Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

Aber Tatsache ist, dass der Ansatz da ist,

(Abg. Alfred Winkler SPD: Bauchansatz!)

auch die Zahl der Stellen innerhalb der Regierung zurückzufahren. Andererseits warne ich immer vor irgendwelchen Showeffekten, die da erzielt werden sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wenn Sie einen Minister weniger haben und vielleicht auch ein Vorzimmer einsparen, dann ist das nicht die wirklich interessante und entscheidende Verschlankung. Im Übrigen: Heute debattieren wir über den Zuwachs der Länderkompetenz. Wir wollen, dass die Länder gut aufgestellt sind, dass ringsherum auf allen politischen Ebenen die Politiker

(Minister Willi Stächele)

ihre Landesinteressen wahren. Gleichzeitig wird reklamiert, dass man dann möglicherweise zu viele hätte, die da an der Front agieren. Ich muss sagen: Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Baden-Württemberg mit seinen 11 Millionen Einwohnern richtig aufgestellt.

(Abg. Alfred Winkler SPD: 10,7!)

Man kann sagen: Das alles hat Maß und Mitte, und dazu sollten wir uns auch bekennen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger zu?

Aber gern.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, kann ich Ihre Äußerung so verstehen, dass Sie die Forderung des stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Zahl der Ministerien zu reduzieren, als Showeffekt werten?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und den Grünen – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Wir ha- ben ja jetzt verschlankt! Zuhören! Einen Minister weniger! Das haben wir doch!)

Jeder kann zu jedem Zeitpunkt Überlegungen einbringen.

(Lachen bei den Grünen)

Solche Entscheidungen nach gründlicher Abwägung sind nicht Einzelsache, sondern im konkreten Fall auch ein Koalitionskompromiss. Es kommt oft ein Ergebnis heraus, das nicht der Einzelintention entspricht. Das ist Demokratie.

Wenn jetzt einer auftritt und fordert, diese oder jene Ministerien zusammenzulegen, dann sage ich: Das sind Standpunkte, darüber kann man diskutieren; aber man muss auch akzeptieren, dass vielleicht dann in einer Mehrheitsentscheidung ein anderes Ergebnis herauskommt.

Deswegen kann ich nur empfehlen: Aus der guten Erfahrung der Vergangenheit bitte ich um eine Mehrheit für die Geschäftsverteilung, wie sie vorgeschlagen ist. Wir werden den Beweis dafür liefern, dass wir so für die Zukunft Baden-Württembergs optimal aufgestellt sind.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/53, abstimmen. Wer zustim

men möchte, der möge bitte die Hand erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist mit den Stimmen der CDU und der FDP/DVP der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – Drucksache 14/45

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/68, mit zur Beratung auf. Die Fraktion GRÜNE hat den Antrag Drucksache 14/57 inzwischen zurückgezogen.

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Bitte schön, Herr Kollege Hitzler.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1975 den Abgeordneten eine Entschädigung zugesprochen, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Gleichzeitig hat aber das Bundesverfassungsgericht die Abgeordneten auch verpflichtet, über ihre Bezahlung selbst zu entscheiden. Dies entwickelte sich dann über Jahrzehnte zu einem Spießrutenlauf: „Abzocker“, „Selbstbedienungsladen“, „Die tricksen sich die Taschen voll“ lauteten die Schlagzeilen.

Unsere ehrlichen Überlegungen, die Entscheidung über die Festsetzung und Anpassung auf ein externes Gremium zu übertragen, scheiterten aus verfassungsrechtlichen Gründen. Deshalb blieb nur das Indexierungsverfahren übrig, das in Bayern seit 1995 praktiziert wird – übrigens im Konsens aller Fraktionen –, ein sehr gerechtes Verfahren, das sicherstellt, dass Abgeordnete nur einen Durchschnittszuwachs der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft bekommen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat dieses Verfahren am 5. Oktober 2005 beschlossen. Jetzt wieder auszusteigen wäre völlig undenkbar und unglaubwürdig. Ich glaube auch nicht, dass dies die meisten der Abgeordneten hier wollen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht nur um die Diäten. Mein Fraktionsvorsitzender hat gestern angeboten, noch in diesem Jahr über eine umfassende Parlamentsreform miteinander zu reden und zu Ergebnissen zu kommen. Dabei besteht ja Konsens, dass die Diäten eher zu niedrig, aber die Pauschalen und die Altersversorgung zu hoch sind. Es besteht die Notwendigkeit, die Alterssicherungssysteme zu konsolidieren. Das gilt auch für uns Abgeordnete. Auch wir müssen wie fast alle Bevölkerungsgruppen zu Recht mit Kürzungen und Verschlechterungen in diesem Bereich rechnen.

Ob das von der SPD und von den Grünen favorisierte Düsseldorfer Modell oder etwa systemimmanente Änderungen,

wie von der Diätenkommission vorgeschlagen, zum Zuge kommen, wird eine interessante Frage sein.

(Heiterkeit der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

SPD und Grüne haben bisher für das Düsseldorfer Modell sehr viel Beifall bekommen, aber die konkrete Zahl für die Erhöhung der Diäten wurde noch nicht genannt. Sie können davon ausgehen, dass bei einer 1 : 1-Umsetzung des Düsseldorfer Modells mit 9 500 € der Beifall sehr schnell nachlassen wird.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Sie entscheiden doch nicht nach dem Beifall, oder?)

Der Bund der Steuerzahler erklärte bereits definitiv, dass diese Höhe der Diäten nicht vertretbar sei, und Frau Vogt hat dies ja auch gestern in einem Interview deutlich gesagt.

Käme es dennoch dazu, wäre natürlich auch anschließend die Frage zu prüfen, ob wir ein Vollzeitparlament wollen und werden. Ebenso zu prüfen wären die wichtigen Fragen der Vereinbarkeit von Amt und Mandat. Es geht dabei nicht nur um Landräte und Oberbürgermeister, sondern um alle Berufsgruppen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Ganz zum Schluss, aber wirklich nur ganz zum Schluss, müsste man natürlich auch über die dann erforderlichen Baumaßnahmen reden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um ein schlüssiges Gesamtpaket. Wie bereits erklärt, ist die Union bereit, diese Frage gemeinsam mit Ihnen zu lösen. Ich sage jetzt nicht „Attempto!“. Das ist gestern schon oft gesagt worden. Ich sage: Machen wir jetzt gemeinsam Tempo.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Dann bringen wir auch im Konsens etwas Anständiges hin.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Gall.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, CDU und FDP/DVP, haben im Oktober des letzten Jahres nach durchaus kontroverser Diskussion hier im Hause gegen die Stimmen unserer Fraktion eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen, deren Wirkung sie heute de facto zu dem vorliegenden Antrag zwingt. Diesem können wir – das wird Sie sicherlich nicht verwundern – nicht zustimmen.

Unsere Zustimmung verweigern wir nicht etwa deshalb, weil wir eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – dies will ich in aller Offenheit hier im Hause sagen – für falsch oder nicht gerechtfertigt halten würden. Deshalb war Ihre gestrige Bemerkung, Herr Mappus, in unsere Richtung diesbezüglich aus meiner Sicht nicht angebracht. Nein, Sie wissen: Wir stehen dem von Ihnen eingeführten Indexierungsmodell durchaus positiv gegenüber, wiewohl wir natürlich wissen, dass auch dieses Verfahren in den Medien und in der Öffentlichkeit zukünftig selbstverständlich auf

Kritik stoßen wird, schlicht und ergreifend deshalb, weil bei dieser Diskussion die dem Parlament vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Verpflichtung, über die Abgeordnetenentschädigung selbst zu beschließen, häufig außer Acht gelassen wird und demzufolge jegliche Anpassung, sei sie noch so bescheiden – wir haben dies ja in den zurückliegenden Jahren erlebt –, immer auf Kritik stoßen wird und selbst Nullrunden – das muss man doch auch sagen; die hat es in den zurückliegenden Perioden auch gegeben – nie auf Beifall stoßen werden.

Wir stimmen heute deshalb nicht zu, meine Damen und Herren, weil Sie von CDU und FDP/DVP die über Jahrzehnte hinweg gepflegte Gemeinsamkeit bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung mit der von Ihnen erzwungenen Gesetzesänderung im zurückliegenden Jahr verlassen haben, weil Sie alle Bemühungen unsererseits und vieler anderer Gruppierungen hier im Hause, den Ansatz der Diäten, der Unkostenpauschalen und vor allem – Sie haben es auch angesprochen, Herr Kollege – der Abgeordnetenaltersversorgung nach vielen Zusagen Ihrerseits – auch im Wahlkampf wurden hierzu Aussagen gemacht; Fraktionsvorsitzendenrunden haben hierzu stattgefunden – neu zu regeln, ich will nicht sagen „torpediert haben“, aber weil Sie letztendlich auf der Zielgeraden bei dieser Diskussion vor einer Entscheidung ausgestiegen sind.