Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Soweit die persönliche Erklärung, und soweit zu diesem Tagesordnungspunkt.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der zuvor unter Tagesordnungspunkt 5 durchgeführten Richterwahlen bekannt:

Wahlvorschlag Peter Küspert als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 131 Abgeordnete teilgenommen. Kein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Peter Küspert entfielen 109 Stimmen, mit Nein stimmten vier Abgeordnete, ihrer Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Peter Küspert als zweiter Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: An der Wahl haben 131 Abgeordnete teilgenommen. Kein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Peter Küspert entfielen 102 Stimmen, mit Nein stimmten fünf Abgeordnete, ihrer Stimme enthalten haben sich 24 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Dr. Bernt Münzenberg als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 131 Abgeordnete teilgenommen. Ein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Dr. Bernt Münzenberg entfielen 108 Stimmen, mit Nein stimmten vier Abgeordnete, ihrer Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Peter Küspert und Herrn Dr. Bernt Münzenberg zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Außerdem wurde Herr Küspert zum zweiten Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich jetzt auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Energiewende jetzt! - Güllebonus darf nicht gestrichen werden (Drs. 16/16039)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Reserl Sem, Albert Füracker u. a. und Fraktion (CSU), Tobias Thalhammer, Thomas Dechant, Dietrich Freiherr von Gumppenberg und Fraktion (FDP) Vertrauensschutz im EEG gewährleisten (Drs. 16/16054)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Sabine Dittmar u. a. und Fraktion (SPD) Vertrauensschutz für Biogasanlagen und Ausbau der Windenergie sicherstellen (Drs. 16/16055)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Ulrike Müller. Bitte sehr.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gab und gibt kaum eine politische Richtungsentscheidung in Deutschland, die mit so viel eindeutiger Unterstützung durch die Bevölkerung gefällt wurde wie die Energiewende. Die Regierungsparteien in Bund und Land werden dementsprechend auch nicht müde zu betonen, dass es keine Wende der Wende geben soll.

Im Vertrauen auf die Vorgaben haben viele Bürgerinnen und Bürger in die regenerativen Energien investiert. Egal, ob Photovoltaik, Windkraft oder Energie aus Biomasse − auf breiter Front verhalfen Bayerns Bürger der dezentralen Energieversorgung zu zunehmender Bedeutung. Mit der vermeintlichen Sicherheit durch die Aussagen der Regierung waren auch die Banken bereit, die Investitionen zu vernünftigen Konditionen zu finanzieren.

Mit dem jetzt geplanten Eingriff in die gesetzlichen Zusagen wird aber die wichtigste Grundlage für ein Gelingen der Energiewende, die Verlässlichkeit politischer Vorgaben, ausgehöhlt. Neben anderen Vorschlägen planen die Regierungsparteien in Berlin, die ja auch in unserem Land regieren, den Güllebonus für Biogasanlagen, die zwischen den Jahren 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, zu streichen. Damit wird insbesondere den kleinen bäuerlichen Anlagen die Wirtschaftlichkeit größtenteils entzogen. Das Argument, dass diese Anlagen ursprünglich ohne diesen Bonus geplant wurden und dieser Bonus ja erst im Jahr 2009 eingeführt wurde, kann wirklich nicht überzeugen. Viele Anlagenbetreiber haben im Vertrauen auf die staatlichen Vorgaben in zusätzliche Fermenter und Gärrestlager investiert.

Die Güllenutzung ist im Sinne des Klimaschutzes absolut sinnvoll. Auch die oft kritisierte Steigerung des Maisanbaus kann damit etwas abgemildert werden. Berechnungen zufolge kann man zugrunde legen, dass man einen um etwa 10 % höheren Maisflächenbedarf hätte, würden wir diesen Güllebonus streichen.

Die Regierungsparteien sind auf dem besten Weg, nun schon zum wiederholten Male eingesetztes landwirtschaftliches Kapital leichtfertig zu vernichten. Die Millionenschäden, die solche politischen Winkelzüge

bei der Besteuerung von Biokraftstoffen für unsere Bauernfamilien angerichtet haben, sind unvergessen.

Für uns FREIE WÄHLER sind Vertrauens- und Bestandsschutz unverzichtbare Pfeiler beim Ausbau der dezentralen Energieversorgung. Mit der Streichung des Güllebonus werden gerade die kleinen bäuerlichen Anlagen extrem benachteiligt. Nach Modellrechnungen verlieren Anlagen bis zu 150 kW dadurch etwa 75 % ihres Gewinns. Großanlagen kommen dagegen ungeschoren davon, weil sie meist gar keinen Wirtschaftsdünger einsetzen.

Eine solche Lastenverteilung ist aus meiner Sicht untragbar. Wer die Energiewende zum Erfolg führen will, darf nicht nur Politik für die großen Konzerne betreiben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir brauchen in unserem Land die Energieerzeugung in der Fläche. Durch den geplanten Vertrauensbruch wurde die Befürchtung ausgelöst, dass auch die Bankenfinanzierung für diesen Bereich erheblich teurer wird. Damit wird die Entwicklung im Biogasbereich endgültig abgewürgt bzw. in die falsche Richtung gelenkt, obwohl unser Ministerpräsident gerade diese dezentralen kleinen Biogasanlagen fördern will und mit diesen die Energiewende in Bayern schaffen möchte. Aus diesem Grund bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Nun liegt auch ein Antrag von CSU und FDP auf Drucksache 16/16054 vor. Mich freut, dass CSU und FDP auch unseren Antrag unterstützen, den Güllebonus nicht zu streichen. Verwundert bin ich jedoch schon darüber, dass Sie in Ihrem Antrag jetzt noch den EEG-Soli erwähnen.

(Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP): Das habt ihr ja vergessen!)

Wenn ich mich aber recht erinnere, Herr Kollege, dann haben Sie unseren Antrag, der den EEG-Soli mit angesprochen hatte, am 6. Februar hier im Plenum abgelehnt. − Das möchte ich nur zur Erinnerung sagen.

Wir stimmen selbstverständlich dem Antrag von CSU und FDP zu. Genauso stimmen wir dem Antrag der SPD zu, der in einem weiteren Spiegelstrich auch noch die Windkraft anspricht. − Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Füracker. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne leiste ich einen Beitrag zur vorösterlichen Harmonie und kündige an, dass wir allen Anträgen zustimmen werden.

Ihr Antrag, liebe Frau Müller, ist zwar inhaltlich richtig, aber eigentlich überflüssig. Sie haben es erwähnt: Am 5. Februar haben wir schon einen Antrag eingereicht. Der steht. Demnach ist der Bestandsschutz für bestehende Anlagen zu gewährleisten. Diesen Antrag hat die Regierungskoalition hier eingebracht und beschlossen. Das ist nichts anderes als das, was Sie heute erwähnen. Wäre ich ein böser Mensch, würde ich sagen, Sie schreiben von uns ab. Das tue ich natürlich nicht. Ich bedanke mich, dass nun auch die FREIEN WÄHLER der Wichtigkeit dieses Themas Aufmerksamkeit schenken.

Tatsache ist: Der Antrag ist richtig, aber nicht vollständig; denn wenn man von Vertrauensschutz und im Biogasbereich über rückwirkende Maßnahmen spricht, dann ist der EEG-Soli natürlich eine ganz entscheidende Marke, der wir uns in diesem Antrag zuwenden. Weil Sie das vergessen haben, weisen wir notwendigerweise darauf hin, dass es wichtig ist, auch diesen Punkt mit aufzunehmen.

Wir stimmen Ihrem Antrag, auch wenn er sehr spät kommt, natürlich gerne zu; denn man darf auch als Opposition stets hinzulernen.

(Ulrike Müller (FREIE WÄHLER): Warum haben Sie dann gestern in Berlin demonstriert?)

- Ich habe in Berlin nicht demonstriert, Frau Müller.

(Ulrike Müller (FREIE WÄHLER): Das waren die Biogasbetreiber!)

- Das ist richtig, wenn sie demonstrieren. Sie unterstützen uns doch, wenn sie demonstrieren.

Fakt ist, dass wir auch dem SPD-Antrag zustimmen, denn neben dem Vergütungssatz für Biogasanlagen sieht er die Selbstverständlichkeit vor, dass sich Windenergieanlagen wirtschaftlich rentieren sollen; auch wir sind dieser Auffassung. Der Satz ist richtig, enthält aber keine neue Herausforderung oder neue Idee. Fakt ist − ich bedanke mich dafür ganz herzlich -, dass die Staatsregierung auch aufgrund unseres beschlossenen Antrags vom 6. Februar genau das tut, was wir beschlossen haben, nämlich auf Bundesebene dafür zu kämpfen, dass die rückwirkenden Vergütungskürzungen obsolet werden. Ich habe vollstes

Vertrauen, dass die Staatsregierung das zum Erfolg führen wird. Bei allen bisher geführten Gesprächen deutet einiges darauf hin, dass die rückwirkende Kürzung tatsächlich keine Rolle mehr spielen wird. Darüber freuen wir uns alle. In Kenntnis dessen stimmen wir natürlich − wie angekündigt − gerne all diesen Anträgen zu.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Das Wort hat Herr Kollege Thalhammer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal eine Rapsmühle besucht hat und sich mit den Menschen, die sich meist in Genossenschaften zusammengetan haben, unterhalten hat, wer spürt, mit welchem Innovationsgeist und welchen unternehmerischen Handlungsideen damals an die Sache herangegangen wurde, obwohl die Betroffenen von der Politik quasi im Stich gelassen worden sind, weiß, wie viel Investitionssicherheit und Vertrauensschutz in der Politik wert sind und welche Bedeutung sie haben. Einen Wortbruch, wie es ihn damals in Bezug auf die Rapspressen von Rot-Grün gegeben hat, werden wir von Schwarz-Gelb nicht begehen. Aber die Ängste der Biogasbetreiber, dass es eine rückwirkende Veränderung beim Güllebonus gibt, sind sehr gut nachvollziehbar; sie haben Angst, dass genau so etwas wieder passiert, wie es damals von Rot-Grün in Bezug auf die Rapspressen geschehen ist.

Deswegen sprechen wir uns ganz klar für den Vertrauensschutz und die Investitionssicherheit aus, und deswegen sind wir auch gegen rückwirkende Änderungen der Vergütungssätze. Denn darauf wurden Investitionspläne aufgebaut. Wir werden nicht einen derartigen Weg gehen, wie es beispielsweise in Spanien der Fall war. Dort wurden in Bezug auf die Photovoltaik rückwirkend Änderungen vorgenommen. Nein, pacta sunt servanda − Verträge sind zu halten. Wer einen Wirtschaftsplan, einen Businessplan in Erwartung von Vergütungen, die für 20 Jahre vonseiten des Staates zugesagt wurden, erstellt hat, der soll auf diese Gelder vertrauen können. Wir von SchwarzGelb haben eine Koalition, die für Vertrauensschutz und Investitionssicherheit steht. Deswegen wird auch am Güllebonus rückwirkend nicht gerüttelt werden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Müller?

Jetzt ist es eine Zwischenbemerkung, weil ich am Ende bin.

Gut, dann eine Zwischenbemerkung.

Herr Kollege, wenn ich mich recht erinnere, haben wir in den letzten drei Jahren in Bezug auf die Biodieselbesteuerung mehrfach Anträge eingereicht, damit auch bei der Biodieselbesteuerung die Steuervergünstigung weiter geltend gemacht werden kann. Sie wissen genau, dass die 18 Komma noch etwas Cent am Ende dieses Jahres auslaufen. Wir haben mehrfach versucht, wenigstens diese kleine Vergünstigung weiter bestehen zu lassen. Fakt ist, dass ab 01.01.2014 der Biodiesel genauso hoch besteuert wird, wie der normale Diesel, nämlich mit 47 Cent. Wenn Sie gewollt hätten, hätten Sie dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode ohne Weiteres ändern können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Bitte, Herr Kollege.

Frau Kollegin, der Tod für die Rapspressen war der Wortbruch von Rot-Grün. Diese haben damals alle Investitionspläne zunichte gemacht. Viele Rapspressen wurden entsprechend zurückgebaut. Das ist der beste Beweis dafür, was passieren kann, wenn jemand an die Regierung kommt, der nicht von Anfang an genau weiß, was er möchte, und dadurch mit Hoffnungen der Bürgerinnen und Bürger spielt. Wir von Schwarz-Gelb betreiben eine solche Politik nicht, und deshalb werden wir rückwirkend auch in Bezug auf den Güllebonus nicht wackeln.

Eine weitere Zwischenbemerkung des Kollegen Füracker.