Selbst der Oberste Rechnungshof fordert seit Jahrzehnten, den Bestand der Immobilien des Freistaates Bayern entsprechend zu sanieren.
Ein weiterer Teil des Klimapakets ist der Hochwasserschutz. Das ist zwar auch eine wichtige Aufgabe, bindet aber einen großen Teil der Gelder. Die Gebäudesanierung und der Hochwasserschutz werden mit Sicherheit nicht in großem Maße zu einer Senkung der Treibhausgase beitragen, die wir aber brauchen.
Das Einzige, was das Klimaprogramm der Staatsregierung wirklich bietet, ist eine ganze Reihe von Fototerminen, bei denen unser Umweltminister mit seinem neuen 10-Liter-Auto vorfahren kann. Mehr bietet es nicht. Deshalb ist ein jährlicher Bericht wichtig, damit das Parlament weiß, wo noch Handlungsbedarf besteht und welche Bereiche Erfolg versprechen. Eine richtige, ernst gemeinte und vorausschauende Klimaschutzpolitik muss begreifen, dass wir auf effizientere Kraftwerke setzen müssen, welche die Abwärme sinnvoll nutzen, anstatt Atomkraftwerken, die einen Wirkungsgrad von 33 % aufweisen, einige risikoreiche Verlängerungsjahre zu schenken.
Gestern ist auf meinem Schreibtisch ein Foto gelandet, auf dem ein Transparent mit einem traurigen, aber wahren Satz zu sehen war, der auf die Politik der Staatsregierung in Bayern voll zutrifft: Wäre die Welt eine Bank, ihr hättet sie längst gerettet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Fraktionsvorsitzender der CSU, herzlichen Dank für den netten Empfang nach den stillen Tagen!
Meine Damen und Herren, der Neuigkeitsgehalt dieses Antrags wird auch dadurch deutlich, dass wir heute von allen Rednern wieder das gehört haben, was wir schon bei der Haushaltsdebatte vor einigen Wochen zum Thema "Umwelt" gehört haben.
Liebe Freie Wähler, es freut mich sehr, dass Sie jetzt auch in der Umweltpolitik bei der FDP ein politisches Feld entdeckt haben, auf dem man sich inspirieren lassen kann, und dass auch Sie jetzt unseren Grundsatz des Einklangs von Ökonomie und Ökologie - Herr Kollege Dr. Fahn, herzlichen Dank für die Aufnahme! - in Ihre politische Richtung übernehmen. Meine Damen und Herren, wenn man vom Einklang von Ökonomie und Ökologie spricht, dann muss man auch von Effizienz sprechen. Wenn man etwas Neues auflegen möchte, dann muss man auch nachforschen, ob die Investitionen, die man da tätigen würde, etwas Neues bewirken würden. Genau in diesem Fall gibt es keinen
Einklang von Ökonomie und Ökologie; denn der Neuigkeitsgehalt eines derartigen jährlichen Klimaschutzberichtes würde sich stark in Grenzen halten. Sie als Freie Wähler müssten doch wissen - Sie haben derzeit noch etwas mehr Bürgermeister als wir -,
wie viele Klimaschutzberichte es gerade auf kommunaler Ebene gibt. Es gibt auch einen Klimaschutzbericht auf Bundesebene, der im Jahr 2008 144 Seiten umfasst.
Ein neuer jährlicher Klimaschutzbericht für Bayern wäre also entweder das Zusammentragen von ohnehin schon vorhandenen Erkenntnissen auf kommunaler Ebene oder ein Auszug aus dem Klimaschutzbericht des Bundes. Wenn wir es mit dem Klimaschutz, mit dem Einklang von Ökologie und Ökonomie ernst nehmen, dann sollten wir nicht Geld in zusätzliche Bürokratie stecken, sondern in zusätzliche, zielführende Maßnahmen für den Klimaschutz. Deshalb ist dieser Antrag, wie schon in den Jahren zuvor, abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für das Klimaprogramm "Bayern 2020" nehmen wir 350 Millionen Euro in die Hand. Damit liegen wir in Deutschland an der Spitze. Zum Klimaprogramm "Bayern 2020" soll es Mitte 2010 einen Zwischenbericht im Ministerrat geben. Ich biete an, dass wir diesen Bericht auch hier im Landtag abgeben. Das ist ein guter Vorschlag; denn damit gibt es für den Landtag mehr Transparenz. Bisher waren die Landtagskollegen zu Klimakongressen, so zum Klimaforschungskongress, die wir abgehalten haben, immer eingeladen und konnten daran immer teilnehmen. Das wird selbstverständlich auch weiter so sein.
Lassen Sie mich noch eines sagen. Ein Bericht allein macht das Klima nicht besser. Entscheidend sind die Maßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. In diesem Augenblick ist der Antrag der CSU-Fraktion auf namentliche Abstimmung eingegangen. Ich muss jetzt 15 Minuten warten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein zulässiger Antrag auf
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz (Drs. 16/1142)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Dr. Linus Förster, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) Zurückstellung des Entwurfs zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (BR-Drs. 204/09) (Drs. 16/1151)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung: Hinter diesem schönen deutschen Wortungetüm verbirgt sich die Thematik dieses Dringlichkeitsantrags. Es geht um die Umnutzung von Funkfrequenzen im Frequenzspektrum von 790 MHz bis 862 MHz. Was ist der Hintergrund dieser doch zunächst etwas trocken und bürokratisch anmutenden Thematik? Durch die Digitalisierung des Rundfunks werden vermehrt Frequenzen in verschiedenen Frequenzbereichen frei und diese können von anderen Nutzern beansprucht werden. Das ist die sogenannte digitale Dividende. Natürlich macht es Sinn, auch eine Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vorzunehmen und eine Umnutzung von frei werdenden Frequenzen zu ermöglichen. Auf den ersten Blick also eine gute Idee - auch vor dem Hintergrund, dass man diese Frequenzen zum Beispiel für schnelle Internetverbindungen nutzen kann, was gerade bei uns in Bayern im ländlichen Raum eine Rolle spielt. Auf den ersten Blick also gar nicht so dumm, diese Frequenzen für die Internetnutzung zu verwenden.
Auf den zweiten Blick stellt sich das zumindest für uns GRÜNE als etwas problematischer dar - das nur am Rande -, weil wir in der Funkübertragung beim Internet nicht unbedingt den Königsweg sehen, nicht zuletzt
wegen der wachsenden Strahlenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Es gibt für uns sinnvollere Lösungen; wir würden eine Kabellösung in jedem Fall vorziehen.
Auf den dritten Blick erschließt sich die Problematik der Bundesratsinitiative durch die Bundesregierung. Dabei ist zu erkennen, dass diese Frequenzen mitnichten frei werden, jedenfalls werden sie nicht gänzlich frei. Diese Frequenzen, die jetzt vergeben werden sollen, sollen zum Teil an private Anbieter versteigert werden und haben sekundäre Nutzer. Das sind ungefähr 700.000 Nutzer von Funkmikrofonen, die auf diesen Frequenzen senden. Diese Funkmikrofone werden zum Beispiel bei Musikveranstaltungen, in öffentlichen und privaten Theatern, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Kirchen, bei Freiluftveranstaltungen, Sportevents, internationalen Sportgroßereignissen, in Stadthallen, von vielen kommunalen Einrichtungen, in Mehrzweckhallen, auf Freiluftbühnen, bei Kongressen und Messen genutzt - eine Vielzahl von Anwendungen, die auf diese Frequenzen zurückgreifen.
Problematisch ist, dass bisher überhaupt nicht geklärt ist, welche technischen Probleme sich mit einer gemeinsamen Nutzung, zum Beispiel von Internetanwendung, also Breitbandnutzung, und gleichzeitigem Gebrauch der Funkmikrofone auf diesen Frequenzen ergeben. Nach Berichten aus den USA haben bereits Konzerte abgebrochen werden müssen, weil eine gemeinsame Nutzung der Frequenzen durch das Internet nicht mehr möglich gewesen sei.
Ein weiteres großes Feld betrifft die finanzielle Folgenabschätzung, die mit dieser Initiative verbunden ist. Wer nämlich diese Veranstaltungen mit Mikrofonen weiter auf diesen Frequenzen bzw. auf Ersatzfrequenzen durchführen will, der muss sich ein anderes Equipment besorgen. Schätzungen gehen bisher davon aus, dass dafür Investitionen in einer Größenordnung von zwei bis drei Milliarden Euro nötig werden. Den Aufwand hätten private Nutzer und Medienunternehmen zu tragen.
Die Bundesratsinitiative und insbesondere der Bundeswirtschaftsminister machen es sich zu einfach, wenn sie darauf hinweisen, dass für den Bundeshaushalt keine finanziellen Folgen entstehen. Für die Länderhaushalte ergeben sich massive finanzielle Folgen, denn auch unsere Theater sind davon betroffen, dass aufgrund dieser Umnutzung neue technische Ausstattungen nötig werden. Auch in diesem Zusammenhang werden massive Kosten auf die Haushalte zukommen.
Wir beantragen deshalb, dieser Bundesratsinitiative, die schon am 14. Mai behandelt werden soll, zunächst nicht zuzustimmen und sie zurückzustellen, bis die
technischen Folgen und die finanziellen Folgen dieser Umnutzung der Funkfrequenzen ausreichend überprüft und abgeschätzt sind und mit allen Nutzern, die bisher auf diesen Frequenzen senden, tragfähige Kompromisse gefunden sind. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Funkfrequenzen reden, dann reden wir auch über die moderne Technik, die in der Rock- und Popmusik verwendet wird. Deswegen oute ich mich jetzt gleich einmal als ein gewissermaßen Befangener. Ich denke, auch die Kolleginnen und Kollegen Claudia Jung von den Freien Wählern, Tobias Thalhammer von der FDP oder Thomas Mütze von den GRÜNEN werden wissen, wovon ich spreche. Seit den 90-er Jahren verwendet man fast überall in der Unterhaltungstechnik bei Rock-, Pop- und Schlagerkonzerten diese modernen Funkmikrofone. Als ich angefangen habe, war das noch ein bisschen anders. Da hat man ein Kabel am Mikrofon oder an den Lautsprecherboxen gehabt, nicht nur um, wie Roger Daltrey, eine Show zu machen, indem man sich am Mikrokabel festhält und das Mikro durch die Gegend geschwungen hat oder David Coverdale das Mikrostativ weggekickt und am Kabel zurückgeholt hat. Aus Showgründen macht man das sicherlich heute immer noch, aber damals in den 70-er und 80-er Jahren, als ich angefangen habe, blieb den Darstellern nichts anderes übrig. Ein Mikrofon war verkabelt und eine Lautsprecherbox war verkabelt.
Aus der Zeit der 70-er und 80-er Jahre sind wohl auch die Leute, die jetzt ganz schnell diese zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung - das ist ein toller Begriff - im Bundesrat durchdrücken wollen. Es gibt über die Pressestelle des Bundesministeriums einen Hinweis, dass eine Umsetzung, wenn es am 15. Mai entschieden ist, sehr schnell erfolgen soll.
In den Köpfen dieser Menschen ist wohl noch nicht angekommen, dass heutzutage die Rock- und Popindustrie, die Unterhaltsindustrie, Musicals, Theater, aber auch die Nutzer moderner Übertragungs- und Kongresstechniken, die auch von unseren Parteien in den jeweiligen Zentren genutzt werden, diese Frequenzen der Funktechnik nutzen - nicht nur für die Monitore.
Kollegin Gote hat schon erklärt, wie es sich mit dem technischen Bereich verhält. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen: Wir von der SPD-Fraktion begrüßen
jede Initiative, die eine schnellstmögliche Versorgung des ländlichen Raums mit schnellem Internet beabsichtigt. Das hat auch kürzlich der Antrag der Kollegin Annette Karl und der SPD-Fraktion zur Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten dokumentiert.
Die SPD-Fraktion begrüßt auch ausdrücklich die Initiative von Staatsminister Zeil, die Breitbandrichtlinie in Bayern zu novellieren, um die Förderhöhe und die Förderquote zu verbessern. Positiv ist auch, dass das Förderprogramm, welches zunächst mit 19 Millionen Euro ausgestattet war, dank des Konjunkturprogramms II der Großen Koalition in Berlin mit 38 Millionen Euro ausgestattet wird. Das alles ist gut. Trotz dieser positiven Punkte dürfen wir nicht ungeprüft in eine Fehlentscheidung rutschen. Die SPD fordert keine grundsätzliche Ablehnung dieser Verordnung. Das fordern auch die GRÜNEN nicht, wenn ich Frau Kollegin Gote richtig verstanden habe.
Die GRÜNEN fordern "eine umfassende Prüfung" der Auswirkungen und wir von der SPD wollen, dass die betroffenen Verbände, Einrichtungen, Vereinigungen, Hersteller usw. zu hören und zu berücksichtigen sind. Bevor wir eine Entscheidung treffen, sollten wir sicher sein, dass wir sie hinterher nicht bereuen. Deshalb sind beide Dringlichkeitsanträge richtig und verdienen Ihre Zustimmung in diesem Hause.
Sind die Frequenzen erst einmal an die Provider vergeben - was nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft in kurzen Abständen und mit Hilfe der Länder bereits im Jahr 2010 möglich sein soll -, wird allen anderen die Nutzung dieser Frequenzen verboten, sofern sie nicht durch die starke Strahlung der Sender und die Gefahr von Interferenzen unmöglich werden würde. Ein professionelles drahtloses Mikrofon, wie ich es mir vor kurzem für 499 Euro gekauft habe, könnte ich in diesem Fall sofort in den Abfalleimer treten.
Ich möchte die Kosten und die Auswirkungen nicht wiederholen. Diese wurden bereits von Frau Kollegin Gote genannt. Diese Daten liegen auch unserem Antrag zugrunde. Vielleicht sollte der eine oder andere Kollege im Geiste noch einmal durchdenken, wie viele Betriebe, Stadthallen, Theater, Museen und Kongresshäuser er in seinem Wahlbezirk stehen hat. Er sollte auch nachdenken, welche Investitionen hierfür nötig sind. Diese Investitionen sollten wir nicht ungeprüft aufs Spiel setzen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu einer Prüfung dieser Strategie. Ich bitte um Zustimmung zu den Anträgen der GRÜNEN und der SPD.