Ich möchte mich ungern auf das Feld der Spekulation begeben, zumal ich der Hochschule angeboten habe, am 2. Juli in den Hochschulrat zu kommen, um dann nochmals gemeinsam die Gründe dafür zu erörtern. Derzeit liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass es aufgrund einer entsprechenden Medienberichterstattung zu Meinungsverschiedenheiten gekommen ist.

Ich kann nur für unser Haus, für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sagen, dass wir in den letzten Monaten einen sehr konstruktiven Verhandlungsprozess hatten, aus dem auch hervorgegangen ist, dass alle beteiligten Partner sowohl in der Gesellschafterfunktion wie auch in der Kooperationsfunktion großes Interesse haben. Deshalb kann ich aus meiner Sicht diese grundlegenden Meinungsverschiedenheiten auch nicht nachvollziehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Untersteller.

Herr Staatssekretär, könn ten Sie sagen, welche finanziellen Auswirkungen der Ausstiegsbeschluss des Hochschulrats der Musikhochschule auf das Gesamtprojekt haben wird.

Finanzielle Auswirkungen hat dieser Ausstieg nicht. Wir haben aus der Zukunftsoffensive III 1,7 Millionen € eingeplant. Weitere Mittel kommen als Projektmittel aus dem Bereich der Filmakademie, aus dem Bereich der Musikhochschule und aus der Kunstakademie. Wir sind uns darüber im Klaren, dass sich die Kalkulationsgrundlage für den Fall, dass die Musikhochschule aussteigt, möglicherweise verändert. Aber auch das würden wir mit den bereits jetzt vorhandenen Mitteln auffangen. Natürlich werden wir in der Folge mit den Gesellschaftern das weitere Verfahren zu besprechen haben, auch über die Form, wie sie sich möglicherweise noch stärker finanziell einbringen könnten.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Herrmann.

Herr Staatssekretär, Medienberichten war zu entnehmen, dass insbesondere vonseiten der Stadt Stuttgart im Hochschulrat der Musikhochschule die Meinung vertreten wurde, dass sich die Musikhochschule nicht stärker beteiligen sollte. Die Stadt Ludwigsburg hat viele Vorleistungen erbracht. Sie hat das Grundstück zur Verfügung gestellt, ein Bauherrenmodell, eine architektonische Lösung und andere Dinge gemacht.

Meine Frage an Sie lautet: Sind ähnliche Dinge auch von der Stadt Stuttgart für diese Akademie für Darstellende Kunst gemacht worden, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht?

Herr Kollege Herrmann, mir ist die Position der Vertreterin aus Stuttgart im Hochschulrat nicht bekannt, auch weil ich darüber kein Protokoll des Hochschulrats vorliegen habe. Ich habe eine mutmaßliche Äu

ßerung auch nur der Presse entnommen. Ich verkenne nicht, dass die Stadt Ludwigsburg in eine erhebliche Vorleistung eingetreten ist, eine Vorleistung, die man jetzt auch in der Gesamtwürdigung für dieses Vorhaben Theaterakademie und für unsere Entscheidung im Parlament berücksichtigen muss.

Ich stand darüber hinaus mit der Stadt Stuttgart in Gesprächen über eine Kooperation und eine Gesellschafterrolle. Ich möchte diese Gespräche mit der Stadt Stuttgart sehr gern fortsetzen, weil ich mir für die Akademie auch einen Mehrwert davon verspreche, dass sich die Stadt Stuttgart als Gesellschafter beteiligt. Wir leben in einer Kulturregion Stuttgart, geprägt durch die Stadt Stuttgart, durch viele Große Kreisstädte, durch Landkreise, und bei solch einem Vorhaben ist es sicherlich auch von Vorteil, wenn es eine starke kommunale Partnerschaft gibt, zumal auch Einrichtungen auf der Gebietsgrenze der Stadt Stuttgart entsprechend betroffen sind, die wir uns perspektivisch als Partner für diese Theaterakademie vorstellen könnten. Ich würde diese Gespräche gern fortsetzen. Zumindest habe ich bislang noch keine Absage seitens der Stadt Stuttgart hinsichtlich einer möglichen Beteiligung erhalten.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Palmer.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die Musikhochschule Stuttgart über einen längeren Zeitraum voll in die Gespräche zur Schaffung der Akademie für Darstellende Kunst eingebunden war und ursprünglich Zustimmung zu diesem Konzept signalisiert hat und dass die Vereinbarung erst auf den Schlussmetern aufgekündigt wurde?

Herr Kollege Palmer, dies trifft aus heutiger Sicht zu. Wir haben die Leitung der Schauspielschule, aber darüber hinaus auch weitere Experten aus dem Bereich der Schauspielschule in dieses Konzept eingebunden. Sie haben uns beraten im Hinblick auf die Studiengänge, im Hinblick auf die Inhalte, im Hinblick auch auf die interdisziplinären Projekte, die wir an der Experimentierbühne in Ludwigsburg durchführen wollen. Sie waren auch bereit, Teile ihrer Studiengänge in diese zukunftsgerichtete Ausbildung einzubringen. Umso mehr war ich verwundert, dass es jetzt zum Schluss, als wir handelseinig waren und die Verträge unterschriftsreif waren, zu einer Ablehnung seitens des Hochschulrats der Musikhochschule gekommen ist.

Ich möchte aber dennoch festhalten, dass sich die Schauspielschule in der bisherigen Entwicklung im Ergebnis sehr konstruktiv zu diesem Projekt verhalten hat. Ich hoffe auch, dass die Schauspielschule ihren Einfluss innerhalb der Musikhochschule geltend machen kann, damit wir dieses Projekt gemeinsam zu einem Erfolg führen. Dafür muss man, glaube ich, nochmals an die Verantwortlichen in der Musikhochschule appellieren. Ich hoffe, dass dieser Appell aufgenommen wird.