Protokoll der Sitzung vom 01.07.2009

Bei den Studiengebühren haben wir ein Feintuning vorgenommen. Das wurde übrigens auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat - ich weiß es nicht genau - vor drei Wochen noch einmal vollumfänglich bestätigt, dass die Studiengebühren absolut rechtens sind. Wir wollen mit diesen 150 Millionen Euro die Studienbedingungen verbessern. Nur als Beispiel: Wenn ich heute sehe, dass der Zulauf zu bayerischen Hochschulen trotz Studiengebühren größer ist, als er im Schnitt sein müsste, dann weiß ich, dass die Studierenden von außerhalb hier Qualität suchen und die Studiengebühren akzeptieren. So sind die Fakten.

(Beifall bei der FDP)

Bayern ist ein Zuzugsland.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Bei den Befreiungstatbeständen haben wir die Regelung geschaffen,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

dass jede Familie nur noch für ein Kind Studienbeiträge zahlen muss. Unberührt davon bleibt die Drei-KinderRegelung, wonach von einer Familie mit drei Kindern, für die Kindergeldberechtigung besteht, überhaupt keine Studienbeiträge entrichtet werden müssen. Wichtig sind auch die Befreiungsmöglichkeiten für Studierende, die ein Kind pflegen oder erziehen. Hier werden die Altersgrenzen beim Kind von zehn auf 18 Jahre angehoben.

Ein wichtiger Punkt ist auch der Sicherungsfonds. Weil man anfangs nicht wusste, wie die - ich setze das in Anführungszeichen - "Zahlungsmoral" der Studentinnen und Studenten ist, hat man hier 10% angesetzt. Der Betrag wurde bereits auf 3% reduziert und wird aktuell auf 2% heruntergesetzt. Meine Damen und Herren, die Studentinnen und Studenten, die in Bayern studieren, zeigen ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn der Fonds reduziert werden kann und es gleichzeitig heißt, Studiengebühren werden abgelehnt, dann verstehe ich das nicht. Ich habe hier eine andere Einstellung. Die bayerischen Studierenden wollen Qualität, und das unterstützen wir, und deshalb gibt es die Studiengebühren.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Ich bin stolz darauf, dass wir es gemeinsam mit dem Ausschuss geschafft haben, dass die Meisterprüfun

gen als Grundlage dafür dienen, dass Meister an jeder Hochschule studieren können. Außerdem erhalten die Berufstätigen - ich wiederhole das bewusst - nach zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufspraxis in einem dem angestrebten Studiengang verwandten Bereich den fachgebundenen Hochschulzugang. Wenn das wirklich gut laufen sollte, kann man im Rahmen einer weiteren Novellierung des Gesetzes immer noch über weitergehende Schritte nachdenken. Aber bitte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, machen wir es uns nicht zu einfach. Es ist eben nicht so einfach, mit einem Meistertitel sofort in ein - in Anführungszeichen - "normales" Studium einzusteigen. Deshalb gibt es die begleitenden Studiengänge. Das Ganze muss soft angegangen werden; denn wir wollen Erfolg haben und nicht bloß plakativ nach außen zeigen, wir erlauben das, während wir uns in Wirklichkeit nicht ausreichend darum kümmern. Tatsächlich kümmern wir uns bei den Meistern und den Berufstätigen um den Einstieg.

Frau Gote, damit das klar ist: Die Regelung - deshalb führen wir das Verfahren jetzt durch - wird, wenn das Hohe Haus heute zustimmt, zum Wintersemester in Kraft treten. Darauf lege ich großen Wert. Ich bitte Sie, zu akzeptieren, dass wir jetzt Druck machen. Natürlich will der eine oder andere mehr erreichen, natürlich nehmen wir uns der Dinge an, und natürlich diskutieren wir darüber. Das ist doch kein abgeschlossener Prozess. Man muss aber einen Zwischenschritt machen und eine Umsetzung zum Wintersemester vornehmen. Ich glaube, wir sind hier den richtigen Weg gegangen.

(Beifall bei der FDP)

Ein zentrales Anliegen bayerischer Hochschulpolitik ist die Qualität der Lehre. Der vorliegende Entwurf schärft dazu unter anderem das Instrument der studentischen Evaluation. Ich gebe zu, das ist ein Riesenthema. Ich persönlich stehe voll dahinter. Wir wollen die Evaluation auf jeden Fall umsetzen; der Ausschuss hat dem zugestimmt. Ich halte es für wichtig, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation künftig nicht nur dem Fakultätsrat, sondern auch den Studierenden mitgeteilt werden können. Das ist wichtig. Die Studierenden sind in dieser Frage mit Recht an den Landtag herangetreten.

Ich bin davon überzeugt, die Hochschulen werden mit den Evaluationsergebnissen sachgerecht und sensibel umgehen. Herr Piazolo, ich glaube nicht, dass es Sinn macht,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

nur mit einem Lehrquali zu arbeiten. Das ist nicht der richtige Weg. Wir wollen evaluieren, und wir wollen auch, dass die lehrende Person davon erfährt. Die Hochschulen werden das Gesetz sicher vernünftig an

wenden. Es geht nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern es geht um mehr Transparenz.

Das neue Verfahren bei der Berufung von Professorinnen und Professoren probieren wir aus. Nach vier Jahren werden wir das Ganze auf den Prüfstand stellen. Ich möchte, dass dieses Hohe Haus noch die Chance hat, das Ergebnis zu sehen. Es ist übrigens nicht so, dass alle Hochschulen sagen, wir wollen das neue Verfahren. Ganz wenige Hochschulen wollen es eben nicht. Das ist auch in Ordnung; das ist perfekt in einer Demokratie. Diese Hochschulen werden sich die Neuerungen ansehen und unserer Auffassung womöglich ich nehme es an - beitreten.

Was das Bachelor- und Mastersystem angeht, bin ich in der Tat froh, dass Bayern hinten dran ist. Wir sind hinten dran - das ist recht so. Wir haben Konsequenzen gezogen. Zum Beispiel gibt es den Bachelor bei den Architekten nicht mehr nach sechs Semestern, sondern nach acht Semestern. Da gab es einen heilsamen Druck vonseiten der Architektenkammer.

(Unruhe)

Herr Staatsminister, einen Augenblick. Ich möchte Ihnen erst ein bisschen Ruhe verschaffen. Bitte schön.

Bei den Architekten gab es den Bachelor bisher nach sechs Semestern. Das ist auf acht Semester ausgedehnt worden, weil die Architektenkammer glaubhaft dargelegt hat, dass es acht Semester braucht, um beruflich qualifiziert zu sein. Ein Druckmittel war, dass man sich nicht in die Rolle der Architekten eintragen konnte. - Das ist alles heilsam.

Ich will, dass die Hausberufungen im Rahmen dieses Gesetzes nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Jeder Hochschullehrer soll hinausgehen und kann später zurückberufen werden. Das ist mein Ansatz.

Die Berufung von Professorinnen ist mir ein Anliegen. Die Abiturientinnen zeigen die besseren Leistungen. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie - das werden totale Frauenberufe werden, und das ist gut so. Hier gibt es bis zu 75% Frauen. Wir brauchen keine Frauenquote. Ich bin davon überzeugt, wir sind auf dem richtigen Weg.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nur sagen: Das ist ein runder Entwurf. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Herr Staatsminister, würden Sie bitte zum Rednerpult zurückkehren. Frau Kollegin Gote hat um das Wort für eine Zwischenintervention gebeten.

Herr Staatsminister, ich habe den Eindruck, dass meine Bitte nicht richtig angekommen ist, was den Vollzug des Gesetzes - sollte die Mehrheit des Hauses das heute so beschließen - angeht. Ich zitiere aus den Hinweisen zur Rückmeldung auf der Internetseite der LMU:

Hinweis für die Rückmeldung zum Wintersemester 2009/2010

Als letztmöglicher Zahlungstermin der Beiträge in Gesamthöhe von 542 Euro ist festgesetzt der 3. Juli 2009.

Die Studierenden erhalten die Studienpapiere für das Wintersemester erst nach Verbuchung der vollständigen Beitragssumme aller fälligen Beiträge. Ist die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, wird die Immatrikulation rückgängig gemacht bzw. die Rückmeldung nicht vollzogen und der/die Studierende exmatrikuliert.

Das bedeutet: Wir brauchen umgehend, also morgen, eine Klarstellung auf allen Internetseiten und in allen Studierenden-Sekretariaten der Hochschulen zu dieser Regelung. Das ist nämlich nicht nur an der Ludwig-Maximilians-Universität so.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Gote, vielen Dank für den Hinweis. Wir gehen diesem Hinweis selbstverständlich sofort nach, wenn heute die Entscheidung gefallen ist. Das ist für mich selbstverständlich. Wir wollen das Gesetz zügig umsetzen, theoretisch also in einer Minute.

Wir haben zwei weitere Anmeldungen für eine Zwischenintervention. Herr Kollege Pohl, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben die Studiengebühren als Garant für eine bessere Studienqualität bezeichnet. Zunächst einmal muss ich uns beide vor Ihrer Aussage in Schutz nehmen. Wir haben nämlich zu einer Zeit studiert, in der es noch keine Studiengebühren gab. Ich denke mal, dass auch unsere universitäre Ausbildung gewissen Maßstäben entsprochen hat.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordneten der SPD)

Der zweite Punkt: Sie haben im Wesentlichen von Ausnahmeregelungen gesprochen. Da muss ich Sie als Freien Demokraten fragen: Sie sind genauso wie wir Freien Wähler gegen Bürokratie. Ich wundere mich schon darüber, dass Sie keine klare Linie vertreten haben, entweder für Studiengebühren - das kann man tun, meine Meinung ist das nicht, aber es gibt sicherlich Gründe, die man für die Studiengebühren anführen kann - oder gegen Studiengebühren. Es wundert mich jedenfalls schon, dass Sie als Freier Demokrat, der Sie genauso wie wir Bürokratie abbauen wollen, hier in erster Linie von den Ausnahmeregelungen gesprochen haben.

Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich sehr einfach beantworten: Bei den Freien Demokraten fällt keiner durch das soziale Netz. Das ist der Grund. Alles klar?

(Beifall bei der FDP - Zurufe von der SPD: Haha! - Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist ja ganz was Neues!)

- So ist das.

Im ersten Teil Ihrer Frage hatten Sie die Qualität der Lehre zu unserer Zeit angesprochen. Sie wissen doch selbst, welche Änderungen bei den Anforderungen sich in der Zwischenzeit in den letzten Jahrzehnten ergeben haben. Wenn unsere Studenten heute international mithalten wollen, brauchen sie die Unterstützung, die wir uns genau mit diesem Instrument selbst an die Hand gegeben haben, zum Wohle Bayerns. Dafür bin ich von Ihnen ernannt worden. Dafür setze ich mich ein. Ich glaube, dass das der einzig richtige Weg ist.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte noch. Zu einer weiteren Zwischenintervention hat Frau Kollegin Kohnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister Heubisch, Sie haben Maßnahmen für den doppelten Abiturientenjahrgang eingebaut. Wie verhält es sich mit dem Festhalten an der 42-Stunden-Woche, die in einem deutlichen Gegensatz zu der 40-StundenWoche steht, die der Herr Ministerpräsident angekündigt hat?

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Wie ist das vereinbar? Die Begründung in der Presse lautete: Man kann an der 42-Stunden-Woche für UniDozenten festhalten, weil wir den doppelten Abiturien

tenjahrgang haben. Aber das kann ja mit der Auffassung der CSU nicht kompatibel sein.

Das kann grundsätzlich sehr wohl kompatibel sein. Denn der bayerische Finanzminister ist längst damit beauftragt worden, entsprechende Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Das ist für mich kein Widerspruch, sondern eine Selbstverständlichkeit. Das ist übrigens nicht nur im Hochschulbereich so; wir haben das gleiche Problem bei den Lehrern und im Polizeidienst. Das wird entwickelt. Es ist klar, dass wir mit dem doppelten Abiturjahrgang 2011 vor einer Herausforderung stehen. Das gilt übrigens nicht nur für dieses eine Jahr, sondern auch anschließend für ein paar Jahre. Die Studierendenzahl geht ja nicht schlagartig wieder herunter, sondern sie bleibt ein paar Jahre auf hohem Niveau.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.