Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

Dann schließe ich meine zweite Zusatzfrage an. Wenn Sie den Neubau nicht fördern, wie erklären Sie sich dann, dass das Bad in Bad Windsheim ausweislich des Zitats des Innenministers durch die IHK Nürnberg mit 7,4 Millionen Euro gefördert wurde, davon 2,7 Millionen Euro Landesmittel und 4,8 Millionen Euro Mittel aus der EU?

Herr Staatsminister.

Das trifft zu und das ist auch öffentlich gesagt worden. Bei Bad Windsheim gab es folgende Situation. Das Prädikat „Bad“ wäre infrage gestanden, wenn dieser Neubau nicht erfolgt wäre, und die Stadt hätte diesen aus alleiniger Kraft nicht leisten können. Es war ein einziger Ausnahmefall in diesen zehn Jahren.

Nächste – –

Herr Präsident, ich wüsste nicht, dass ich dreimal gefragt hätte.

Nein, nein, Herr Kollege. Es waren mittlerweile schon drei Zusatzfragen.

Was waren denn die Fragen, bitte?

(Simone Tolle (GRÜNE): Ja, was?)

Das wird in jeder Beziehung hier bestätigt! Ich hatte gefragt, ob die Liste vorgelegt werden kann.

Entschuldigung, wir führen hier keine Debatte darüber. Es ist im Zweifelsfall meine Entscheidung.

Das werden wir anhand des Protokolls überprüfen.

Es ist meine Wahrnehmung, dass es Ihre dritte Zusatzfrage war. Damit ist der Fragenkomplex abgeschlossen. Es war dies der Fragenkomplex an das Wirtschaftsministerium. Wir kommen zu den Fragestellungen für das Staatsministerium Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Staatssekretär Dr. Bernhard.

Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Tolle.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Nachdem in der Nacht von Freitag, dem 9. Juni, auf Samstag, den 10. Juni, aufgrund einer Betriebsstörung der Firma Schwenk eine große Menge „schwarzer Körnchen“ auf den Karlstadter Ortsteil Laudenbach niedergeregnet ist, frage ich die Staatsregierung, welche staatlichen Behörden den Niederschlag mit welchem Ergebnis untersucht haben und wer nach Meinung der Staatsregierung für den angerichteten Schaden an Autos, Booten, einer Solaranlage mit 12 000 Modulen und in den Gärten der Laudenbacher Bürgerinnen und Bürger haften muss?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, Frau Tolle, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Firma Schwenk Zement KG hat auf Anforderung des Landratsamtes Main-Spessart am 13.06.2006 einen Bericht zu der von Ihnen erwähnten Betriebsstörung vorgelegt. Ursächlich für die Störung waren demnach kurzzeitig hohe Zementklinkerbeladungen im Rostkühler. Durch den damit verbundenen höheren Abluftvolumenstrom zur Kühlung des Klinkers sank die Reinigungsleistung des Elektrofi lters. Zusätzlich kam es zu einer Staubansammlung im Elektrofi lter, die die Funktionsweise deutlich reduzierte. Folge war die Emission von Zementklinker, also diesen schwarzen Körnchen, von denen Sie gesprochen haben.

Das Gesundheitsamt erhob keine gesundheitlichen Bedenken, das Gemüse, Obst etc. zu essen. Gleichwohl sind Proben genommen worden, die dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Beurteilung der Auswirkungen der Betriebsstörung zugeleitet wurden. Die Frage der Haftung regelt sich nach dem Umwelthaftungsgesetz. Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer in Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannten Anlage wie dem Zementwerk ausgeht, eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber einer solchen Anlage grundsätzlich verpfl ichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wenn die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wurde, greift § 6 des Umwelthaftungsgesetzes. Demnach wird vermutet, dass der Schaden durch die

Anlage verursacht wurde. Das Landratsamt Main-Spessart vermutet derzeit einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage der Firma Schwenk. Die Prüfung des Landratsamts, ob die Voraussetzung des § 6 des Umwelthaftungsgesetzes tatsächlich vorliegt, dauert noch an. Ich kann nicht sagen, wie lange.

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, Sie haben eben ausgeführt, dass erst am 13. Juni etwas passiert ist. Teilen Sie meine Ansicht, dass dann, wenn der Filter ausfällt, die Bevölkerung umgehend, also ohne schuldhafte Verzögerung, informiert werden muss, und nicht erst drei Tage später?

Herr Staatssekretär.

Nun gut, es ist halt erst am 13.06. ein Bericht vorgelegt worden. Es dauert sicherlich ein paar Tage, bis eine solche Anlage untersucht ist und man sagen kann, was die Ursache der Störung war.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Teilen Sie meine Sorge, dass dann, wenn erst drei Tage später bemerkt wird, dass da etwas nicht gelaufen ist, dem Unternehmen vielleicht die Genehmigung entzogen werden muss oder dass man zumindest Bedenken haben muss, ob das so weitergehen kann?

Herr Staatssekretär.

Wie ich schon gesagt habe, war die geringe Kapazität des Filters die Ursache. Die Firma plant nun, im Rahmen des Winterstillstands 2006/2007 den Elektrofi lter mit einem weiteren Abscheidefeld auszurüsten, um die Kapazität zu erhöhen. Das ist auch notwendig, um die Vorgaben der TA Luft einhalten und den neuen Staubgrenzwerten anpassen zu können.

Die Sanierungsfrist läuft bis zum 30.10.2007. Aber die Firma will, wie gesagt, während des Winterstillstands die Anlage optimieren und verbessern, sodass man davon ausgehen kann, dass so etwas nicht mehr vorkommt, wenn sie technisch genügend ausgelegt ist. Insofern wird schon etwas getan.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Tolle.

Können Sie Gesundheitsgefährdungen für lungenkranke Kinder und Schwangere ausschließen?

Herr Staatssekretär.

Ich kann nur das wiederholen, was ich bereits gesagt habe, dass nämlich das Gesundheitsamt keine Bedenken hat, das von dem Niederschlag betroffene Gemüse und Obst zu essen.

Damit ist die Frage beantwortet. Nächste Frage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Welche Konsequenzen zieht die Bayerische Staatsregierung aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – VGH –, das den Freistaat dazu verpfl ichtet, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung vorzulegen, welche konkreten Maßnahmen sieht das von der Staatsregierung vorgesehene Konzept zur Feinstaubbekämpfung vor und für wann ist die Vorlage des Konzepts geplant?

Herr Staatssekretär.

Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München – das ist im Grunde der jetzige Zustand – am 28.12.2004 für verbindlich erklärt. Dieser Luftreinhalteplan enthält in Kapitel 6.4 auch verschiedene Maßnahmenvorschläge, die damals zum Teil mangels Rechtsgrundlage noch nicht umgesetzt werden konnten. In seinem Urteil vom 18. Mai 2006 erwartet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die unverzügliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Sinne eines Aktionsplans. Die – unabhängig von dieser Gerichtsentscheidung – bereits laufende Fortschreibung des Plans für München treiben wir mit allem Nachdruck voran. Der Plan für München wird dann auch – wie für die Stadt Lindau – Luftreinhalte-Aktionsplan genannt. Ursprünglich war er nur Luftreinhalteplan genannt worden.

Wie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zugelassen, ist für München ein stufenweises Vorgehen geplant. Ein erster Schritt ist die noch für 2006 vorgesehene Einführung des Lkw-Durchfahrtverbots, das derzeit noch abgestimmt wird, weil noch im Einzelnen geprüft werden muss, ob es ausreichend verhältnismäßig ist. Das läuft mit allem Nachdruck.

Ein zweiter Schritt ist die für Ende 2007 – oder Oktober – vorgesehene Umweltzone. Die dafür erforderliche KfzKennzeichnungsverordnung wurde am 31.05.2006 von der Bundesregierung beschlossen. Sie kann nach Abschluss des Notifi zierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten. Im Rahmen des zweiten Fortschreibungsschrittes könnte auch die bereits in Bearbeitung befi ndliche Beteiligung der Umlandgemeinden erfolgen, die ja auch notwendig ist.

Auch dem Gericht erschienen die von unserem Haus geplanten und bereits im Luftreinhalteplan für 2004

damals vorgeschlagenen und in Aussicht genommenen Maßnahmen – Lkw-Durchfahrtverbot, Umweltzone – grundsätzlich als geeignet, effektiv und verhältnismäßig.

Die Konzepte zu den oben dargestellten Schritten werden unverzüglich vorgelegt. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen sowie des Umfangs der Beteiligung von Kommunen und staatlichen Stellen muss das allerdings abgestimmt werden. Aber aus unserer Sicht ist es ein vernünftiges Konzept, das da für München vorgesehen ist und durchgesetzt werden soll.

Erste Zusatzfrage: Der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, dass ein Bürger erst klagen muss, damit EURecht in Landesrecht umgesetzt wird, statt viel rascher zu handeln, wobei man weiß, dass Feinstaub vor allem Bronchialerkrankte besonders belastet, und davon allein in München circa 10 000 leben?

Es musste nicht erst geklagt werden. Ich hatte ausgeführt, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und des Maßnahmenkatalogs bereits seit einiger Zeit im Gang ist und darüber auch mit der Landeshauptstadt München gesprochen wird, um letztendlich ein endgültiges Konzept festzulegen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, inwieweit – soweit es Ihre Beurteilung zulässt – hat das Verhalten der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Kennzeichnungspfl icht – da hat es ja einen unseligen Streit gegeben, der meines Wissens nach wie vor noch nicht bereinigt ist – dazu beigetragen, dass die Umsetzung immer noch verzögert wird bzw. nicht so vorwärts kommt, wie sich das die Menschen erwarten?

Herr Staatssekretär.

Wir sind immer für die Kennzeichnungsverordnung eingetreten. Es hat dann Diskussionen darüber gegeben, welche Farbe verwendet wird und wie Ziffern einbezogen werden können etc. Wahrscheinlich war das ein relativ normaler Vorgang. Wir sind aber nachdrücklich dafür eingetreten, dass diese Kennzeichnungsverordnung kommt, da sie die Grundlage für weitere Maßnahmen ist.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatssekretär, wenn die beiden Maßnahmen der Stadt München, das Durchfahrverbot und die Umweltzonen, umgesetzt sind, mit welcher Reduktion der Anzahl von Tagen mit Grenzwertüberschreitungen des Tagesmittelwertes rechnen Sie dann?

Herr Staatssekretär.

Das ist schwer zu prognostizieren, wobei ich nochmals ganz deutlich darauf hinweisen will, dass das zwei Maßnahmen sind, die durch andere Maßnahmen ergänzt werden müssen. Allein auf die Immissionen zu blicken, nützt uns nur beschränkt. Wir müssen natürlich auch auf die Emissionen schauen. Hier kommen das Thema Rußfi lter und andere Dinge zum Tragen. Wir brauchen einen längerfristig angelegten Maßnahmenmix, um diesem Problem Herr zu werden.