Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Bei den Liberalen stößt Ihr Vorstoß, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, die Leistungen für taubblinde Menschen auf den doppelten Satz anzuheben, um deren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, grundsätzlich auf offene Ohren. Solches würde auch nach unserer Auffassung eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention massiv fördern. Frau Kollegin Steiger, auch Sie haben hierauf hingewiesen.

Jetzt komme ich zum Wichtigsten. Gerade vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention bedingt eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben eine umfassende Betrachtungsweise. Was die Landtagspräsidentin heute Morgen gesagt hat, ist richtig. Sie

hat darauf hingewiesen: Was Menschen brauchen, muss in den Mittelpunkt gestellt werden. Aber wir haben unterschiedliche Behinderungen. Es gibt zum Beispiel die Gruppe der hörgeschädigten Menschen, für die man vielleicht auch einmal über ein Gehörlosengeld nachdenken sollte.

Wir erkennen, dass gerade sowohl in den fraktionsübergreifenden Diskussionsrunden zum Bildungsbereich als auch in den Arbeitsgruppen zum Aktionsplan hierüber nachgedacht wird. Aktuell ist die Teilhabe gehörloser Kinder in der Regelschule nur mithilfe der Gebärdensprache und von Dolmetschern möglich.

Wir vertreten die Meinung, dass wir die Diskussionen in den Ausschüssen ernsthaft führen müssen. Sie sollten bitte nicht von vornherein sagen, wir wollten die Diskussionen nicht ernsthaft betreiben. Wir meinen es mindestens genauso ernst wie die Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Wir werden die entwickelten Gedanken in die Betrachtung einbeziehen müssen. Wir müssen die Dinge umfassend betrachten. Entscheidungen müssen schnell getroffen werden; denn die Realität zeigt uns, dass die Politik jetzt schnell Antworten geben muss.

Es ist gut und wichtig, dass die Diskussion angestoßen wurde. Den Gesetzentwurf haben die SPD und die GRÜNEN eingebracht. Die damit verbundenen Absichten der beiden Fraktionen sind wohl völlig identisch. Der Entwurf beruht auf einer Initiative des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes. Der Entwurf ist eine wichtige Basis für die Diskussion in den Ausschüssen.

Wir werden uns genauso ernsthaft wie Sie mit dem Entwurf auseinandersetzen. Dabei müssen wir auch den Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sowie mit dem Aktionsplan sehen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Drs. 16/12538)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird seitens der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Frau Staatsministerin Christine Haderthauer.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse - umgangssprachlich Anerkennungsgesetz - in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz umfasst die bundesgesetzlich geregelten Berufe. Es hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines straffen Anerkennungsverfahrens geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, das in Deutschland brachliegende Fachwissen adäquat zu nutzen, und deswegen ein Beitrag zu unserer Willkommenskultur für alle Potenziale auf unserem Arbeitsmarkt.

Im Bereich der IHK FOSA sind bis zum 15. Mai 2012 insgesamt schon 285 Anträge für solche Anerkennungen eingegangen. Die meisten kamen aus BadenWürttemberg und Bayern. Das bayerische Arbeitsministerium koordiniert die Umsetzung des Bundesgesetzes für die Bayerische Staatsregierung federführend auf Landesebene.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein Ausführungsgesetz für das Bundesanerkennungsgesetz geschaffen. Hintergrund ist, dass im Bundesgesetz die zuständigen Stellen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren nicht abschließend geregelt sind. Der Bundesgesetzgeber und wir haben uns entschieden, dass hier nicht neue zuständige Stellen zu schaffen sind. Wir wollen in diesem Sinne das vorhandene Fachwissen nutzen. Hierfür sind die jeweiligen Kammern als zuständige Stellen eingesetzt worden. Sie können am besten beurteilen, ob eine ausländische Berufsqualifikation einer inländischen entspricht.

Für Fälle, in denen die Kammern nicht zuständig sind, haben wir als Land die zuständigen Stellen zu bestimmen. Das haben wir mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz getan.

Jedes Ressort ist in seinem eigenen Aufgabenbereich die zuständige Stelle. Die Aufgaben können von den Ministerien aber auch auf andere Stellen übertragen werden. Die Zuständigkeiten werden jedenfalls dort belassen, wo das Fachwissen und die Erfahrung vorhanden sind.

Der zweite Gesetzentwurf beinhaltet eine Änderung des Aufnahmegesetzes. Damit soll die Kostenerstattung für Jugendhilfeleistungen betreffend unbegleitete minderjährige Asylbewerber neu geregelt werden. Zukünftig sollen die Jugendhilfekosten vorrangig über

das bundesweite Ausgleichsverfahren auf andere Länder oder die von ihnen bestimmten Kostenträger umgelegt werden. So machen es auch die anderen Länder. Der Freistaat kann so Jugendhilfekosten in erheblichem Umfang einsparen, ohne dass es zu einer Qualitätseinbuße bei den Leistungen an die Jugendlichen kommt.

Neben dem bundesgesetzlichen Kostenerstattungsverfahren nach dem SGB VIII wird in Bayern für minderjährige Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, ein eigenes bayerisches Kostenerstattungsverfahren durchgeführt. Nach einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist das bayerische Erstattungsverfahren vorrangig vor der bundesweiten Regelung. Das führt dazu, dass der Freistaat Kosten trägt, die nach den Regelungen des SGB VIII eigentlich von allen Bundesländern bzw. deren überörtlichen Trägern zu tragen wären. Der vorliegende Gesetzentwurf will dies ändern.

Die bundesweite allgemeine Praxis soll nun auch für Bayern übernommen werden. Daher können die inzwischen sehr hohen Jugendhilfebedarfe in diesem Bereich - unbegleiteter Minderjähriger - auf die anderen Länder umgelegt werden. Dadurch spart Bayern Kosten in erheblichem Umfang.

Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs werden Regelungslücken bei den Zuständigkeiten, was das Anerkennungsverfahren angeht, geschlossen und das Erstattungsverfahren für Jugendhilfekosten zugunsten unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber neu geregelt.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächste hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Angelika Weikert das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die beiden von Frau Staatsministerin Haderthauer vorgestellten Gesetzentwürfe sind im ersten Fall eigentlich nur eine reine Formalie. Da wird geklärt, wer in Bayern zuständig ist.

Frau Haderthauer, Sie haben das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen als wichtigen Schritt bezeichnet. Dem schließe ich mich an. Er war schon lange überfällig. Seit 1. April gibt es dieses Gesetz.

Allerdings werden wir beobachten, was bei diesem Gesetz herauskommt. Denn es gibt noch einige Fra

gen, die wir auch für Bayern klären müssten, Frau Haderthauer. Mit diesem Gesetz wird zwar ein Rechtsanspruch auf Prüfung der bisherigen Qualifikation geschaffen. Ich hatte da schon einmal mit der IHK FOSA in Nürnberg - das ist eine zuständige Stelle eine längere Diskussion. Was daraus wird, muss sich in der Praxis erweisen. Dass das nicht ganz einfach ist, dürfte auch Ihnen klar sein. Daraus wird sich ergeben, dass die betroffenen Menschen mit Sicherheit auch einen Anspruch auf Nachqualifizierung oder Zusatzqualifizierung brauchen, um die Lücken hinsichtlich des Wissens, welches sie im Ausland erworben haben, das aber in der Bundesrepublik nicht voll anerkannt wird, durch eine Modulqualifikation aufzufüllen. Nur so können wir die tatsächlich erworbenen Qualifikationen mit unseren Qualitätsansprüchen zusammenbringen. Wir wollen nicht dahinter zurückgehen; ich glaube, darin sind wir uns einig. Es muss dann aber die Möglichkeit für die Betroffenen geben, sich zeitnah und möglichst unbürokratisch nachzuqualifizieren oder zusätzlich zu qualifizieren. Dies soll verhindern, dass sie wieder von vorne anfangen müssen. Es gibt da noch eine Menge zu tun und wir werden das eine oder andere Mal noch darauf zurückkommen, um zusätzliche Ansprüche an die Staatsregierung zu formulieren.

In einem zweiten Punkt geht es darum, die Kosten bundesweit zu verteilen. Dagegen haben wir wohl nichts. Wir werden im Fachausschuss noch darüber beraten, aber das ist sicherlich eine Sache, die als solche okay ist. Eine kleine Frage in diesem Zusammenhang, Frau Haderthauer, könnte man allerdings am Rande stellen: Hätte man das nicht schon ein bisschen früher machen können? Vielleicht sind dem Freistaat Bayern schon Ersatzansprüche entgangen. Jetzt korrigieren Sie das mit dem Gesetzentwurf. Das ist weiter keine große und spannende Sache. Wir werden uns im Ausschuss noch damit beschäftigen. Für heute ist es genug der Rede.

(Beifall bei der SPD)

Für die CSU-Fraktion darf ich Herrn Kollegen Seidenath das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute in Erster Lesung befassen, ändert gleich zwei bayerische Gesetze, nämlich das Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und das Aufnahmegesetz. Er schlägt zudem zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes ausgeführt, zum anderen wird insbesondere für unbe

gleitete minderjährige Flüchtlinge eine Benachteiligung Bayerns beim Kostenausgleich beendet.

Der vorliegende Gesetzentwurf vereint zwei Rechtsmaterien, die inhaltlich nicht recht verwandt sind, für die aber gleichermaßen Regelungsbedarf besteht. So ist der Gesetzentwurf also in erster Linie von Rechtstechnik geprägt. Er bringt keine umstürzenden materiellen Neuregelungen. Auch werden erforderliche redaktionelle Änderungen in einem Aufwasch gleich mit erledigt. Das alles ist also nicht richtig dramatisch und brisant. Ich möchte aber trotzdem ein bisschen näher hinschauen, wenn Sie es mir erlauben.

Um das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes auszuführen, haben die Länder die zuständigen Stellen zu bestimmen, und zwar für die Berufsbereiche, für die das Bundesgesetz sie nicht selbst bestimmt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf bestimmt die Staatsministerien in ihren jeweiligen Ressorts als zuständig. Das ist auch vernünftig, denn die Staatsministerien kennen sich mit den Berufen, für die sie als oberste Landesbehörden zuständig sind, gut aus. Sie sind ausreichend nah dran und haben doch einen umfassenden Überblick. Vernünftig ist es auch, dies im Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz zu regeln und dafür nicht ein eigenes neues AGBQFG, ein Ausführungsgesetz zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, zu schaffen.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung des Aufnahmegesetzes. Damit wird eine Regelung geändert, die den Freistaat Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern benachteiligt. Es geht um Jugendhilfe für im Ausland Geborene für die Zeit nach ihrer Einreise nach Deutschland. Für diese Belastungen gibt es einen bundesweiten Belastungsausgleich. Dies gilt schon deshalb, weil es eher zufällig ist, wo der betreffende Jugendliche nach seiner Einreise seinen Wohnsitz nimmt. Deshalb sieht auch das VIII. Buch des Sozialgesetzbuchs vor, dass alle Bundesländer gleich belastet werden. Wer höher als der Durchschnitt belastet wird, erhält einen Kostenausgleich. Das betrifft grundsätzlich auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Grundsätzlich.

Denn bisher gibt es für diesen Personenkreis eine Spezialvorschrift, eine Lex specialis im Aufnahmegesetz, die dieser allgemeinen Norm im VIII. Buch des Sozialgesetzbuches vorgeht. Demnach erstattet der Freistaat Bayern zwar den Trägern der Jugendhilfe Leistungen der Jugendhilfe für diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, aber diese Aufwendungen werden nicht durch einen Belastungsausgleich ausgeglichen. Das benachteiligt Bayern. Gelöst wird diese Problematik nun dadurch, dass im Aufnahmegesetz geregelt wird, dass dieser Paragraph des VIII. Buches

des Sozialgesetzbuches gegenüber dem Aufnahmegesetz vorrangig ist und sich ansonsten an der Kostenverteilung nichts ändert. Der Freistaat Bayern zahlt weiterhin. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch weder den Kommunen noch den Bezirken.

Auch auf den einzelnen jungen Menschen und die Leistungen, die er erhält, hat das keine Auswirkungen. Es geht nur darum, was sich der Freistaat Bayern durch die anderen Bundesländer ausgleichen lässt. Berührt ist damit allenfalls die Solidarität unter den Bundesländern. Angesichts der hohen Summe, die Bayern Jahr für Jahr in den Länderfinanzausgleich einbezahlt, kann man ein solches Verhalten des Freistaats wahrlich nicht als verwerflich bezeichnen. Es werden ja auch nur die Kosten ausgeglichen, die tatsächlich entstanden sind. Ich halte diese Regelung daher für sehr vernünftig.

Deshalb werden wir in den nächsten Wochen diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen genau beleuchten. Ich kann aber schon jetzt unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Aussicht stellen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Herr Kollege Fahn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ausgebildete Ärzte ihren Lebensunterhalt als Taxifahrer verdienen oder Ingenieure als Hilfsarbeiter tätig sind, dann läuft in Deutschland etwas schief. Das Gleiche gilt, wenn in der Pflegebranche ein großer Personalmangel herrscht, obgleich zahlreiche Menschen dort arbeiten wollen, aber nicht können, weil ihre Ausbildung nicht anerkannt wird. Gott sei Dank wurde hier etwas getan.

Der Kernpunkt - das wurde schon erwähnt - ist das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, das seit 01.04.2012 in Kraft ist und das künftig einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren der beruflichen Qualifikation für alle Personen, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus, geben soll. Man muss wissen: Bisher galt diese Sonderregelung nur für EUBürger und Spätaussiedler. Diese Benachteiligung von Personen aus Drittstaaten soll künftig entfallen. Die Staatsangehörigkeit der Antrag stellenden Person soll keine Rolle mehr spielen. Wir begrüßen das als einen großen Fortschritt.

Damit erhalten Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Berufstätigkeit ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes

Feststellungsverfahren, mit dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses zum analogen deutschen Beruf geprüft wird. Stimmen die Berufsbilder überein, dann erhalten die Antragsteller eine Bestätigung ihrer Qualifikation. Das Gesetz sieht auch vor, dass wesentliche Qualifikationsunterschiede benannt werden müssen. Das ist dann die Grundlage einer entsprechenden Anpassungsqualifizierung. In diesem Zusammenhang brauchen wir einheitliche Verfahren. Das betrifft zum Beispiel die Feststellung der jeweils erworbenen Kompetenzen. Die Berufsqualifikation der ausländischen Bewerber soll künftig über eine individuelle Defizitprüfung oder eine standardisierte Kenntnisprüfung getestet werden.

Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig und damit befassen wir uns heute im Bayerischen Landtag. Die Landesregierungen werden insofern ermächtigt, die Aufgaben durch eine Rechtsverordnung auf bestimmte Behörden oder Kammern - IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer - sowie soziale Verbände zu übertragen. Die Bundesländer, also auch Bayern, sind aufgefordert, ihre landesrechtlichen Regelungen anzupassen. Das gilt zum Beispiel für Lehrer, Ingenieure, Erzieher oder Architekten. Wichtig ist uns FREIEN WÄHLERN, dass die Umsetzung schnell und unbürokratisch erfolgt und dass - wie bereits im Bundesrat gefordert - eine bundeseinheitliche Regelung gefunden wird. Die Angelegenheit der beruflichen Umschulung unterliegt der Zuständigkeit des Arbeits- sowie bzw. Sozialministeriums.

Das sind alles grundsätzlich formelle Änderungen das wurde bereits gesagt -, die natürlich unsere Zustimmung finden. Für uns FREIE WÄHLER ist es wichtig, dass für die Kommunen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bayern muss lediglich bei der Erstellung einer Bundesstatistik mitarbeiten. Hier entstehen einige Vollzugskosten. Aber auch für Unternehmen und Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.