Protokoll der Sitzung vom 24.07.2008

die Äußerung dieses Schulleiters für eine Pflichtverletzung? Das ist die erste Frage.

Zweite Frage: Welche Anweisung gab die Landesregierung in diesem Bezug an das Oberschulamt?

Herr Winkler, um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Es geht hier um den Vorgang, dass der Schulleiter Aussagen in der Öffentlichkeit gemacht hat, die höchst kritisch zu untersuchen sind.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Völlig richtig!)

Zweite Bemerkung: Wenn es darum geht, eine sorgsame Abwägung vorzunehmen – auch im Rahmen des gesamten Aufgabenspektrums –, wie sie jeder Schulleiter vornimmt, stellt man fest, dass es sich hier um eine personalrechtliche Angelegenheit handelt, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Deswegen ist hier der völlig falsche Zeitpunkt und Ort, um über den Verlauf und das Ergebnis der Gespräche zu spekulieren, die am heutigen Nachmittag im Regierungspräsidium Tübingen stattfinden. Im Übrigen sage ich das auch zum Schutz des Betroffenen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Es ist das erste Mal, dass Sie sich Gedanken um den Schutz machen!)

Ich darf noch eines hinzufügen: Wenn jemand behauptet – egal, wer es tut, unabhängig von diesem konkreten persönlichen Vorgang –, dass es sich bei der Hauptschule um eine „Verliererschule“ handle, stigmatisiert er nicht die Hauptschule, sondern alle Schülerinnen und Schüler, die diese Schulart besuchen. Das bitte ich auch, mit zu bedenken.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Jür- gen Walter GRÜNE: Dass es bald keine mehr gibt, ist ihm egal!)

Erste Zusatzfrage der Frau Abg. Rastätter.

Darf ein Schulleiter in Baden-Württemberg auf die Frage eines Journalisten öffentlich sagen, dass er die Hauptschule für ein Auslaufmodell hält? Verletzt er damit seine Dienstpflichten? Oder muss ein Schulleiter in einem solchen Fall die Auskunft verweigern, um seine Dienstpflichten zu erfüllen?

(Zuruf des Abg. Winfried Scheuermann CDU)

Frau Kollegin Rastätter, die se Frage wurde schon mehrfach in ähnlicher Form gestellt. Ich beantworte sie auch in ähnlicher Form:

Im Rahmen eines solchen Dienstgesprächs wird natürlich nicht nur der konkrete Vorgang untersucht, den Sie eben an

gesprochen haben, sondern man muss stets auch das gesamte Arbeitsspektrum, das gesamte Aufgabenspektrum des jeweiligen Schulleiters berücksichtigen. Deswegen lässt sich eine konkrete Aussage, inwieweit der Beamte hier seine Dienstpflichten verletzt oder nicht, zumindest von dieser Stelle aus nicht konkret beantworten. Dies unterliegt einer konkreten Untersuchung.

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abg. Kaufmann.

Herr Staatssekretär, jetzt muss ich noch einmal klar nachfragen, weil Sie sich um die Antwort herumdrücken. Welche Äußerung des von Ihnen genannten Schulleiters ging nach Ihrer Auffassung über das Recht der freien Meinungsäußerung hinaus?

(Beifall der Abg. Helen Heberer SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Die Auffassung ist nicht ge- fragt, Herr Staatssekretär! Das ist eine unzulässige Frage! – Unruhe)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Wir drehen uns jetzt einfach im Kreis.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Sonst wäre er doch nicht vorgeladen worden! Darum geht es!)

Da ist im Grunde noch einmal Folgendes zu betonen: Wenn es einen Vorgang gibt, der kritisch zu hinterfragen ist, dann ist es zunächst einmal das Recht des Betroffenen, dazu gehört zu werden, und dann ist es die Pflicht der Behörde – in diesem Fall die Pflicht des Regierungspräsidiums –, die Vorwürfe, die Bedenken und die Kritik gegenüber dem Betroffenen in einem persönlichen Gespräch zu äußern. Deswegen ist es zum Schutz des Betroffenen, aber auch im Interesse des Dienstherrn wichtig, dies im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erörtern, möglicherweise auch mit dem Ziel, ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen.

Deswegen halte ich es für unverantwortlich, dass, bevor ein solches Gespräch stattfindet, sowohl über den Inhalt als auch über den Ausgang eines solchen Gesprächs spekuliert wird. Dies halte ich auch im Hinblick auf den Schutz des Betroffenen für unverantwortlich. Das sage ich in aller Deutlichkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Trotzdem ist es mein Recht, darauf hinzuweisen – dieses Recht nehme ich auch für mich persönlich als Staatssekretär im Kultusministerium in Anspruch –, dass Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgebracht werden – nicht nur von den Betroffenen, sondern auch von anderen in der politischen Debatte –, stets kritisch zu hinterfragen sind. Deswegen habe ich das Beispiel mit der Hauptschule als „Verliererschule“ hier ganz bewusst in den Raum gestellt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

Zusatzfrage des Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas.

Vom Kollegen Haas doch immer.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sie werden auch an- dere Fragen beantworten müssen! – Heiterkeit)

Herr Staatssekretär, eine Frage zum Schutz des betroffenen Beamten: Hatte der Beamte die Möglichkeit, zu dem Gespräch heute Mittag einen Rechtsbeistand mitzubringen?

(Vereinzelt Heiterkeit)

Herr Staatssekretär.

Ich sage so viel, Herr Kollege Haas: Es ist nicht üblich, dass den Dienstgesprächen – mehr ist es nicht – Rechtsbeistände beiwohnen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Ist das möglich oder nicht möglich? – Zurufe)

Das ist die Frage, die der Betroffene selbst mit seinem Anwalt erörtern und gegenüber dem Regierungspräsidium klären muss.

Zweite Zusatzfrage der Frau Abg. Rastätter.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wissen die gar nichts? Die müssen immer alles fragen! – Gegenruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Zahl du erst einmal deine verlorene Wette!)

Herr Staatssekretär Wacker, sind die rund 400 Schulleiter, die öffentlich ihre Sympathie für den öffentlichen Schulleiterbrief von Anfang letzten Jahres erklärt haben, zu einem Dienstgespräch in die entsprechenden Regierungspräsidien eingeladen worden, oder sind sie in sonst einer Weise vom Dienstherrn darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie dies im Rahmen ihrer Treueverpflichtung nicht tun dürfen?

Bitte.

Frau Kollegin Rastätter, ich habe darauf hingewiesen, dass die Landesregierung den intensiven Dialog mit den Praktikern vor Ort pflegt, vor allem mit den Schulleitern. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Jahr 2007 gerade zu Fragen der Zukunft der Hauptschule sechs Dienstbesprechungen mit allen Hauptschulrektoren geführt wurden. Auf diesem Weg eines vernünftigen Dialogs konnten alle Argumente auch gegenüber dem Kultusminister sachlich ausgetragen werden. Selbstverständlich waren dabei auch diese Rektoren einbezogen, weil sie eingeladen waren.

Aber in diesem Zusammenhang kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen: Wir pflegen zwar alle Formen eines vernünftigen Dialogs, aber wenn Schulleiter meinen, bevor sie das direkte Gespräch mit dem Kultusministerium und dem Kultusminister führen, ihre Auffassung über die Öffentlichkeit artikulieren zu müssen,

(Abg. Norbert Zeller SPD: Er hat sich doch verwei- gert!)

halte ich das zumindest im Sinne eines konstruktiven Dialogs zwischen Praktikern vor Ort und dem Kultusministerium nicht für förderlich.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Der Kultusminister hat es abgelehnt, mit ihm zu reden!)

Im Übrigen darf ich auch noch ergänzen, Herr Kollege Zeller, dass wir zu allen relevanten pädagogischen Fragen auch von uns aus diesen Dialog pflegen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Er hat es abgelehnt, mit dem Schulleiter zu reden!)

Ich nehme als Beispiel das Kooperationsmodell Hauptschule/Realschule, über das wir, bevor wir dieses Konzept auf den Tisch gelegt haben, bevor wir die Ausschreibung veröffent licht haben, mit Praktikern das Gespräch geführt haben. Das ist auch ein Produkt der Praktiker.

In diesem Zusammenhang kann ich auch den runden Tisch zum achtjährigen Gymnasium erwähnen,

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

bei dem wir selbstverständlich genauso die Vorschläge der Praktiker mit aufgenommen haben, bevor wir unsere Weiterentwicklungsvorschläge auf den Tisch gelegt haben.

Selbstverständlich pflegen wir den vernünftigen Dialog. Allerdings erwarten wir den vernünftigen Dialog auch von der anderen Seite und damit von unseren Schulleiterinnen und Schulleitern.

Weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Walter.