Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Nein, ich kann nicht bestätigen, dass die Straßenbauverwaltung hier ein Versprechen gebrochen hätte. Es war zu Beginn des Jahres nicht sicher, wann die sehr schwierigen und langwierigen Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sein würden.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, zumindest nach Aussagen des Leiters des Straßenbauamtes Regensburg, dass diese Maßnahme auf jeden Fall 2003 aufgenommen werden soll und das Ministerium dies unterstützt, und glauben Sie, dass dann, wenn die Eckdaten im Wesentlichen feststehen, möglicherweise im Frühjahr mit dem Ausbau begonnen werden kann, damit die Bürger sehen, dass es vorwärts geht?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Beck, das glaube ich nicht nur, sondern ich sichere Ihnen zu, dass im Jahr 2003 zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Bau dieser Straße begonnen wird. Ich habe dem zuständigen Straßenbauamt in der Zwischenzeit eine entsprechende Anweisung gegeben.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Welche Kosten werden jährlich durch den Betrieb einer Feuerwehreinsatzzentrale im Landkreis München auf der Grundlage des Art. 10 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzentwurfs zur Einführung Integrierter Leitstellen entstehen, wer hat diese Kosten zu tragen und gibt es weitere Kommunen, die ähnliche Pläne haben?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, bei den bestehenden Feuerwehreinsatzzentralen handelt es sich zunächst um Einrichtungen, die die Landkreise bzw. die kreisfreien Gemeinden im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben im eigenen Wirkungskreis unterhalten. Über die mit einer solchen Einrichtung verbundenen Investitions- und die jährlichen Betriebskosten können daher nur die sie unterhaltenden Gebietskörperschaften Aussagen machen, da die Kosten von der – personellen und sonstigen – Ausstattung abhängen, die sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Unser Gesetzentwurf knüpft die Erhaltung einer bestehenden Feuerwehreinsatzzentrale – neben weiteren Voraussetzungen – daran, dass diese mit mindestens zwei Disponenten ständig besetzt ist. Hierzu fallen nach meinen Schätzungen pro Jahr etwa 400000 Euro an. Ist das Einsatzaufkommen mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindestbesetzung nicht zu bewältigen, kann sich die Zahl der erforderlichen Disponenten weiterhin erhöhen. Damit erhöhen sich natürlich auch die Personalkosten.
Ein weiterer Kostenfaktor für den Landkreis München ergibt sich aus der anteiligen Heranziehung zu den Kosten der Integrierten Leitstelle für den Rettungsdienstbereich München. Dies gilt auch für einen Teil der feuerwehrfachlichen Aufgaben, die von der Integrierten Leitstelle zu erledigen sind, da die Vorschrift des Art. 10 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzentwurfes nur eine Ausnahme zulässt, soweit es die Alarmierung der Feuerwehr durch die Integrierte Leitstelle angeht. Die Abfrage der über die Notrufnummer 112 eingehenden Notrufe und die Weitergabe des abgefragten Meldebildes an die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises zum Zweck der Feuerwehralarmierung fallen aber zwingend in die Zuständigkeit dieser Integrierten Leitstelle. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Landkreis die anteilig auf ihn entfallenden Kosten übernehmen müssen.
Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen möchte, soll sie auch alle damit verbundenen Kosten tragen. Staatliche Zuwendungen hierfür sind nicht beabsichtigt.
Überlegungen, bestehende Feuerwehreinsatzzentralen zu erhalten, sind mir aus dem Landkreis Neumarkt i. d. Opf. bekannt. Die Entscheidung soll jedoch nicht ohne eine genaue Kostenbetrachtung fallen, wie mir der Landrat selbst zugesichert hat.
Herr Staatssekretär, was halten Sie von dem Argument des Landkreises München, dass die Feuerwehreinsatzzentrale die Kräfte besser dirigieren könnte als die Leitstelle in München?
Ich halte davon aus meiner persönlichen Kenntnis nicht sehr viel. Ich habe kurz vor der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfes im Innenministerium mit denen, die unsere Konzeption in Frage stellen, ein sehr intensives Gespräch geführt. Es waren Vertreter der Kommunalpolitik und der Feuerwehren aus den Landkreisen München und Neumarkt sowie den Bereichen Memmingen und Kitzingen. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde diese Ausnahmemöglichkeit eingeführt, um in der Praxis überprüfen zu können, ob tatsächlich die Qualität der Alarmierung nach dem Modell München genauso gut ist wie die ausschließliche Erst- und Nachalarmierung durch die Integrierten Leitstellen, was nach dem Gesetzentwurf der Regelfall ist. Nur wenn dies durch eine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen ist, kann ein solches Modell, wie es der Landkreis München wohl im Auge hat, auf Dauer Bestand haben.
Herr Staatssekretär, wir bleiben bei den Feuerwehren. Welche Überlegungen hat die Bayerische Staatsregierung angestellt, um den enorm hohen Antragsstau bei der Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung der Ausrüstung einschließlich Fahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren abzubauen und wie viel Mittel wurden in den letzten Jahren hierfür verwendet und wie viel sind in diesem Jahr vorgesehen?
Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt einen hohen Stellenwert für die Bayerische Staatsregierung ein, da hier Ehrenamtliche überwiegend in ihrer Freizeit und oft unter Einsatz von Gesundheit und Leben ihren Mitmenschen in Notsituationen beistehen.
Deshalb hat der Freistaat in den letzten zehn Jahren auch rund 236 Millionen Euro für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten und weitere rund 153 Millionen Euro für die Förderung des Baus von Feuerwehrgerätehäusern ausgegeben. Rechnet man zu diesem Betrag von 389 Millionen Euro noch die sonstigen Leistungen, kommt man auf ein stattliches Volumen von rund 500 Millionen Euro.
Für das Jahr 2002 stehen uns für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten Mittel in Höhe von rund 17,49 Millionen Euro zur Verfügung. Davon haben wir ca. 3 Millionen Euro als pauschale Zuweisungen verteilt. Der Rest in Höhe von 14,49 Millionen Euro wird für die Einzelförderung eingesetzt.
Nicht zuletzt der Rückgang des Feuerschutzsteueraufkommens in den letzten Jahren hat unstreitig zu Engpässen in der Förderung geführt. Die Verbesserung der Förderung im Feuerwehrbereich wird daher auch ein wichtiges Thema im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 sein.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie den Rückgang der Feuerschutzsteuer angesprochen haben, frage ich Sie: Können Sie sich eventuell vorstellen, so wie es, glaube ich, auch von den Feuerwehrführungskräften vorgeschlagen ist, dass die Feuerwehrschulen in Würzburg, Regensburg und Geretsried als allgemeine staatliche Aufgabe gesehen werden und nicht aus der Feuerschutzsteuer finanziert werden sollten?
Ich kann mir als der für das Feuerschutzwesen zuständige Staatssekretär sehr vieles vorstellen, aber das ist meist nicht deckungsgleich mit dem, was sich der Finanzminister vorstellen kann.
Herr Staatssekretär, trafen die Aussagen der Bayerischen Staatsregierung zu den Mündlichen Anfragen vom 12.12.2001 und 05.04.2001 zum Thema Finanzierung und Planunterlagen zum Franken
schnellwegdurchbau in Nürnberg auch am 03.03.2002 noch zu, als die Stadt Nürnberg nicht die erforderlichen Unterlagen für ihre Ausbaupläne geliefert hat, die es der Staatsregierung ermöglichen, eine realistische Finanzierungszusage für die beabsichtigten Baumaßnahmen der vier Bauabschnitte zu machen?
Staatsminister Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Dr. Scholz, die Aussagen der Bayerischen Staatsregierung zu den Mündlichen Anfragen vom 05.04.2001 und vom 12.12.2001 trafen auch noch am 03.03.2002 zu. Die Stadt Nürnberg hat bisher Unterlagen für ihre Ausbaupläne noch nicht übersandt; dies ist allerings ohne Bedeutung, da die Stadt unter Einschaltung eines externen Gutachters ihre bisherigen Pläne zum Frankenschnellweg nochmals überprüft. Erst danach kann über die Bezuschussung entschieden werden.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir bestätigen, dass demnach die Behauptung, die SPD im Nürnberger Stadtrat sei für die Nichtrealisierung des Frankenschnellwegdurchbaus verantwortlich, in den Bereich der Legende gehört?
Damit ist die Zahl der Fragen an das Innenministerium erschöpft. Ich sehe, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen nicht bereit ist. Das Kultusministerium könnte freundlicherweise einspringen. Hierbei haben wir allerdings das Problem, dass die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen nicht da sind, weil sie sich darauf eingestellt haben, dass die Fragen später aufgerufen werden. Wir versuchen das gerade zu regeln. Ich sehe weder den Kollegen Sprinkart noch Frau Kollegin Werner-Muggendorfer noch den Kollegen Volkmann und auch nicht die Frau Kollegin Radermacher. Insofern ist das außerordentlich schwierig. Eine Lösung wäre, wenn entsprechende Fragen übernommen würden, aber ich denke, auch das ist nicht zu machen. Wir versuchen jetzt gerade einmal, die Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren – auch durch diese Rede von mir über den Lautsprecher –, ins Plenum zu kommen, soweit sie Fragen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben.
Werden Fragestellungen übernommen? Ist jemand bereit, die Frage des Kollegen Sprinkart zu übernehmen? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand bereit, die Frage der Frau Kollegin Werner-Muggendorfer zu überneh
men? – Das macht die Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Herr Staatssekretär, ich darf Sie bitten, ans Mikrofon zu treten.
Herr Staatssekretär Freller, ich frage Sie: Trifft es zu, dass künftig jährlich 20 bis 30 neue Schulpsychologen eingestellt werden sollen? Welche Aufgabenfelder sollen diese übernehmen und sind überhaupt ausreichend ausgebildete Schulpsychologen vorhanden?
Frau Abgeordnete, bereits für das Schuljahr 2002/2003 werden folgende Planstellen bzw. Planstellenäquivalente für die einzelnen Schularten ausgebracht: Grund-, Haupt- und Förderschulen: 12 Planstellen oder -äquivalente, Realschulen: 3 Planstellen oder – äquivalente, Gymnasien: 4 Planstellen oder – äquivalente und berufliche Schulen: 1 Planstelle oder -äquivalent. Die im Bereich der Grundund Hauptschulen bereitgestellten Stellenäquivalente werden im Schuljahr 2002/2003 analog den Bestrebungen der Staatsregierung für eine flächendeckende Verteilung verwendet.
Die übrigen Schularten setzen ihre Schulpsychologen nach festgesetzten Anrechnungsstunden für die schulpsychologische Beratungstätigkeit ein. Hierbei wird nach folgendem Verteilungsmodus verfahren: für den Einsatz an zwei oder mehr Realschulen: in der Regel 6 Stunden, für den Einsatz an einem Gymnasium: 4 Anrechnungsstunden und für den Einsatz in der Funktion des Psychologen beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien oder die Funktion des für mehrere Schulen zuständigen Schulpsychologen am Gymnasium: 8 bis 12 Stunden. Davon unberührt bleibt der Einsatz staatlicher Schulpsychologen, wenn sie an einer staatlichen Schulberatungsstelle Aufgaben übernehmen. Hier kann das Stundenkontingent unabhängig von der ursprünglichen Schulzugehörigkeit je nach Einsatz bis zu 20 Stunden aufgestockt werden.
Da der Einsatz von Schulpsychologen für die Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen nicht mit dem annähernd vollen Deputat wie bei den Grund-, Hauptund Förderschulen möglich ist, werden ab Herbst 2002 Planstellenäquivalente ausgebracht und entsprechend verrechnet. Für die Realschule bedeutet dies zum Beispiel, dass in einem Gebiet der momentan noch nicht zufriedenstellenden Versorgung wie Unterfranken zusätzliche Schulpsychologen eingestellt werden, der Rest der rechnerisch zur Verfügung stehenden Stunden – 3 mal 24 – auch zur Flexibilisierung des Deputats bereits im Dienst befindlicher Kollegen verwendet wird.
Für das Gymnasium bedeutet dies, dass rechnerisch 4 mal 23 Stunden, also 92 Stunden Schulpsychologie, zusätzlich zur Verfügung stehen werden. Da entsprechend einem Auftrag des Landtags Konzepte zur gesundheitlichen Prophylaxe der Lehrerinnen und Lehrer auch auf den Bereich „Schulpsychologie“ ausgedehnt werden, werden ab Herbst 2002 in vorerst drei
Regierungsbezirken Modellversuche zur kollegialen Supervision, aber auch zur Bedarfserhebung und -steuerung der schulpsychologischen Beratung für alle Schularten durchgeführt. Hierfür werden die gesamten gymnasialen Stunden verwendet.
Die Aufgabenfelder der Schulpsychologen unterscheiden sich nicht von den bisherigen, die in der KMBek vom 29. Oktober 2001, Nr. VI/9-S4305-6/40922 nochmals zusammengefasst sind. Demnach sind Schulpsychologen sowohl für die Einzelberatung von Schülern und Eltern, aber auch für Kollegien und je nach beruflicher Qualifikation auch für die Einzelberatung von Lehrerinnen und Lehrern zuständig. Gerade auf letzteres Aufgabengebiet heben die oben angeführten Modellversuche besonders ab.