Ich habe gesagt, der Sinn von Geheimdiensten ist logischerweise der, dass man bei keinem ihrer Mitarbeiter auf der ganzen Welt auf der Stirn geschrieben sieht, ob dieser neben seiner offiziellen Tätigkeit nach außen nebenbei auch noch Mitarbeiter eines Geheimdienstes ist. Auch einem chinesischen Regierungsvertreter sehe ich leider nicht an, ob er einem Geheimdienst angehört. Ich könnte hier auch sagen: Nein es gibt keine Geheimdienste. - Sie könnten dann erwidern: Woher wollen Sie wissen, ob diese Person beim Geheimdienst ist? - In der Tat kann ich Ihnen redlicherweise nur sagen: Ich weiß es nicht, genauso wenig wie ich es in Bezug auf alle anderen Staaten dieser Welt weiß. Nur das habe ich damit sagen wollen.
Zu den anderen Dingen kann ich Ihnen nur sagen, Frau Kollegin, eine Auswertung habe ich noch nicht vorliegen. Die Gespräche haben jetzt erst einmal stattgefunden. Ich habe auch noch nicht gesagt, ob die 29 Per
sonen jetzt alle abgeschoben werden können. Die Gespräche haben stattgefunden. Ich hoffe, dass bei dem einen oder anderen durch diese Gespräche eine Identitätsfeststellung möglich ist. Dann können wir entsprechend weitergehen. Es kann auch sein, dass bei dem einen oder anderen diese Gespräche zu keinem konstruktiven Ergebnis geführt haben. Ich weiß das noch nicht. Ich habe noch nichts vorliegen. Deshalb gibt es da auch noch keine Entscheidungen. Auch darüber werden wir Sie gerne informieren.
Rechtsanwälte konnten nach meiner Kenntnis in einigen Fällen an den Gesprächen teilnehmen. Auch das kann ich Ihnen gerne in der weiteren Berichterstattung im Detail mitteilen. In welchem Umfang Rechtsanwälte teilgenommen haben, kann ich Ihnen jetzt ad personam zu den 29 Betroffenen nicht aus dem Stegreif sagen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Innenminister, Sie haben mich persönlich angesprochen. Deswegen darf ich auch die Gelegenheit ergreifen, zu erklären, was ich gemeint habe.
Soweit es zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen und anderen Gesetzen erforderlich ist, kann angeordnet werden, dass ein Ausländer bei der zuständigen Behörde sowie den Vertretern oder ermächtigten Bediensteten des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, persönlich erscheint…
Diese Vorschrift erlaubt jedoch nicht die Abkehr von deutschen Verfahrensgrundsätzen. Die Einhaltung dieser Vorschriften muss aber unbedingt so weit gewährleistet sein, dass zumindest in dem Fall die Anwesenheit deutscher Beamter sichergestellt werden muss. Wie aber von Pro Asyl sowie vom Bayerischen und Deutschen Flüchtlingsrat berichtet wurde, ist das bisher nicht der Fall gewesen bzw. es soll geprüft werden. Wenn das nicht der Fall ist, ist das eben eine Abkehr von den deutschen Verfahrensgrundsätzen. Das habe ich damit gemeint.
Das ist eine erfreulich deutliche Einschränkung des pauschalen Vorwurfs, den Sie vorhin erhoben haben. Ich habe Ihnen gesagt, dass an diesen Gesprächen jeweils mindestens ein Mitarbeiter der Zentralen Rückführungsstelle teilnimmt. Wenn Sie behaupten, dass das in Einzelfällen nicht der Fall gewesen ist,
werde ich dem gerne nachgehen und dies gerne auch in die weitere Berichterstattung einfließen lassen.
Herr Minister, vielen Dank. Offensichtlich gibt es keine Zwischenbemerkungen mehr. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, die Aussprache ist hiermit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Ich lasse zuerst über den FDPDringlichkeitsantrag abstimmen. Diese Abstimmung ist nicht namentlich.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1847 - das ist der Antrag der FDP-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Eine. - Enthaltungen? - Keine. Dann ist mit einer Gegenstimme fast einstimmig beschlossen. Vielen Dank. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1836. Das ist der Dring lichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.
Die Wahlurnen sind wie üblich hier vorn am Stenografentisch und an den Ausgängen. Ich eröffne die Abstimmung. Drei Minuten.
Wer jetzt noch eine Karte einwerfen will, möge das bitte tun. - Damit schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird im Anschluss bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Thomas Hacker, Renate Will, Dr. Annette Bulfon u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Karl Freller, Georg Eisenreich u. a. und Fraktion (CSU) Erleichterte Zugangsbedingungen zur Jahrgangsstufe 10 des MittlereReifeZuges (Drs. 16/1837)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu unseren wichtigsten Zielen in der Bildungspolitik gehört es, möglichst vielen Schülerinnen
und Schülern wohnortnah zu höheren Abschlüssen zu verhelfen. Es ist an uns, für die optimalen Rahmenbedingungen zu sorgen und unnötige Barrieren wegzuräumen.
Frau Kollegin, ich bitte um Entschuldigung. - Ich bitte doch die Regierungsbank, ein bisschen den Pegel zu senken. Danke schön. - Frau Will, bitte schön, Sie haben das Wort.
Jeder Schüler, jede Schülerin muss die Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln und den Bildungsweg gehen zu dürfen, der seinen, ihren Fähigkeiten und Talenten entspricht. Manchmal dauert das bei einigen ein bisschen länger. Sie brauchen einfach ein bisschen Zeit. Deshalb wollen wir im Sinne der Chancengerechtigkeit eine höhere Durchlässigkeit ermöglichen. Diese Möglichkeit wird in nächster Zeit im Übrigen auch in der neuen bayerischen Mittelschule aufgrund der Modularisierung bestehen.
Nur - und das wollen wir mit diesem Antrag erreichen - dürfen wir die Schülerinnen und Schüler nicht vergessen, die nicht mehr die Möglichkeit haben, von der neuen bayerischen Mittelschule oder von den Kooperationsschulen zu profitieren. Deshalb wollen wir ihnen durch ein faires Angebot die Möglichkeit dazu geben. Wir wollen prüfen lassen, auf welchem Weg die Zugangsbedingungen zur jetzigen M 10 des MittlereReife-Zuges im Sinne der Chancengerechtigkeit angepasst werden können.
Schülerinnen und Schüler, die den Qualifizierenden Hauptschulabschluss gemacht haben, erhalten jetzt mit der Note 2,0 die Möglichkeit, noch in den M-Zug einzusteigen. Wir sagen: Den Schulen, Schulleitungen oder Schulkonferenzen muss die Möglichkeit geboten werden, die harte Barriere 2,0 aufzuheben
und die Entscheidung der Schulleitung zu überlassen. Denn die betroffenen Schüler haben bereits einen Abschluss. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob die Schüler den weiteren Schulabschluss machen können und sollen. Das heißt: Es soll nicht das Hackebeil des Notendurchschnitts gelten.
Wir haben mit einem Antrag "Durchlässigkeit weiter erhöhen" schon die ersten Schritte eingeleitet. Ich bitte Sie, jetzt auch diesem Schritt zuzustimmen. Er liegt im Sinne der Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler in Bayern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt schon ein bisschen schwer, bei diesem Antrag sachlich zu bleiben.
Ich stelle hier fest: Wenn Bildungsthemen aufgerufen werden, leert sich der Saal interessanterweise schnell. Ob das diesen Themen angemessen ist, möchte ich bezweifeln. In diesem konkreten Fall habe ich allerdings ein bisschen Verständnis dafür. Denn hier haben wir einen Antrag der Regierungsfraktionen, bei dem man sich die Frage stellen muss: Hat es eine Regierungspartei nötig, einen Berichtsantrag an die eigene Regierung zu stellen? Oder könnten die Regierungsfraktionen das nicht einfach machen, weil sie in der Mehrheit sind?
Trotzdem will ich mir die Mühe machen, dahinterzuschauen, was der Antrag fordert, wenn es auch fast nicht der Rede wert ist.
Hier geht es um zwei Dinge. Erstens frage ich mich im Hinblick auf das Wort "Dringlichkeitsantrag", was hier eigentlich dringlich ist. Das Schuljahr ist gelaufen. Wenn etwas gemacht werden soll, betrifft es also das nächste Schuljahr. Dringlich ist der Antrag bestimmt nicht. Er ist schon gar nicht dringlich, wenn man bedenkt, Herr Staatssekretär, dass wir weitreichende Reformen auf den Weg bringen. Ich muss erst einmal darüber schlafen, bevor ich darüber nachdenken kann, wie das zusammenpasst. Ich bin überhaupt nicht sicher, ob das zusammenpasst, aber vielleicht werden wir das noch schaffen.
Worum geht es? Es geht darum, den Hauptschulabsolventen den Zugang zur M 10, also bis zur 10. Klasse und bis zur mittleren Reife, zu erleichtern.
Zweitens. Ihr Antrag verweist auf einen anderen Antrag, den ebenfalls die Regierungsfraktionen gestellt haben, wonach weitere Möglichkeiten erprobt werden sollen. Darin wird das Ministerium gefragt, ob weitere Möglichkeiten geschaffen werden können, dass Hauptschulabsolventen zum mittleren Schulabschluss kommen.
An dieser Stelle darf ich einmal bemerken: Mit den Begriffen nehmen es die Regierungsfraktionen überhaupt nicht genau. Da wird einmal von "mittlerer Reife", dann
vom "mittleren Schulabschluss" gesprochen. Ich glaube, Sie wissen wirklich nicht, was dahintersteckt. In dem einen Antrag kommen beide Begriffe zweimal vor. Wenn man danach die "mittlere Reife" anstrebt, geht es um das Angebot des Realschulabschlusses. Wenn man den "mittleren Schulabschluss" anstrebt, dann muss man M 10 machen. Daran merkt man, wie schwie rig es ist, hier mit den Begriffen klarzukommen.
Wenn dann vielleicht noch die neuen Kooperationsstandorte mit eingebunden werden, dann sind das Chaos und die Verwirrung der Menschen komplett.
Es ist natürlich keine Frage, dass wir den jungen Menschen Zugänge zu höheren Bildungsabschlüssen ermöglichen wollen. In der Begründung heißt das "Zukunftschancen eröffnen". Natürlich wollen auch wir das.