Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform – Drucksache 15/5790

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/5846

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Interne Absprache: drei Minuten.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notariatsreform ist eine große Reform und hat weitreichende Auswirkungen. Sie be trifft insbesondere sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Vor diesem Hintergrund halten wir die Regelungen im Härtefallbereich für zwingend notwendig. Die vorgesehenen Gelder sind richtig eingesetzt. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Filius das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ziel dieses Gesetzentwurfs, der uns heute zur Zweiten Beratung vorliegt, ist, bei der strukturellen Ver änderung aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsre form Härtefälle zu vermeiden.

Fakt ist – das ist einfach die größte Reform in der Geschich te der Justiz von Baden-Württemberg –, dass 654 kommuna le und auch staatlich geführte Grundbuchämter in 13 neuen Abteilungen zusammengeführt werden und es ab 2018 aus schließlich Nur-Notariate gibt, also Einrichtungen außerhalb des staatlichen Bereichs.

Es war eine Zusage in unserem Koalitionsvertrag, dass diese Reform sozial verträglich ausgestaltet wird. Dies ist jetzt ein wichtiger Baustein, der hier umgesetzt wird. Die Finanzierung kommt aus dem Justizhaushalt selbst: für 2015 bis 2018 je weils ca. 250 000 €. Es besteht eine Quergerechtigkeit zu den anderen Regelungen wie zur Polizeistrukturreform und zum Justizvollzug, wo es zur Schließung kleinerer Einrichtungen kommt.

Aus diesem Grund wird unsere Fraktion in Zweiter Beratung dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Titel dieses Gesetzes ist es schon schwie rig, die Redezeit noch mehr zu verkürzen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Weil eine Abkürzung fehlt!)

Allerdings haben wir festgestellt, dass es nicht einmal eine Abkürzung für dieses Gesetz gibt.

(Abg. Walter Heiler SPD: Genau! Sehr gut!)

Da danke ich Herrn Kollegen Heiler. Aber vielleicht kommen wir nachher noch darauf.

Es geht darum, Härtefälle abzufedern. Aufgrund der Notari ats- und Grundbuchamtsreform findet eine Aufgabenverlage rung statt. Diese Aufgabenverlagerung führt auch zur Verset zung von Personal. Diese Härtefälle wollen wir abfedern. Des halb wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustim men.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Worum es in diesem Gesetzentwurf geht, wissen nur einige Eingeweihte. Man muss jemandem erst einmal erklären, warum man einem Beamten keinen Nachteil zufügt, wenn man ihm keine Umzugskostenvergü tung zugesteht. Aber lassen wir das. Das wissen also nur we nige Eingeweihte, und diese Eingeweihten empfehlen Zustim mung.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der SPD)

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Justizminister Stickelberger das Wort.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Ist er eingeweiht?)

Er gehört offensichtlich zu den Eingeweihten.

(Heiterkeit)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Zustim mung aller Fraktionen. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan zur verträglichen Umsetzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform für unsere Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der SPD und der FDP/DVP)

In der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf

(Abg. Walter Heiler SPD: Zu welchem Gesetz? – Ver einzelt Heiterkeit)

Drucksache 15/5790. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/5846. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, über alle Paragrafen des Ge setzentwurfs – § 1 bis § 10 – gemeinsam abzustimmen? –

(Abg. Volker Schebesta CDU: Das müssen Sie die Eingeweihten fragen!)

Dies ist der Fall. Alle Eingeweihten nicken.

Ich rufe also

§ 1 bis § 10

gemeinsam auf. Wer all diesen Paragrafen zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die §§ 1 bis 10 einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2014 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform“.

(Abg. Walter Heiler SPD: Abkürzung?)

Es gibt keine Abkürzung. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g