Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Aber zur Antwort auf Ihre Frage: Wenn man uns etwas vorwerfen kann, dann das, dass wir nicht so optimistisch und offensiv sind, sondern etwas mehr das Prinzip Vorsicht walten lassen: Erst wenn wir sehen, es gibt Mehreinnahmen, wir haben noch Luft, geben wir Geld aus und nicht schon vorher. Das ist der Grund, warum wir nicht so früh dran sind wie Sie, sondern etwas vorsichtiger; aber es hat sich für Bayern bewährt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Winter. − Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Nach § 148 unserer Geschäftsordnung ist der Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu überweisen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 16/15718) - Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf wird auch begründet. Dazu gebe ich Frau Kollegin Tolle das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Tolle. Danach folgt Herr Kollege Taubeneder.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! ich will es nicht so lang machen,

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

da auch der Antrag relativ kurz ist. Ich bedanke mich aber, dass er direkt nach dieser Debatte folgt, denn Sie haben in Ihrem Paket etwas vergessen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb: Der Gesetzentwurf will die Möglichkeit streichen, an kommunalen Schulen Schulgeld zu erheben.

Das Gesetz wurde unter der Ära Stoiber verabschiedet und hatte eigentlich die gleichen Motive wie bei den Studiengebühren. Die Motive waren damals: Die Kommunen haben kein Geld. Bei den Studiengebühren hatten die Universitäten kein Geld, und die Antwort des Freistaates war die Privatisierung von Bildungskosten, allerdings bei den kommunalen Fachschulen ohne soziale Abfederung. So konnte es jetzt dazu kommen, dass reiche Kommunen Qualifizierung spendieren können, arme nicht. Es steht uns also gut an, wenn Sie Ihr Paket heute um diesen Teilbereich ergänzen, denn auch damit schaffen wir ein Stück Gerechtigkeit, vor allem auf dem Sektor der beruflichen Bildung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Langfristig gilt aber Folgendes: Das Problem der kommunalen und privaten Schulen anzugehen, ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Erstens: Entweder gleichen wir die Lehrpersonalkostenzuschüsse aus, oder − zweitens − wir handeln mit den Kommunen eine sukzessive Übernahme ihrer Schulen aus. Das war in dem Jahr, als wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, im Übrigen ein Antrag, der auf dem CSU-Parteitag erfolgreich war. Es gibt also noch eine Kleinigkeit zu tun. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und auf Ihre Zustimmung, da diese Gesetzesänderung letzen Endes eher das Bildungsfinanzierungsgesetz ergänzt und komplettiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Tolle. − Nun kommen wir zur Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Taubeneder. Ihm folgt Frau Kollegin Wild. Bitte schön, Herr Taubeneder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit der Zustimmung wird nicht so einfach gehen. Ich werde dies auch begründen, aber hauptsächlich später im Ausschuss. Das brauche ich, denke ich, heute nicht zu tun.

Allerdings schafften die Kommunen die Fachschulen in ihrem eigenen Wirkungsbereich freiwillig und können dann natürlich im Benehmen Schulgeld erheben.

Manche tun dies nicht. Ich denke, diese Möglichkeit sollte in den Kommunen weiter beibehalten werden. Zum anderen reagieren wir darauf. Fachschulen sind jetzt mit dem Meisterbonus gleichzusetzen, sodass auch diese Schüler in Zukunft die 1.000 Euro bekommen. Das Übrige sollten wir dann im Ausschuss besprechen.

Vielen Dank, Herr Kollege Taubeneder. − Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wild, danach kommt Herr Felbinger zu Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Wild.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Es ist ein lapidarer Satz, den wir gestrichen haben möchten. "An kommunalen Schulen kann Schulgeld erhoben werden." Auch wir haben damals dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Wenn man sich das so anhört und sich nicht sehr differenziert damit auseinandersetzt, dann denkt man: Das ist ja prima, der Freistaat hilft also den Kommunen, wenn sie finanzielle Nöte haben bzw. wenn die Schulen in ihrer Trägerschaft finanzielle Schwierigkeiten haben. − Aber wer trägt letztendlich die Kosten? Die Kosten tragen die Eltern jener Schülerinnen und Schüler, die in Kommunen leben, die aufgrund ihrer klammen finanziellen Situation gezwungen sind, diese Gebühren zu erheben.

Sie haben das so schön gesagt, Herr Taubeneder: Die Kommunen müssen die Gebühren nicht erheben. Ich kann mir bei Schulen in kommunaler Trägerschaft Verschiedenes vorstellen. Regensburg geht es relativ gut, und wir wären nicht unbedingt gezwungen, Schulgeld zu verlangen. Es gibt jedoch Kommunen und Landkreise, die finanziell nicht so gut ausgestattet sind; das haben wir in der Vergangenheit sehr häufig diskutiert. Diese werden zukünftig darauf angewiesen sein, Schulgeld zu erheben. Damit wird nicht Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler geschaffen. Das wollen wir nicht. So haben wir auch schon 2005 argumentiert, als es eingeführt worden ist, und wir werden es wieder ganz klar zum Ausdruck bringen: Die Fachschulen brauchen eine gesunde finanzielle Basis. Wir wollen auch, dass unsere Kommunen entlastet werden. Aber dem Weg, den Sie gehen, indem Sie sagen, die Kommunen können Schulgeld erheben, können wir so nicht zustimmen. Wir fordern Sie auf: Der Freistaat soll seine Verantwortung übernehmen und Personalkostenzuschüsse geben. Aber es kann nicht sein, dass unsere Kommunen und Landkreise, die in der Tat finanziell sehr unterschiedlich aufgestellt sind, in dem einen Fall Gebühren erheben und in dem anderen Fall nicht.

Nun komme ich auf die betroffene Klientel zu sprechen. Das sind in der Regel Schülerinnen und Schüler, die über die Mittel- oder Hauptschule kommen, sich beruflich weiterbilden und ihr Wissen weiter verbessern wollen. Ich sage ganz klar: Ihnen möchte ich dazu die Möglichkeit geben. Es darf nicht zu Ungleichheiten kommen, indem die einen Schüler für die Ausbildung bzw. Vertiefung bezahlen müssen und die anderen nicht. Da werden Sie von den GRÜNEN unsere Zustimmung natürlich bekommen, und wir werden das im Fachausschuss wieder deutlich zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wild. − Nächster Redner ist Herr Felbinger. Ihm folgt Frau Kollegin Will. Bitte schön, Herr Felbinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Frau Tolle sagte, Sie hätten etwas beim Bildungsfinanzierungsgesetz vergessen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Ja, ich weiß!)

Sie haben mehreres vergessen, zum Beispiel die Heilerziehungspflege. Dazu haben wir ebenfalls schon einen entsprechenden Antrag gestellt.

Meine Damen und Herren, zum Thema des vorliegenden Gesetzentwurfs der GRÜNEN hat es 2005 eine Gesetzesänderung gegeben. Ich habe mir die Mühe gemacht, im Protokoll vom 15. Februar 2005 nachzulesen, was gesagt wurde, als die damals noch allein regierende CSU den Entwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich zitiere:

Bei den kommunalen Fachschulen sind in den letzten Jahren durch den Schulbetrieb Defizite entstanden, die von den Kommunen nicht länger ausgeglichen werden können. Um den längerfristigen Erhalt dieser Fachschulen zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer Verbesserung der Finanzierungsbasis. Da aus Haushaltsgründen eine Erhöhung der Zuschüsse nicht möglich ist, bedarf es einer anderen Regelung.

So einleuchtend die Argumentation ist, dass den Kommunen keine weiteren Kosten aufgebürdet werden dürfen − darüber sind wir uns eigentlich einig −, so fragwürdig war und ist der damalige Lösungsan

satz, die Kosten den Absolventen der Schulen aufzubürden.

Lassen Sie mich auf die damalige Rede des jetzigen Staatsministers Thomas Kreuzer bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zurückkommen: "Fachschulen eröffnen vor allem jungen Menschen bessere Berufschancen durch eine zusätzliche Qualifikation und durch weiterführende Berufsabschlüsse. Wir müssen alles tun, damit dies auch in Zukunft so bleibt."

Ja, eine wertvolle Erkenntnis. Und welche Lösung finden Sie, meine Damen und Herren von der CSU, damit sich junge Menschen für die Abschlüsse an weiterführenden Schulen qualifizieren? Ganz einfach: Sie führen ein Schulgeld ein nach dem Motto "Bildung kostet". Das ist Ihre Bildungspolitik. Ich darf noch einmal auf diese Rede des nunmehrigen Staatsministers Thomas Kreuzer aus dem Jahr 2005 eingehen. Er sagte weiter: "Eine Lösung, die sich im Moment anbietet, ist die Verstaatlichung sämtlicher Schulen. Dies wäre zwar schön, aber jeder weiß, dass dies haushaltsmäßig im Moment nicht durchführbar ist."

Dazu muss ich sagen: Vorhin hat sich Finanzminister Söder damit gebrüstet, wie toll es Bayern geht, wie die Steuergelder sprudeln, dass Bayern überall im Übersoll ist. Da macht es mich etwas sprachlos, dass bis heute kein Lösungsvorschlag von Ihnen auf dem Tisch liegt. Oder können Sie sich als Lösung die Verstaatlichung sämtlicher kommunaler Schulen vorstellen? Es braucht erst einen Gesetzentwurf der Opposition, damit dieses Thema wieder auf der Agenda des Landtags erscheint.

Die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung sind ein weites Feld; das gebe ich zu. Ich sehe auch ein, dass der Staat nicht alle Kosten der Weiterbildung übernehmen kann. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER auch nicht die völlige Kostenfreiheit der Meisterausbildung, sondern lediglich eine Weiterbildungsprämie. Ich sehe auch durchaus das Faktum, dass der Besuch einer Fachschule keine berufliche Erstausbildung im eigentlichen Sinne ist, sondern die Vermittlung von Weiterbildung darstellt. Fakt ist aber auch, dass die kommunalen Fachschulen bis 2005 offensichtlich kein Schulgeld erhoben haben, ja, aufgrund der Gesetzeslage gar nicht erheben konnten. Insofern scheint mir der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN angesichts der veränderten Haushaltslage nur logisch. Wir werden ihn unterstützen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Felbinger. Für die FDP hat sich Frau Will zu Wort gemeldet. Bitte schön.

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bildung, Bildungsfinanzierung und Kostenfreiheit sind ein weites Feld, und die Wunschlisten aller, auch die unsrige, sind lang und groß. Wir haben uns mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz analog der Abschaffung der Studienbeiträge an der Spitze auf den Weg gemacht, auch unten etwas zu entlasten; wir haben nämlich immer schon gesagt: Bildungsgerechtigkeit fängt mit der frühkindlichen Bildung an und muss am Übergang vom Kindergarten zur Grundschule fortgeführt werden. Analog zur Abschaffung der Studienbeiträge muss auch etwas im Bereich der beruflichen Bildung gemacht werden. Das haben wir getan.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, äußern sich im Gesetzentwurf nicht zu den Kosten, die dadurch noch einmal verursacht würden. Ich kann da aushelfen: Das sind 4,5 Millionen Euro im Jahr. Wir sagen: In diesem Bereich bleiben wir dran; Kollege Taubeneder hat gerade gesagt, wir können im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren. Denn wenn wir diesen Bereich freistellen, gibt es da noch einen Wunsch und dort noch einen Wunsch und dort noch einen. Auch das Meister-BAföG gibt es. Mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz haben wir eine Steilvorlage zur weiteren Entlastung derjenigen gegeben, die in der Bildungsgerechtigkeit bisher ganz unten stehen. Nachdem wir gesehen haben, dass die Schere auseinandergeht, war diese Kompensation jetzt prioritär zu erfüllen. Die Wunschliste ist noch lang, was die beruflichen Schulen betrifft; das gebe ich zu. Aber die kommunalen Schulen haben schon Schulgeld erhoben, als es noch keine Studienbeiträge gab. Wenn wir jetzt anfangen, alles zu kompensieren, müssen wir auf eine solide Finanzierung achten, wie Sie das heute auch anfangs gefordert haben. Wir stellen uns auf eine intensive Diskussion im Ausschuss ein und lehnen den vorliegenden Antrag heute ab.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Vielen Dank, Frau Kollegin. Frau Tolle hat auf die noch verbliebene Redezeit verzichtet, sodass wir die Aussprache schließen können. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Simone Strohmayr, Stefan Schuster u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Drs. 16/15842) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Dr. Strohmayr hat als Erste ums Wort gebeten. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von Ihnen erinnern sich wohl noch an die Aussage von Horst Seehofer bei seinem Amtsantritt als Bayerischer Ministerpräsident. Er hat damals groß angekündigt, Frauen besser fördern zu wollen. Es hieß, die CSU muss weiblicher werden. Das Jahr 2011 hat er sogar zum Jahr der Frau erklären lassen. Ich kann nur sagen: Was für ein Geschwätz!

Was ist denn bisher tatsächlich passiert? Herr Seehofer scheint auf seiner Suche nach Frauen nur Männer zu finden. Gerade einmal 20 % der CSU-Abgeordneten sind weiblich. Wenn man der Presse glaubt, soll der Anteil 2013 noch geringer werden. Von neun Ministern sind gerade mal drei Frauen. Auch diese drei Frauen − sie sind heute nicht anwesend; daran sieht man, wie wichtig ihnen das Thema Frauen ist − werden wahrscheinlich nur deswegen geduldet, weil sie sich eben nicht um Frauenfragen kümmern, was aber ausweislich des Sozialberichts dringend notwendig wäre.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz gilt jetzt seit 16 Jahren. Ein Gleichstellungsbericht um den anderen zeigt, dass dieses Gesetz kaum Wirkung hat. Es ist ein zahnloser Tiger! Das zeigen auch folgende Zahlen: In bayerischen Ministerien sind nur drei von zehn Abteilungsleitungen an Frauen vergeben. Es gibt nur einen einzigen weiblichen Amtschef, nämlich in der Staatskanzlei. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil unter den Abteilungsleitern der bayerischen Ministerien bei 18 %. Bei den Referatsleitern liegt er bei 22 %. − Allein der gegenwärtige Geräuschpegel zeigt, dass das Interesse der Mehrheitsfraktionen am Thema Frauen besonders groß ist.