Die Steuermehreinnahmen haben Sie zum großen Teil bei den Haushaltsberatungen genutzt und schön über das Land verteilt.
- Doch, Herr Kollege Klein, es waren Steuermehreinnahmen, und die haben Sie schön über das Land verteilt. Mit diesen Steuermehreinnahmen hätten Sie den Versorgungsfonds bedienen können, ohne einen Euro Schulden machen zu müssen. So wäre eine seriöse Finanzpolitik möglich gewesen.
Abschließend muss festgestellt werden, dass Sie wieder einmal zu kurz gesprungen sind. Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung künftiger Versorgungsaufwendungen wird durch dieses Gesetz nicht erreicht. Deshalb lehnen wir es ab. Dem Antrag der FDP/CSU, der als Tischvorlage im Haushaltsausschuss mitberaten worden ist, stimmen wir zu. Diese Initiative hat die SPD übrigens schon im Jahr 2006 eingebracht. Sie haben sicherlich unseren Antrag gelesen. Es war ein weitergehender Antrag, der gerade für die Haushaltsberatungen für uns im Haushaltsausschuss sinnvoller gewesen wäre. Ihr Antrag geht zwar auch nicht weit genug, aber wir stimmen ihm trotzdem zu. Das Gesetz lehnen wir ab.
Ich darf bekannt geben, dass die CSU-Fraktion für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt hat. Jetzt rufe ich Herrn Kollegen Pointner auf. Bitte schön, Herr Kollege.
Thema haben wir im Haushaltsausschuss schon vorweg entschieden, weil die Anträge der Opposition, die Mittel einzustellen, die die beiden vorherigen Gesetze vorgegeben haben, abgelehnt wurden. Auch in den letzten Jahren sind die Einzahlungen, wie Kollegin Naaß ausgeführt hat, nicht geleistet worden. Das Gesetz über die Versorgungsrücklage ist 1999 geschaffen worden. Das Gesetz über den Versorgungsfonds wurde 2008 geschaffen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Nachträglich muss ich aber feststellen, dass dieses Gesetz weise und vorausschauend war. Es war eine gute Entscheidung, weil damit Vorsorge für die Zukunft getroffen worden ist. Das haben Sie damals mit Ihrer absoluten Mehrheit entschieden. Mir ist gesagt worden, dass vor allem die jungen Abgeordneten darauf gedrängt haben, dass der Versorgungsfonds eingeführt wird.
Jetzt haben Sie mit dem neuen Gesetz über die Gründung des Pensionsfonds die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds in einem Gesetz zusammengefasst. Dagegen kann man grundsätzlich nichts sagen. Das Problem besteht aber darin, dass Sie den einzuzahlenden Betrag auf rund 100 Millionen festgelegt haben. Das liegt um mehrere hundert Millionen unter dem, was bisher nach dem Gesetz gegolten hat. Allerdings sind die Beträge nach dem früheren Gesetz durch die Haushaltsgesetze immer wieder reduziert worden. Dieses Problem haben wir schon mehrmals angesprochen.
Frau Heckner, Sie haben gesagt, die Schulden würden bis 2030 abgebaut werden, sodass wir dann mit den Zinsen die Versorgungsleistungen erbringen könnten. Darüber ist im Haushaltsausschuss heftig diskutiert worden.
- Ja, das ist klar, mit den ersparten Zinsen können wir das finanzieren. Das klingt wirtschaftlich zunächst einmal ganz vernünftig. Es bringt aber ganz erhebliche Risiken vor allem für die betroffenen Beamten mit sich. Kein Mensch, auch Sie nicht, kann heute garantieren, dass der Schuldenabbau jedes Jahr so funktioniert wie jetzt, in den Jahren 2012, 2013 oder 2014, für die jeweils ein Abbau um 500 Millionen vorgesehen ist. Es gibt Unwägbarkeiten. Wer etwas zurückblickt, weiß, dass es immer wieder irgendwelche Krisen gegeben hat, die nicht vorhersehbar waren. Ich habe eine Erfahrung, die fast 40 Jahre zurückgeht. Schon in den 1970er-Jahren haben wir ein Problem mit der Schuldendeckelung gehabt. Das hat sich alle fünf oder zehn Jahre wiederholt. Die Abstände wurden leider immer kürzer. Nach der Krise von 2008 wissen wir jetzt nicht, was in Europa auf uns zukommt. Ich möchte jetzt gar nicht den Schuldenschnitt
und die verschiedenen Themen ansprechen. Da steckt aber noch einiges an Potenzial drin. Wie gesagt, keiner kann garantieren, dass es bis 2030 klappt.
Natürlich ist es richtig, dass die momentanen Anlagen kaum Ertrag bringen. Die Zinsen sind eher bescheiden. Das gilt gleichermaßen auch für die Kredite. Heutzutage bekommen die Gemeinden ihre Kredite teilweise für null Prozent Zinsen. Beim letzten Mal haben wir im Haushaltsausschuss darüber geredet, was der Staat für neu aufgenommene Kredite zahlt. Auch die Zinsen dafür liegen im untersten Bereich. Je nach Dauer des Kredits liegen sie bei zwei Prozent oder weniger. Die Rendite ist sehr gering, wenn Sie die Anlagezinsen und die Kreditzinsen miteinander vergleichen. Das ist auch ein nicht unbedingt durchschlagendes Argument, es so zu handhaben.
Nur das, was wirklich zurückgelegt ist, ist als Reserve vorhanden. Wenn dann die Pensionsverpflichtungen Mitte der Zwanzigerjahre kommen, könnten damit die Spitzen abgefangen werden. Dafür ist die Rücklage gedacht. Keiner kann sagen, dass mit diesen Rücklagen und mit diesem Fonds alles gezahlt werden kann. Es sind nur die Spitzen, die dann abgefangen werden können.
Wenn das nicht eintritt, was Sie erwarten, befürchte ich, dass Sie dann von den Beamten wieder Sonderopfer fordern. Das halten wir nicht für richtig. Wir halten es auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Schuldenabbau nicht falsch ist, nicht für richtig. Die Bildung von Rücklagen für Leistungen, die in der Zukunft anfallen, ist nachhaltig und aufgrund der Wertigkeit einem ungewissen Schuldenabbau vorzuziehen.
Ich mache es kürzer, denn ich glaube, es ist schon alles gesagt. Das Risiko besteht; da können Sie sagen, was Sie wollen. Man kann über das Thema ganz offen reden, ohne Schaum vor dem Mund zu haben. Den haben Sie nicht gehabt, wir auch nicht.
Das Leben ist ein Risiko, aber man muss abschätzen, was weniger riskant ist. Wenn ich das Geld in der Tasche habe, ist das Risiko geringer, als wenn es vielleicht rein kommt, weil ich die Schulden abbaue und mir die Zinsen spare. Das weiß auch jeder.
wir uns im Haushaltsausschuss der Stimme enthalten. Der Tischvorlage, über die wir im Haushaltsausschuss gesprochen haben, haben wir zugestimmt. Wir werden ihr auch heute zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet faktisch die Abschaffung des erst im Jahr 2008 aufgelegten Versorgungsfonds. Die Vorsorge für die Pensionsausgaben wird wieder auf das Niveau der im Jahr 1999 aufgelegten Versorgungsrücklage reduziert, die − und das muss man an dieser Stelle auch klar sagen − in den ersten Jahren von den Beamtinnen und Beamten selbst finanziert wurde. Durch diese Reduzierung und Pauschalierung der Vorsorge wird der neue Pensionsfonds zu einer reinen Alibivorsorge. Im Jahr 2007 haben wir über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einrichtung eines Versorgungsfonds debattiert. Der Plan war, ab dem Jahr 2008 für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte pro Monat je 500 Euro in einen Versorgungsfonds einzuzahlen. Wir GRÜNE hätten gerne mehr gewollt. Das will ich nicht verhehlen. Die Staatsregierung nannte das damals ein offenes Teildeckungsmodell. Wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf beschließen, wird aus dem offenen Teildeckungsmodell ein offenes Nulldeckungsmodell.
Wie die dadurch entstehende Lücke ab dem Jahr 2030 geschlossen werden soll, ist völlig offen. Über die Absenkung der Staatsverschuldung wird es auf jeden Fall nicht funktionieren. Dieser Gesetzentwurf ist zur Senkung der Verschuldung des Freistaats völlig ungeeignet; denn er verschiebt im besten Fall nur die Schulden. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kreditgebern werden durch Pensionsverpflichtungen ersetzt. Das mag für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung einfacher darzustellen und einfacher als Erfolg zu verkaufen sein. In der Sache bringt es nichts. Wir nutzen die Arbeitskraft der Beamtinnen und Beamten, und die nächste Generation zahlt ihre Pensionen.
Im Gegenteil, die Schuldenproblematik wird noch verschärft. Zwar soll das Ziel des Abbaus der Verschuldung in die Haushaltsordnung aufgenommen werden. Das passiert aber mit der Einschränkung, dass dabei die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigt werden muss. Sie trauen also noch nicht einmal selber Ihren Aussagen für das Jahr 2030.
Zum einen wird die Nicht-mehr-Einzahlung in den Versorgungsfonds gesetzlich fixiert, zum anderen die Rückzahlung von Krediten mit Ausnahmen versehen. Die Gesamtverschuldung aus Kreditmarktschulden und Pensionsverpflichtungen zusammen wird also tendenziell höher.
Die Staatsregierung schreibt in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, dass bei Fortführung der Zuführung in die beiden Sondervermögen im bisherigen Umfang und gleichzeitiger Rückführung der Staatsverschuldung bis 2030 der Haushalt mit hohen Zahlungsverpflichtungen belastet wäre, die den Handlungsspielraum des Freistaates erheblich einschränkten. Genau dies ist der Punkt! Die Staatsregierung will jetzt den finanziellen Handlungsspielraum erhöhen. Was 2030 passiert, wissen die Götter. Man könnte auch sagen: Nach uns die Sintflut!
Das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf garantiert werden kann, ist, dass in Zukunft weniger Geld für die Pensionszahlung zur Verfügung stehen wird. Das läuft fast zwangsläufig auf Pensionskürzungen hinaus. Außerdem frage ich: Wer soll garantieren, dass die bis zum Jahr 2030 dadurch ersparten Zinsen und Finanzierungsmittel tatsächlich zur Bedienung von Pensionsansprüchen zur Verfügung stehen? Die Antwort heißt: niemand. Ein zweckgebundener Pensionsfonds kann so nicht ersetzt werden. Man muss sich das einmal näher anschauen. Wir haben 2008 einen Pensionsfonds geschaffen. Zwei Jahre lang wurden die beschlossenen Beiträge eingezahlt. Dann wurde er ein Jahr lang gedeckelt, und zwei Jahre lang wurde gar nichts mehr eingezahlt. Und jetzt wird der Fonds beerdigt.
Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wenn Ihre Versprechungen und Ihre Vorgaben zur Sicherung der Pensionen nicht einmal fünf Jahre halten, wer soll Ihnen denn dann glauben, was Sie uns für 2030 versprechen?
Im Haushaltsgesetz für 2011/2012 wurden die verminderten Zuführungen zu dem Versorgungsfonds damit begründet, dass die Steuereinnahmen noch nicht das Niveau vor der Finanzkrise erreicht hätten. Die Zuführungen zu dem Fonds dürfen aber laut Gesetz nur bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vermindert werden. Eine solche Störung wird aber nicht an der Höhe der Steuereinnahmen gemessen. Die Begründung war also völlig sachfremd. Die Regelung hat sich für die Absicht, die Unterversorgung des Fonds zu verhindern, als unbrauchbar er
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung werden nicht nur die Pensionsverpflichtungen in eine ungewisse Zukunft verschoben, sondern wahrscheinlich werden auch noch zusätzliche produziert; denn ab dem kommenden Jahr erscheinen Beamtinnen und Beamte wieder kostengünstiger als Angestellte, einfach deshalb, weil die Nebenkosten in Form der Zuführungen an den Fonds nicht mehr anfallen. Der Anreiz, damit zumindest in nicht hoheitlichen Bereichen Angestellte statt Beamte einzustellen, entfällt damit wieder, zumindest dann, wenn man so wenig die Zukunft bedenkt wie Schwarz-Gelb.
Für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber ist ein solcher Entwurf aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.
Hochverehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was die Koalition von CSU und FDP vorhat, ist tatsächlich ambitioniert. Kronzeugin ist die Tochter unserer Präsidentin, die gesagt hat: Wenn ihr 2030 wirklich schuldenfrei seid, dann funktioniert das System. Wir glauben, dass wir dies schaffen. Deswegen darf ich Ihnen meine Gedanken vortragen.
Es geht hier um zwei Aspekte der Gerechtigkeit. Einmal gilt dies gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern. Da gibt es nichts Besseres, als Schulden zu tilgen.
Kollege Adi Sprinkart hat gerade gesagt, dass die Kinder und Enkelkinder die Pensionsansprüche der nächsten Generation zu befriedigen haben. Dazu sage ich: Wenn wir jetzt nicht tilgen, dann überlassen wir auch die Zinsen der nächsten Generation. Es handelt sich tatsächlich um einen Verteilungskampf, in dem es darum geht: Was dürfen die heutigen Parlamentarier entscheiden, und was dürfen die Parlamentarier der nächsten Generation beschließen? Da tun sich unterschiedliche Wege auf.
Dann geht es um die Gerechtigkeit gegenüber den Beamten; die ist schon angesprochen worden. Es darf doch nicht sein, dass die Beamten hinterher, wenn das Geld nicht reicht, draufzahlen müssen. Andererseits ist zu bedenken: Wenn die Rentner Opfer brin
gen müssen − das wird so kommen -, dann kann man ausrechnen, dass auch die Beamten einen Beitrag zahlen müssen. Alles andere hielte ich für blauäugig.
Kollege Klein hat beim letzten Mal vorgerechnet, dass wir gegenüber unserem alten System im Jahr 2030 rund 400 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben werden. Wer das nicht glauben will oder kann, sagt natürlich, dass das, was wir jetzt machen, nicht so gut ist. Aber wir sind daran, es umzusetzen. Ich glaube, dass das richtig ist.
Herr Kollege Pointner, der Habenzins ist immer niedriger als der Sollzins. Wenn wir jetzt ausrechnen, dass die Tilgung von 1 Milliarde Euro eine Zinsersparnis von 60 Millionen Euro bringt, dann haben wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland etwas gelernt. Es gab natürlich konjunkturelle Täler, aber der langfristige Trend ging immer nach oben.
Wir haben europaweit oder sogar in der ganzen Welt immer auf Wachstum abgestellt. Ich kann es nicht glauben, wenn jetzt gesagt wird, hier werde das nicht klappen. Was wir machen, ist also wirklich ambitioniert. Ich würde auch nur von einer teilweisen Nachhaltigkeit sprechen; denn es sind 10,6 %, die wir im Jahr 2030 in der Spitze kappen könnten.
Kollege Pointner, wir zwei sind Kommunalbeamte. Hier sitzen aber noch weitere. Wir mussten immer, wie es vom Staat verordnet war, in den bayerischen Versorgungsverband einzahlen. Es war die Hybris des Staates, dass er lange Zeit davon ausging, wir zahlten das mit links. Aber die Kollegin Frau Heckner hat zu Recht darauf hingewiesen − liebe Ingrid, dafür danke ich dir -, dass wir an den Staat den Anspruch erheben, immer mehr Beamte einzustellen. Dies führt jedoch dazu, dass wir sie nicht mehr bezahlen können.