Wird diese Pflicht verletzt, so hat dies im Beamtenrecht wie auch im Arbeitsrecht Konsequenzen. Welcher Art diese Konsequenzen sind, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, weil dabei das gesamte dienstliche Verhalten – nicht nur die einzelne Pflichtverletzung – zu berücksichtigen ist.
Herr Staatssekretär, gibt es derzeit aktuelle Fälle, bei denen sich die Landesregierung aufgrund einer von Ihnen gerade dargestellten Situation zum Handeln genötigt fühlt, und, wenn ja, um welche Fälle handelt es sich?
Ich kann lediglich das bestätigen, was bereits auch über die Presse kommuniziert wurde, wonach sich heute ein Hauptschulrektor zu einem Dienstgespräch im Regierungspräsidium Tübingen befindet, um einen konkreten Sachverhalt aufzuklären. Aber ich mache darüber hinaus keine Aussagen, da dies Angelegenheiten sind, die den persönlichen Bereich des jeweiligen Beamten betreffen. Insofern kann ich bezüglich Ihrer Frage nur diese allgemeine Aussage zu diesem konkreten Vorgang formulieren.
Herr Staatssekretär, erfolgte die Einladung zu dem Dienstgespräch vor der Aufforderung von Herrn Mappus an das Regierungspräsidium,
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das war nicht meine Frage! Sie können schon meine Frage beantworten! Dafür sind Sie ja da! – Zurufe von der CDU)
Es handelt sich hierbei um Aussagen, die der erwähnte Schulleiter gegenüber der Öffentlichkeit kundgetan hat. Er hat sich zu Fragen unseres Schulsystems geäußert. Er hat sich auch zu der Frage geäußert, inwieweit Schülerinnen und Schüler zu Verlierern unserer Gesellschaft gehören. Dieser Sachverhalt wird aufgeklärt und steht nicht im Zusammenhang mit der Aussage des Fraktionsvorsitzenden der CDU.
Das ist eigentlich noch meine erste Frage. Ich wiederhole sie jetzt, weil ich durchaus Wert auf eine exakte Antwort lege; die Frage kann man exakt beantworten:
(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das steht nicht im Zusammenhang! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist völlig wurst! – Weitere Zurufe von der CDU – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Seid doch einmal ruhig!)
Herr Kollege Schmiedel, ich beantworte die Frage selbstverständlich gern noch einmal: Die Aussage des Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus über Schul leiter Bosch steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Verhalten des Schulleiters. Insofern ist diese Frage auch vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Norbert Zeller SPD: Es geht um den Zeitpunkt!)
Sie können diese Frage immer wieder stellen. Da es bezüglich dieser beiden Vorgänge keinen Zusammenhang gibt, bekommen Sie auch immer wieder dieselbe Antwort von mir.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! – Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Wann wurde er einbe- stellt?)
Herr Staatssekretär, zu welchem genauen Zeitpunkt wurde der kritische Schulleiter eingeladen, und erhielt das Regierungspräsidium irgendwelche Vorgaben vom Kultusministerium bezüglich der Einladung dieses Schulleiters?
Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass das Regierungspräsidium diesen dienstlichen Vorgang form- und fristgerecht in die Wege geleitet hat. Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass auch dieses Gespräch in aller Form und in aller Korrektheit geführt wird. Insofern ist die Frage nach dem Zeitpunkt nicht relevant.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was ist das für eine Arroganz? Was relevant ist, entscheiden wir! Sie haben ein schlechtes Gewissen!)
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, weshalb der Kultusminister bislang nicht selbst das Gespräch mit dem von Ihnen gerade zitierten Schulleiter und weiteren Kollegen in direkter Form geführt hat?
Frau Abg. Berroth, wenn man eine Mündliche Anfrage eingebracht hat, kann man dazu, wie jeder andere Abgeordnete, zwei Zusatzfragen stellen. Ich bitte Sie, die Verhandlungsführung des Präsidenten nicht zu kritisieren.
Ich möchte auf die Nachfrage des Kollegen Zeller eingehen. Ich habe eben bereits erwähnt, dass Kultusminister Rau im letzten Jahr zu sechs Dienstbesprechungen eingeladen hat.
Ja, ich komme noch darauf zu sprechen. – Er hat alle Rektoren der Hauptschulen eingeladen. Schulleiter Bosch selbst hat am 9. Juli 2007 an einer Dienstbesprechung in Metzingen teilgenommen. Er hatte damals auch die Möglichkeit, das direkte Gespräch im Rahmen der Diskussion mit Herrn Rau zu führen. Damit hat Kultusminister Helmut Rau alle Hauptschulrektoren zu diesem konstruktiven Dialog eingeladen. Das ist die Tatsache.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, dass Lehrer oder Schulleiter, die sich zu allgemeinen schul- und bildungspolitischen Fragen äußern, damit die Loyalität gegenüber dem Dienstherrn verletzen?
Selbstverständlich unterliegen die Beamten wie in allen Bereichen des Beamtenrechts der besonderen Loyalität zu ihrem Dienstherrn. Selbstverständlich haben Beamte die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung auch im Rahmen ihrer Dienstpflichten und im Rahmen ihrer Rechte. Selbstverständlich müssen solche Aussagen, wie Herr Bosch sie vorgenommen hat, abgewogen werden, ob sie im Einklang mit unserem Dienstrecht zu sehen sind. Insofern wird dieser Vorgang jetzt auch konkret geprüft.
Ich konkretisiere diese Frage, weil Sie in der Beantwortung der Eingangsfrage bereits darauf eingegangen sind, Herr Staatssekretär: Hält die Staatsregierung
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Staatsregierung? – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es gibt kei- ne mehr!)