Protokoll der Sitzung vom 12.03.2003

Herr Minister.

Dem europäischen Recht unterliegen öffentliche Auftraggeber, nicht aber private Betriebe.

Danke schön, Herr Minister, damit haben Sie die an Sie gerichteten Fragen beantwortet. Zur Beantwortung der nächsten Fragen bitte ich Herrn Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser ans Rednerpult. Die erste Frage zu diesem Bereich stellt Frau Kollegin Gote.

Herr Minister! Hat die Staatsregierung den Abgeordneten Nadler beauftragt, den Museumsladen im Eingangsbereich des Neuen Schlosses in Bayreuth zu eröffnen – siehe hierzu Presseberichte im „Nordbayerischen Kurier“ vom 27. 02. 2003 und im „Bayreuther Anzeiger“ vom 05. 03. 2003 –, und kann die Staatsregierung eine Liste weiterer in den kommenden Monaten bis zur Landtagswahl im September 2003 zur Eröffnung oder Einweihung anstehender Objekte in Oberfranken vorlegen,

(Hofmann (CSU): Das würde Ihnen so passen!)

um den oberfränkischen Abgeordneten aller Parteien die Möglichkeit zu geben, sich daran zu beteiligen?(Miller (CSU): Sie wollen doch nicht die Regierung vertreten!)

Herr Minister, bitte.

Frau Kollegin Gote, die Eröffnung des Eingangsbereichs des Neuen Schlosses Bayreuth erfolgte in meiner Vertretung durch den Präsidenten der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Herrn Egfried Hanfstaengl, nicht durch den Kollegen Nadler.

Als Zweites wollen Sie wissen, ob weitere Eröffnungen bevorstehen. Zunächst darf ich bemerken, dass mich Ihr Interesse freut. Sie wissen, dass ich mich persönlich um diese Dinge kümmere. Je größer das Interesse – gleichgültig von wem –, umso mehr freue ich mich darüber.

Meinem derzeitigen Kenntnisstand nach stehen im Regierungsbezirk Oberfranken bis zur Landtagswahl im September 2003 vorbehaltlich der entsprechenden Bauentwicklung folgende Eröffnungen oder Einweihungen an: Erstens Burg Lauenstein in Ludwigstadt: Eröffnung des neuen Kassenbereichs; zweitens Schloss Rosenau in Rödental bei Coburg: Eröffnung des neuen Kassenbereichs; drittens Plassenburg in Kulmbach: Eröffnung des Museums „Die Hohenzollern in Franken“ und viertens im Neuen Schloss Bayreuth: Eröffnung des Markgräfin-Wilhelmine-Museums.

Zusatzfrage? – Frau Kollegin Gote.

Herr Finanzminister, Ihr Hinweis, dass Herr Hanfstaengl eröffnet hat, erstaunt mich, weil beide Pressevertreter das anders empfunden haben. Können Sie ausschließen, dass Herr Nadler den Eindruck erweckt haben könnte, er würde eröffnen, und wurden zu dem Termin alle Abgeordneten oder nur Herr Nadler eingeladen und informiert?

Herr Minister.

Zum Ersten kann ich Ihnen nichts über Empfindungen von Journalisten sagen.

Zum Zweiten kann ich Ihnen nur sagen: Das war ein Termin, den ursprünglich ich wahrnehmen wollte, aber nicht wahrnehmen konnte. Ich habe deshalb Herrn Hanfstaengl gebeten, ihn wahrzunehmen. Nach meinem Wissen waren zu diesem Termin keine weiteren Persönlichkeiten eingeladen.

(Hofmann (CSU): Ich war auch nicht eingeladen!)

Ihr wart auch nicht eingeladen? Ich bedauere das sehr. – Jedenfalls war dies ein Pressetermin, der für die Eröffnung mit dem Minister angesetzt war. Herr Hanfstaengl

hat diesen Termin in meiner Vertretung wahrgenommen. Alles andere überfordert meine Kenntnisse.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Ist es richtig, dass die Kulturgüter in ganz Bayern und auch in Oberfranken vor allen Dingen oder ausschließlich aus Mitteln der Privatisierungserlöse saniert und die Museen aus diesen Mitteln ausgestattet werden, und ist es insofern auszuschließen, dass hierfür Privatvermögen des Herrn Nadler eingesetzt wird, was ihn berechtigen könnte, in diesem Zusammenhang als Kultursponsor aufzutreten? Es handelt sich doch um das Vermögen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, soweit es sich um Privatisierungserlöse handelt. Ist das richtig?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich stelle zunächst einmal fest, dass Sie offenbar mit einem gewissen Neid auf die Umsicht des Kollegen Nadler schauen. Was man da an umsichtiger Präsenz miterlebt, wenn irgendwelche Eröffnungen anstehen oder Termine wahrzunehmen sind, will ich nicht weiter vertiefen. Fragen Sie doch Ihren Kollegen und nicht mich.

Der zweite Teil Ihrer Frage ist etwas seltsam. Wir haben richtigerweise – wie Sie feststellen – für die bayerischen Schlösser zusätzliche Mittel von etwa 21,5 Millionen e aus der Privatisierung der Weihenstephaner Molkerei eingesetzt. Bei der Privatisierung habe ich einen Nettoerlös von 30,7 Millionen e plus einen Stiftungslehrstuhl erzielt. Ich mache die Nebenbemerkung: Ich glaube, ich würde heute kein Fünftel dieses Betrages mehr erwirtschaften können. Das hat uns sehr geholfen, weil wir in der Fläche sehr viele zusätzliche Baumaßnahmen durchführen konnten. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, in welchem Umfang bei einzelnen Baumaßnahmen Privatisierungsmittel und Haushaltsmittel eingesetzt werden. Das ist aber transparent, weil es an anderer Stelle schon wiederholt dargelegt worden ist.

Ich rufe die Frage des Herrn Kollegen Hartmann auf.

Herr Staatsminister, in welchem Umfang können kreisangehörige Kommunen eine direkte bzw. indirekte Förderung aus Landesmitteln zur Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen erhalten, und mit welcher Förderung kann der Markt Reichenberg, Landkreis Würzburg, für die ca. 300.000 e teure Sanierung der „Steige“ – sie ist die wichtigste überörtliche Verbindung mit hohem Durchgangsverkehr –, einer Gemeindeverbindungsstraße zur B 19, rechnen?

Herr Staatsminister, bitte.

Zunächst, Herr Präsident, stelle ich fest, dass der Wirtschaftsminister gegenüber dem Finanzminister bevorzugt ist. Der hatte eine volle Flasche Wasser vor sich stehen.

(Hartmann (SPD): Hoffentlich ist das ohne Auswirkung auf die Prozente, die Sie jetzt nennen)

Herr Kollege Hartmann, der Straßenunterhalt und damit die Sanierung von Gemeindestraßen ist grundsätzlich eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Bayern unterstützt jedoch dabei unter anderem auch die kreisangehörigen Gemeinden, die nicht am örtlichen Aufkommen an der Kfz-Steuer beteiligt sind. So erhalten diese entsprechend Art. 13 b Abs. 2 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes für den Unterhalt ihrer Gemeindestraßen – Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen – nach Maßgabe des Straßenbestandsverzeichnisses pauschale Zuweisungen in Höhe von 1020 e je Kilometer Gemeindestraße. Damit sind sämtliche Unterhaltungs- und Sanierungskosten für diese Straßen abgegolten. Somit kann der Markt Reichenberg für die Sanierung der „Steige“ außer den Straßenunterhaltungspauschalen keine weiteren Fördermittel nach dem Finanzausgleichsgesetz oder dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten.

Zusatzfrage, Herr Kollege Hartmann.

Auch wenn es mir jetzt nicht gelungen ist, Ihnen in der Kürze der Zeit einen Frankenwein zu kredenzen, Herr Staatsminister, will ich doch nachfragen: Es haben sich ja in den vergangenen zehn Jahren hinsichtlich der Verkehrsströme erhebliche Veränderungen ergeben. Es gab eine vollkommen neue Situation, was die Vernetzung der Verkehrswege im Umfeld dieser Gemeindeverbindungsstraße betrifft. Von daher gibt es eine vollkommen neue, außerordentliche Situation. Diese Gemeindeverbindungsstraße müsste beispielsweise längst eine Staatsstraße sein. Gibt es in solch außerordentlichen Situationen besondere Rahmenbedingungen und Ausnahmen für eine Investitionsförderung, zusätzlich zu der Pauschale, die Sie genannt haben?

Ich wäre dankbar, wenn man die Fragen wirklich präzise fassen könnte. Wir erleben immer, dass erst ein langer Vorspruch gemacht wird, bevor die Frage gestellt wird. Das entspricht eigentlich nicht dem Sinn der Fragestunde. Herr Minister, bitte.

Herr Kollege Hartmann, meiner Kenntnis nach nicht. Sie haben aber angedeutet, dass es Möglichkeiten über eine neue Kategorisierung gäbe, indem eine Gemeindestraße in eine Landstraße umgewidmet wird. In diesem Zusammenhang bin ich aber der falsche Ansprechpartner. Dies gilt auch für die Frage, welche verkehrstechnische Bedeutung eine Straße hat; das ist nicht mein Ressort. Darauf möchte ich hinweisen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hartmann.

Wären Sie oder einer Ihrer Kollegen aus der Staatsregierung zu einem Gespräch bereit, um genau diese Ausnahmesituation zu erörtern?

Herr Staatsminister, bitte.

In der Logik meiner bisherigen Darlegungen bin ich der falsche Ansprechpartner, weil die Rechtssituation für mich eindeutig ist.

Noch eine Frage?

Ich weiß nicht, warum hier der falsche Antwortgeber benannt worden ist. Können Sie vermittelnd tätig sein, Herr Staatsminister, damit der richtige Antwortgeber zu einem Gespräch bereit sein wird?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich werde Ihre Anregungen an den Kollegen Beckstein weitergeben. Ich bin insofern schon der richtige Ansprechpartner in der heutigen Fragestunde, weil Ihre Frage eine FAG-Thematik angesprochen hat.

Ich rufe die Frage der Frau Kollegin Dr. Kronawitter auf.

Aus welchen Gründen stimmte die Flughafen München GmbH, die FMG, als Mehrheitsgesellschafterin von Medicare Flughafen München Medizinisches Zentrum GmbH der Einrichtung der kleinen Klinik im Modul E zu, welche Aufgabenstellung hat diese nach § 30 GewO genehmigte medizinische Einrichtung, und welche Kosten hatte die FMG für die Erstellung der Airportklinik als Gesellschafterin direkt und indirekt zu tragen?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Kronawitter, durch die luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen München und anderer nationaler und internationaler Vorschriften ist der Flughafen München verpflichtet, einen ständigen ärztlichen Dienst einschließlich der hierfür erforderlichen Einrichtungen vorzuhalten, um der geforderten Aufgabenstellung als Sanitätsflughafen, im Bereich des Katastrophenschutzes und von Notfällen sowie zur Seuchenabwehr gerecht zu werden.

So eine Verkehrsdrehscheibe ist auch in gesundheitspolitischer Hinsicht ein ungeheuer problematischer Schnittpunkt. Menschen kommen aus fernen Ländern und können gefährliche Krankheiten einschleppen. Wenn Sie

wissen, dass wir 23 Millionen Passagiere am Flughafen München haben und in absehbarer Zeit 48 Millionen, dann können Sie daraus schließen, dass dort viele Gesundheitsprobleme auftreten können, z.B. durch langes Sitzen im Flugzeug, Herzinfarktfälle usw.

Seit Inbetriebnahme der Flughafens Erding im Jahr 1992 betreibt die Flughafen München GmbH deshalb einen eigenen medizinischen Dienst in einem Medizinischen Zentrum im Modul E des Terminals 1, das rund um die Uhr eine medizinische Einsatzzentrale, eine ständige Bereitschaft von medizinischem Fach- und Hilfspersonal und alle notwendigen medizinischen Einrichtungen bis hin zu Quarantäne-Räumen vorhält, um in Notfällen eine medizinische Erstversorgung zu gewährleisten. Daneben werden dort auch die arbeitsmedizinischen Aufgaben der FMG wahrgenommen – ein wünschenswerter Synergieeffekt. Diese Vorhaltemaßnahmen sind für die FMG naturgemäß mit nicht unerheblichen Personal- und Sachkosten verbunden.

Um eine finanzielle Entlastung und eine globalere Ausrichtung des von der FMG betriebenen Medizinischen Dienstes zu erlangen, hat die FMG Anfang 2000 zusammen mit einem privaten Partner die Medicare gegründet und den eigenen medizinischen Dienst dort integriert.

Der private Partner ist seit Dezember 2001 die MAHMGmbH, ein Zusammenschluss einer Gruppe von Fachärzten, die auch eine orthopädische Praxis im München Airport Center unterhält.

Um aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine bessere Auslastung der bereits bestehenden Räumlichkeiten des Medizinischen Zentrums im Modul E des Terminals 1 zu erreichen, wurde dort im Jahr 2002 eine kleine Airportklinik errichtet, die insbesondere den Fachärzten im München Airport Center als ambulantes, operatives Zentrum zur Verfügung steht und sich aus den Mieteinnahmen finanzieren soll. Die Flughafen München GmbH hat die Durchführung und Finanzierung des Umbaus der OPRäume und Patientenzimmer zur Klinik übernommen, die Medicare gegen Mietzins zur Verfügung gestellt wird.