Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP),
Dr. Florian Herrmann, Angelika Schorer, Alexander König u. a. (CSU) zur Änderung des Meldegesetzes (Drs. 16/15219) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Prof. Dr. Georg Barfuß und Fraktion (FDP), Dr. Florian Herrmann, Angelika Schorer, Alexander König u. a. (CSU) (Drs. 16/15852)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/16734)
Dazu eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat Herr Dr. Fischer das Wort. Als Redezeit wurden im Ältestenrat fünf Minuten vereinbart.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer kennt nicht das Problem des wegen einer Unzahl von Werbesendungen überquellenden Briefkastens? Nach geltender Rechtslage ist ein Adresshandel nahezu uneingeschränkt zulässig. Adresshändlern wird eine blühende Spielwiese geschaffen. Bürger werden unnötig belästigt, und der Datenschutz spielt eine untergeordnete Rolle. Dies alles war Thema im Deutschen Bundestag. Der 28. Juni 2012 war im Deutschen Bundestag ein denkwürdiges Datum, nicht zuletzt wegen der Übertragung eines Fußballspiels, die zu einem sehr merkwürdigen Gesetzesergebnis geführt hat. Eine öffentliche Debatte hat über dieses Ergebnis stattgefunden, und diese war sinnvoll. Am 21. September 2012 hat der Deutsche Bundestag einstimmig eine neue Regelung getroffen, nämlich eine Änderung der Lösung, und das war richtig.
Warum muss sich jetzt der Bayerische Landtag noch mit dieser Thematik beschäftigen? Auf Bundesebene tritt diese Regelung erst 2014 in Kraft. Erst dann wird aus der Widerspruchslösung, nach der man einer Weitergabe von Daten zum Zweck des Adresshandels widersprechen muss, eine Zustimmungslösung. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist zu spät. Diese Wartezeit bis 2014 wollen wir nicht hinnehmen. Wir wollen, dass der Freistaat Bayern, der bis zur Regelung der Materie durch den Bund die Gesetzgebungszuständigkeit hat, vorher handelt. Deswegen sieht der Gesetzentwurf, den wir vorlegen, vor, dass die Erteilung einer Auskunft nur noch dann zulässig ist, wenn die Einwilligung des Betroffenen für den jeweiligen Zweck erfolgt. Damit fordern wir die Einwilligungslö
sung, sodass die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme wird.
Eines ist in diesem Zusammenhang klar: Datenschutz muss eindeutig Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben.
Nun gibt es einen Änderungsantrag der GRÜNEN, der weiter geht, und er ist auf den ersten Blick auch charmant. Ich betone aber: nur auf den ersten Blick. Der Änderungsantrag der GRÜNEN setzt nämlich voraus, dass in den Ämtern eine technische Umrüstung erfolgt. Wenn man jetzt schon gegenüber allen Meldebehörden erklären müsste, dass man mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist, würde man entweder die Meldebehörde, gegenüber der man diese Erklärung abgibt, verpflichten, sämtliche Meldebehörden im Bundesgebiet zu informieren, was einen immensen bürokratischen Mehraufwand zur Folge hätte. Anderenfalls müsste eine neue Software geschaffen werden, die einen Datenaustausch zwischen den Meldebehörden ermöglicht. Ein solcher Datenaustausch ist derzeit aber gerade nicht möglich. Folglich würde der Änderungsantrag der GRÜNEN dazu führen, dass man zwar eine absolut saubere Lösung hat, die aber zu spät wirksam würde. Sie könnte erst 2014 wirksam werden, wenn ohnehin die Regelung auf Bundesebene in Kraft tritt. Deswegen schließen wir uns diesem Änderungsantrag nicht an und bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Damen und Herren, verehrter Herr Präsident! Kollege Fischer hat die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen vorgestellt. Eine kleine Korrektur hierzu: Inzwischen steht fest, dass das Bundesgesetz erst im Mai 2015 in Kraft treten wird. Dafür gibt es unter anderem auch technische Gründe. Es gibt zusätzliche Anforderungen an die Datenbanksysteme und die Computersysteme. Ich selbst bin kein Informatiker. Wenn mir Meldebehörden und das Innenministerium mitteilen, dass Einspeisungen bei bestimmten Datenbanksystemen aufgrund technischer Probleme und Softwareanpassungen nur zweimal im Jahr erfolgen, muss ich das zur Kenntnis nehmen. In unserem ersten Antrag stand ursprünglich auch, dass die Erklärung gegenüber den Meldebehörde abzugeben ist. Das wäre eine saubere Lösung. Es wäre richtig und sinnvoll, es mittelfristig so zu ma
chen. Es hilft aber nichts, wenn man zwar theoretisch recht hat, praktisch aber nicht zum Ziel kommt.
Deshalb ist der Änderungsantrag der GRÜNEN geradezu sinnwidrig. Wenn Sie das Ziel verfolgen, den Datenschutz zu stärken, die Realität aber nicht anerkennen, schaden Sie sich selbst. Sie können die Datenbanken nicht innerhalb von einigen Tagen ändern. Oder wollen Sie sich selbst in die Meldebehörden setzen und Ihre Forderungen verwirklichen? Wenn es nach Ihnen ginge, hätten wir gar nichts. Dann könnten unsere Vorschläge, wenn überhaupt, frühestens im Jahr 2014 verwirklicht werden.
Nach unserem geänderten Gesetzentwurf bekommen wir eine schnelle und praktikable Lösung, die der Intention des Gesetzgebers, mehr Datenschutz für unsere Bürger zu schaffen, Rechnung trägt. Wir sind selbstverständlich für die Einwilligungslösung. Wir haben sie auch unterstützt. Aufgrund gewisser technischer Probleme dauert die Gesetzgebung auf Bundesebene etwas länger als ursprünglich gedacht. Deswegen besteht jetzt gesetzlicher Regelungsbedarf, um eine zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen eines Landesgesetzes und dem Inkrafttreten eines Bundesgesetzes zu schließen.
Das Melderecht fällt nach den Ergebnissen der BundLänder-Föderalismuskommission ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Gesetz tritt aber erst im Jahr 2015 in Kraft. Dies bietet uns ausreichend Zeit für eine bayerische Zwischenlösung. Diese ist äußerst sinnvoll und richtig. Wir wollen den Datenschutz auch in der Zwischenzeit gewährleisten. Wir wollen nicht, dass kommerzielle Adresshändler und Datenbanksammler die zeitliche Regelungslücke nutzen, um sich in den verbleibenden Eindreivierteljahren kräftig einzudecken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Er bringt ein Mehr an Datenschutz, der vor allem auch funktioniert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte kurz um Aufmerksamkeit. Ich bin vorher gesprungen und habe die einfache Abstimmung beim Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung vergessen. Das wäre gerade ungünstig. Obwohl ich meine, dass dieser Fehler mit der Schlussabstimmung geheilt ist, möchte ich die einfache Abstimmung wiederholen und bitte um Ihr Einverständnis, dass wir es dann an der richtigen Stelle im Protokoll vermerken. Kann ich so verfahren? – Danke.
Ich komme noch einmal zurück zu Tagesordnungspunkt 7. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt den Gesetzentwurf zur Annahme, al
lerdings mit der Maßgabe, dass Artikel 78 Absatz 1 geändert wird. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/16604. Wer dem Gesetzentwurf mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Damit ist es so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, haben wir bereits nach § 56 der Geschäftsordnung die Schlussabstimmung durchgeführt. Ich danke für Ihr Verständnis.
Wir können weiterfahren in der Redeliste. Als Nächsten bitte ich Herrn Ritter für die SPD zu Tagesordnungspunkt 8 ums Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, eine zeitliche Regelungslücke schließen soll. Nach dem Skandal um die Neuregelung des Meldewesens im Deutschen Bundestag ist nun im Vermittlungsausschuss eine neue bundesrechtliche Regelung geschaffen worden, die wir für sinnvoll halten. Kollege Lorenz hat darauf hingewiesen, dass diese Regelung allerdings erst im Mai 2015 in Kraft tritt, sodass im Augenblick keinerlei vernünftige gesetzliche Regelungen vorhanden sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Regelung im Sinne der bundesgesetzlichen Regelung geschaffen. Neu ist – das ist unbestritten – eine Verbesserung im Datenschutz, nach der eine Weitergabe der Meldedaten nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Das ist die sogenannte Zustimmungslösung, für die wir hier im Hause bisher erfolglos streiten mussten. Dass diese Einwilligungslösung kommt, ist unbestritten ein guter Schritt nach vorne. Trotzdem müssen wir auch daran erinnern, wie die politischen Debatten bis zum heutigen Tag gelaufen sind, bevor dieser Gesetzentwurf hier vorgelegt wurde. Die Zustimmungslösung war schon Bestandteil eines Gesetzentwurfs, über den im Deutschen Bundestag verhandelt wurde. Nachdem der Gesetzentwurf mit einer Zustimmungslösung eingebracht worden ist, hat der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl eine sogenannte Formulierungshilfe im CSU-geführten Bundesinnenministerium eingeführt. Diese Formulierungshilfe hat die Zustimmungsregelung entfernt und eine deutlich abgeschwächte Form der Widerspruchslösung eingeführt, eine Widerspruchslösung, die letzten Endes auch von vielen kommerziellen Datenanbietern ausgehebelt werden konnte. Zusammen mit seiner Kolle
gin Gisela Piltz von der FDP hat er diese Formulierungshilfe als Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag durchgesetzt. Allerdings ging die vom Innenministerium gelieferte Formulierung im Entwurf aus Datenschutzsicht noch hinter die damals bestehende Regelung; zudem gab es auch eine Äußerung aus dem Büro Uhl, die klargemacht hat, wem letztendlich mit dieser Regelung gedient werden sollte. Diese Äußerung lautete: "Hätten wir die Einwilligungslösung gemacht, hätten ja alle Versandhändler aufgeschrien."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die öffentliche Debatte, die daraufhin in der Bundesrepublik Deutschland losgebrochen ist. Wir begrüßen, dass diese Debatte die Zustimmungslösung wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung geführt hat. Wir begrüßen, dass die CSU-Bundestagsfraktion und das Bundesinnenministerium diesem Druck nicht mehr standhalten konnten, und wir begrüßen, dass sie an diesem Punkt eingeknickt sind. Das zeigt, wie wichtig öffentliche Debatten gerade über den Datenschutz waren, sind und auch in Zukunft bleiben werden. Wir begrüßen, dass die Zustimmungslösung durch den öffentlichen Druck endlich Eingang in die Gesetzgebung findet, auch wenn es noch einiges zu verbessern gibt.
Hier kommen wir zum Antrag der GRÜNEN. Die Unterstellung, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN dazu führt, dass das Gesetz nicht mehr durchsetzbar ist, ist unserer Meinung nach an den Haaren herbeigezogen. Die darin enthaltene Konkretisierung ist sicherlich sinnvoll, und deshalb werden wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Allerdings werden wir auch dem Gesetzentwurf zustimmen, egal, in welcher Fassung er letzten Endes hier im Landtag zur Abstimmung steht, weil wir, wie gesagt, seit Jahr und Tag für die Zustimmungslösung kämpfen. Wir werden diese Gelegenheit beim Schopf ergreifen, damit sie endlich Eingang in die bayerische Gesetzgebung findet.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Joachim Hanisch. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER stellen den Menschen in den Mittelpunkt, und das ist auch hier der Fall. Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht die wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt stehen. Deshalb ist die Zustimmungslö
sung, die wir heute verabschieden, bei uns auf fruchtbaren Boden gefallen. Ich glaube, in diesem Haus wird darüber einstimmig entschieden werden, weil wir alle der Auffassung sind, dass die Zustimmungslösung die beste Lösung von allen ist.
Dass es hierzu großer Aktionen bedurfte und dass man, um den Bundestag umstimmen zu können, 200.000 Unterschriften brauchte, ist etwas bedauerlich, weil offensichtlich zuerst eine andere, von der Wirtschaft dominierte und bestimmte Richtung eingeschlagen worden wäre. Vielleicht haben erst die Unterschriften, vielleicht auch die Aktion des Bayerischen Landtages, bei der wir uns einstimmig dafür ausgesprochen haben, die Zustimmungslösung zu fordern – vor uns liegt zwar nur eine Übergangszeit, aber es war der richtige Weg –, letztlich im Bundestag dafür gesorgt, dass der richtige Weg eingeschlagen wurde.
Meine Damen und Herren, wir haben reagiert. Es handelt sich um eine Übergangslösung für knapp zwei Jahre. Dann erst wird das Bundesgesetz in Kraft treten. Sie ist nötig aus technischen Gründen, aus verwaltungsinternen Gründen, warum auch immer: Es ist bedauerlich. Wir könnten uns all die Arbeit ersparen, wenn der Bundesgesetzgeber sofort für eine klare Regelung gesorgt hätte. Das hat er nicht getan, das kann er offensichtlich nicht tun. Deshalb müssen wir diese Übergangszeit mit einem Landesgesetz überbrücken. Das tun wir hiermit, und ich meine, wir tun das auf die richtige Art und Weise, nämlich durch die Einführung einer Zustimmungslösung auch in Bayern.
Der Antrag der GRÜNEN hat zwar einen gewissen Charme. Meine Damen und Herren, das gestehen wir zu. Aber er führt im Prinzip zu einer Menge an technischem und verwaltungsmäßigem Aufwand für eine Übergangsfrist von eindreiviertel Jahren. Das führt uns zu weit, zumal das Bundesgesetz in eindreiviertel Jahren wieder zurückgeht durch das, was der Bundesgesetzgeber beschließen wird. Daher halten wir es für die vernünftigste Lösung, sich auf das Niveau zu begeben, das wir in zwei Jahren haben werden. Deshalb werden wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen können, dem Gesetzentwurf allerdings sehr deutlich und vehement. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass eine klare Forderung der FREIEN WÄHLER darin besteht, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die wirtschaftlichen Interessen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich nun das Wort an Christine Kamm weitergeben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürgerrechte, Freiheit und Selbstbestimmung brauchen das Recht eines jeden Einzelnen, zu wissen, wer was aus welchem Grund über ihn erfährt und weiß. Alle Verfassungsorgane stehen daher in der Pflicht, Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Meine Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund hat unsere Fraktion bereits am 9. Dezember 2010 beantragt, eine Opt-in-Lösung für das Meldegesetz hier in Bayern zu beschließen, wohl wissend, dass eine bundesgesetzliche Regelung so schnell nicht in Kraft tritt.
Demokratie und Bürgerrechte brauchen ein modernes Datenschutzrecht und keinen Scheindatenschutz. Sie brauchen Datenschutzklarheit und keine Scheinklarheit. Mehr Transparenz über die Arbeit der Auskunfteien ist daher wichtig für jeden Einzelnen. Damit der Missbrauch privater Daten gestoppt wird, darf es nicht bei Gesetzesinitiativen bleiben, die dem Adresshandel weiterhin scheunentorgroße Einfallslücken lassen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie suggerieren mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Melderechts, dass Sie endlich den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Opt-in-Lösung verschaffen wollen. Sie suggerieren, dass die Daten nicht weitergegeben werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht aktiv erklären, dass sie mit der Weitergabe ihrer Adressdaten an Dritte einverstanden sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch Ihren Gesetzentwurf zwar eine Datensicherheit suggeriert, aber leider wird sie nicht geschaffen. Die lange fällige Novellierung des Meldegesetzes wurde von über 190.000 Bürgerinnen und Bürgern in einer Unterschriftenkampagne gefordert, wird aber durch Ihren Gesetzentwurf leider noch nicht erreicht.
Unstrittig ist, dass Daten weitergegeben werden dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Problematisch und ärgerlich ist jedoch die Weitergabe von Adressdaten an Adresshändler. Hierzulande gibt es über 1.000 Firmen, die mit legalem Adresshandel Geld verdienen. Adresshändler erschleichen sich oft Daten, zum Beispiel durch Unterschrift unter ein Gewinnspiel. Dass der Kunde sich hierbei mit der Weitergabe seiner Adressdaten an Dritte einverstanden erklärt, steht häufig nur im Kleingedruckten. Der Adresshandel ist lukrativ, vor allen Dingen, weil die Adressen beliebig oft weiter verscherbelt werden können.
wünschte Werbeflut wehren. Meine Sorge gilt Älteren, die weiterhin alleine und selbstständig leben wollen und vielleicht nicht alle raffinierten Werbetricks sofort durchschauen können, oder auch Personen mit unzureichender Sprachkompetenz, die zum Beispiel unter Kabel Deutschland eine staatliche Einrichtung vermuten.
Wesentlich für das Funktionieren dieses Adresshandels und des Geldverdienens damit ist es, dass die Datenhändler von Zeit zu Zeit ihre Daten über Melderegister aktualisieren können. Nur dann können die Daten teurer weiterverkauft werden. Wir wollen aber, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn sie gegenüber den Meldebehörden erklären, dass sie mit der Weitergabe ihrer Adressdaten nicht einverstanden sind, diese Adressdaten dann auch nicht weitergegeben werden. Wir wollen ein datenschutzkonformes Melderecht, das nicht Scheinsicherheit bietet, sondern wirklich vor dem Missbrauch durch den Adresshandel schützt. Stimmen Sie daher bitte mit uns für unseren Änderungsantrag, dann stimmen wir auch Ihrem Gesetzentwurf zu.