Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Zweitens kann ich Ihnen nur sagen: Man soll sie an den Taten messen. Wir gehen jetzt den ersten Schritt, den ich beschrieben habe, nämlich die Zinsen in Zinsen und Tilgung zu wandeln, und diesen Schritt tun wir im aktuellen Doppelhaushalt; denn wir haben eine Milliarde weiterer Schuldentilgungen auf den Weg gebracht und die 60 Millionen Euro, die wir jetzt an Zinsen sparen, auch in die Tilgung gegeben. Daran sieht man, dass unser Vorhaben auch in die Tat umgesetzt werden wird.

Den Prognosen zufolge werden wir uns mit dem neuen System um 400 Millionen Euro besser stellen als mit dem alten; denn im alten System wären aus Rücklage und Fonds in der Spitze maximal 600 Millionen Euro in den Landeshaushalt geflossen. Ab dem Jahr 2030 sind aber eine Milliarde Euro für die Beamtenversorgung frei. Das macht eine Differenz von 400 Millionen Euro aus und ist nach meiner Meinung und auch nach Adam Riese eine drastische Verbesserung hinsichtlich der Generationengerechtigkeit.

Wir haben damit auch die Struktur des Haushalts klar im Blick, nicht nur bei der Zinslast, sondern eben auch bei den Versorgungsausgaben. Schon von Frau Kollegin Heckner wurde zu Recht gesagt: Es war niemals Ziel, die kompletten Versorgungslasten mit Rücklage und Fonds zu tragen, sondern es war immer nur beabsichtigt, die Spitze zu kappen. Wir werden bei den Versorgungsausgaben, die momentan bei circa 4 Milliarden Euro liegen - das sind 9,5 % des Haushalts -, im Jahr 2030 bei circa 8 Milliarden Euro liegen; das wären 12,1%. Mit unserem Konzept werden wir eine Dämpfung auf ungefähr 10,6 % vornehmen. Das ist, auch prozentual ausgedrückt, klar besser als im bisherigen System.

Ich möchte noch einmal festhalten: Unser Konzept ist überzeugend. Unser Konzept ist eine klare Verbesserung im Sinne der Generationengerechtigkeit. Ich bin sehr glücklich und erfreut, dass CSU und FDP dieses Konzept gemeinsam auf den Weg gebracht haben und dass es die deutliche Handschrift auch der FDP trägt. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung in den Ausschüssen und bin gespannt, ob Sie noch ein Konzept vorlegen werden, das überzeugender ist. Bisher ist da nur Fehlanzeige.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Zurufe von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/13865) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf das Wort an Herrn Staatssekretär Eck weiterreichen. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf betrifft den Erlass von Parkanlagenverordnungen für staatliche Parkanlagen. Die derzeitige Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium soll beibehal

ten werden, bis belastbare Vollzugserfahrungen vorliegen.

Wie Sie wissen, enthält das Landesstraf- und Verordnungsgesetz seit dem 1. August 2008 eine Ermächtigung für das Finanzministerium, Verordnungen für die Benutzung der staatlichen Parkanlagen zu erlassen. Das Finanzministerium kann diese Ermächtigung durch Delegationsverordnung auf die Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen übertragen. Die Verordnungsermächtigung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz tritt Ende dieses Jahres außer Kraft. Mit der Befristung sollte gewährleistet werden, dass auf der Grundlage der gemachten Vollzugserfahrungen mit Parkanlagenverordnungen über den langfristigen Fortbestand der Regelung entschieden werden kann. Bislang liegen jedoch keine ausreichenden Vollzugserfahrungen vor. Die Delegationsverordnung des Finanzministeriums ist am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten, die Verordnung der Schlösserverwaltung über die staatliche Parkanlage Hofgarten Bayreuth am 15. April 2012. Belastbare Aussagen über Vollzugserfahrungen werden somit bis zum Jahresende schlicht und ergreifend nicht möglich sein. Daher soll die Geltungsdauer der Verordnungsermächtigung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz bis Ende 2014 verlängert werden. Dann kann, so meinen wir, die endgültige Entscheidung über ihren Fortbestand getroffen werden.

Ich will es nicht verlängern und bitte Sie um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Perlak.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Herr Staatssekretär bereits ausgeführt hat, ist das Landesstraf- und Verordnungsgesetz schon im Jahr 1988 mit entsprechenden Festlegungen verändert worden. Wie ebenfalls erwähnt, sollte hierdurch ein rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, dass die 27 Schlösser, Gärten und Parkanlagen und auch die Seenlandschaften, die in staatlichem Besitz sind, so abgesichert werden, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen dafür bekommt. Damit sollte auch erreicht werden, dass Probleme und Klagen über Belästigungen, Vorschriftsverletzungen, Hausmüllentsorgung in Parks, Feuer, Partylärm bis hin zu Vandalismus und vieles Ähnliche mehr in den erwähnten staatlichen Einrichtungen vermieden werden und - so heißt es im Gesetzestext; das ist eine Passage, die mir besonders gut gefallen hat - das ordentliche Le

bensgefühl nicht zerstört wird. Dabei sollte natürlich gleichzeitig auch eine Durchforstung der bestehenden Anordnungen erfolgen, um unnötig bestehende bürokratische Festlegungen auszusondern. Auch das war eine sinnvolle Festlegung. Für den Nutzer sollte allerdings der größtmögliche Freiraum erhalten bleiben.

Verkürzt und zusammengefasst: Man will den staatlichen Verwaltungsbehörden mit Eigentum von Liegenschaften die Möglichkeit einräumen, dass sie Handhabungen erhalten, wie sie in allen ordentlichen Kommunen auch gegeben sind. Das erscheint sinnvoll. Deswegen möchte ich im Rahmen dessen, was der Herr Staatssekretär schon gesagt hat, nichts wiederholen. Wir stimmen wie schon vor fünf Jahren dieser Verlängerung zu, um einen ausreichend langen Ermittlungszeitraum zu haben, sodass gegebenenfalls später weitere Veränderungen veranlasst werden können.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Kollegen Ländner. - Herr Ländner ist nicht da. Damit entfällt nach der Geschäftsordnung der Redebeitrag.

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Kollegen Pohl auf.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht letztlich um eine Kleinigkeit: um die Verlängerung der Geltungsdauer des Artikels 20 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Herr Kollege Perlak hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine ähnliche Kompetenz einräumen will, wie sie die Kommunen haben. Nun sind zwar Schlösser, Gärten und Seen durch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung nicht mit einer staatlichen Selbstverwaltungsgarantie ausgestattet. Dennoch ist es sinnvoll, dass die Schlösserverwaltung in ihrem eigenen Bereich derartige Regelungen treffen kann, um für Ordnung zu sorgen.

Ich halte es für sinnvoll, diese Regelung bis 2014 zu verlängern. Ich hätte, offen gestanden, auch kein Problem damit, wenn man die Regelung nicht nur verlängert, sondern irgendwann einmal im Gesetz verankert. Ich glaube nicht, dass wir bei einer derart "weltumgreifenden" Regelung noch lange herumexperimentieren und evaluieren müssten. In anderen Bereichen wäre dies viel eher anzunehmen.

Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er bleibt zwar hinter dem zurück, was man vielleicht hätte machen können. Aber er ist zweifellos

richtig und wird von unserer Fraktion deswegen unterstützt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Dissens. Wir sind nämlich anderer Meinung. Wir sprechen uns entschieden gegen die Ermächtigung aus, mit der die Schlösser- und Seenverwaltung bußgeldbewehrte Verordnungen für die Nutzung der Parkanlagen erlassen können soll. Demgemäß stimmen wir auch einer Verlängerung nicht zu.

Die staatlichen Parkanlagen, die vom Finanzministerium via Schlösser- und Seenverwaltung gepflegt werden, müssen der Öffentlichkeit zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen wie andere öffentliche Flächen, also wie Parks, Grünanlagen, Spazierwege. Sonderrechte für die Schlösser- und Seenverwaltung sind erstens nicht erforderlich, und zweitens schränken sie die Rechte der Bevölkerung unnötig ein.

Warum soll das Radfahren oder das Betreten einer Wiese verboten werden können? Die Parkflächen sind nicht "Privateigentum" des Finanzministeriums. Sie müssen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Das Pilotprojekt war der Hofgarten beim Neuen Schloss in Bayreuth. Dort ist jetzt eine entsprechende Verordnung in Kraft. Kein Mensch kann dort das nun vorhandene Radfahrverbot verstehen. Es wird als Schikane empfunden. Dass bei Übertretung des Verbots ein Bußgeld verhängt werden kann, wird als Zumutung empfunden.

Es gibt keine parlamentarische Möglichkeit, auf den Inhalt der Verordnungen Einfluss zu nehmen. Es sind keine Grenzen gesetzt, was alles verboten werden kann und welche Bußgelder in welcher Höhe verhängt werden können. Dies kann die Schlösser- und Seenverwaltung in Selbstherrlichkeit bestimmen.

Der Gesetzentwurf ist Ausdruck eines hoheitlichen Staatsverständnisses, welches wir jedenfalls überwinden wollen. Es passt nicht zu einem modernen Bayern mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Fischer für die FDP.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man ein Gesetz mit einem Verfallsdatum in dem Sinne versieht, dass es gilt, bis man bessere Erkenntnisse hat, dann handelt es sich um einen sinnvollen Weg. Man muss dann aber auch so lange abwarten, bis diese Erkenntnisse vorliegen. Wenn man die Erkenntnisse noch nicht hat, gibt es eigentlich nur eine vernünftige Maßnahme, nämlich die Laufzeit zu verlängern, bis die künftigen Erkenntnisse, derentwegen man das Gesetz befristet erlassen hat, vorliegen.

Ich kann nicht verstehen, was die Vorrednerin vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrer schon jetzt feststehenden ablehnenden Haltung bewogen hat. Für mich ist es wieder einmal typisch, dass man sich hier als Neinsager etabliert. Alle anderen Fraktionen hier sind sich einig.

Ich halte es für sinnvoll und richtig, wenn das Bayerische Staatsministerium für Finanzen mit der Verwaltung der Liegenschaften die Möglichkeiten hat, über die auch jede Kommune verfügt. Daran sollten wir festhalten.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich vernehme keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drs. 16/9804) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Dr. Thomas Beyer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drs. 16/9860) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart.

Erste Rednerin ist Frau Kollegin Gote. - Sie ist nicht da. Damit ist ihr Wortbeitrag verfallen.

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Kollegen Werner auf.