Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform – Drucksache 15/5790
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Interne Absprache: drei Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notariatsreform ist eine große Reform und hat weitreichende Auswirkungen. Sie be trifft insbesondere sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Vor diesem Hintergrund halten wir die Regelungen im Härtefallbereich für zwingend notwendig. Die vorgesehenen Gelder sind richtig eingesetzt. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ziel dieses Gesetzentwurfs, der uns heute zur Zweiten Beratung vorliegt, ist, bei der strukturellen Ver änderung aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsre form Härtefälle zu vermeiden.
Fakt ist – das ist einfach die größte Reform in der Geschich te der Justiz von Baden-Württemberg –, dass 654 kommuna le und auch staatlich geführte Grundbuchämter in 13 neuen Abteilungen zusammengeführt werden und es ab 2018 aus schließlich Nur-Notariate gibt, also Einrichtungen außerhalb des staatlichen Bereichs.
Es war eine Zusage in unserem Koalitionsvertrag, dass diese Reform sozial verträglich ausgestaltet wird. Dies ist jetzt ein wichtiger Baustein, der hier umgesetzt wird. Die Finanzierung kommt aus dem Justizhaushalt selbst: für 2015 bis 2018 je weils ca. 250 000 €. Es besteht eine Quergerechtigkeit zu den anderen Regelungen wie zur Polizeistrukturreform und zum Justizvollzug, wo es zur Schließung kleinerer Einrichtungen kommt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Titel dieses Gesetzes ist es schon schwie rig, die Redezeit noch mehr zu verkürzen.
Es geht darum, Härtefälle abzufedern. Aufgrund der Notari ats- und Grundbuchamtsreform findet eine Aufgabenverlage rung statt. Diese Aufgabenverlagerung führt auch zur Verset zung von Personal. Diese Härtefälle wollen wir abfedern. Des halb wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustim men.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Worum es in diesem Gesetzentwurf geht, wissen nur einige Eingeweihte. Man muss jemandem erst einmal erklären, warum man einem Beamten keinen Nachteil zufügt, wenn man ihm keine Umzugskostenvergü tung zugesteht. Aber lassen wir das. Das wissen also nur we nige Eingeweihte, und diese Eingeweihten empfehlen Zustim mung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Zustim mung aller Fraktionen. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan zur verträglichen Umsetzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform für unsere Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter.
Drucksache 15/5790. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/5846. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, über alle Paragrafen des Ge setzentwurfs – § 1 bis § 10 – gemeinsam abzustimmen? –
gemeinsam auf. Wer all diesen Paragrafen zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die §§ 1 bis 10 einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform“.