Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir doch den vorliegenden Fall, um zu prüfen, ob sich der Bundestag tatsächlich mit Einzelfällen nicht befasst. Wir haben auch mit dem Bundesamt telefoniert und Signale erhalten, dass aufgrund der bestehenden neuen Situation dieser Einzelfall noch einmal geprüft wird, da ein allgemeiner Abschiebestopp in dieser Angelegenheit nicht angesagt wäre.

(Alexander König (CSU): Warum wenden Sie sich nicht an Ihre Freunde in Berlin?)

Nun zur Suizidalität: Sie sagen, diese Suizidalität sei von der Anstaltsärztin vor wenigen Tagen verneint worden. Gleichzeitig hat der Anstaltsleiter, also der Vorgesetzte dieser Anstaltsärztin, dem Pater den Zutritt zu dieser Frau in Bamberg nicht genehmigt, bzw. nur unter der Auflage, dass er sich vorher mit ihm abstimme. Dies wurde mit der drohenden Suizidalität begründet.

(Christine Stahl (GRÜNE): Unglaublich!)

Ein Facharzt für Psychiatrie hat im Mai dieses Jahres in Aschaffenburg, nachdem er diese Frau untersucht hat, festgestellt, dass eine akute Suizidgefahr besteht. Meine Kolleginnen und Kollegen, es ist also nicht so, dass es unzweifelhaft wäre, dass diese Suizidalität nicht gegeben ist. Im Gegenteil. Deshalb bitte ich noch einmal, die Abschiebebemühungen auszusetzen und dieser Frau eine befristete Duldung zu erteilen. Die Petition sollte an den Bundestag überwiesen und dort unter den genannten Gesichtspunkten noch einmal geprüft werden.

Herr Kollege König, natürlich werden wir noch einmal tätig werden und diesen Fall nach Berlin schicken. In der Zwischenzeit müsste jedoch zumindest sichergestellt werden, dass die Frau nicht zwangsweise abgeschoben wird. Darum geht es hier und heute. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu meinem Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abstimmung liegt das Votum des Ausschusses zugrunde, der die Petition behandelt hat. Dieser Ausschuss hat dafür plädiert, die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Wir kommen zur Abstimmung. Diese wird in namentlicher Form durchgeführt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Seite der Opposition. Die Urne für Stimmenthaltungen steht auf dem Stenographentisch. Mit der Abstimmung kann nun begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.59 Uhr bis 12.04 Uhr)

Ich darf noch mitteilen, dass wir anschließend in die Mittagspause gehen. Um 13.00 Uhr fahren wir fort mit den Dringlichkeitsanträgen. Der noch vorliegende Antrag wird nach den Dringlichkeitsanträgen behandelt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen darf ich daran erinnern, dass sie eingeladen sind zu einem Erfahrungsaustausch und einer Zwischenbilanz jetzt gleich anschließend im Konferenzzimmer. –

Die fünf Minuten für die Abstimmung sind vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis wird zu Beginn der Sitzung um 13.00 Uhr bekannt gegeben. Wir gehen jetzt in die Mittagspause.

(Unterbrechung von 12.05 bis 13.03 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Bevor ich mit Tagesordnungspunkt 7 beginne, gebe ich das Ergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5, die Eingabe betreffend Aufenthaltsgenehmigung – EB.0743.15 –, bekannt. Es gab 94 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7 Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Die folgenden Anträge betreffen alle das Zuwanderungsgesetz. Ich habe aber den Eindruck, dass die Abgeordneten hier alle ausgewandert sind, statt ins Plenum zuzuwandern. Ich hoffe, die Situation verbessert sich. Vielleicht können die Fraktionsvorsitzenden dafür sorgen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf den

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer und anderer und Fraktion (CSU) Zuwanderung steuern und begrenzen (Drucksache 15/1289)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Rainer Volkmann, Franz Schindler und anderer und Fraktion (SPD) Zuwanderungsgesetz (Drucksache 15/1321)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erster hat sich Herr Kollege König zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird einigermaßen gut, könnte man zum Gesetzentwurf zum neuen Zuwanderungsgesetz sagen. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung vor. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und bitten das gesamte Hohe Haus, mit unserem Dringlichkeitsantrag zum einen die Staatsregierung aufzufordern, diesem Gesetzentwurf in der Bundesratssitzung am 9. Juli zuzustimmen. Andererseits soll mit unserem Dringlichkeitsantrag aber auch deutlich gemacht werden, dass man den einzelnen Regelungen, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, zustimmt.

Wie jeder Kompromiss enthält der Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz einzelne Details, die nicht von allen Mitgliedern unserer Fraktion mit einem Hosianna begrüßt werden. Wir hätten uns in einigen Bereichen weitere Schritte gewünscht, aber es handelt sich eben um einen Kompromiss. So ist es sicher nicht die Auffassung von jedem von uns, dass es die ureigene Aufgabe des Staates ist, Integrations- und Sprachkurse zu organisieren und zu bezahlen. Meiner persönlichen Meinung nach müsste sich darum jeder selbst kümmern. Aber im Ergebnis sind wir uns einig, dass es erforderlich ist, dass die neuen ausländischen Mitbürger der deutschen Sprache mächtig werden, unsere Werteordnung annehmen oder zumindest begreifen und den Rechtsstaat, wie er bei uns funktioniert, verstehen, wenn sie dauerhaft hier leben wollen. Deshalb ist es im Ergebnis richtig, zuziehenden Ausländern nicht nur ein solches Kursangebot zu machen, sondern – wie es der Gesetzentwurf vorsieht – den Besuch dieser Kurse unter Androhung von Sanktionen vorzuschreiben.

Auch die Möglichkeit der Einführung einer so genannten Härtefallregelung in jedem einzelnen Bundesland ruft mit Sicherheit nicht bei jedem unserer Fraktionsmitglieder sofort Begeisterung oder auch nur Zustimmung hervor. Ich für meine Person – hier stehe ich nicht allein, auch die Kollegen Welnhofer, Kreuzer und andere sehen das so – bin der Meinung, dass wir große Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz bekommen würden, wenn wir in Bayern gemäß dem Gesetz eine Härtefallkommission einrichten würden. Vor allem müssen wir uns bei der Frage, ob wir das tun wollen oder nicht, die bei uns in der Fraktion logischerweise noch nicht abschließend diskutiert worden ist, weil es das Gesetz noch nicht gibt, bewusst sein, dass hier eine zusätzliche Bürokratie- und Entscheidungsebene geschaffen würde.

Erst einmal ist aber das Zuwanderungsgesetz als solches zu verabschieden. Anschließend werden wir in der CSUFraktion die Möglichkeiten, die das Gesetz vorsieht, dis

kutieren. Wie gesagt, wir sind in diesem Punkt noch nicht festgelegt.

Persönlich darf ich noch anmerken, dass ich mich angesichts der Rechtsweggarantie, wie wir sie aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes kennen, wundere, dass in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass bei Entscheidungen über einen Härtefall der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Wir werden sehen, wie das funktioniert. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll, aber auch ich werde das Ergebnis und die dann gegebenenfalls folgende gerichtliche Entscheidung abwarten.

Der eine oder andere von uns hält sicher auch das jetzige Nachzugsalter für Kinder von 16 Jahren für zu hoch. Auch hier hätte sich der eine oder andere von uns weiter gehende Änderungen vorstellen können. Andererseits – wie gesagt, es handelt sich um einen Kompromiss – begrüßen wir, dass sich Rot-Grün mit den Plänen, das Nachzugsalter auf 18 Jahre heraufzusetzen, nicht hat durchsetzen können, sodass es bei dem Nachzugsalter für Kinder von 16 Jahren bleibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht die Details, zu denen ich eher kritische Anmerkungen gemacht habe, bestimmen unsere Haltung zu dem Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz, sondern das erzielte Gesamtergebnis. Dazu möchte ich eindeutig feststellen, das, was herausgekommen ist, ist weniger als das, was wir uns gewünscht hätten, aber es ist mehr als das, was ursprünglich vorgelegt worden ist, und eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Rechtslage. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf und fordern die Staatsregierung auf, ihm zuzustimmen.

Im Ergebnis ist der Versuch der rot-grünen Koalition, Deutschland mithilfe eines Zuwanderungsgesetzes – von dieser ursprünglichen Intention kommt der Name des Gesetzes – in ein multikulturelles Einwanderungsland zu verwandeln, kläglich gescheitert. Die Versuche, mittels des Gesetzes die Zuwanderung in allen Bereichen auszuweiten, sind gescheitert. Dagegen konnten sich die Union im Allgemeinen und die CSU im Besonderen mit ihrer zentralen Forderung nach einer Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung auf der ganzen Linie durchsetzen.

Das betrachten wir als einen großartigen Erfolg für die CSU, aber vor allem für die Menschen in Deutschland. Ich denke, dass die ganz große Mehrheit der Menschen in Deutschland unserem Verhandlungsführer zum Zuwanderungsgesetz, unserm verehrtem Herrn Staatsminister Dr. Beckstein, sehr dankbar dafür ist, dass hart verhandelt wurde und zumindest dieses Ergebnis dabei herauskam.

Ich nenne als Stichworte: Der Anwerbestopp für Geringqualifizierte bleibt, dagegen werden die Zuwanderungsbestimmungen für Hochqualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen gelockert. Auch Selbstständige können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn diese in der Folge im Land Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen. Schließlich können auch ausländische Studienabsolventen zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Dagegen ist der Plan von Rot-Grün, mittels eines Punktesystems eine Zuwanderung allein aus demographischen Gründen ohne jegliche Bedarfsprüfung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gescheitert. Das ist die Handschrift der CSU, das ist die Handschrift von Dr. Günther Beckstein. Darüber freuen wir uns.

Noch deutlicher wird diese Handschrift bei den sicherheitsrechtlichen Maßnahmen, die der Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz enthält. Die Ausweisung von so genannten „Top-Gefährdern“ wird erleichtert. Zukünftig werden auf Tatsachen gestützte Prognosen, die auf eine zu erwartende Gefahr für die Sicherheit im Lande schließen lassen, ausreichen, um Ausweisungen zu ermöglichen. Schleuser, die zu einer Mindestfreiheitsstrafe verurteilt sind, sind zwingend auszuweisen. Das Gleiche gilt für die Führer verbotener extremistischer Organisationen. Schließlich können auch Hassprediger ausgewiesen werden. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand. Mit all den Maßnahmen wird mit dem neuen Zuwanderungsgesetz nicht nur die Zuwanderung in unser Land gesteuert und begrenzt, es werden vor allem wesentliche Voraussetzungen zur Verbesserung der Sicherheitslage und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in Deutschland geschaffen. Das ist die Handschrift der CSU, das ist die Handschrift von Innenminister Dr. Beckstein, dem ich an dieser Stelle namens der CSULandtagsfraktion nochmals ganz herzlich für seinen über lange Monate währenden unermüdlichen Einsatz für ein richtiges Zuwanderungsgesetz, das ganz Deutschland dient, das den Menschen in Deutschland dient, danken möchte. Danke, Herr Dr. Beckstein. Ich glaube, die Menschen in unserem Lande sind in großer Mehrheit damit sehr zufrieden. Ich bitte Sie: Bitte stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu und identifizieren Sie sich mit den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs zum Zuwanderungsgesetz.

(Beifall bei der CSU)

Als nächstes hat sich Herr Kollege Volkmann zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst muss ich Herrn König ein Kompliment machen: Im Einseifen von Leuten seid ihr eigentlich gar nicht so schlecht. Was Sie zum Schluss gebracht haben war ebenso unnötig, wie sonst irgendetwas. Ihr Vorwurf, wir hätten mit dem Gesetz ein multikulturelles Zuwanderungsland schaffen wollen und das hätten Sie verhindert, hat die Züge des Lächerlichen.

Lassen Sie mich kurz folgendes sagen: Die Diskussionen über Fragen der Migration leiden seit etwa zwei Jahrzehnten unter der demonstrativen politischen Erkenntnisverweigerung der CSU. Das ist das Hauptproblem.

(Beifall bei der SPD)

Werfen wir einen kurzen Blick in die Geschichte. In der Vergangenheit haben wir buchstäblich alle Erscheinungen von Wanderungen erlebt – Einwanderungen, Auswanderungen und Transit-Wanderungen, Arbeitswanderungen

von Deutschen ins Ausland und von Ausländern nach Deutschland, Flucht und Zwangswanderungen von Deutschland ins Ausland und wiederum von Ausländern nach Deutschland. Wenn wir in Deutschland von Einwanderung sprechen, denken wir in erster Linie an die USA, an Kanada und vielleicht noch Australien und Neuseeland, aber nicht an Deutschland. Wir haben uns in Deutschland früher nie als Einwanderungsland gesehen, obgleich beispielsweise in der Mitte des 19. Jahrhunderts zahllose Menschen aus vielen Teilen Europas in das Ruhrgebiet zuwanderten. Am Rande vermerkt: In Bochum gab es bis Ende des Ersten Weltkrieges noch Viertel, in denen überwiegend polnisch gesprochen wurde.

Seit Ende der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben wir eine neue Situation, die wir irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen müssen. 1955 wurde zwischen Deutschland und Italien der erste Vertrag zur amtlich organisierten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte abgeschlossen. Weitere solche Abkommen folgten. Wir haben diese Menschen Gastarbeiter genannt. Gast ist freilich nur der, der nicht auf Dauer bleibt. Bis 1973 – knappe 20 Jahre später – waren bereits 14 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten, von denen übrigens 11 Millionen im gleichen Zeitraum wieder zurückgekehrt waren. 3 Millionen blieben hier, holten in der Regel ihre Familien nach und lebten zum großen Teil schon in den späten 70er Jahren in einer gesellschaftlich äußerst paradoxen Situation, nämlich in einer Einwanderungssituation ohne Einwanderungsland.

Dass Deutschland in dieser Situation Einwanderungsland sei, wurde regierungsamtlich immer dementiert und im politischen Entscheidungsprozess – insbesondere durch die CSU – bis heute dauerhaft verdrängt. Was man verdrängt, kann man aber auch nicht gestalten. Heute, 30 Jahre später, leben mehr als 7 Millionen Ausländer in Deutschland. Die CSU verdrängt aber nach wie vor die sich aus dieser Zuwanderung ergebenden Probleme und negiert die Tatsache, dass Deutschland – ob man das wünscht oder nicht – ein Zuwanderungsland geworden ist.

Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zu der Frage der mulikulturellen Gesellschaft, auf die Sie, Herr König, eingegangen sind, einschieben: Multikulturell ist ein Begriff, den man durchaus mit Vorsicht behandeln sollte. Er bedeutet oft Flucht in das Unverbindliche, vermittelt die Vorstellung, alle Regeln könnten nebeneinander gelten. Das kann natürlich nicht der Fall sein. Wir haben zum Beispiel eine umfassende Gleichberechtigung als ausdrückliches Ziel unserer Verfassung, zum Beispiel die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Daneben kann es nicht gleichzeitig die Regel geben, dass etwa ein in Deutschland lebender Mann mehr Rechte hätte als eine Frau. Unsere Gesellschaft kann durchaus Menschen aus sehr vielen Nationen und sehr vielen Kulturen in sich beherbergen und in diesem Sinne multikulturell sein. Aber die Grundregeln unseres Zusammenlebens können nicht multikulturell sein. Sie müssen sich nach dem richten, was in unserer Verfassung, in unserem Grundgesetz, vorgegeben ist.

Wie gesagt: Was man verdrängt, kann man nicht gestalten. Wenn man Politik nicht gestaltet, kann man sie auch

nicht steuern und kann dann die Einwanderung auch schlecht begrenzen. Die Verweigerung einer ganz offenkundigen Erkenntnis, nämlich der Erkenntnis, dass Zuwanderung nach Deutschland stattfindet, führte zu einer lang anhaltenden politischen Desorientierung der Bevölkerung gegenüber Einwanderungsfragen. Wir müssen Ihnen den Vorwurf machen: Diese politische Desorientierung der Bevölkerung haben im Wesentlichen die Konservativen – die CSU in Bayern und die damalige Kohl-Regierung – zu vertreten.

(Beifall bei der SPD – Alexander König (CSU): Das ist völlig falsch! Das Gegenteil ist der Fall!)

Anstatt die bereits Zugewanderten in die Gesellschaft aufzunehmen und zu integrieren, hat die CSU dieses Thema wiederholt bzw. dauerhaft dazu benutzt, um innenpolitisch Stimmung gegen Zuwanderung zu betreiben. Nachdem die Menschen in Deutschland ihre eigene Heimat in der Vergangenheit nie als Zuwanderungsland verstanden, hat die CSU damit auch sicherlich Stimmen bei den Wählern gewonnen. Den innenpolitischen Frieden hat sie damit nicht gefördert, sondern den hat sie im Gegenteil beschädigt.

(Alexander König (CSU): Einen brauchbaren Gesetzentwurf haben wir gemacht!)