Als Letztes möchte ich anmerken, dass der Attentismus, der sich bei vielen Software-Herstellern eingestellt hat, ist: Wir wissen nicht, kommt es oder kommt es nicht. Dann ist es immer ein Spiel von Huhn und Ei: Die einen entwickeln nichts, weil sie nicht wissen, ob es kommt. Und weil nichts da ist, sagen sie, man kann es nicht einführen. Meine Bitte, Herr Staatsminister geht dahin, dass Sie diesen Antrag wohlwollend prüfen und uns das Gefühl und die Sicherheit geben, dass Sie jemand sind, der erkannt hat, was Sie an einem vernünftigen Rechnungswesen haben. Ich setze auf Sie. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimme ich diesem Berichtsantrag zu. Ich finde es richtig, einen Zwischenbericht über die aktuellen Daten zu bekommen und ich stimme auch mit der Auffassung überein, dass es richtig ist, eine Reform des kommunalen Haushaltsrechts zu fordern.
Damit bricht aus meiner Sicht eine Zeitenwende in der kommunalen Buchhaltung an und es war gut, dass auf Bundesebene bereits im Jahre 2003 die ersten Schritte gemacht wurden. Wichtig ist auch, dass man mit den weiteren Schritten jetzt die Einsparpotenziale in den Kommunen genau erkennt, gleich welcher Größe sie sind, und daraus dann die Schlussfolgerungen zieht.
beitet. Ich denke hier nur an die Vermögensbewertung. Da wurden ganz klare Linien gezogen und das bewegliche und unbewegliche Inventar wurden ganz klar bewertet. Das alles waren wichtige Schritte.
Ich habe es im eigenen Landkreis miterlebt. Im Landkreis Ostallgäu wurde diese Doppik eingeführt und das Instrumentarium wird heute erfolgreich genutzt. Das sollte in Zukunft auch bei den anderen Kommunen möglich sein.
Wichtig ist auch, dass damit die Einführung der Kostenleistungsberechnung einhergeht, die es ermöglicht, diese Daten genauer zu erhalten. Aus diesen Doppikdaten können wir die Veränderungen des Eigenkapitals gut erkennen und dadurch viele Dinge über längere Zeiträume hinweg abschätzen. Diese Vorteile haben Sie, Herr Kollege Barfuß, herausgestrichen. Ich denke, der Zwischenbericht wird noch deutlicher machen, welche Kommunen sich für dieses System entschieden haben.
Ende vergangenen Jahres, als wir in unserem Landkreis diese Methode eingeführt haben, hatten zehn bayerische Landkreise diese Doppik angewendet.
Ich ersehe aus Ihrem Antrag, dass Sie alle Spitzenverbände mit einbeziehen wollen. Ich plädiere dafür, auch die Bezirkstage mit einzubinden, um eine Gesamtbetrachtung und ein Gesamtbild der kommunalen Ebene zu bekommen.
Ich trete dafür ein, diese Daten unbürokratisch zu erheben, das heißt, man sollte sich bezüglich eines zusätzlichen Personalaufwandes möglichst beschränken. Ich halte es für wichtig, dass sich alle Mitglieder des Kommunalausschusses bereitfinden, auf diese Punkte hinzuweisen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie diesen Antrag noch einmal überarbeitet und Veränderungen bezüglich der Kostenermittlung vorgenommen haben. Denn es ist sehr schwierig, diese Kosten genau zu ermitteln. Sie haben sich dabei in Ihrem Antrag konkret auf den Aufwand für die Mitarbeiterschulungen und die EDV-Umstellung bezogen. Das ist ebenfalls richtig.
Alles in allem können wir damit ein Gesamtbild einer Kommune erzielen. Aus meiner Sicht müssten wir aber in einem weiteren Schritt noch sehen, welche Kommunen ein Benchmarking durchführen, um zu erkennen, dass man auch hieran weiterarbeiten kann. Ich stimme Ihrem Antrag zu und hoffe, einen umfassenden Bericht im Ausschuss zu bekommen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schorer. Vielleicht ein kleiner Hinweis, meine Damen und Herren. Haushaltsrecht ist meist nicht so spannend und damit die Doppik oder Kameralistik möglicherweise auch nicht. Aber vielleicht könnten wir den
Lärmpegel ein bisschen herunterfahren. Das wäre im Interesse der Redner. Nächste Rednerin für die Fraktion der SPD ist die Kollegin Aures.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, wieso dieser Antrag heute als Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung steht. Ich denke, eine Dringlichkeit ist im Prinzip nicht gegeben.
Außerdem erfüllt der Antrag aus meiner Sicht die klassischen Anforderungen für eine Schriftliche Anfrage.
Ich selbst bin eine Verfechterin der Doppik. Ich war Oberbürgermeisterin in der Stadt Kulmbach, in der als eine der ersten von drei oder vier Städten im Jahre 1999 die doppelte Buchführung zur Kosten- und Leistungstransparenz eingeführt wurde. Das ist notwendig und wichtig, weil man dadurch erkennt, was etwas kostet.
Ich bin mir sicher, dass man im Innenministerium, wo die ganze Problematik angesiedelt ist und wohin wir immer unsere Berichte abgeben mussten, sehr wohl den aktuellen Stand kennt. Zu kritisieren ist, lieber Herr Minister, dass das Konnexitätsprinzip hier nicht zieht. Man sagt zwar, die Transparenz, die man dadurch im Lande draußen hat, sei wünschenswert, aber man ist nicht bereit, Geld dafür auf den Tisch zu legen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die sagen, wir wollen unsere Buchführung so wie in der freien Wirtschaft machen, letzten Endes alleine auf den Kosten sitzen bleiben. So war das in der Vergangenheit. Die Kosten, die dem Freistaat vom Jahre 1996 bis zum Jahre 2003 entstanden sind, beliefen sich lediglich auf 875.000 Euro. Das ist eine in der Relation sehr, sehr niedrige Summe. Ich halte es nicht für gut, dass die Förderung im Jahre 2004 eingestellt wurde. Deshalb verspreche ich mir von dem Bericht schon etwas.
Aber, meine Damen und Herren, wenn der Freistaat nicht bereit ist, den Geldbeutel zu öffnen und den Kommunen unter die Arme zu greifen, kann ich eigentlich nur wiederholen, was mir ein Kämmerer einmal gesagt hat. Diejenigen, die die doppische Buchführung haben wollen, sind die, die wissen wollen, was eine Stunde in der Volkshochschule kostet oder eine Stunde, wenn der Bauhof einen Gehweg teert. Das ist wichtig, da man sehen kann, ob man Kosten einsparen kann und man sieht, wo die Reise hingeht. Aber diejenigen, die bei der kameralistischen Haushaltsführung bleiben wollen, sind diejenigen, die sowieso nichts haben und auch nicht wissen wollen, wo sich das Geld versteckt.
Wir vonseiten der SPD - es war unser Kollege Florian Ritter - haben bereits am 14. Dezember 2004 nachgefragt. Wir haben damals einen Zwischenstand bekommen und es kann nur gut sein, wenn wir jetzt wieder auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Letzten Endes aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns zusammentun und sagen, wohin die Reise in Zukunft gehen soll. Nur so können wir den Kommunen helfen.
Danke schön, Frau Kollegin Aures. Nächster Redner für die Fraktion der Freien Wähler: Herr Kollege Pointner.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass bis jetzt nur ehemalige Kommunalpolitiker geredet haben.
Es ist sicherlich wichtig, dass es hier im Hohen Hause solche Kommunalpolitiker gibt, damit ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion kommt.
Ich gebe Ihnen vollkommen recht, Herr Kollege Barfuß, mit Ihren Ausführungen, dass die Doppik nicht nur bei den Kommunen, sondern auch für den Staat überlegt werden sollte. Deswegen wollten wir eigentlich für die heutige Sitzung einen Nachzieher erarbeiten und ihn gleichzeitig als Berichtsantrag einbringen. Aber leider ist festgestellt worden, dass dieser Antrag nicht zum jetzigen Thema passt. Deshalb stellen wir diesen Antrag auch extra.
Es wäre für uns schon interessant zu erfahren, warum der Staat, der das bei den Kommunen mehr oder weniger fordert oder zulässt, selbst diese Gedanken nicht hat.
Man kann der Kollegin Aures in ihrer Argumentation einerseits recht geben, warum der Antrag ein reiner Berichtsantrag ist. Ein solcher Bericht wäre sicherlich einfacher zu erhalten gewesen, sei es aufgrund einer schriftlichen Anfrage oder sei es durch Anruf beim Landkreistag oder beim Gemeindetag. Sie alle haben diese Zahlen parat. Vielleicht hat auch das Innenministerium diese Zahlen. Damit hätten Sie diese Zahlen
Andererseits ist das, was Sie in Ihrer Begründung und in der Überschrift sagen, durchaus interessant, Sie wollen die Doppik insgesamt weiterverfolgen und vor allem auch die Notwendigkeit hervorgehoben haben, die sich im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation ergibt. Ich möchte Ihnen da nicht grundsätzlich widersprechen, ganz im Gegenteil. Ich habe als Landrat selbst die Einführung der Doppik vorangetrieben, zwar nicht mit Begeisterung, schon wegen der Kosten, aber aus Überzeugung heraus. Allerdings hat sich im Laufe der Arbeiten, die wir seit 2001 zur Vorbereitung durchgeführt haben, eine gewisse Ernüchterung eingestellt, schon deswegen, weil es der Freistaat Bayern aus Angst vor den Kosten aufgrund der Konnexität nicht übers Herz gebracht hat, für die Kommunen eine verbindliche Regelung zu erlassen. Außerdem hat es einige Zeit gedauert, bis die grundlegenden Vorschriften da waren. Die KommHV-Doppik ist im Oktober 2007 erlassen worden, und die Bewertungsvorschriften sind ebenfalls erst 2007 ergangen, so dass man bis dahin gar nicht richtig arbeiten konnte.
Das muss man wissen. Deshalb sagen viele Kommunen: Wir machen das nicht, was bringt das? - Es bringt auf keinen Fall mehr Geld, das muss man wissen. Die Doppik ist auch nicht unbedingt ein Sparprogramm. Allerdings ist schon gesagt worden, dass man dadurch einen Überblick darüber bekommt, wie eine Kommune oder das Land überhaupt dasteht. Man ermittelt den Ressourcenverbrauch, man sieht das Vermögen und die Schulden und kann daraus ersehen, was übrig bleibt.
Ein Problem bei den Landkreisen liegt darin, dass Abschreibungen und Rückstellungen im Ergebnishaushalt eingesetzt werden müssen, was sich natürlich auf die Kreisumlage auswirken kann, aber nicht muss, weil der Finanzhaushalt dagegengestellt wird.
Wir werden diesem Berichtsantrag zustimmen, aber ich erwarte, dass da noch etwas nachkommt, vielleicht von uns. Vielleicht kommt auch ein gemeinsamer Vorschlag mit dem Inhalt, dass wir vom Staat mehr Engagement erwarten, wenn es um die Weiterführung der Doppik bei den Gemeinden geht. Das muss durch entsprechende Bestimmungen und die Einführung eines neuen EDVProgramms erleichtert werden. Wir werden jedenfalls einen Antrag stellen, dass der Innenminister begründet, warum der Freistaat überhaupt keinen Schritt in diese Richtung tut.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesem Berichtsantrag zustimmen, ebenso dem Wunsch des Kollegen Barfuß nach mehr Koordinierungshilfe und Unterstützung durch das Finanzministerium für die Kommunen in diesen Fragen.
Wir werden weiterhin fragen, bei welchen Kommunen, die umgestellt haben, tatsächlich eine Kosten-NutzenAnalyse und eine Evaluation stattgefunden haben und zu welchen Ergebnissen diese geführt haben. Wir stellen nämlich fest, dass sich die Erwartungen einiger Kommunen auf Kosteneffizienz und Kostentransparenz durch die Einführung der Doppik nicht erfüllt haben. Kostentransparenz und -effizienz kann und muss in erster Linie mit einer verbesserten Steuerungsund Leistungsrechnung verbessert werden. Frau Kollegin Aures, die Kosten einer Volkshochschulstunde oder einer anderen Leistung der Kommune - Sie haben das als Beispiel gebracht - kann sehr wohl mit den gängigen Instrumenten gut ermittelt werden. Ob die Doppik über die Gebührenhaushalte und die Eigengesellschaften hinaus die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird, ist zumindest sehr fraglich. Interessantes hierzu finden Sie beispielsweise in den Einführungen zum anerkannten Kommentar zum Haushaltsrecht von Engels, Eibelshäuser und anderen, die sich sehr kritisch mit der Doppik auseinandersetzen.
Bei den auf Doppik umstellenden Kommunen häufen sich die Probleme. Beispielsweise kann die Bundesstatistik zu den kommunalen Ein- und Ausgaben nicht mehr vollständig geführt werden. Die Informationen fehlen, weil auf Doppik umstellende Kommunen fehlerhafte oder gar keine Daten mehr liefern.
Die Einführungskosten für Doppik sind bei den Kommunen sehr hoch. Ich kann Ihnen berichten: Die drittgrößte Stadt Bayerns, Augsburg, will auf Doppik umstellen. Dafür werden allein die Einführungskosten auf 10 Millionen veranschlagt. Als Folge der Einführung ergeben sich in Zukunft weit höhere Kosten für die EDV und die Verwaltung. Dazu kommen erhebliche Opportunitätskosten. Diese Tage hat die Stadt Lübeck darauf verzichten müssen, 5.200 Bußgeldbescheide einzutreiben, weil sie infolge der Umstellung ihres Finanzsystems nicht mehr zu einer rechtzeitigen Eintreibung gekommen ist.
Kolleginnen und Kollegen, gestern demonstrierten in Schwerin Bürgermeister und Landräte gegen die Einführung der Doppik und das dortige Finanzausgleichs
gesetz, weil sie nicht einsehen, was ihnen die Erfassung sämtlicher Vermögenswerte, vom Radweg angefangen bis hin zur Grünanlage, bringen soll. Sie kostet zwar jede Menge Geld, aber der Nutzen ist fraglich.
Das wichtigste Argument aber ist, dass die doppelte Buchführung keineswegs vor Missmanagement und Fehlbewertung schützt. Man denke beispielsweise an die viel zu hoch bewerteten Immobilien der Bahntochter Aurelis, man denke an die Ausgliederung von Wertpapieren bei Banken, man denke an die Ausgliederung von Schulden in Zweckgesellschaften. Doppik schützt auch nicht vor der Einführung von Schattenhaushalten und auch leider nicht davor, Herr Kollege Barfuß, dass die CDU/FDP-geführte Bundesregierung 60 oder 70 Milliarden Schulden in Schattenhaushalte auslagern will. Das bedeutet natürlich, dass dann überhaupt keine Transparenz mehr gegeben ist.