Protokoll der Sitzung vom 04.02.2009

Wie soll es weitergehen? Wir Freie Wähler fordern einen neuen Anlauf. Aber jetzt haben wir erst einmal Wahlkampf: zunächst einmal für die Europawahl, dann für die Bundestagswahl. Die Freien Wähler wollen eine pragmatische Lösung. Wir wollen, dass nach den Wahlen im Jahr 2009 noch einmal ein neuer Anlauf für das Umweltgesetzbuch gemacht wird. Dann bietet sich die Chance, auch noch Verbesserungen einzubringen. Herr König hat ja gesagt, da fehlt noch einiges. Diese Chance ist zumindest noch da. Zum Beispiel lässt sich die Kooperation zwischen Naturschützern und Landwirten noch verbessern. Auch der zunehmende Flächenverbrauch könnte noch wirksamer eingeschränkt werden mit diesem Umweltgesetzbuch, und auch der Vertragsnaturschutz könnte noch gestärkt werden. Wenn sogar der frühere CDU-Bundesumweltminister Klaus Töpfer sagt, mit dem neuen Umweltgesetzbuch werde das zersplitterte Umweltrecht vereinheitlicht und damit einfacher, dann muss doch etwas dran sein.

Mit anderen Worten - und damit komme ich zum Schluss -: Wir Freie Wähler appellieren an die Hauptakteure der politischen Parteien: Schlagen Sie sich nicht die Köpfe ein, sondern lassen Sie sie rauchen. Es gibt viel zu tun. Packen Sie es an.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Danke schön, Herr Dr. Fahn. Sie haben zu didaktischen Zwecken Ihr schönes Buch mitgebracht. Ich weise Sie als Neuling nur darauf hin, dass man solche Hilfsmittel nach § 109 der Geschäftsordnung vorher im Ältestenrat anmelden sollte. Wir sind da aber nicht so streng. Ich sage das nur zur Information. Darüber können wir reden. Das ist alles klar.

(Franz Maget (SPD): Wir reden darüber einmal!)

Herr Fraktionsvorsitzender, Sie stimmen mit mir darin überein, dass ich hier oben die Geschäftsordnung zu vollziehen habe. - Alles klar.

(Franz Maget (SPD): Ja, ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht!)

Gut. Nächster Redner ist nun für die Freien Demokraten Herr Thalhammer. Bitte schön, Herr Thalhammer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Dinge wurden beim Umweltgesetzbuch mehr als deutlich: Wir brauchen in diesem Land für vieles viel zu lange, wir haben in Deutschland viel zu viele Gesetze, und die Große Koalition hat in Berlin mit Pauken und Trompeten versagt.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Lassen Sie mich bei allem Tumult noch einmal deutlich herausstellen, was denn eigentlich das Ziel des Umweltgesetzbuches war. Das zersplitterte und unübersichtliche Umweltrecht sollte harmonisiert und vereinheitlicht werden. Es sollten weniger Bürokratie und mehr Transparenz geschaffen werden. Es sollte einfach in Deutschland einfacher werden, etwas umzusetzen. Das sollte durch verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen erleichtert werden.

Es wird deutlich, dass wir Liberale einem ganzheitlichen Ansatz offen gegenüberstehen, dass wir Liberale Genehmigungsverfahren vereinfachen wollen, dass wir Liberale unnötige Doppelregelungen abschaffen wollen und ein Vorhaben der Gesetzeskonsolidierung, ein Vorhaben wie die ursprüngliche Idee des Umweltgesetzbuches unterstützen wollen.

(Beifall bei der FDP)

Der jetzt vom Bundesumweltminister vorgelegte Gesetzesentwurf verfehlt leider dieses Ziel. Im Gegenteil er ist kontraproduktiv.

Der Integrationsansatz des UGB ist unzureichend. Es verbleiben Rumpfgesetze. Das heißt, neben dem Umweltgesetzbuch müssten zukünftig weitere Umweltgesetzbücher, quasi Umweltgesetzheftchen, parallel angewendet werden. Dem jetzt vorgelegten Umweltgesetzbuch fehlen auch ganze Kapitel - beispielsweise im Bereich der Abfallwirtschaft -, und es berücksichtigt die neuesten Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union nicht. Das Umweltgesetzbuch bräuchte schon eine zweite Auflage, bevor die erste überhaupt gedruckt würde. Dass auch noch neue Verordnungen und neue Genehmigungstatbestände geschaffen wurden, beweist auch, dass das Ziel von mehr

Transparenz und weniger Bürokratie nicht erreicht wurde.

Das reine Umtüten von Gesetzen bewirkt auch nicht einen besseren Umweltschutz. Weder für die Natur noch für den Bürger bringt dieses Buch nennenswerte Vorteile. Besonders gravierend ist dies auf dem Feld der Landwirtschaft und der kleinen und mittleren Unternehmen. Es ist schlichtweg falsch, dass das Umweltgesetzbuch in der vorgeschlagenen Form kleinen Unternehmen das Leben vereinfacht hätte. Zwar ist es auf den ersten Blick verlockend, dass man zukünftig für ein Genehmigungsverfahren nur noch eine Behörde ansteuern müsste. Ein Ansprechpartner bedeutet aber noch lange nicht, dass deswegen weniger Formalia vorhanden sind. Hinter einem Ansprechpartner kann sich derselbe Gesetzeswust verbergen, wie hinter mehreren Schultern. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet es mehr Aufwand und mehr Unsicherheit. Denn künftig wäre bei nachträglichen Abänderungen nicht nur der Teilbereich der Neuerung genehmigungspflichtig, künftig müsste auch bei nachträglichen Abänderungen der gesamte langwierige Genehmigungsprozess über alle Teilbereiche komplett von Neuem durchlaufen werden. Dies überfordert gerade kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung.

(Beifall bei der FDP)

Ein Prozedere, das Genehmigungsverfahren verlängert und verkompliziert, das ohne nennenswerten Output für die Wirtschaft zusätzliche Kosten verursacht, ist gerade in diesen Zeiten der Finanzkrise absolut fehl am Platz.

Ja, wir brauchen ein Umweltgesetzbuch. Darin sind wir uns einig, und im Koalitionsvertrag steht es geschrieben. Aber wir brauchen ein Umweltgesetzbuch, das durch- und überschaubar ist und unsere Umweltstandards nicht in Frage stellt. Es bringt auch nichts, jetzt das Umweltgesetzbuch zu zerfleddern und einzeln aufzudröseln. Dadurch kann vielleicht der eine oder andere Politiker trotz tiefblauem Auge noch eine Art Überlebenserfolg verzeichnen. Das Ziel würde dennoch weit verfehlt, man ist einfach gescheitert. Wenn es um die Sache geht, um weniger Bürokratie und mehr Transparenz, dann darf es hier nicht um politische Profilierung gehen. Dann erkennt man, dass in Einzelgesetzen das Ziel von mehr Transparenz und weniger Bürokratie verfehlt werden würde; denn hier geht es dann lediglich um eine kosmetische Verschlimmbesserung.

Das Umweltgesetzbuch ist ein großes und wichtiges Vorhaben, hier darf nicht in Wahlperioden gedacht werden. Gerne steht die FDP als konstruktiver Partner auf

der Suche nach handhabbaren Lösungen bereit. Wir sind für einen neuen Anlauf, für einen neuen, sinnvollen und zielführenden Ansatz, für ein gesundes Verhältnis von Ökologie und Ökonomie. Und wirklich Wichtiges sollte man nie abschreiben.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich sehe keine. Dann hat abschließend Herr Staatsminister Dr. Söder das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Zitate habe ich gehört, unglaublich viele Schlagworte - gerade von Herrn Magerl -, aber furchtbar wenig Argumente. Es hilft nichts zu versuchen, mit platten Argumenten zu antworten, wenn man über juristische Fragen diskutiert. Ein Blick in das Gesetz, so hat einer meiner Juraprofessoren einmal gesagt, fördere die Rechtskenntnis, und das gilt in diesem Fall ganz besonders. Unser Ziel war und ist es, in ganz Deutschland unsere bayerischen Umweltniveaus zu haben; denn wir haben mit Abstand die saubersten Gewässer und die sauberste Luft. Ich würde mir wünschen, dass alle Bundesländer dieses bayerische Niveau haben, lieber Freund.

(Beifall bei der CSU)

Und deswegen wollen wir ein einheitliches Gesetzbuch, das wir natürlich akzeptieren.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Lieber Herr Kollege Wörner, dreieinhalb Jahre hat der Herr Gabriel Zeit gehabt. Seit über eineinhalb Jahren liegen die Argumente in der Sache übrigens auf dem Tisch. Was ist in der Zwischenzeit passiert, dass man jetzt glaubt, wenn man eineinhalb Jahre nicht auf Argumente hört, es in eineinhalb Wochen durchdrücken zu können? Liegt es vielleicht daran, dass man Angst vor der anstehenden Wahl und davor hat, dass die eigene Erfolgsbilanz düster und traurig werde?

(Beifall bei der CSU)

Ich habe jetzt gehört, wer uns alles kritisiert hätte. Aber ganz kann es nicht stimmen; denn wenn die kleineren und mittleren Unternehmen, die bekanntermaßen in der Industrie- und Handelskammer versammelt sind, wenn der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ausdrücklich sagen, dass der Gesetzentwurf Gabriels für den Mittelstand Probleme bringen werde, wenn die Bundesländer aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen beim Gesetz einen deutlichen Verbes

serungsbedarf anmahnen, dann kann man wohl nicht davon ausgehen, dass es einheitlich gewünscht ist.

Worum geht es eigentlich? Es gibt fünf Bücher, von denen der Kollege von den Freien Wählern eines gezeigt hat. Ein Buch ist de facto im Kern strittig, wobei ich mir - ehrlich gesagt - von Ihrer Seite, die sich gerne auch besonders dem ländlichen Raum verpflichtet fühlt, etwas mehr Lob erwartet hätte, denn der damalige Bundeslandwirtschaftsminister, die jetzige Landwirtschaftsministerin, unser Landwirtschaftsminister und ich haben sehr darauf geachtet, dass bei bestimmten Vorhaben des Gesetzes nicht einseitig zulasten der Landwirte operiert wird. Ich hätte mir von Ihnen eigentlich ein bisschen Lob erwartet, wenn Sie sich selber immer rühmen, für die Landwirtschaft etwas tun zu wollen. Das sollten Sie bei Gelegenheit bitte schön einmal nachholen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Es geht also um ein Buch, das ist die Integrierte Vorhabengenehmigung, nicht "Verbundgenehmigung". Was ist das Problem? Das ist eigentlich ganz einfach: Wir haben derzeit verschiedene Verfahren.

Lieber Freund Magerl, die Pipeline in dem Vier-LänderEck wird übrigens nach wie vor nach einem Verfahren, nämlich im Wesentlichen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, gemacht. Das ist übrigens ein Bundesgesetz, das gilt für alle vier Länder gleich, also nicht verschieden, nebenbei zur Rechtsmaterie gesprochen. Wir haben aber das Problem, dass Herr Gabriel im Wesentlichen zwei Dinge "vermanschen" möchte: Ermessensverfahren wie im Wasserrecht und absolut gebundene Verfahren wie im Immissionsschutzverfahren. Er hat, als er da war, in einem Gespräch mit uns gesagt, es gebe verschiedene Planspiele, wie sich das Ganze auswirken könne. Ist die Zeit wirklich reif, um in Zeiten, in denen wir erhebliche Probleme haben, überhaupt noch Menschen zu finden, die Genehmigungen anstreben, um sich wirtschaftlich zu betätigen, juristische Planspiele zu machen? Außerdem wäre Folgendes für uns Bayern ein Nachteil gewesen: Wir hätten in der Tat 77.000 Kilometer Gewässerrandstreifen neu vermessen müssen. Ob die Kollegin aus Baden-Württemberg wirklich weiß, wie die Gewässerrandstreifen in Bayern aussehen, wage ich zu bezweifeln. Wir wissen es, weil wir im Wasserrecht international hoch akzeptierte Experten sind, die über eine hohe Qualifikation verfügen.

Schließlich hätten wir statt bislang 1.000 Anlagegenehmigungen 10.000 Anlagegenehmigungen erteilen müssen. Dabei geht es übrigens nicht um die Industrie. Es geht um Biogasanlagen, Tierzuchten, um Renaturierungs- und Gewässergräben. Hinzu kämen Klagemög

lichkeiten beim Hochwasser, die weit über das hinausgehen, was wir bisher gehabt haben. Liebe Freunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, das hätte dazu geführt, dass am Ende ein hoher ökologischer Schutz durch juristische Planspiele gefährdet worden wäre. Es ist in Ordnung, dass der Nationale Normenkontrollrat die Zusammenführung von zwei Gesetzen zu einem Gesetz begrüßt. Wenn aber zwei Gesetze zu einem zusammengeführt werden, daraus jedoch 100 Verfahren und Klagen entstehen, wäre eine solche Regelung im Vollzug zu kompliziert. Wir hätten uns auch etwas anderes vorstellen können. Wir sagen Ja zu den Standards und Nein zu Bürokratie.

Ich akzeptiere es, dass Herr Wörner in Treue fest Herrn Gabriel verteidigt. Aber zum Verfahren: Herr Gabriel war hier und wir hatten ein sehr ordentliches Gespräch. Bei diesem Gespräch waren auch der Herr Ministerpräsident und der Landwirtschaftsminister dabei. In diesem Gespräch hat uns der Bundesumweltminister angeboten, eine Opt-out-Klausel einzuführen, also die Möglichkeit, dass die Länder an dem bisherigen Verfahren festhalten können. Dieses Angebot machte er zum heftigen Entsetzen der ihn begleitenden Beamten. Sie alle wissen, dass das Verhältnis von politischen und beamteten Regierungsmitgliedern nicht immer konfliktarm sein kann. Diese Beamten haben den Bundesumweltminister noch beim Gespräch zu bremsen versucht. Der Bundesumweltminister hat aber gesagt, dass er diese Klausel gern hätte.

Der Bundesumweltminister hat uns dann am 29. Januar einen Brief - adressiert an den Herrn Ministerpräsidenten - geschrieben: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Kollege Seehofer - sogar handschriftlich. Nachdem Sie mir am vergangenen Montag bei unserem Gespräch in München Ihre Probleme mit einigen Regelungen im Umweltgesetzbuch genannt haben, übersende ich Ihnen nunmehr in der beigefügten Anlage das Ergebnis unserer Prüfungen. Ebenfalls enthalten sind zwei Varianten einer Opt-out-Klausel im Zusammenhang mit der Integrierten Vorhabengenehmigung. Für mich ist dabei nach Prüfung klar, dass die Variante zwei - die Herausnahme der wasserrechtlichen Zulassung aus der IVG - der einzig mögliche Weg wäre.

Er gesteht also selbst zu, dass sein Vorhaben länderrechtlich anders zu beurteilen wäre. Am Schluss schreibt er: Ich möchte mit Ihnen sehr gerne am Freitag, dem 30. Januar 2009, telefonieren und stehe dafür notfalls noch am späten Abend zur Verfügung, da ich am kommenden Montag eine mehrtägige Reise nach Nordafrika antrete. Mit freundlichen Grüßen.

(Ludwig Wörner (SPD): Herr Minister, lesen Sie doch den ersten Punkt auch vor! Sie sagen hier wissentlich die Unwahrheit!)

- Das steht hier alles drin.

(Ludwig Wörner (SPD): Dann lesen Sie es doch vor!)

- Herr Wörner, ein alter Grundsatz in der Politik lautet: Erst schauen, dann hauen.

(Beifall bei der CSU - Dr. Christian Magerl (GRÜ- NE): Lesen Sie es doch vor!)

- Hören Sie doch zu. Das ist wichtig für den eigenen Erkenntnisgewinn.

Vor dem 30. Januar hat es eine heftige Verstörung innerhalb der SPD gegeben; aber als wir am Montag das Gespräch hatten, waren wir guten Mutes. Sie wissen, dass sowohl der Ministerpräsident und ich als auch Herr Gabriel durchaus in der Lage sind, politische Inhalte zu kommunizieren. Wir alle haben uns aber zurückgehalten. Der einzige, der das Umweltgesetzbuch bereits letzte Woche für gescheitert erklärt hat, war Herr Struck. Die SPD hat also ihren eigenen Umweltminister, während er verhandelt hat, für gescheitert erklärt. Liebe Freunde, das ist natürlich auch keine Politik der Vertrauensbildung. Wir haben großmütig über diese Sache hinweggesehen.

Am 30. Januar erfolgte das Telefonat mit dem Ministerpräsidenten. Herr Gabriel hat gesagt, dass noch einmal geprüft würde. Bayern sollte prüfen, ob vielleicht eine Einigung möglich wäre. Das war unser Stand, als wir am Sonntag telefonierten. Am Sonntag gab es dann eine Meldung über die Homepage des Bundesumweltministeriums mit den Worten "dumpf", "plump", "schlimm" und "Blockade". Dieses Vorhaben sei gescheitert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann in der Sache leidenschaftlich streiten, aber diese Wortwahl bis zu hin zu der Aussage, es sei ein Verfassungsbruch, wenn man anderer Meinung sei, finde ich albern und stillos. Gescheitert ist nur einer, nämlich der Bundesumweltminister selbst.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Er muss für Mehrheiten sorgen. Das war sein Projekt. Er ist mit diesem Projekt, zu dem wir die Hand gereicht haben, gescheitert. Das ist ein Unglück für ihn, aber kein Unglück für Deutschland und schon gar kein Unglück für die Umwelt. Wir sind bereit, zusammen einzelne Bücher, die wir ohnehin wollten, beispielsweise zum Naturschutzrecht und zum Wasserrecht gemeinsam umzusetzen. Die Verhandlungen dazu werden im Übrigen sehr zügig verlaufen.