Protokoll der Sitzung vom 12.03.2003

Um aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine bessere Auslastung der bereits bestehenden Räumlichkeiten des Medizinischen Zentrums im Modul E des Terminals 1 zu erreichen, wurde dort im Jahr 2002 eine kleine Airportklinik errichtet, die insbesondere den Fachärzten im München Airport Center als ambulantes, operatives Zentrum zur Verfügung steht und sich aus den Mieteinnahmen finanzieren soll. Die Flughafen München GmbH hat die Durchführung und Finanzierung des Umbaus der OPRäume und Patientenzimmer zur Klinik übernommen, die Medicare gegen Mietzins zur Verfügung gestellt wird.

Zusatzfrage: Frau Dr. Kronawitter.

Herr Minister, Sie erwähnten gerade, dass die Eröffnung bereits erfolgt sei. Laut der örtlichen Presse – das wird auch auf Anfrage so bestätigt – würde die Airportklinik demnächst eröffnet. Sie sollte im Sommer letzten Jahres eröffnet werden. Jetzt meine konkrete Frage: Hing das damit zusammen, dass Novamed als Partner ausscheiden und dann erst ein neuer Partner gefunden werden musste, hing die Verschiebung der Eröffnung mit dem Partner, der aufgrund anderer Probleme nicht mehr zur Verfügung stehen konnte, zusammen?

Das waren gleich zwei Fragen. – Herr Minister.

Zunächst einmal muss ich auch hier sagen, dass

ich die Hintergründe lokaler Pressemeldungen meinerseits nicht nachvollziehen kann. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der private Partner tatsächlich gewechselt hat; das ist richtig, da sind Sie richtig informiert.

Es war Anfang des Jahres 2000, als die FMG mit der Firma Novamed GmbH diese Partnerschaft eingegangen ist – auch im Verhältnis 51% zu 49%. Leider musste die FMG feststellen, dass Novamed die in sie gesetzten Erwartungen als Partner nicht erfüllen konnte. Deshalb hat man das gemeinsame Engagement – ich betone das ausdrücklich – einvernehmlich beendet. Gleichzeitig stand mit dem Netzwerk Munich-Airport-Health-Management GmbH – ein schöner Name –, dieser MAHMGmbH der auch im München Airport Center tätigen Fachärzte, ein neuer aussichtsreicher Partner unmittelbar am Flughafen München zur Verfügung. Gesellschafter der Munich-Airport-Health-Management GmbH sind Fachärzte, die Praxen in München und im München Airport Center unterhalten und im stationären Bereich mit dem Klinikum Starnberg kooperieren.

Die Novamed-Gruppe besteht aus einer Reihe von Unternehmen mit Aktivitäten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, in deren Mittelpunkt die Novamed Betriebs-KG steht. Alleiniger Gesellschafter ist Herr Dr. Hans Pösl, Chefarzt am Städtischen Krankenhaus München-Harlaching.

Weitere Zusatzfrage?

Wurde im Aufsichtsrat der FMG diskutiert, dass diese Airportklinik ein völlig verändertes Angebotsspektrum hat, zu dem unter anderem plastische Chirurgie gehört, also eine Tätigkeit weit weg von den ursprünglich am Airport vorzuhaltenden medizinischen Einrichtungen, wurde das für richtig gehalten, und warum ist der Staat indirekt Partner?

Frau Kollegin, das sind wiederum mehrere Fragen. Warum der Staat indirekt, richtigerweise im Übrigen auch die Stadt und der Bund, Partner sind, habe ich eingangs dargelegt. Wir müssen dort ein medizinisches Zentrum unterhalten. Ich halte es für in hohem Maße sinnvoll, dass die FMG sich hierzu Private reinholt, die ihrerseits fachlich kompetent sind und zweitens finanzielle Risiken mit tragen.

Deshalb sind wir da Partner, um alles, wie ich es dargelegt habe, gemeinsam zu sichern. Welche ärztlichen Leistungen am Flughafen angeboten werden, habe ich wirklich nicht im Detail überprüft. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender der FMG. Im Aufsichtsrat haben wir darüber bis jetzt nicht diskutiert. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass ich mir anschaue, was die alles anbieten. Ich nehme an, dass Sie hier insinuieren, dass die eigentlich nahe liegenden Pflichtaufgaben des Gesundheitszentrums vor Ort am Flughafen zugunsten neuer ärztlicher Aktivitäten vernachlässigt werden. Das wäre sicherlich nicht wünschenswert. Ich zweifle daran, dass dem so ist, aber ich werde das überprüfen.

Frau Dr. Kronawitter, das ist dann ungefähr Ihre fünfte Zusatzfrage.

Ich verspreche, es ist wirklich nur eine kurze Frage. – Warum erfolgt die Kooperation mit dem Krankenhaus in Starnberg und nicht mit den örtlich nahe liegenden Krankenhäusern in Erding und Freising?

Ich nehme an, dass dies einen personellen Hintergrund hat. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass die Gesellschafter der MAHM mit dem Klinikum Starnberg kooperieren.

Ich will hinzufügen: Es ist nicht Aufgabe des Aufsichtsrates, derartige Dinge im Detail zu verfolgen. Wir haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass die ärztliche Versorgung vor Ort umfassend und qualitativ richtig gesichert und kostenmäßig minimiert ist.

Im Übrigen sollen die Zusatzfragen auch noch in unmittelbarem Zusammenhang zur Ausgangsfrage stehen. Der Zusammenhang war hier schon von sehr weit hergeholt. – Ich rufe als nächsten Fragesteller Dr. Rabenstein auf.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Warum wurde der Antrag des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Bernd Protzner, ihm bei Baumaßnahmen die Grenzlandsonderabschreibung, die 1994 auslief, zu gewähren, vom bayerischen Finanzministerium positiv befürwortet, obwohl der Bauantrag erst 1995 eingereicht wurde und obwohl das Finanzamt Coburg eine Förderung nach reiflicher Sichtung der Fachliteratur abgelehnt hatte?

Herr Minister.

Herr Kollege, ich bin gerne bereit, Ihnen die Rechtslage näher zu erläutern. Ich will aber vorher zwei Dinge feststellen:

Erstens. Eine Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage ist nur möglich – das sage ich im Hinblick auf andere mögliche Fragen in anderen Fällen –, weil Herr Protzner das Finanzministerium hinsichtlich der Steuerangelegenheit der Altmann-GmbH, die hier gehandelt hat, vom Steuergeheimnis entbunden hat. Deshalb kann ich hier Auskunft geben und gebe hier auch Auskunft.

Zweitens. Das Finanzministerium war in der Frage der steuerlichen Grenzlandförderung, mit der Einkommensteuerangelegenheit von Herrn Protzner nicht befasst. In der Sache ging es vielmehr um eine Baumaßnahme der Altmann-GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dr. Protzner war.

Jetzt zur Rechtslage: Seitens des Finanzamtes Coburg wurde keine Grenzlandsonderabschreibung gewährt.

Eine Grenzlandsonderabschreibung wäre tatsächlich letztmals im Wirtschaftsjahr 1994 zulässig gewesen.

Es ging vielmehr um die Bildung und die Auflösung einer Investitionsrücklage nach dem Zonenrandförderungsgesetz, die die Altmann GmbH bereits im Wirtschaftsjahr 1992 gebildet hatte. Eine Investitionsrücklage konnte bis Ende 1994 eingestellt werden. Die Investitionsmaßnahme selbst musste allerdings erst zum 31. Dezember 1996 in ihrer Gesamtheit abgeschlossen sein. Das sind die Grundlagen.

Eine Rücklage nach dem Zonenrandförderungsgesetz kann gebildet werden, wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit geplanten Investitionen im ehemaligen Grenzlandgebiet besteht. Dies war im Fall der Altmann GmbH nach gängiger Verwaltungspraxis, die sich auf den Zonenranderlass sowie einen Beschluss der Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder stützte, voll gegeben.

Zusatzfrage: Herr Dr. Rabenstein.

Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt oder war Ihnen damals bekannt, dass der Geschäftsführer der Altmann GmbH, der Generalsekretär der CSU a. D. Bernd Protzner, die Mittel, die er für den Firmenausbau und die Firmensanierung verwendet hat, auch für seinen privaten Hausbau eingesetzt hat? Dadurch ist ja auch dieses Verfahren zustande gekommen, in dem er wegen Steuerhinterziehung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde. Ist Ihnen bekannt, dass diese Mittel praktisch zweckentfremdet eingesetzt wurden und damit auch die Mittel der Grenzlandförderung?

(Hofmann (CSU): Da läuft doch noch ein Prozess!)

Herr Minister, bitte.

Herr Kollege, ich habe nicht die Absicht, zu einem Verfahren, das noch läuft, irgendwelche kommentierenden Äußerungen im Landtag abzugeben.

(Hofmann (CSU): Solange er nicht verurteilt ist! – Unruhe)

Das Wort hat der Herr Finanzminister.

Sie haben das in Ihrer Frage – –

(Wörner (SPD): Er ist doch verurteilt worden!)

Jetzt habe ich gerade erklärt, dass das Wort der Herr Staatsminister hat. Das gilt auch für Sie, Herr Wörner. Bitte, Herr Staatsminister.

(Hofmann (CSU): Sehr gut!)

Ich wiederhole: Ich habe nicht die Absicht, zu einem derartigen strafrechtlichen Verfahren irgendwelche Kommentierungen abzugeben.

(Beifall des Abgeordneten Hofmann (CSU))

Sie haben das bereits in Ihre Frage gekleidet, und die ständige Ergänzung, nicht der Geschäftsführer der Altmann GmbH, sondern der CSU-Generalsekretär, von dem Sie immer sprechen, lässt auch sofort die Zielrichtung Ihrer Frage erkennen.

(Hofmann (CSU): Der Herr Vorverurteiler!)

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Herr Minister, Sie haben sich auf die gängige Verwaltungspraxis und einen Beschluss zwischen Bund und Ländern bezogen. Sie haben mir ja auch auf meine schriftliche Anfrage brieflich geantwortet und mir diesen Beschluss beigelegt. Allerdings trägt dieses Schriftstück erstens den deutlichen Vermerk „nur für den internen Gebrauch“ und zweitens und vor allem „Entwurf“.

Ich warte auf die Frage.

Ich frage daher: Hat dieses Schriftstück jemals das Stadium des Entwurfs verlassen, und können Sie mir dann bitte auch die endgültige Fassung dieses Schriftstücks zukommen lassen?

Herr Minister.

Also, das ist eine Abstimmung der Einkommensteuer-Referenten mit dem Bund gewesen. Es gibt eine Vielzahl von entsprechenden Einzelproblemen, die nur auf diese Weise gelöst werden können. In dem Fall waren es die Einkommensteuer-Referenten, die diese Frage einvernehmlich geklärt haben. Das ist ein sehr kompliziertes Feld. Das ist in diesem Schriftstück niedergelegt worden, das ich Ihnen deshalb geben konnte, weil ich nicht nur gerne zur Aufklärung beitragen wollte, sondern weil wir auch vom Steuergeheimnis befreit sind durch Herrn Protzner. Da gibt es also keine Probleme.

Der Beschluss wurde entsprechend dem als „Entwurf“ gekennzeichneten Papier gefasst. Sie können diesen Entwurf daher als endgültiges Papier werten im Zusammenhang mit der Aussage, die der Minister hier im Landtag getroffen hat. Aber ich will gerne schauen, ob wir im Haus noch ein anderes Papier haben, auf dem auf der ersten Seite etwas anderes steht. Wenn das Ihr einziges Problem ist, Frau Kollegin, dann haben wir sicherlich in Bayern keine großen Probleme.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Odenbach.

Herr Staatsminister, bedeutet Ihre Antwort, dass das Finanzamt Coburg in dieser Sache falsch entschieden hat? Und wie erklären Sie sich eine solche Falschentscheidung eines in Zonenrand- und Grenzlandförderungsfragen sehr erfahrenen Finanzamtes?

Herr Minister.